Kategorien
Allgemein Bordell Frauen Prostitution

Prostituierte schützen – Zwangsprostitution bekämpfen – Ausstiegsangebote stärken

Es ist ein Anfang.
Schritt für Schritt zum Sexkaufverbot.

Positionspapier der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Beschluss vom 9. Februar 2021

https://www.cducsu.de/sites/default/files/2021-02/PP%20Prostituierte.pdf

Unser Anliegen als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es, die Menschenwürde immer und überall zu verteidigen und zu schützen. Jenseits einer ethisch-moralischen Bewertung von Prostitution stellen wir fest, dass es nach wie vor trotz klarer
Verbote Zuhälterei, Zwangsprostitution und Menschenhandel gibt. Dieser Zustand ist für uns inakzeptabel. Die Situation der Betroffenen, insbesondere junger Frauen, fordert uns zum Handeln auf.

Kategorien
Allgemein Kreisvorstand Braunschweig

Die CDU Braunschweig trauert um Karl Grziwa

Karl Grziwa im Alter von 73 Jahren verstorben

Die Nachricht vom Tode Karl Grziwas hat bei den Mitgliedern der Braunschweiger CDU-Fraktion, dem Braunschweiger Kreisvorstand und allen CDU Mitgliedern große Trauer ausgelöst.

„Die Braunschweiger CDU verliert mit Karl Grziwa eines seiner bekanntesten Mitglieder. Ich bin sehr traurig und meine Gedanken sind bei Karl Grziwas Familie, Angehörigen und Fraunden, so der Braunschweiger CDU Kreisvorsitzende Carsten Müller.

Der langjährige Ratsherr verstarb am vergangenen Donnerstag im Alter von 73 Jahren nach schwerer Krankheit. gehörte dem Rat der Stadt Braunschweig von 1996 ohne Unterbrechung bis 2016 an, in der Zeit von 2006 bis 2016 war er als Ratsvorsitzender höchster Repräsentant der Kommunalvertretung und unter anderem mit der Leitung der Ratssitzungen betraut.

„Wir verlieren mit Karl Grziwa einen überzeugenden, meinungsstarken und dennoch ausgleichenden Kämpfer für unsere Demokratie. Als Ratsvorsitzender war er stets um das politische Miteinander bemüht und wurde deshalb überparteilich für sein großes Engagement geschätzt. Die neuen Fraktionsmitglieder hat er immer unter seine sprichwörtlichen Fittiche genommen und viele wichtige Hinweise für die Ratsarbeit gegeben, so auch mir“, kommentiert Thorsten Köster, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Braunschweiger Stadtrat den Tod seines ehemaligen Fraktionskollegen.

Karl Grziwa war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand als Polizeibeamter in Diensten des Landes Niedersachsen tätig. Bereits während dieser Tage, aber vor allem nach Ende seiner aktiven Zeit war er politisch auf vielen Ebenen aktiv. Dem Stadtbezirksrat Lehndorf-Watenbüttel gehörte Karl Grziwa bis zum seinem Tode an, viele Jahre war er dort angesehener Bezirksbürgermeister. Auch im Regionalverband, früher Zweckverband Großraum Braunschweig, engagierte sich Karl Grziwa seit 2009.

„Sein Tod macht uns alle betroffen, unsere Gedanken sind bei seiner lieben Frau und seiner Familie. Als CDU-Fraktion haben wir Karl Grziwa viel zu verdanken, wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren“, sagt Köster.

Auch weit über die Politik hinaus war Karl Grziwa stark engagiert. Sei es im Verein Most, der weißrussischen Studentinnen einen Studienaustausch anbietet, oder sei es als ehrenamtlicher Lotse für Demokratie bei der Volkshochschule. Bereits zu seiner aktiven Zeit im Rat war Karl Grziwa in den Gremien der Volkshochschule vertreten. Zunächst im Vorstand des seinerzeitigen Vereins und später im Aufsichtsrat der Gesellschaft.
„Seine Leidenschaft waren die Führungen durch das Rathaus für Schulklassen. Hier konnte er mit seinem großen Fachwissen und seiner jahrzehntelangen Erfahrung für unsere Demokratie werben und hat das großartig gemacht. Die Wertschätzung für Karl, die ich in zahlreichen Gesprächen der letzten Tage erfahren durfte, hat er sich absolut verdient. Wir werden ihn nie vergessen“, so Köster abschließend.

Source:
Thorsten Köster
Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Tel.: 0531 – 470 3800
Mobil: 0175 – 8305 459
Fax: 0531 – 470 2970
E-Mail: thorsten.koester@braunschweig.de 

Internet: www.cdu-bs.de
Facebook: www.facebook.com/CDUFraktionBS

 



		
Kategorien
Corona

Dringlichkeitsanfrage zum Corona-Ausbruch im Klinikum

Heidemarie Mundlos: Schnell aufklären und notwendige Konsequenzen ziehen.

BRAUNSCHWEIG (5. Februar 2021). Angesichts des massiven Corona-Ausbruchs im Städtischen Klinikum will die CDU-Ratsfraktion das Thema mittels einer Dringlichkeitsanfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am kommenden Dienstag (9. Februar) setzen. „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten schnellstmögliche Aufklärung, wie es zu diesem Debakel kommen konnte und wie so einem Infektionsgeschehen künftig vorgebeugt wird“, begründet Heidemarie Mundlos den Schritt ihrer Fraktion.

„Wir können aus unserer Fürsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung nicht bis zum März warten, um diesen Vorfall zum Schutz der Patientinnen und Patienten aufzuarbeiten. Angesichts der Pandemie wäre es unverantwortlich, darüber noch langwierig zu beraten. Die Abgabefrist für Anfragen zur Ratssitzung war am 27. Januar und damit deutlich vor Bekanntwerden des Ausbruchs“, erläutert Heidemarie Mundlos den von der CDU-Fraktion eingeschlagenen Weg weiter.

Laut Medienberichten vom 3. Februar waren zunächst 15 Ärzte und Pflegekräfte positiv getestet worden. In Meldungen tags darauf waren es bereits 21 Beschäftigte und 23 Patienten. Erst nach der Infektion dieser 44 Personen mit Covid-19 gab das Klinikum bekannt, künftig Patienten nur noch nach Schnelltests stationär aufnehmen zu wollen.

„Wir fragen uns schon, warum erst so ein dramatisches Ereignis eintreten musste, bevor die Klinikumsleitung zur Sicherheit von Personal und Patienten auf Schnelltests zurückgreift. In anderen Häusern in Deutschland, zum Beispiel auch im HEH, werden Patienten schon seit längerem Schnelltest unterzogen, um so ein Debakel, wie es jetzt im Klinikum aufgetreten ist, zu vermeiden“, sagt Heidemarie Mundlos.

Bereits im Dezember hatte das Bundesministerium für Gesundheit darauf hingewiesen, dass Krankenhäuser Schnelltests erhalten können. Eine entsprechende Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung war am 4. Dezember in Kraft getreten. Voraussetzung ist jedoch ein Testkonzept des jeweiligen Krankenhauses, das dem Gesundheitsamt vorgelegt werden muss.

In ihrer Dringlichkeitsanfrage für die Ratssitzung am Dienstag stellt die CDU-Fraktion der Verwaltung kritische Fragen: Warum wurden ausgerechnet im größten Braunschweiger Krankenhausbetrieb keine Corona-Schnelltests bei stationären Neuaufnahmen durchgeführt? Wie viele weitere Personen wurden bislang durch die aktuell betroffenen Patienten, Pfleger und Ärzte infiziert oder mussten in Quarantäne gehen? Und: Gibt es inzwischen ein Hygiene-Konzept für das Klinikum, mit dem in Zukunft derartigen Vorkommnissen wirksam vorgebeugt werden kann?

Die CDU-Fraktion ist wie die Bürgerinnen und Bürger gespannt auf die Antworten.

Source:
Thorsten Köster
Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Braunschweig
Rathaus, Zimmer A1.48
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 – 470 3800
Mobil: 0175 – 8305 459
Fax: 0531 – 470 2970
E-Mail: thorsten.koester@braunschweig.de

Internet: www.cdu-bs.de

Facebook: www.facebook.com/CDUFraktionBS

Kategorien
Braunschweig Oberbürgermeisterwahl

UNSER KANDIDAT für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Braunschweig

Mit einem außergewöhnlichen Vorschlag geht der Kreisvorstand der CDU Braunschweig in die Oberbürgermeisterwahl am 12. September. Der parteiunabhängige Kaspar Haller soll für die CDU kandidieren. Zuvor muss sich der 37 Jahre alte Unternehmer sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler noch einer Urwahl der Parteibasis stellen. Ein Termin dafür steht pandemiebedingt noch nicht fest.

Das Signal, das von dem Vorschlag ausgeht, ist eindeutig: Braunschweig soll auf neuen Wegen in das dritte Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts geführt werden. Mit Digitalisierung, Umweltschutz und gesellschaftlichem Miteinander benennt Haller schlagwortartig Schwerpunktthemen. „Braunschweig ist meine Heimatstadt! Sie liegt mir sehr am Herzen. Ich bedauere, dass sie sich gegenwärtig unter Wert schlägt. Das will ich ändern, und deswegen kandidiere ich für das Amt des Oberbürgermeisters“, sagt er.

Hochqualifizierte Alternative
„Wir wollen den Wählerinnen und Wählern eine hochqualifizierte Alternative zu einem drohenden und finanziell desaströsen Weiter-so anbieten. Braunschweig benötigt neue Impulse und frische Ideen, um den Mehltau abzuschütteln, Stillstand zu beenden, Innovationen nicht nur zu entwickeln, sondern insbesondere umzusetzen. Kaspar Haller ist dafür aufgrund seiner vielfältigen Kompetenzen und Erfahrungen ein herausragender Kandidat für unsere Stadt“, erläutert der CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Carsten Müller den Vorschlag.

Er kennt Haller bereits seit vielen Jahren und weiß dessen vielschichtige Fähigkeiten zu schätzen. In der Diskussion zu einem sozialpolitischen Thema kam Müller die Idee, Haller auf eine mögliche Kandidatur anzusprechen. Die OB-Findungskommission, in der unter anderem CDU-Landeschef Dr. Bernd Althusmann mitwirkte, votierte wie der Kreisvorstand einstimmig für Haller. Er kann damit zum ersten parteiunabhängigen Oberbürgermeisterkandidaten in der Geschichte der CDU Braunschweig werden. „Ich freue mich, dass die CDU auf mich zugekommen ist, obwohl ich kein Parteimitglied bin. Das ist nicht selbstverständlich und mutig für die Partei. Es zeigt, dass die CDU es ernst meint mit der zwingend notwendigen Veränderung für Braunschweig“, meint Haller.

Stadt hat an Dynamik verloren
Die Stadt habe in der vorletzten Dekade zwar viel aufgeholt, aber aktuell leider auch wieder viel an Energie verloren. „Braunschweig hat große Herausforderungen zu meistern, wie viele andere Großstädte auch. Gemeinsam können wir sie bewältigen. Gerade deshalb ist meine politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit ein Angebot an alle Kräfte in der Stadt, an einem neuen Aufschwung Braunschweigs mitzuwirken“, erklärt Kaspar Haller, der zudem in der Region auf diversen Ebenen ausgezeichnet vernetzt ist.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Thorsten Köster sieht in der Auswahl des unabhängigen Kandidaten Kaspar Haller einen weiteren wichtigen Schritt für die erforderliche Erneuerung der politischen Arbeit der CDU für Braunschweig. „Es geht nicht darum, die Gegenwart zu verwalten, sondern darum, die Zukunft zu gestalten. Diesen Ansatz werden wir auch bei der Kandidatenkür zur Kommunalwahl priorisieren“, sagt Köster. Mit der Wahl des heute 38-jährigen zum Fraktionsvorsitzenden im Jahr 2018 wurde der Prozess bei der CDU bereits eingeleitet.

Braunschweig ist Lebensmittelpunkt
„Braunschweig ist in beruflicher und auch privater Hinsicht sowie bei sozialen Engagements mein Lebensmittelpunkt. Meine Kinder sind in Braunschweig geboren und gehen hier zur Schule. Ich habe auf dem Wilhelm-Gymnasium mein Abitur gemacht“, beschreibt Kaspar Haller, der mit seiner Frau und seinen vier Kindern in Schickelsheim und Braunschweig wohnt, seine vielfältigen Beziehungen zur Löwenstadt.

Haller studierte in Göttingen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften im Landbau (Bachelor) sowie an der Royal Agricultural University in Cirencester/England (MBA). Seine Abschlussarbeit verfasste er beim englischen landwirtschaftlichen Unternehmen KWS UK Ltd. (Tochter der KWS Saaten AG, Einbeck). Neben seinem landwirtschaftlichen Unternehmen gründete er einen Online-Lebensmittelhandel, zusammen mit seiner Frau Donata die Domäne Schickelsheim | Der Dritte Ort für den Austausch von Familienunternehmerinnen und -unternehmern zur strategischen Zukunftsgestaltung sowie mit Braunschweiger Partnerinnen und Partnern die gemeinnützige butterfly gGmbH, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Region zu stärken.

Ehrenamtlicher Richter
Darüber hinaus sitzt Haller im Aufsichtsrat der Nordzucker Holding AG (Braunschweig) und der Agravis Förderungs- und Beteiligungs- eG (Münster) sowie im Beirat der Agravis AG (Münster) und der Hermes Schleifmittel GmbH (Hamburg). Am Arbeitsgericht in Braunschweig und am Amtsgericht in Helmstedt fungiert er als Ehrenamtlicher Richter. Dazu engagiert er sich im Round Table 21 in Braunschweig und ist Vorstand dessen Fördervereins.

Kategorien
Pandemie Termine Veranstaltung

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021

Beschluss
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.
Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Ge-sundheitsämtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.
Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und Anerkennung. Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.
Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der Europäischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz.
Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März  werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist.

Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die Entwicklung von Mutationen des SARSCov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen.
Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektions-geschehens ist am Beginn des neuen Jahres außerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die Auswirkungen des besonderen Besuchs- und Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden.
Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektions-geschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist.

In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf. Deshalb ist es unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Gemäß der Hotspotstrategie werden in allen Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt.
Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheitsämter – unterstützt von Bund und Ländern – wieder in die Lage zu versetzen, die Infektions-ketten nachzuvollziehen und Quarantäne für Kontaktpersonen 1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, wie die Belastung des Gesundheitssystems oder der Impf-fortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zu-sätzliche Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der rWert oder die Verdopplungszeit.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen,
werden die Länder in den entsprechenden Landesver-ordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.

2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

3. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.

4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige HomeOffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Ein-wohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tages-touristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutz-maßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Ein-richtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits ge-troffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygiene-konzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Test-verordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfs-organisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die komm-unalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.

7. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Ge-meinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzu-dämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weit-gehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur ver- stärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.

8. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder aus-geliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Termin-management vor Ort zu ermöglichen.
Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impf-angebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.
Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktions-kapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktions-kapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können.
Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.

9. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungs-einrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maß-nahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.

10. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinder-krankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird,weil
die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbe-treuungsangebot eingeschränkt wurde.

11. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar.
Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozent-satz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.

12. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1. Der Bund
wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes be-sonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreise-anmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.

13. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

Kategorien
50 Frauenquote Bundespolitik Diversität Frauen Führungspositionen Parität

Meilenstein für mehr Frauen in Führungspositionen

Großer Schritt hin zu mehr Diversität

Heute hat das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön : „Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein Meilenstein. Wir haben über viele Jahre versucht, den Frauenanteil an Führungspositionen in Unternehmen auf freiwilliger Basis zu erhöhen. Es gab immer wieder Zusagen, dies zu realisieren. Aber die Realität sieht leider anders aus. Jetzt handeln wir.

Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war wichtig, dass wir nicht nur Regelungen für die Privatwirtschaft treffen, sondern dass wir als Bund mit gutem Beispiel vorangehen: im öffentlichen Dienst, bei Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung und den Krankenkassen. Gemischte Teams sind  ein Erfolgsrezept – nicht nur in Krisenzeiten. Frauen in Vorständen der Unternehmen und in Leitungsorganen der Körperschaften im Bereich der Sozialver-sicherung werden künftig dafür sorgen, dass auch in den anderen Führungsetagen qualifizierte Frauen nachrücken. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Diversität.“

Marcus Weinberg: „Der Gesetzentwurf bringt Deutschland frauen-politisch richtig nach vorne. Zwar reden jetzt viele über die geplante Quote für Unternehmensvorstände, doch im Gesetz steckt noch mehr drin, wovon an anderer Stelle auch mehr Frauen profitieren werden. Der Bund geht mit großen Schritten in seinem Verantwortungsbereich weiter voran: Auch die gesetzlichen Krankenkassen,  Renten- und Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit müssen künftig eine Frau und einen Mann im Vorstand haben. Dort arbeiten viele Frauen und wir wollen, dass auch in diesem Bereich mehr Frauen in Führungsfunktionen kommen. Auch Unternehmen mit Mehrheits-beteiligung des Bundes müssen künftig im Vorstand mindestens eine Frau und einen Mann haben, wenn der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern besteht.

Frauen sind in Deutschland gut ausgebildet und in der Lage, jede Tätigkeit auf allen Ebenen auszuführen. In den Führungsetagen sind sie aber vergleichsweise selten vertreten. Weniger als zehn Prozent der Vorstände in Deutschland sind Frauen. Leider hat sich da in den letzten Jahren wenig bewegt. Die Vertretung von Frauen in Führungspositionen muss Normalität werden. Wir sorgen jetzt für mehr Vorbilder.“
Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein.
Source:
Pressekontakt: CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle Telefon: (030) 227-53015 – Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Kategorien
75 Jahre CDU Allgemein Braunschweig Geburtstag

75 Jahre CDU Braunschweig

Zum 75. Geburtstag unserer Braunschweiger CDU ist ein „Festschriftbilderbuch“ erschienen.
Unter dem Titel „75 Jahre CDU Braunschweig Gemeinsam.Erfolreich.FürBraunschweig“ finden wir auf 54 Seiten Grußworte der Vorsitzenden der CDU Deutschlands, Annegret Kramp-Karrenbauer, dem Vorsitzenden der CDU Niedersachsen, Dr. Bernd Althusmann, dem Vizepräsidenten und Vorsitzenden des CDU-Landesverbandes Braunschweig, MdB und Vorsitzenden des CDU-Kreisverbandes Braunschweig, Carsten Müller und dem Geschäftsführer des CDU-Kreisverbandes Braunschweig, Florian Borchert.
Fotos von 1945 bis 2020, Abgeordnete, Kreisvorstand, Vereinigungen, Arbeitskreise, Kreisvorsitzende, Kreisgeschäftsführer sowie Wahlergebnisse geben Einblicke in 75 Jahre Geschichte der Braunschweiger CDU.

Kategorien
Digitalisierung Frauen Gleichberechtigung Parität Politische Teilhabe Schwedisches Modell Stärkung von Frauen Teilhabe Wahlkampf

„Frau & Politik“ – letzte Printausgabe

Nach 65 Jahren jetzt die letzte Printausgabe des Magazins der Frauen Union der CDU Deutschlands.
Zwei wesentliche Themen beherrschen diese Ausgabe:
Digitalisierung und ein Perspektivwechsel in der Prostitution:

Das digitale Zeitalter ist endgültig da und auch die Parteien müssen ihre digitalen Aktivitäten ausbauen.
Der Inhalt der letzten Printausgabe von „Frau & Politik“ ist zukunftsweisend: das Superwahljahr 2021 steht bevor. Aufgrund der Pandemie wird der Wahlkampf völlig anders verlaufen müssen als gewohnt. Neue Formate und andere Stufen der Kommunikation und Beteiligung sind gefragt.
Der Auftakt für das Wahljahr wird der digitale Delegiertentag Mitte Januar sein, wo die CDU ihren neuen Bundesvorsitzenden wählt.
Digitaler Wahlkampf ohne Wahlkampfstände, ohne Massenveranstaltungen, ohne Präsenzparteitage ist angesagt.
„digital pur“ ist hier also das Stichwort. Social-Media-Kanäle werden das Zugpferd sein. Klar ist aber auch, dass ein Wahlkampf ohne direkten, analogen Bürgerkontakt es schwerer macht, unsere Themen zu platzieren und für diese zu werben.

Beim Thema Prostitution tritt die FU für einen deutlichen Perspektivwechsel ein und fordert die Einführung des „Nordischen Modells“.
„Es geht um Rechte. Frauenrechte sind Menschenrechte“, so die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands.

Kategorien
Frauen Gesundheit Gratulationen Neujahr

Die Frauen Union Braunschweig wünscht alles Gute

Für das Jahr 2021 wünschen wir uns alle eins:
GESUNDHEIT!

In diesem Sinne ein erfolgreiches, schönes, gesundes 2021 vom Vorstand der Frauen Union Kreisverband Braunschweig

 

 

Kategorien
Ehrenamtlichkeit Ehrung Frauen Niedersächsische Medaille für besondere Verdienste Politische Teilhabe Stadtpolitik

„Niedersächsische Medaille für besondere Verdienste um den Nächsten“

Seit 2015 leitet Eva-Maria Triebe den „Spendenladen“ des Freundeskreises der Frauen-Union.
Für ihr Engagement wurde sie von Oberbürgermeister Frank Klingebiel ausgezeichnet und erhielt die „Niedersächsische Medaille für besondere Verdienste um den Nächsten“.
Verliehen wurde die Ehrung von Ministerpräsident Stephan Weil. Er ehrt damit das ehrenamtliche Engagement und die „vorbildlichen Taten“ der Salzgitteranerin, teile die Stadt mit.
Eva-Maria Triebe liegt der „Spendenladen“ sehr am Herzen.
Ihr Engagement und die vielen Aktivitäten von Triebe sind ein vorbildliches Beispiel dafür, was alles in Salzgitter mit freiwilligem Engagement auf die Beine gestellt werden kann, sagt Klingebiel.
„Es bereichert unsere Stadt und macht die Menschlichkeit Salzgitters aus“, so der OB.
Der Landesverband Braunschweig der Frauen Union gratuliert auf das Herzlichste!