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Anstieg der Prostitution aufgrund der Fußball-Europameisterschaft 2024: Aktuelle Entwicklungen

Seit knapp zwei Wochen läuft die Europameisterschaft in Deutschland und auch unsere Kampagne #Rotekartefürfreier erfährt zunehmend Aufmerksamkeit. Etliche Zeitungsartikel und auch einige Fernsehsendungen haben die Kampagne aufgegriffen und auch Abgeordnete des Bundestags kommen zu Wort. Hierüber freuen wir uns sehr.
Immer wieder steht die Frage im Raum, ob die Prostitution in Deutschland aufgrund der Europameisterschaft tatsächlich zunimmt.

In einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zum Start der EM gaben Polizei und die jeweiligen Stadtverwaltungen in den Spielorten an, dass sie mit einer Zunahme an Prostitution rechnen.[i] Zehn Tage nach Start der Europameisterschaft wird die Zunahme an Prostitutionsangeboten nun deutlich. Unsere internen Recherchen zu Escort-Agenturen ergaben, dass viele dieser Agenturen aktiv mit der Fußball-Europameisterschaft werben, indem sie Begleitung zu Spielen oder Public Viewing anbieten. Und auch die Zahl der Inserate in einschlägigen Internetplattformen haben sich in den Austragungsorten im Vergleich zu vor der EM teilweise verdoppelt. Während es noch keine offiziellen Zahlen der Behörden zur Zunahme der Prostitution in den Spielorten gibt, teilte das Prostitutionsportal Erobella mit, dass sich seit Mitte Mai 2024 die Anzahl der Prostituierten, die ihre Dienste online anbieten, in den zehn deutschen EM-Städten stark erhöht hat. Unter Berücksichtigung der auf Erobella neu registrierten Prostituierten und mittels einer linearen Extrapolation schätzt das Erobella Research-Team einen Anstieg von ca. 13.700 Prostituierten. Dies entspricht einem durchschnittlichen Anstieg von etwa 31 % in diesen Städten. Rund 35% der neu registrierten Prostituierten kommen aus Osteuropa, 24% aus Lateinamerika, 11% aus Deutschland, 10% aus Asien und 7% aus Mitteleuropa. Die aktuellen Berichterstattungen zeigen den dringend notwenigen Handlungsbedarf auf.

Die Ausbeutung von Menschen in der Prostitutionsindustrie muss entschieden bekämpft und die Öffentlichkeit über die dunklen Seiten von Sportgroßveranstaltungen aufgeklärt werden. Daher haben wir für die Kampagne Forderungen an die Politik, die Strafverfolgungsbehörden und die Öffentlichkeit formuliert, um während der Europameisterschaft konkrete Maßnahmen, die während Sport-Großveranstaltungen ergriffen werden können, umzusetzen. Diese Forderungen möchten wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen, Sie finden Sie im Anhang der Mail. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese auch auf Ihren Social Media Kanälen weiter verbreiten würden.

Für Fragen und Austausch stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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[i] 1 https://www.sueddeutsche.de/leben/sexarbeit-em-spielorte-rechnen-mit-deutlich-mehr-prostitution-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240615-99-404922 <https://www.sueddeutsche.de/leben/sexarbeit-em-spielorte-rechnen-mit-deutlich-mehr-prostitution-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240615-99-404922>

Source:
Bundesverband Nordisches Modell – zur Umsetzung des Gleichstellungsmodells in Deutschland e.V.
Prenzlauer Allee 186
10405 Berlin
E-Mail: kerstin.neuhaus@bundesverband-nordischesmodell.de

Telefon: 0151 519 58410
Homepage: www.bundesverband-nordischesmodell.de

Der Bundesverband vertritt 30 bundesweit zivilgesellschaftlich engagierte Mitglieder (Vereine, Initiativen) sowie Fördermitglieder, die sich gemeinsam für ein Umsteuern in der Prostitutionspolitik in Deutschland einsetzen. Der Bundesverband ist parteipolitisch unabhängig. Wir fordern die Einführung des Nordischen Modells, auch Gleichstellungsmodell genannt.

 

 

 

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Sommerprogramm 2024

Termin Details

Liebe Sommerprogramm Interessierte,
viel Spaß beim CDU-Sommerprogramm 2024.
Wir hoffen sehr, unser Sommerprogramm,
spricht Sie an, ist interessant und es ist
für Sie etwas dabei.
Gerne nehmen wir auch Ihre Anregungen,
Ideen und Verbesserungsvorschläge
für den Sommer 2025 auf.

Besonders weisen wir an dieser Stelle auf die Termine der Frauen Union hin:

Samstag, 13. Juli 2024, 15.00 Uhr
Meet and … auf ein Prosecco im FrauenZimmer 3
Ein charmantes Modegeschäft im Braunschweiger Stadtteil Lehndorf.
Marion Laube und Anette Majer, die Inhaberinnen, haben auf kleinem Raum eine sorgfältig ausgewählte Kollektion internationaler Modemarken, Schmuck und Accessoires zusammengestellt. Wenn ihr immer schon mal wissen wolltet, wie ein Traum realisiert wird. Die beiden Inhaberinnen geben Einblicke in ihre Selbständigkeit und welche Chancen und auch Risiken damit verbunden sind.
Hier dreht sich alles um die Individualität jeder Frau – von kleinen bis großen Größen ist für jeden Frauentyp das passende Kleidungsstück dabei.
Ob schlicht, schick oder ausgefallen, das Frauenzimmer 3 bietet Outfits
in verschiedenen Stilrichtungen. Wir können klönen, Netzwerken,
Schönes shoppen und das alles bei einem Glas Prosecco.
Treffpunkt: Sulzbacherstr. 41a, Saarplatz, BS OT Lehndorf. Mit Bus Linie 411, 433, 461, 560
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Dienstag, 23. Juli 2024, 15.00 Uhr
Glasstrahlerei Querum

Hier treffen sich Kinder, Mädels, Frauen und Männergruppen
zu den unterschiedlichsten Events, um Glas-Unikate für wirklich
jeden gewünschten Anlass herzustellen.
Hier wollen wir mal hineinschnuppern und
ein Glasteil aussuchen und verzieren,
das mit nach Hause genommen werden kann.
Kostenbeitrag: 18,- bis 20,- € Keine Kartenzahlung!
Treffpunkt Westfalenplatz 2, BS OT Querum
Mit dem Bus Linie 413

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Dienstag, 30. Juli 2024, 18.30 Uhr
Geführte Baumerkundung
Gartenbautechniker Harald Reimann spaziert mit uns durch den Park
und erklärt die unterschiedlichen Baumarten im Bürgerpark.
Abschluss: Einkehr wer mag und auf eigene Kosten
in die GRINSEKATZ (ehemals Okercabana)
Treffpunkt: vor dem Stadtbad Nîmes-Str. 1, 38100 Braunschweig
Mit Bus und Bahn Linie 419, 429, 461 und 620
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Samstag, 17. August 2024, 14.00 Uhr
OldtimerParadies

Mit Stefan Lommek tauchen wir ein in die Oldtimerwelt.
Mit spannenden Geschichten rund um das Café Emil,
dem denkmalgeschützten Hof und der Sammlung
historischer mobiler Schätze.
Seine Frau Corinna verwöhnt uns währenddessen mit selbstgebackenen Torten,
Kaffee und kühlen Getränken (Selbstzahler).
Treffpunkt: OldtimerParadies Boimstorf mit Café Emil, Steinweg 14, in Boimstorf
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Sonnabend, 24. August 2024, 9.30 – 11.30 Uhr
Frühstück und Workshop – Ein Nein ist ein Nein!
Klar und souverän auch mal Nein sagen!
Bei Kaffee, Tee und Brötchen widmen wir uns der Thematik, warum
es so schwierig ist auch mal NEIN zu sagen. Bei zunehmender
beruflicher Belastung ist es wichtig, sich abzugrenzen. Sonst
führt die Zahl der eingegangenen Verpflichtungen schnell zur
Überforderung. Wir befassen uns mit den Fragen, wie man gut,
souverän und fair NEIN sagen kann, sodass Klarheit geschaffen
wird, Vertrauen und Akzeptanz aber nicht beeinträchtigt werden.
Referentin: Dr. Stefanie Franke
Treffpunkt: CDU-Haus, Gieselerwall 2
Mit Bus und Bahn 419, 429, 461 u. 620

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https://cdu-braunschweig.de/image/kopfgrafiken/CDU_Sommerprogramm_2024.pdf

Da die Teilnehmerzahl teilweise begrenzt ist, bitten wir Sie, sich spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung unter den folgenden Kontaktdaten anzumelden.
Alle Veranstaltungen sind, wenn nicht anders angegeben, kostenlos.
So können Sie uns erreichen:
CDU-Kreisverband Braunschweig
Gieselerwall 2
38100 Braunschweig
Telefon 05 31/2 44 42-0
kontakt@cdu-braunschweig.de
www.cdu-braunschweig.de

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Konsum von Cannabis

Der Konsum von Cannabis wurde zum 1. April 2024 legalisiert. THC, der psychoaktive Bestandteil von Cannabis, beeinträchtigt die kognitiven und motorischen Funktionen eines Menschen und verlängert dadurch die Reaktions- und Entscheidungszeit, was im Straßenverkehr verheerende Folgen haben kann.

Am 16. Mai 2024, hat der Deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in erster Lesung beraten, mit dem der Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr festgeschrieben werden soll.
Der Ampel-Plan für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC entspricht mehr als einer Verdreifachung des bisherigen Wertes. Bisher lag dieser bei 1 Nanogramm.
Dieser Schritt würde die Verkehrssicherheit bei uns massiv gefährden und die Interessen der Cannabiskonsumenten über den Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer stellen. Damit werden die Warnungen von Verkehrsmedizinern und der Polizei für die Verkehrssicherheit ignoriert.

Wir fordern ebenso wie die CDU/CSU-Bundestagfraktion die Beibehaltung des generellen Fahrverbots für Cannabiskonsumenten, wie es die aktuelle Rechtsprechung mit dem Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum bereits vorsieht. Die geplante Anhebung des THC-Grenzwertes würde nicht nur das Unfallrisiko erhöhen, sondern auch die Bemühungen um eine verantwortungsvolle und sichere Verkehrskultur untergraben.
Wir fordern keine Kompromisse bei der Verkehrssicherheit, die durch die Cannabis-Legalisierung mutwillig aufs Spiel gesetzt wird.
Nutzen Sie die Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkampf, um auf diese Problematik und unsere Position aufmerksam zu machen. Für Ihre Social-Media-Arbeit stellen wir Ihnen Kacheln zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Annette Wiedmann-Mauz

Source:
Claudia Hassenbach, Geschäftsführerin
Frauen Union der CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Telefon   +49 30 22070453
Telefax   +49 30 22070439
E-Mail     fu@cdu.de <mailto:fu@cdu.de>
Internet   www.frauenunion.de <http://www.frauenunion.de/>

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Anstoß: Zwei Clips passend zum Beginn der Europameisterschaft startet die Kampagne #Rote Karte für Freier – für eine EM ohne Sexkauf

2024 soll sich das Sommermärchen von 2006 wiederholen – Die Fußballeuropameisterschaft der Herren ist zu Gast in Deutschland. Doch das Sommermärchen hat auch seine Schattenseiten. Bei Messen oder Groß-Sportveranstaltungen kann eine zunehmende Nachfrage nach Prostitution festgestellt werden, die Menschenhandel fördert und der Gewalt gegen Frauen in der Prostitution Vorschub leistet.

Prostitution führt zu eklatanten Menschenrechtsverletzungen und vielfältigen Formen von Gewalt gegen Frauen. Freier fördern durch ihre Nachfrage nach Prostitution nicht nur den Menschenhandel zum Zweck sexuellen Ausbeutung, sondern üben direkte Gewalt gegen prostituierte Frauen aus. Die allermeisten prostituierten Frauen sind fremdbestimmt oder stehen unter Zwang. Jeder Kontakt mit einem Freier geschieht somit unfreiwillig. Der Bundesverband Nordisches Modell e.V.  hat die Kampagne initiiert, um eine breite Öffentlichkeit für die Thematik, auch über die Europameisterschaft hinaus, zu sensibilisieren. Die Kampagne appelliert an (junge) Männer und potenzielle Freier, Fußballfan zu sein, aber kein Freier zu werden.

Mit den beiden Clips der Kampagne #RoteKartefürFreier – für eine EM ohne Sexkauf wird die Gesamtgesellschaft in Deutschland angeregt, sich mit Menschenrechten während Groß-Sportveranstaltungen auseinanderzusetzen.

Für Rückfragen steht Simone Kleinert vom Bundesverband Nordisches Modell e.V. unter mail@rotekarte.info I  017682614445

Hier der Download-Link:

https://wetransfer.com/downloads/e368b30b551612ae737c65e6fac24d0920240614170303/216b9558e15afd5d370260e252d0333020240614170327/3cfb3a

  • #RoteKarteFürFreier Kampagnenfilm (Kurzversion).mov
  • Clip Kampagne #RoteKartefürFreier – für eine EM ohne Sexkauf.mp4

Source:
Bundesverband Nordisches Modell – zur Umsetzung des Gleichstellungsmodells in Deutschland e.V.
Prenzlauer Allee 186
10405 Berlin
E-Mail: info@bundesverband-nordischesmodell.de 
Telefon: 0176 82614445
Homepage: www.bundesverband-nordischesmodell.de

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Sommerzeit ist Ferienzeit

Die Frauenunion Kreisverband Braunschweig wünscht allen eine tolle, erholsame, vergnügliche und schöne Ferienzeit.

GENIESST DIE FREIEN TAGE.

 

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Mehr Frauen in die Politik: Bewerbungsphase für das Tandem-Projekt 2024/25 ist eröffnet!

Das Tandem-Projekt der CDU in Niedersachsen startet wieder und Bewerbungen sind bis zum 15.07.2024 möglich. Über den nachfolgenden Link können sich Interessierte informieren und für das Projekt anmelden:

Das Tandem-Projekt der CDU in Niedersachsen – CDU in Niedersachsen (cdu-niedersachsen.de)

 

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Generationenlauf – Benefizveranstaltung

Der Generationenlauf ist eine Benefizveranstaltung, bei der 2er-Teams aus Pflegeheimbewohnern und Pfadfinder-Kinder gemeinsam einen Hindernisparcours durchlaufen.
Durch jede gelaufene Runde werden Spenden eingenommen, die an die Obdachlosenhilfe in Braunschweig gehen.
Hast du Lust und Zeit vorbeizukommen?
Sophie Ramdor, MdL, fungiert als Schirmherrin.

1.6.2024
15:00 – 18:00 Uhr
Pflegeheim Haus Eichenpark, ProSenis, Boeselagerstr. 20, 38108 Braunschweig 

https://www.generationenlauf.de

„Große und kleine Helden: Ältere und jüngere Menschen laufen je nach ihren Fähigkeiten gemeinsam für einen guten Zweck und zeigen, wie ehrenamtliches Engagement und Teilhabe über Altersgrenzen hinweg funktionieren kann. Ich bin stolz, Schirmherrin des diesjährigen Generationenlaufes sein zu können. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Lauf ein Erfolg wird und als Vorbild für weitere Einrichtungen dient.“
Sophie Ramdor, niedersächsische Landtagsabgeordnete

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Frauen Union Landesverband Braunschweig und der Arbeitskreis Prostitution  begrüßen Sexkaufverbot im CDU-Grundsatzprogramm

Die Frauen Union der CDU Landesverband Braunschweig und der Arbeitskreis Prostitution betrachten die Aufnahme des Sexkaufverbots im CDU-Grundsatzprogramm als einen wichtigen Erfolg. Unterstützt durch Carsten Müller, MdB, Marion Övermöhle-Mühlbach, Vorsitzende der Frauen Union LV BS, und Annette Bossert, Leitung AK Prostitution, freuen wir uns, dass unsere Anregungen Berücksichtigung fanden.

Die Entscheidung ist ein bedeutender Schritt im Kampf gegen die Ausbeutung von Frauen. Deutschland wird oft als „Bordell Europas“ betrachtet – ein Missstand, den wir nicht länger tolerieren können. Das Sexkaufverbot ist ein Schlüssel zur Gleichberechtigung und zum Schutz der Menschenwürde.

Zur Fußballeuropameisterschaft hat das Bündnis Nordisches Modell die Kampagne #RoteKarteFürFreier ins Leben gerufen, die die Frauen Union der CDU Landesverband Braunschweig selbstverständlich unterstützt. Diese Initiative zielt darauf ab, die Aufmerksamkeit auf die Ausbeutung von Frauen während Großveranstaltungen zu lenken und Maßnahmen gegen den Sexkauf zu fordern.

#bündnisnordischesmodell #frauenunionlandesverbandbraunschweig #CDU

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§ 218 StGB abschaffen? – Eine Debatte ohne Not

Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet zu prüfen, wie Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Die von der Bundesregierung dazu eingesetzte Kommission hat jetzt weitreichende Vorschläge vorgelegt, die im Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen, denn die Selbstbestimmung der Frau und das Lebensrecht des Kindes sind gleichwertige Rechtsgüter.

Werdendes Leben steht bereits von der Verschmelzung der Ei- und Samenzelle über die Einnistung in der Gebärmutter bis zur Geburt des Kindes unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Spätestens mit der Einnistung des Embryos in der Gebärmutter ist das ungeborene Leben unmittelbar mit der Frau verbunden. Sein Schutz kann nur mit ihr und nicht gegen sie durchgesetzt werden. In letzter Konsequenz entscheidet immer die Frau, ob sie ihr Kind austrägt oder nicht.

Für den Schwangerschaftskonfliktfall hat Deutschland eine verfassungsgemäße und mittlerweile über Jahrzehnte bewährte gesetzliche Regelung gefunden:
Ein Straftatbestand ist bis zur 12. vollendeten Schwangerschaftswoche nach der Empfängnis nicht verwirklicht, wenn die Frau zuvor eine entsprechende gesetzlich verpflichtende Beratung in Anspruch genommen hat und der Abbruch durch einen Arzt vorgenommen wird.

Ein Abbruch ist nicht rechtswidrig, wenn unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands für die Frau nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann oder im entsprechenden Zeitraum eine Vergewaltigung stattgefunden hat bzw. ursächlich für die ungewollte Schwangerschaft ist.

Bis zur vollendeten 22. Schwangerschaftswoche ist ein Abbruch nach Beratung zwar rechtswidrig, die Schwangere bleibt aber straffrei.

Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu etwa 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen, die nach einer Beratung und einer Wartezeit im zulässigen Zeitraum durchgeführt werden. Ein Strafverfahren gegen Schwangere wegen einer Verletzung des § 218 StGB gab es zuletzt im Jahr 2009. Von einer „Kriminalisierung“ ungewollt schwangerer Frauen kann also nicht die Rede sein. Warum schürt die Ampel dennoch immer wieder Ängste, indem sie den Eindruck erweckt, bei Abtreibungen gerieten Frauen zwangsläufig mit dem Gesetz in Konflikt?

Wir haben im Gegenteil eine Gesetzgebung, die Frauen im Schwangerschaftskonflikt umfassend unterstützt. Es gibt ein bundesweites Netz an Beratungsstellen, die Frauen ergebnisoffen beraten und die erforderlichen Beratungsscheine ausstellen. Die Einhaltung der Wartezeit von drei Tagen trägt darüberhinaus dazu bei, dass die Entscheidung nicht übereilt getroffen wird und sie bietet Schutz vor unzulässigem Druck von Dritten, etwa dann, wenn Väter auf einer Abtreibung bestehen oder Angst vor materiellen Sorgen die Schwangerschaft überschatten. Aktuell berät der Deutsche Bundestag sogar, die Rechtslage zu sog. Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnern zu verschärfen.

Bei allen regionalen Unterschieden in Bezug auf die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten, Abtreibungen durchzuführen, kann jede Frau in einer zumutbaren Entfernung eine entsprechende Praxis erreichen. Auch die Sorge vor unzureichender medizinischer Versorgung ist unbegründet. Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ausdrücklich für die Weiterbildung für Frauenärztinnen und -ärzte verankert.

Frauen, die mit einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert sind, befinden sich in einem schweren Konflikt und ringen mit existenziellen Sorgen und Ängsten, Unsicherheit und Zweifeln. Sie brauchen deshalb vor allem Hilfe und Unterstützung, individuelle Beratung und verlässliche und gut zugängliche Informationen über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch wie über die Möglichkeiten und Wege, mit ihrem Kind zu leben.

Was sie sicher nicht brauchen, – denn dazu sind sie in einer zu ernsten Lage, – ist ein künstlich aufgebauter ideologischer Popanz. Wohin eine gezielte Polarisierung führt, können wir derzeit an der Radikalisierung der politischen Auseinandersetzung und Spaltung der Gesellschaft in vielen anderen Ländern beobachten.

Was also treibt die Bundesregierung an, dieses Fass aufzumachen? Warum müssen mühsam gefundene Kompromisse, tragfähige Strukturen und bewährte Verfahren wieder in Frage gestellt, Brücken der Verständigung in der Gesellschaft wieder eingerissen und Grenzen verschoben werden? Auch ein vermeintlich parteipolitischer Vorteil ist dies nicht wert.

Ich stehe dafür jedenfalls nicht zur Verfügung. Die Unterstützung von Frauen bei einer ungewollten Schwangerschaft oder deren Verhinderung ist keine Frage von Ideologie. Feminismus lässt Frauen in existenziellen Lebenslagen nicht im Stich. Deshalb ist mein Ansatz ein anderer: Dass Frauen in diesen Konflikt geraten, darf beispielsweise nicht daran liegen, dass sie sich wirksame Verhütungsmittel nicht leisten oder sicher anwenden können. Darüber sollten wir reden. Auch über neue Wege. Aber es gibt keinen tatsächlich fundierten Grund für eine neu aufgelegte Debatte um den § 218 StGB.

Sie finden diesen Blogbeitrag der Vorsitzenden der CDU Deutschlands Annette Widmann-Mauz MdB und Beiträge zu anderen Themen auch hier

Dienstanbieter gemäß § 5 TMG
Frauen Union der CDU Deutschlands
vertreten durch die Vorsitzende
Annette Widmann-Mauz MdB
Klingelhöferstr. 8
10785 Berlin
Telefon: 030 / 22070-453
Telefax: 030 / 22070-439
E-Mail: fu@cdu.de
U.St.ID DE122116053
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Claudia Hassenbach
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Bundesregierung lässt Polizei weiter im Stich – Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern nur durch ausländische Hinweise möglich

Gestern haben Strafverfolgungsbehörden unter Federführung des LKA Niedersachsen in sechs Bundesländern in einer koordinierten Aktion mehr als 300 Durchsuchungsbeschlüsse im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vollstreckt. In Niedersachsen wurden von 400 Einsatzkräften Durchsuchungen in Braunschweig, Hannover, Göttingen, Osnabrück, Oldenburg und Lüneburg durchgeführt. Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller erklärt dazu:
„Die Strafverfolgungsbehörden in sechs Bundesländern haben mit den gestrigen erfolgreichen Durchsuchungsmaßnahmen klar gezeigt, dass sie bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige nicht nachlassen. Die Täterinnen und Täter werden für ihre schrecklichen Straftaten an den Schwächsten in unserer Gesellschaft zur Verantwortung gezogen.
Diese wichtigen und erfolgreichen Durchsuchungsmaßnahmen waren jedoch nur möglich, weil die Ermittlungsbehörden Hinweise vom US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) erhalten hatten. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass hier auf politischer Ebene gerade ein großer Ermittlungserfolg hochgejubelt wird, den es auf Grundlage der deutschen Regelungen nicht gegeben hätte. Dieser Ermittlungserfolg basiert auf amerikanischen Regelungen, die den deutschen Ermittlungsbehörden verwehrt werden. Durch das Nichthandeln der Ampelregierung wird ein von Strafverfolgungsbehörden lange gefordertes und mögliches Ermittlungswerkzeug, die Speicherung der IP-Adressen zur Aufklärung und Bekämpfung schwerster Straftaten, nicht eingeführt. Das ist ein schweres Versagen der Bundesregierung beim Schutz der Kinder und vor schwersten Straftaten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits im Herbst 2022 entschieden, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Aufklärung und Bekämpfung schwerster Straftaten möglich ist. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Jahren fordert, könnten die Ermittlungsbehörden auf dieses wichtige und rechtsstaatliche Ermittlungswerkzeug zurückgreifen und wären nicht auf Hinweise auf dem Ausland angewiesen. Doch die Ampel handelt nicht. Der Schutz der Täter und ihrer Daten ist der Bundesregierung wichtiger als der Opferschutz.
Aktuell kündigt der Bundesjustizminister einen Entwurf zu einem Quick-Freeze-Verfahren an. Obwohl es keinen konkreten Entwurf oder Zeitplan dazu gibt, ist sicher, dass Quick-Freeze kein ausreichendes Ermittlungswerkzeug sein wird. Nahezu allen Expertinnen und Experten sowie die Strafverfolgungsbehörden kritisieren seit Jahren das Quick-Freeze-Verfahren als untaugliches und unzureichendes Werkzeug im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Auch die SPD-Bundesinnenministerin fordert immer wieder ein Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen, kann sich aber in der Ampelregierung nicht durchsetzen. Dieser untaugliche und umfassend kritisierte Quick-Freeze-Vorschlag muss zurückgezogen werden. Die Bundesregierung muss die Entscheidung des EuGH umsetzen und unseren Strafverfolgungsbehörden die besten und wirksamsten Ermittlungswerkzeuge rechtssicher zur Verfügung stellen. Der Schutz der Kinder und der Gesellschaft vor schwersten Straftaten duldet keine längere Untätigkeit!“

Bereits in der unionsgeführten Bundesregierung der vorherigen Legislaturperiode von 2017 bis 2021 sollte die IP-Adressspeicherung rechtssicher umgesetzt werden. Das Vorhaben scheiterte stets am sozialdemokratischen Koalitionspartner mit dem Verweis auf das noch ausstehende Urteil des EuGH.

Das US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) erhält und wertet Daten der Social-Media-Plattformen aus, die aufgrund der freiwilligen Selbstverpflichtung von US-Software-Unternehmen wie Microsoft, Google oder Meta geteilt werden. Das NCMEC meldet anschließend alle als strafrechtlich relevant eingestuften Vorgänge automatisch an die Strafverfolgungsbehörden der Länder, in denen Täter und Opfer vermutet werden.

Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030/227 – 73 298
Fax: 030/227 – 76 298
E-Mail: carsten.mueller@bundestag.de

www.carsten-mueller.com


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