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Meilenstein für mehr Frauen in Führungspositionen

Großer Schritt hin zu mehr Diversität

Heute hat das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön : „Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein Meilenstein. Wir haben über viele Jahre versucht, den Frauenanteil an Führungspositionen in Unternehmen auf freiwilliger Basis zu erhöhen. Es gab immer wieder Zusagen, dies zu realisieren. Aber die Realität sieht leider anders aus. Jetzt handeln wir.

Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war wichtig, dass wir nicht nur Regelungen für die Privatwirtschaft treffen, sondern dass wir als Bund mit gutem Beispiel vorangehen: im öffentlichen Dienst, bei Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung und den Krankenkassen. Gemischte Teams sind  ein Erfolgsrezept – nicht nur in Krisenzeiten. Frauen in Vorständen der Unternehmen und in Leitungsorganen der Körperschaften im Bereich der Sozialver-sicherung werden künftig dafür sorgen, dass auch in den anderen Führungsetagen qualifizierte Frauen nachrücken. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Diversität.“

Marcus Weinberg: „Der Gesetzentwurf bringt Deutschland frauen-politisch richtig nach vorne. Zwar reden jetzt viele über die geplante Quote für Unternehmensvorstände, doch im Gesetz steckt noch mehr drin, wovon an anderer Stelle auch mehr Frauen profitieren werden. Der Bund geht mit großen Schritten in seinem Verantwortungsbereich weiter voran: Auch die gesetzlichen Krankenkassen,  Renten- und Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit müssen künftig eine Frau und einen Mann im Vorstand haben. Dort arbeiten viele Frauen und wir wollen, dass auch in diesem Bereich mehr Frauen in Führungsfunktionen kommen. Auch Unternehmen mit Mehrheits-beteiligung des Bundes müssen künftig im Vorstand mindestens eine Frau und einen Mann haben, wenn der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern besteht.

Frauen sind in Deutschland gut ausgebildet und in der Lage, jede Tätigkeit auf allen Ebenen auszuführen. In den Führungsetagen sind sie aber vergleichsweise selten vertreten. Weniger als zehn Prozent der Vorstände in Deutschland sind Frauen. Leider hat sich da in den letzten Jahren wenig bewegt. Die Vertretung von Frauen in Führungspositionen muss Normalität werden. Wir sorgen jetzt für mehr Vorbilder.“
Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein.
Source:
Pressekontakt: CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle Telefon: (030) 227-53015 – Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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Bundespolitik Weihnachtszeit

Weihnachtsgrüße der Vorsitzenden der CDU Deutschlands

Liebe Freundinnen und Freunde der CDU,

wir stehen vor dem Ende eines Jahres, das anders verlaufen ist, als wir jemals geglaubt hätten. Die Corona-Pandemie hat uns alle vor ungeahnte Herausforderungen gestellt, in Deutschland, in Europa, in der ganzen Welt. Entbehrungen, schmerzliche Abschiede und ein völlig verändertes Alltagsleben waren und sind die Folge.
Noch ist nicht ausgemacht, wie lange wir den Kampf gegen das heimtückische Virus führen müssen. Als Christinnen und Christen können wir in diesen Weihnachtstagen aber Zuversicht aus unserem Glauben schöpfen: Die Botschaft der Hoffnung gibt uns die Kraft, diese schwere Zeit gemeinsam durchzustehen. Im nächsten Jahr werden wir einen neuen Aufbruch wagen: Für unser Land und auch für unsere Partei.

Ich wünsche Ihnen und uns allen, dass wir die Weihnachtsbotschaft von Hoffnung und Zuversicht mit ins neue Jahr nehmen. Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest!
Bleiben Sie gesund!

Ihre
Annegret Kramp-Karrenbauer
Vorsitzende der CDU Deutschlands

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Allgemein Bundespolitik Termine

Internationaler Tag des Ehrenamtes

Carsten Müller zum Internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember
Mein besonderer Dank an alle ehrenamtlich Engagierten, die sich überall mit viel Energie und kraft freiwillig für unsere Gesellschaft und das Wohl anderer Menschen einsetzten.
Eine herzliche Gratulation an die Jugendfeuerwehr Stöckheim, die ich mit dem Bundespreis „Helfende Hand“ des Bundesinnenministeriums für ein tolles Projekt auszeichnen durfte.
Ihr innovatives Konzept begeistert Jugendliche auch in fordernden Zeiten für die Idee der Feuerwehr und den uneigennützigen Einsatz für die Gemeinschaft.
Herzlichen Glückwunsch!

Foto: CDU Deutschlands

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Allgemein Bundespolitik Frauen Frauenrechtskonvention Häusliche Gewalt

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Wir setzen am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen mit der Zivilgesellschaft das Zeichen Null Toleranz gegen Gewalt an Frauen. „Häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Pandemiezeiten mit einem Teil-Lockdown ein großes Problem. Lassen Sie uns achtsam sein, um den betroffenen Frauen zu helfen“, ruft die Vorsitzende der Frauen Union Wir setzen am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen mit der Zivilgesellschaft das Zeichen Null Toleranz gegen Gewalt an Frauen. „Häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Pandemiezeiten mit einem Teil-Lockdown ein großes Problem. Lassen Sie uns achtsam sein, um den betroffenen Frauen zu helfen“, ruft die Vorsitzende der Frauen Union auf.

Annette Widmann-Mauz
Quelle: Frauen Union der CDU Deutschlands
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Bevölkerungsschutzgesetz Bundespolitik CDU Bundesvorstand Corona

Faktencheck: Drittes Bevölkerungs-schutzgesetz

Foto: Quelle pixabay

Fragen & Antworten

Heute wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschließen. Mit diesem Gesetz konkretisieren wir unter anderem diejenigen Maßnahmen, die vom Bund und den Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, die Untersagung von Veranstaltungen und die Schließung der Gastronomie.
Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich derzeit darum, dass das Gesetz demokratische Rechte und den Einfluss des Bundestages aushebeln könnte. Diese Sorgen sind jedoch völlig unbegründet. Es gibt auch viele Falschmeldungen und Missverständnisse, denen wir entgegentreten wollen. Wir haben deshalb die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie aufgeschrieben:

Ist das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ein „Angriff auf unsere Demokratie“ und schwächt es das Parlament?
Nein, das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz bedeutet sogar noch mehr demokratische Legitimation der Corona-Schutzmaßnahmen, und es stärkt die Rolle des Deutschen Bundestages in dieser Pandemie. In dem Gesetz werden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie konkretisiert und klare zusätzliche Grenzen für besonders grundrechtssensible Verbote festgeschrieben. . Bund und Länder erhalten mit diesem Gesetz einen klaren Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen, die sie per Rechtsverordnung erlassen können. Diese Maßnahmen werden damit auf eine noch solidere rechtliche Grundlage gestellt.

Hebelt das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz das Grundgesetz aus?
Nein, selbstverständlich bleiben das Grundgesetz, die Grundrechte und die Parlamentsrechte unangetastet. Zwar wird es in der juristischen Fachsprache als „Ermächtigung“ bezeichnet, wenn ein Parlament einer Regierung den Erlass einer Rechtsverordnung gestattet. Mit einer Ermächtigung im Sinne einer dauerhaften Übertragung von Befugnissen an eine Regierung hat dies aber nichts zu tun. Eine Ermächtigung, die wie hier in einem Gesetz den Erlass von Rechtsverordnungen gestattet, kann jederzeit vom Parlament wieder abgeändert oder gänzlich rückgängig gemacht werden. Genau so ist und bleibt es mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz.

Kann der Deutsche Bundestag in Zukunft noch selbst über das Ende der Corona-Schutzmaßnahmen beschließen?
Ja, der Deutsche Bundestag hat wie schon bisher jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der Schutzmaßnahmen zu beschließen und die erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen.

Können Bund und Länder Corona-Schutzmaßnahmen künftig einfacher als bislang beschließen und damit leicht in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen?
Nein, die Vorgaben für Bund und Länder werden künftig sogar konkreter sein. Um die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich zu begrenzen und auch transparent zu machen, sind Rechtsverordnungen der Länder außerdem künftig zu begründen. Sie sind ab jetzt generell befristet und müssen, wenn sie länger als vier Wochen gelten sollen, verlängert und wiederum begründet werden. Nach dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz kommt es außerdem bei allen zu ergreifenden Corona-Schutzmaßnahmen darauf an, wie hoch die Infektionszahlen an einem Ort jeweils sind. Hierfür wird auf die Indikatoren der sog. „Inzidenzwerte“ mit den Schwellen von 35, 50 oder über 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen zurückgegriffen. Mit diesem Frühwarnsystem wollen wir den Schutz von Leib und Leben und die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems weiterhin gewährleisten.

Wofür ist das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz überhaupt notwendig?
Die Anpassungen im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz sind deshalb notwendig, weil in letzter Zeit, teilweise auch von Gerichten, die Frage gestellt wurde, ob die gesetzlichen Regelungen klar genug sind, auf deren Grundlage der Bund oder die Länder Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Rechtsverordnung anordnen. Deshalb konkretisieren wir diese gesetzlichen Grundlagen jetzt. Wir sind der Auffassung: In dieser schweren Krise brauchen wir größtmögliche Rechtssicherheit. Die Schutzmaßnahmen greifen für den Gesundheitsschutz teilweise tief in unsere Grundrechte ein. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen erwarten, dass diese Eingriffe auf einem verlässlichen rechtlichen Fundament stehen. Für gravierend grundrechtssensible Verbote wie etwa Versammlungen, Gottesdienste oder Besuchsregelungen in Senioren- und Pflegeheimen legen wir klare zusätzliche Grenzen fest. Solche Verbote dürfen nur erlassen werden, wenn eine wirksame Eindämmung der Coronavirus-Infektionen trotz aller anderen Schutzmaßnahmen erheblich gefährdet wäre. Ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss aber für Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen in jedem Fall gewährleistet bleiben.

Wofür ist es wichtig, ob eine epidemische Lage vorliegt und wer entscheidet darüber?
Nur wenn eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, kommen die in der neuen Regelung benannten Möglichkeiten für Corona-Schutzmaßnahmen zur Anwendung. Es können dann Rechtsverordnungen erlassen werden, die etwa Pflichten zum Tragen einer Maske, zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, die Untersagung oder Beschränkung von Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen, Abgabeverbote für Alkohol oder Sperrstunden und Schließungen von Gaststätten vorsehen. Wann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, entscheidet allein der Deutsche Bundestag. Eine epidemische Lage nationaler Tragweite kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine bedrohliche übertragbare Krankheit handelt. Ein schlichter Schnupfen, wie zum Teil gefürchtet wird, erfüllt diese Voraussetzungen keinesfalls. Das Parlament hat am 25. März 2020 per Beschluss das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt, und der Deutsche Bundestag wird das Fortbestehen dieser epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 18. November 2020 feststellen und bekräftigen. Wichtig ist: Auch über das Ende der epidemischen Lage entscheidet der Bundestag. Es besteht keine Pflicht des Bundestags, die epidemische Lage beizubehalten. Der Bundestag bleibt in seiner Entscheidung frei.

Wird mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz eine Impfpflicht eingeführt?
Nein. Richtig ist: Die Bundesregierung und auch wir als Unionsfraktion wollen keine Impfpflicht. Davon war und ist keine Rede. Es wird auch mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz keine Impfpflicht geben. Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz schafft lediglich die Voraussetzungen, damit der Impfstoff, wenn er verfügbar ist, all denjenigen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, die sich impfen lassen möchten. Zu diesem Zweck erarbeitet die Bundesregierung auch ein Impfkonzept, das Leitlinien erstellt, in welcher Priorität sich diejenigen impfen lassen können, die sich impfen lassen möchten. Denn es muss realistischerweise damit gerechnet werden, dass nicht sofort genügend Impfstoff für alle bereitgestellt werden kann. Dabei sind wir zuversichtlich, dass wir das Ziel einer ausreichend hohen Impfquote freiwillig erreichen. Dafür erkennen wir schon heute eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Entgegen einiger falscher Behauptungen, dass eine Impfdokumentation bei der Einreise notwendig ist, möchten wir hier ganz klar festhalten: Keiner Bürgerin und keinem Bürger wird die Einreise nach Deutschland verweigert, weil keine Impfung gegen das Coronavirus vorliegt. Wenn ein Impfstoff verfügbar ist, kann es aber zur Vermeidung einer Quarantäne nach Einreise aus einem Risikogebiet notwendig werden, eine Impfdokumentation vorzulegen.

Source:
Berlin, 17.11.2020
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bürgerinfo 030/227-55550

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Bundespolitik

Videokonferenz per Webex – US Wahlkampfausgang

Dr. Norbert Röttgen nimmt Stellung zum US Wahlkampfausgang.
Danke an Dr. Röttgen für die komprimierte Wahlanalyse mit drei zusammenfassenden Tops.
1. Joe Biden als Zentrist mit einer parteiübergreifenden Politik. Biden als Versöhner des Landes.
2. China als Herausforderung im macht- und geopolitischen Bereich.
3. Deutschland. „Wir werden wieder partnerschaftlicher miteinander umgehen“.
Perfekt. Interessante Fragen mit fundierten Antworten.
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Braunschweig Bundespolitik US Wahlkampf

Videokonferenz: Dr. Norbert Röttgen, MdB nimmt Stellung zum US-Wahlkampfausgang

Die Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten von Amerika ist gerade entschieden worden. Nun ist klar, dass der amtierende Präsident, Donald Trump, die Wahlen nicht erneut für sich entscheiden konnte. Welche Mehrheiten werden sich nun im US-Kongress ergeben?

Den Ausgang der US-Wahlen 2020 und über die daraus resultierenden Folgen für Europa und Deutschland, möchten wir gern mit Ihnen und unseren Mitgliedern der CDU Braunschweig diskutieren.

Unser Kreisvorsitzender, Carsten Müller MdB konnte für diese Videokonferenz einen außenpolitischen Kenner gewinnen. Wir freuen uns sehr, dass uns am

Mittwoch, den 11.11.2020,

von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Herr Dr. Norbert Röttgen, MdB, als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestags mit seiner fachlichen Kompetenz für Ihre Fragen zur Verfügung stehen wird.

Folgender Ablauf ist geplant:

  1. Begrüßung

Carsten Müller, MdB (ca. 5 Minuten)

  1. Einordnung der Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten

Dr. Norbert Röttgen, MdB, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestags (ca. 15 Minuten)

  1. Diskussion und Fragen

Moderation: Carsten Müller, MdB (ca. 20 Minuten).

Diese Videokonferenz wird per Webex“ abgehalten und wir freuen uns sehr über Ihre Teilnahme.

Die Zugangsdaten erhalten unsere Mitglieder kostenfrei unter kontakt@cdu-braunschweig.de.

Herzliche Grüße
Ihr TEAM Kreisgeschäftsstelle
CDU-Kreisverband Braunschweig
Gieselerwall 2 | 38100 Braunschweig
Tel.: 0531-244420
Fax: 0531-2444224
www.cdu-braunschweig.de <http://www.cdu-braunschweig.de>

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Bundespolitik Kultur

Fiktiver Unternehmerlohn wichtiges Signal für Kultur- und Veranstaltungsbranche

Berlin, 4. November 2020. Zu der heutigen Ankündigung eines ‚fiktiven Unternehmerlohns‘ während des Teil-Lockdowns für Unternehmen der Kultur- und Veranstaltungsbranche erklärt der Berichterstatter für Veranstaltungswirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Die heutige Ankündigung eines ‚fiktiven‘ Unternehmerlohns für die Kultur- und Veranstaltungsbranche durch die Bundesregierung ist eine länger geforderte und sehr zielgerichtete Soforthilfe für die von der Coronapandemie und dem gegenwärtigen Teil-Lockdown besonders betroffene Kultur- und Veranstaltungsbranche. Für diese direkte Hilfe werden im November 75 Prozent der Umsätze des Novembers 2019 oder des monatlichen Durchschnittsverdienstes des Vorjahres zugrunde gelegt. Diese Grundlage ist vor allem für viele Kreative wichtig, bei denen es auch einmal Monate ohne Umsatz gibt. Anspruchsberechtigt werden alle Unternehmen sein, die regelmäßig 80 Prozent der Umsätze mit den jetzt geschlossenen Einrichtungen erzielen.

Diese heute angekündigte Hilfsmaßnahme ist ein wichtiges Signal an die Branche, dass ihre Sorgen ernst genommen werden und gehandelt wird. Dieser Weg muss nun zügig weiter beschritten und der besonders hart betroffenen Veranstaltungswirtschaft und den vielen Solo-Selbstständigen zügig weiter zielgerichtet und unkompliziert geholfen werden.“

Source:
Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin
T: 030 227 73298
F: 030 227 76298
carsten.mueller@bundestag.de

www.carsten-mueller.com

Datenschutzerklärung von Carsten Müller, MdB

Zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf meiner Homepage unter http://www.carsten-mueller.com/service/datenschutzerklaerung.html.

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Bundespolitik CDU Bundesvorstand Corona

Pandemie und Parteitage

An die Damen und Herren
Mitglieder der CDU Deutschlandswir stehen vor entscheidenden Wochen für unser Land. Die Infektionszahlen steigen exponentiell, viele Gesundheitsämter schaffen es nicht mehr, die Kontakte von Corona-infizierten Personen nachzuverfolgen. Mehr und mehr Menschen benötigen eine intensivmedizinische Behandlung. Es geht jetzt wieder darum, unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten, damit jeder die Behandlung erhält, die er benötigt.Vor diesem Hintergrund ist der CDU-Bundesvorstand zu der Auffassung gelangt, dass die pandemische Lage die Durchführung eines Präsenzparteitags am 4. Dezember nicht zulässt. Das gilt auch für die Variante mehrerer dezentraler Zusammenkünfte. Dem Bundesvorstand war es heute wichtig, das klare Signal auszusenden: Die CDU ist die Partei der Verlässlichkeit in der Corona-Krise. Politikerinnen und Politiker müssen Vorbild sein. Eine Präsenzveranstaltung wäre gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, denen wir in der Pandemie viel abverlangen, nicht vermittelbar.

Niemand hat sich diese Entscheidung leicht gemacht. Das Konrad-Adenauer-Haus hatte für Stuttgart nicht nur ein ausgeklügeltes Hygienekonzept entwickelt, sondern für die heutige Entscheidung verschiedene Optionen zur Durchführung eines Parteitages sehr tiefgründig geprüft und vorbereitet. Wir haben im Präsidium und im Bundesvorstand alle denkbaren Varianten bis zur Wahl des CDU-Bundesvorstands per Briefwahl mit ihren Vor- und Nachteilen intensiv diskutiert und am Ende einstimmig folgendes weiteres Verfahren vereinbart:

1.
Wir sind weiterhin überzeugt, dass ein Präsenzparteitag die beste Variante ist, um einen Vorstand zu wählen. Daher wollen wir das pandemische Geschehen genau beobachten und sobald es dieses zulässt, einen Präsenzparteitag durchführen.

2.
Wir setzen uns weiter dafür ein, dass ein Parteivorstand auch digital gewählt werden kann. Das ist derzeit rechtlich nicht möglich. Die Bundestagsfraktion wird daher gebeten, zu prüfen, ob und wie weitere gesetzliche Regelungen angepasst werden können, um dies bei zentralen, wie auch bei dezentralen Parteitagen zu ermöglichen.
Sofern hierzu eine Grundgesetzänderung erforderlich sein sollte, spricht sich der Bundesvorstand für eine entsprechende Änderung aus.

3.
Falls die pandemische Lage einen Präsenzparteitag nicht zulässt und die Rechtslage unverändert bleibt, gibt es die Möglichkeit eines digitalen Parteitags mit anschließender Briefwahl.

Bei der Sitzung am 14. Dezember wird der CDU-Bundesvorstand über diese Optionen beraten und – wenn möglich – entsprechend der oben genannten Gewichtung über die Durchführbarkeit entscheiden. Ansonsten wird die Entscheidung bei der Klausurtagung am 15./16. Januar 2021 herbeigeführt.

Es freut mich, dass der Bundesvorstand einstimmig diesen Beschluss gefasst hat, der auf eine ebenfalls einstimmige Empfehlung des Präsidiums zurückgeht. Der Austausch gestern und heute über die verschiedenen Optionen war nicht einfach, aber gewinnbringend. Alle Seiten konnten ihre Sichtweise einbringen und das Ergebnis ist ein Kompromiss, der uns die notwendige Flexibilität gibt, in der Corona-Pandemie die richtigen Entscheidungen für unser Land und für unsere Partei zu treffen. Zugleich stellt er aber auch sicher, dass zeitnah darüber entschieden wird, auf welche Art und Weise die Wahl des CDU-Bundesvorstands durchgeführt wird.

Der Bundesvorstand hat außerdem den Generalsekretär beauftragt, den Bundestagswahlkampf für die Partei weiterhin in vollem Umfang vorzubereiten. Wie in den letzten Wochen und Monaten werden wir das auch vertrauensvoll mit den Gremien und mit den Kandidaten rückkoppeln, damit die Partei nach den Vorstandswahlen nahtlos in den Wahlkampf starten kann.

Mir und allen, die heute diesen Beschluss gefasst haben, ist bewusst: Die Situation ist nicht einfach. Sie erfordert von jedem von uns, sich in den Dienst unserer Partei zu stellen und einen eigenen Beitrag zur Geschlossenheit zu leisten. Lassen Sie uns beisammenbleiben. Wenn wir es schaffen, die Corona-Pandemie und ihre Folgen so gut wie möglich zu bewältigen, werden die Menschen zu Recht auch weiterhin in unsere CDU vertrauen. Für uns wie im ganzen Land gilt jetzt einmal mehr: Die wirksamste Antwort gegen die Krise ist der Zusammenhalt.

Zusammen werden auch die drei Kandidaten sein. Im Gespräch am 3. November um 18:30 Uhr im Rahmen unserer ersten digitalen Kandidatenrunde, live auf cdu.de. Mit allen Kandidaten ist vereinbart, dass Sie als Mitglied dort die Gelegenheit haben, Ihre Fragen an die Kandidaten zu richten – gerne auch schon jetzt als Text, Videobotschaft oder Sprachnachricht an kandidatenrunde@cdu.de. Ich freue mich, wenn Sie diese Gelegenheit nutzen.

Vor allem aber: Bleiben Sie gesund und treten Sie überall dafür ein, dass die CAHLA-Regeln befolgt werden, damit wir diese Pandemie gemeinsam wieder in den Griff bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerin
Annegret Kramp-Karrenbauer
Vorsitzende der CDU Deutschlands

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Braunschweig Bundespolitik Gratulationen

Bundestagswahl 2021: Nominierung von Carsten Müller

Die Frauen Union Kreisverband Braunschweig gratuliert.

Carsten Müller ist als unser Bundestagskandidat für den Wahlkreis Braunschweig zum Kandidaten für die Bundestagswahl 2021 nominiert worden.