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Frauen Gesundheit Gratulationen Neujahr

Die Frauen Union Braunschweig wünscht alles Gute

Für das Jahr 2021 wünschen wir uns alle eins:
GESUNDHEIT!

In diesem Sinne ein erfolgreiches, schönes, gesundes 2021 vom Vorstand der Frauen Union Kreisverband Braunschweig

 

 

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Ehrenamtlichkeit Ehrung Frauen Niedersächsische Medaille für besondere Verdienste Politische Teilhabe Stadtpolitik

„Niedersächsische Medaille für besondere Verdienste um den Nächsten“

Seit 2015 leitet Eva-Maria Triebe den „Spendenladen“ des Freundeskreises der Frauen-Union.
Für ihr Engagement wurde sie von Oberbürgermeister Frank Klingebiel ausgezeichnet und erhielt die „Niedersächsische Medaille für besondere Verdienste um den Nächsten“.
Verliehen wurde die Ehrung von Ministerpräsident Stephan Weil. Er ehrt damit das ehrenamtliche Engagement und die „vorbildlichen Taten“ der Salzgitteranerin, teile die Stadt mit.
Eva-Maria Triebe liegt der „Spendenladen“ sehr am Herzen.
Ihr Engagement und die vielen Aktivitäten von Triebe sind ein vorbildliches Beispiel dafür, was alles in Salzgitter mit freiwilligem Engagement auf die Beine gestellt werden kann, sagt Klingebiel.
„Es bereichert unsere Stadt und macht die Menschlichkeit Salzgitters aus“, so der OB.
Der Landesverband Braunschweig der Frauen Union gratuliert auf das Herzlichste!
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Bundespolitik Weihnachtszeit

Weihnachtsgrüße der Vorsitzenden der CDU Deutschlands

Liebe Freundinnen und Freunde der CDU,

wir stehen vor dem Ende eines Jahres, das anders verlaufen ist, als wir jemals geglaubt hätten. Die Corona-Pandemie hat uns alle vor ungeahnte Herausforderungen gestellt, in Deutschland, in Europa, in der ganzen Welt. Entbehrungen, schmerzliche Abschiede und ein völlig verändertes Alltagsleben waren und sind die Folge.
Noch ist nicht ausgemacht, wie lange wir den Kampf gegen das heimtückische Virus führen müssen. Als Christinnen und Christen können wir in diesen Weihnachtstagen aber Zuversicht aus unserem Glauben schöpfen: Die Botschaft der Hoffnung gibt uns die Kraft, diese schwere Zeit gemeinsam durchzustehen. Im nächsten Jahr werden wir einen neuen Aufbruch wagen: Für unser Land und auch für unsere Partei.

Ich wünsche Ihnen und uns allen, dass wir die Weihnachtsbotschaft von Hoffnung und Zuversicht mit ins neue Jahr nehmen. Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest!
Bleiben Sie gesund!

Ihre
Annegret Kramp-Karrenbauer
Vorsitzende der CDU Deutschlands

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75 Jahre CDU Ausstellung Geburtstag Politische Teilhabe Termine

Ausstellungsver-längerung im neu gestalteten Foyer des CDU Hauses am Gieselerwall 2

Pressemeldung,
Braunschweig, 14.12.2020

Zu sehen bis zum 12. Januar 2021

Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der Gründung der CDU Braunschweig haben wir die von der Konrad-Adenauer-Stiftung konzipierte Wanderausstellung zur Geschichte der Partei nach Braunschweig geholt.
Die Ausstellung umfasst 17 Rollup-Tafeln (85cm x 220cm) und zeichnet zunächst chronologisch die Entwicklung von den ersten regionalen Gründungen zur großen Volkspartei nach. Dabei wird auf politische Erfolge ebenso eingegangen wie auf Zeiten, in denen große Herausforderungen zu Reformen führten. Zudem werden die zentralen Themen der Christlichen Demokratie behandelt: die Aussöhnung mit den europäischen Nachbarn und Israel, die Europäische Integration, die transatlantische Partnerschaft, die Deutschlandpolitik bis zur Einheit und die Soziale Marktwirtschaft. Obwohl manches davon zwischen den verschiedenen Strömungen umstritten war, gab es bei diesen Themen einen Grundkonsens, auf dessen Basis die CDU das entscheidende Fundament legte, auf dem die Bundesrepublik Deutschland bis heute aufbauen kann.

Die Gesundheit von uns allen steht an oberster Stelle und die Pandemie ist nach wie vor akut.
Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass nur unter Einhaltung unseres Hygienekonzepts – die „AHA-Formel“ (Abstände einhalten, Hygieneregeln beachten und Atemmaske tragen) die Ausstellung zu besichtigen ist.

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr
Ihr Ansprechpartner: Kreisgeschäftsführer Florian Borchardt
Telefon: 0531 244420

Die Geschäftsstelle bleibt vom 22.12.2020 bis zum 04. 01.2021 geschlossen.

 

 

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Braunschweig Mitgliederbefragung

In einer Mitgliederbefragung der CDU Braunschweig hat Friedrich Merz den größten Zuspruch bekommen

Wer wird die letzte verbliebene Volkspartei in Europa in die Zukunft führen? Wer wird an die Werte und Erfolge der Christlich Demokratischen Union anknüpfen? Seit Wochen bereiten sich die drei jetzt bekannten Kandidaten (Dr. Norbert Röttgen, Friedrich Merz und Armin Laschet) auf die Wahl zum neuen Bundesvorsitzenden vor. Und es wird voraussichtlich am 16. Januar 2021 auf einem Bundesparteitag der CDU entschieden sein, wer neuer Bundesvorsitzender der CDU Deutschlands wird.

Die Mitglieder des CDU Kreisverbandes Braunschweig haben in einer Mitgliederbefragung bereits jetzt Ihre Wahl getroffen und somit den beiden Braunschweiger Delegierten beim Bundesparteitag, Carsten Müller MdB und Claas Merfort, ihre Wahlempfehlung mitgeteilt.

Die Mitglieder konnten postalisch, sowie online ihre Stimme abgeben. Dabei wurde der Datenschutz mithilfe einer individuellen TAN berücksichtigt, so dass keine Nachverfolgung der jeweiligen Stimmabgabe erfolgen konnte. An diesem innovativen Konzept haben bereits weitere CDU Kreisverbände ihr großes Interesse bekundet. Insgesamt haben knapp 40% der Mitglieder an der Befragung teilgenommen. „Ein unglaubliches Ergebnis unserer Kreispartei“, so Carsten Müller, Chef der Braunschweiger CDU. „Wir sind die Mitmachpartei in Deutschland.“, so Müller weiter.

Die Stimmverterteilung der Kandidaten sehen sie im Schaubild.

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Frauen

Videodelegiertentag der FU des CDU Landesverbandes Braunschweig

Eine mehr als interessante Veranstaltung in digitaler Form.
Zugeschaltet war Lena Dupont. Sie berichtete über aktuelle Themen aus dem Europaparlament: Impfstoff gegen Corona sowie die Extremismus-Diskussion.
Zu Gast war weiterhin die Präsidentin des Niedersächsischen LandFrauenverbandes Hannover, Frau Elisabeth Brunkhorst. Sie ist seit 2018 die Vorsitzende des Verbandes und damit ist das Amt der Landesvorsitzenden wieder besetzt, das seit dem Wechsel der Vorgängerin Barbara Otte-Kinast ins Landwirtschaftsministerium im Oktober 2017 vakant geblieben war.
Ein interessantes Referat zum Thema Demokratie meint dich – Alltagskompetezen in den Schulen vermitteln.
Unter dem Motto „Demokratie meint dich!“ soll ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie wertvoll unsere Demokratie ist. Das Rechtstaatlichkeit, unabhängige Gerichte, Minderheitenrechte und eine freie Presse wertgeschätzt und verteidigt werden soll. Dass es dabei auf jede*n Einzelne*n ankommt.
Darüber hinaus gab es Einblicke in die Arbeit der LandFrauen und den besonderen Themen wie Alltagsökonomie als verbindliches Schulfach, Integration von Randgruppen und die nachhaltige Daseinsvorsorge im ländlichen Raum.

Wir sagen DANKE an Frau Brunkhorst für die spannende Schilderung der Arbeit des Verbands.

Aufgrund der Themenvielfalt entwickelte sich im Anschluss eine produktive Diskussion unter den Teilnehmerinnen.
Resümee: Synergien nutzen. Das Zusammenwirken von uns Frauen aus den unterschiedlichsten Bereichen bringt für uns Vorteil auf beiden Seiten. Eben Frauenpower!

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Bevölkerungsschutzgesetz Braunschweig Corona

CDU INNOVATIV

Corona-Pandemie: individuelle Verantwortung und der gesellschaftliche Zusammenhalt.

Aktueller geht nicht. Diskussion über die Corona-Maßnahmen. Heute wurde das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Der CDU Landesverband Braunschweig veranstaltete ein Webex-online Meeting.
Die Bundestagsabgeordnete Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie der Bundestagsabgeordnete Carsten Müller, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Braunschweiger Klinik St. Marienstift sowie der CDU-Landesvorsitzende Frank Oesterhelweg standen für die Diskussionsrunde zur Verfügung.
Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Reza Asghari.

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Bevölkerungsschutzgesetz Bundespolitik CDU Bundesvorstand Corona

Faktencheck: Drittes Bevölkerungs-schutzgesetz

Foto: Quelle pixabay

Fragen & Antworten

Heute wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschließen. Mit diesem Gesetz konkretisieren wir unter anderem diejenigen Maßnahmen, die vom Bund und den Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, die Untersagung von Veranstaltungen und die Schließung der Gastronomie.
Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich derzeit darum, dass das Gesetz demokratische Rechte und den Einfluss des Bundestages aushebeln könnte. Diese Sorgen sind jedoch völlig unbegründet. Es gibt auch viele Falschmeldungen und Missverständnisse, denen wir entgegentreten wollen. Wir haben deshalb die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie aufgeschrieben:

Ist das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ein „Angriff auf unsere Demokratie“ und schwächt es das Parlament?
Nein, das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz bedeutet sogar noch mehr demokratische Legitimation der Corona-Schutzmaßnahmen, und es stärkt die Rolle des Deutschen Bundestages in dieser Pandemie. In dem Gesetz werden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie konkretisiert und klare zusätzliche Grenzen für besonders grundrechtssensible Verbote festgeschrieben. . Bund und Länder erhalten mit diesem Gesetz einen klaren Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen, die sie per Rechtsverordnung erlassen können. Diese Maßnahmen werden damit auf eine noch solidere rechtliche Grundlage gestellt.

Hebelt das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz das Grundgesetz aus?
Nein, selbstverständlich bleiben das Grundgesetz, die Grundrechte und die Parlamentsrechte unangetastet. Zwar wird es in der juristischen Fachsprache als „Ermächtigung“ bezeichnet, wenn ein Parlament einer Regierung den Erlass einer Rechtsverordnung gestattet. Mit einer Ermächtigung im Sinne einer dauerhaften Übertragung von Befugnissen an eine Regierung hat dies aber nichts zu tun. Eine Ermächtigung, die wie hier in einem Gesetz den Erlass von Rechtsverordnungen gestattet, kann jederzeit vom Parlament wieder abgeändert oder gänzlich rückgängig gemacht werden. Genau so ist und bleibt es mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz.

Kann der Deutsche Bundestag in Zukunft noch selbst über das Ende der Corona-Schutzmaßnahmen beschließen?
Ja, der Deutsche Bundestag hat wie schon bisher jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der Schutzmaßnahmen zu beschließen und die erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen.

Können Bund und Länder Corona-Schutzmaßnahmen künftig einfacher als bislang beschließen und damit leicht in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen?
Nein, die Vorgaben für Bund und Länder werden künftig sogar konkreter sein. Um die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich zu begrenzen und auch transparent zu machen, sind Rechtsverordnungen der Länder außerdem künftig zu begründen. Sie sind ab jetzt generell befristet und müssen, wenn sie länger als vier Wochen gelten sollen, verlängert und wiederum begründet werden. Nach dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz kommt es außerdem bei allen zu ergreifenden Corona-Schutzmaßnahmen darauf an, wie hoch die Infektionszahlen an einem Ort jeweils sind. Hierfür wird auf die Indikatoren der sog. „Inzidenzwerte“ mit den Schwellen von 35, 50 oder über 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen zurückgegriffen. Mit diesem Frühwarnsystem wollen wir den Schutz von Leib und Leben und die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems weiterhin gewährleisten.

Wofür ist das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz überhaupt notwendig?
Die Anpassungen im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz sind deshalb notwendig, weil in letzter Zeit, teilweise auch von Gerichten, die Frage gestellt wurde, ob die gesetzlichen Regelungen klar genug sind, auf deren Grundlage der Bund oder die Länder Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Rechtsverordnung anordnen. Deshalb konkretisieren wir diese gesetzlichen Grundlagen jetzt. Wir sind der Auffassung: In dieser schweren Krise brauchen wir größtmögliche Rechtssicherheit. Die Schutzmaßnahmen greifen für den Gesundheitsschutz teilweise tief in unsere Grundrechte ein. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen erwarten, dass diese Eingriffe auf einem verlässlichen rechtlichen Fundament stehen. Für gravierend grundrechtssensible Verbote wie etwa Versammlungen, Gottesdienste oder Besuchsregelungen in Senioren- und Pflegeheimen legen wir klare zusätzliche Grenzen fest. Solche Verbote dürfen nur erlassen werden, wenn eine wirksame Eindämmung der Coronavirus-Infektionen trotz aller anderen Schutzmaßnahmen erheblich gefährdet wäre. Ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss aber für Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen in jedem Fall gewährleistet bleiben.

Wofür ist es wichtig, ob eine epidemische Lage vorliegt und wer entscheidet darüber?
Nur wenn eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, kommen die in der neuen Regelung benannten Möglichkeiten für Corona-Schutzmaßnahmen zur Anwendung. Es können dann Rechtsverordnungen erlassen werden, die etwa Pflichten zum Tragen einer Maske, zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, die Untersagung oder Beschränkung von Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen, Abgabeverbote für Alkohol oder Sperrstunden und Schließungen von Gaststätten vorsehen. Wann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, entscheidet allein der Deutsche Bundestag. Eine epidemische Lage nationaler Tragweite kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine bedrohliche übertragbare Krankheit handelt. Ein schlichter Schnupfen, wie zum Teil gefürchtet wird, erfüllt diese Voraussetzungen keinesfalls. Das Parlament hat am 25. März 2020 per Beschluss das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt, und der Deutsche Bundestag wird das Fortbestehen dieser epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 18. November 2020 feststellen und bekräftigen. Wichtig ist: Auch über das Ende der epidemischen Lage entscheidet der Bundestag. Es besteht keine Pflicht des Bundestags, die epidemische Lage beizubehalten. Der Bundestag bleibt in seiner Entscheidung frei.

Wird mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz eine Impfpflicht eingeführt?
Nein. Richtig ist: Die Bundesregierung und auch wir als Unionsfraktion wollen keine Impfpflicht. Davon war und ist keine Rede. Es wird auch mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz keine Impfpflicht geben. Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz schafft lediglich die Voraussetzungen, damit der Impfstoff, wenn er verfügbar ist, all denjenigen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, die sich impfen lassen möchten. Zu diesem Zweck erarbeitet die Bundesregierung auch ein Impfkonzept, das Leitlinien erstellt, in welcher Priorität sich diejenigen impfen lassen können, die sich impfen lassen möchten. Denn es muss realistischerweise damit gerechnet werden, dass nicht sofort genügend Impfstoff für alle bereitgestellt werden kann. Dabei sind wir zuversichtlich, dass wir das Ziel einer ausreichend hohen Impfquote freiwillig erreichen. Dafür erkennen wir schon heute eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Entgegen einiger falscher Behauptungen, dass eine Impfdokumentation bei der Einreise notwendig ist, möchten wir hier ganz klar festhalten: Keiner Bürgerin und keinem Bürger wird die Einreise nach Deutschland verweigert, weil keine Impfung gegen das Coronavirus vorliegt. Wenn ein Impfstoff verfügbar ist, kann es aber zur Vermeidung einer Quarantäne nach Einreise aus einem Risikogebiet notwendig werden, eine Impfdokumentation vorzulegen.

Source:
Berlin, 17.11.2020
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bürgerinfo 030/227-55550

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Corona

Homeoffice: Zukunft der Arbeit?

Die Corona-Pandemie hat das Arbeiten verändert: Wenn möglich wurde die Arbeit nach Hause verlagert. Homeoffice ist in aller Munde und hat sich aus der Nische der Telearbeit zur gelebten Realität für viele entwickelt. Auf unserer Themenseite „Homeoffice: Zukunft der Arbeit?“ beleuchten wir die Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit in ihrer ganzen Breite. Wir haben dazu in Videointerviews zehn Experten aus ganz unterschiedlichen Bereichen gefragt, wie sie die Situation einschätzen, wo sie die wichtigsten Problemfelder sehen und welche politischen Handlungsempfehlungen sie geben würden.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Wangermann – Konrad-Adenauer Stiftung

Zehn Experten geben Auskunft:
Prof. Dr. Hans Hanau, Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr
Prof. Dr. Hans Bertram, Soziologe
Judith Steinbrecher, BITKOM e.V.
Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel, Bund Katholischer Unternehmer (BKU)
Eva Rindfleisch, Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA)
Marc Biadacz MdB, Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales Prof. Holger Bonin, Institut für Arbeitsforschung (IZA)
Dr. Agnes Katharina Müller, Institut für Stadt- und Regionalplanung (ISR)
Elke Hannack, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Markus Burke, Deutschland sicher im Netz e. V. (DSiN)
Playlist der Videointerviews

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Bundespolitik

Videokonferenz per Webex – US Wahlkampfausgang

Dr. Norbert Röttgen nimmt Stellung zum US Wahlkampfausgang.
Danke an Dr. Röttgen für die komprimierte Wahlanalyse mit drei zusammenfassenden Tops.
1. Joe Biden als Zentrist mit einer parteiübergreifenden Politik. Biden als Versöhner des Landes.
2. China als Herausforderung im macht- und geopolitischen Bereich.
3. Deutschland. „Wir werden wieder partnerschaftlicher miteinander umgehen“.
Perfekt. Interessante Fragen mit fundierten Antworten.