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8.-März-Bündnis Care-Arbeit Frauen Gleichberechtigung Parität Politische Teilhabe

Zum Internationalen Frauentag

Ohne Frauen ist kein Staat zu machen
Vor 110 Jahren wurde erstmals der internationale Frauentag im Zuge des Kampfes um Gleichberechtigung, dem Wahlrecht für Frauen sowie der Emanzipation von Arbeiterinnen ausgerufen. Seitdem hat sich Manches verändert, aber die Gleichstellung von Frauen ist noch lange nicht erreicht.

„Einerseits ist ohne Frauen kein Staat zu machen, andererseits sind sie an wesentlichen Entscheidungen nicht gleichberechtigt beteiligt“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Der Frauenanteil in den systemrelevanten Berufsgruppen liegt bei etwa 75 Prozent, Frauen leisten 64 Stunden pro Woche unbezahlte Care-Arbeit, 91% des Personals in Kitas sind Frauen.

Altenpflegerinnen und Erzieherinnen sind die am stärksten von Covid-19 betroffenen Berufsgruppen. Es sind überwiegend Frauen, die eine Gefährdung ihrer Gesundheit wegen der Pflege von kranken Menschen und Betreuung fremder Kinder riskieren.

Die Coronakrise hat deutlich gemacht: Ohne Frauen ist kein Staat zu machen, Frauen sind die tragenden Säulen unserer Gesellschaft“, so Ute Krüger-Pöppelwiehe, Landesvorsitzende der Frauen Union der CDU in Niedersachsen, „nur spiegelt sich die Wichtigkeit und Systemrelevanz von Frauen nicht in ihren Gehältern und der aktuellen politischen Teilhabe von Frauen wider.“

Beispielsweise beträgt das monatliche, durchschnittliche Vollzeit Bruttoentgelt für den Beruf Altenpflegerhelfer*in  2.146,00 Euro, für Helfer*in Fahrzeugbau- und Instandhaltung 2.674,00 Euro.

In den Parlamenten entscheiden mehrheitlich Männer. Der Frauenanteil im Bundestag beträgt gerade einmal 31,4 % und im niedersächsischen Landtag sogar nur 27,4 %.

Die Gleichstellung und Chancengleichheit der Geschlechter ist weder in Deutschland noch im Rest der Welt Realität.

„Frauenthemen gehören täglich auf die Agenda der Gesellschaft und der Parlamente“, so Ute Krüger-Pöppelwiehe, „die Wertschätzung für die tragende Rolle der Frauen in der Gesellschaft muss sich auch in ihren Gehältern und der politischen Teilhabe von Frauen wiederfinden. Hier sind nun die (mehrheitlich männlichen) Entscheidungsträger auf allen Ebenen zum Handeln aufgerufen.“

Source:
Frauen Union der CDU in Niedersachsen
Ute Krüger-Pöppelwiehe
Vorsitzende der Frauen Union der CDU in Niedersachsen
Hindenburgstr. 30
30175 Hannover
Mobil: 0151-15 23 79 19
Email: ute.krueger@email.de

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Frauen Gleichberechtigung Politische Teilhabe Stärkung von Frauen Steuerklassen

„Mehr Netto vom Brutto! – Steuerklasse V abschaffen!“

Lohnungleichheit hat viele Facetten. Eine davon ist die besonders ungünstige Besteuerung in Steuerklasse V.

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2021 und des Equal Pay Day am 10. März 2021 fordern wir die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V, die dazu führt, dass der Wert der Erwerbstätigkeit von Frauen systematisch unterschätzt wird. Denn damit erhalten sie weniger Nettolohn vom Bruttogehalt. In der Krise, wenn es um die Absicherung durch Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld geht, wenn ein Baby da ist oder längere Krankheit die Berufstätigkeit unterbricht, stellen viele überrascht fest, dass auch hier die Steuerklasse V zu geringeren Lohnersatzleistungen führt.

Mehr Netto vom Brutto!
– Steuerklasse V abschaffen!
Frauen verdienen mehr,
▪ mehr als das Nettogehalt bei Steuerklasse V,
▪ mehr monatlich verfügbares Einkommen,
▪ mehr Wertschätzung ihrer Arbeit.
Steuerklasse V bedeutet
▪ hohe monatliche Steuerlast,
▪ geringerer Nettolohn vom Brutto,
▪ geringeres Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld und u.U. geringeres Krankengeld,
▪ geringerer Anreiz, mehr zu arbeiten oder im Beruf aufzusteigen,
▪ dadurch später geringere Alterssicherung,
▪ der Beitrag zum Familieneinkommen wird unterschätzt.
Steuerklasse IV/IV mit Faktor ist fairer für Frauen
▪ die Vorteile des Ehegattensplittings werden monatlich fair
zwischen den Partnern aufgeteilt,
▪ der Ehepartner, der weniger verdient -meist die Frau-, zahlt nicht mehr Steuern, als es ihrem monatlichen Brutto entspricht,
▪ Steuernachzahlungen werden vermieden, weil monatlich
zutreffender besteuert wird,
▪ bei Alleinverdienerehen bleibt Steuerklasse III.
Aus der Pandemie lernen:
Die Steuerklasse V muss ersatzlos entfallen!

Argumente
Ein Wechsel lohnt sich!
In der Corona-Krise haben zahlreiche Frauen festgestellt, dass sie hohe Einbußen bei den Lohnersatzleistungen in Kauf nehmen müssen. Denn das Kurzarbeitergeld, das Arbeitslosengeld und das Elterngeld sind Lohnersatz-leistungen, deren Höhe sich nach dem vorangegangenen Nettoeinkommen richtet. Das Krankengeld darf maximal 90 Prozent des Nettolohns betragen.
Frauen, die Teilzeit arbeiten oder einer Tätigkeit in geringer entlohnten Berufen nachgehen, haben meist die Lohnsteuer-klasse V. Damit haben sie im Verhältnis zu ihrem Einkommen überproportional hohe Steuerabzüge und ein geringeres monatliches Nettoeinkommen. Das wirkt sich auch auf Lohnersatzleistungen aus.
Zudem wird der monatliche Beitrag zum Familieneinkommen unterschätzt und die Frauen haben das Gefühl, dass sich Mehrarbeit nicht lohnt. Dies ist aus gleichstellungspolitischer Sicht ein unbefriedigender Zustand. Die Steuerklasse V ist unzeitgemäß und demotivierend. Auch die Absicherung
im Alter wird so torpediert.
Als Alternative gibt es die Lohnsteuerklassenkombination IV/IV mit Faktor.
Bei dieser Kombination errechnet das Finanzamt einen Faktor, der die steuermindernde Wirkung im Splitting-verfahren schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der Vorteil des Ehegattensplittings wird fair und gleichberechtigt zwischen den Ehepartnern verteilt – bei jeder Gehaltsabrechnung und damit auch bei der Lohnsteuer-belastung.
Das Beispiel zeigt: Klasse IV/IV mit Faktor ist fairer für Frauen.
Steuernachzahlungen werden so vermieden. Bei Paaren mit der Kombination III/V macht das Finanzamt deshalb im Einkommensteuerbescheid regelmäßig auf die Wechselmöglichkeit aufmerksam.
Einkommen brutto: 3000 Euro (Er), 1700 Euro (Sie)
Beispielrechnung pro Monat
Steuerklasse III/V Steuerklasse IV/IV mit Faktor 0,970
Sie: 293 Euro                 Sie: 99 Euro
Er: 146 Euro                 Er: 383 Euro
Lohnsteuer Eheleute: 439 Euro 482 Euro
Aufs Jahr gerechnet bleibt die Steuerschuld gleich. Deshalb kommt es bei der Steuerklassenkombination III/V es zu einer Steuernachzahlung (im Beispiel: 524 Euro/Jahr), während es bei der Steuerklassenkombination IV/IV-Faktor weder zu einer hohen Nachzahlung noch zu einer Erstattung kommt (im 3 EURO/Jahr)

Kampagne Internationaler Frauentag und Equal Pay Day

Source:
Claudia Hassenbach, Geschäftsführerin
Frauen Union der CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8 10785 Berlin
Telefon   +49 30 22070453
Telefax   +49 30 22070439
E-Mail     fu@cdu.de
Internet   www.frauenunion.de

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Bordell Diskriminierung Frauen Frauenrechtskonvention Gleichberechtigung Nordisches Modell Prostitution

Frauen Union Kreisverband Braunschweig bei TV 38 in WOB

Die Frauen Union Kreisverband Braunschweig ist der Einladung von TV 38 in WOB gerne gefolgt, um über die Thematik Prostitution zu sprechen.
Als Interviewpartnerin hat Annette Bossert Stellung  zum Positionspapier der CDU/CSU Fraktion von 8. Februar „Prostituierte schützen – Zwangsprostitution bekämpfen – Ausstiegsangebote stärken“ genommen.
Das Positionspapier ist ein Anfang und sollte perspektivisch gesehen werden. Es stellt einen Erfolg von Einzelmaßnahmen dar. Die Richtung ist vorgegeben.
Unser Tenor: wir bleiben dran. Step by Step -es geht weiter. Die Thematik ist ein Langläufer. Wichtig ist ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung und das braucht Zeit.
Unser Ziel: das nordische Modell!
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Braunschweig Kreisvorstand Braunschweig

Großer Respekt für Ulrich Markurth – Haller bringt frischen Wind zur richtigen Zeit

Am heutigen Montag hat der Braunschweiger Oberbürgermeister Ulrich Markurth bekanntgegeben, nicht erneut zur Wahl des Oberbürgermeisters anzutreten. Dazu  erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

„Für die Entscheidung von Ulrich Markurth habe ich großen Respekt. Wir waren nicht immer einer Meinung, gleichwohl hat sich der Oberbürgermeister mit seiner Arbeit um unsere Stadt verdient gemacht und erfreut sich großer Beliebtheit. Nicht zuletzt durch die Corona-Krise bedingt, stehen nun aber ganz besondere Herausforderungen an. Mit Kaspar Haller steht ein parteiübergreifend unterstützter Kandidat in den Startlöchern, der diesen Herausforderungen gewachsen ist und zur richtigen Zeit den dringend notwendigen frischen Wind in die Stadt bringt. In Braunschweig wird Kaspar Haller mit Mut, Innovationskraft und Verantwortungsbewusstsein eine neue Dynamik entfachen, die unsere Löwenstadt gerade jetzt besonders braucht.“
Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin
T: 030 227 73298
F: 030 227 76298
Datenschutzerklärung von Carsten Müller, MdB
Zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf meiner Homepage unter http://www.carsten-mueller.com/service/datenschutzerklaerung.html.
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8.-März-Bündnis Braunschweig Frauen Teilhabe Termine

Frauen Union Beitrag zum Internationalen Frauentag digita!l

Veranstaltung der FU am
13.03.2021
um 15.00 Uhr
Workshop digital per Webex
„Wir verschaffen uns Gehör!“ – Grundlagen der Rhetorik

Bei Anmeldung zum Workshop unter:

kontakt@fu-braunschweig.de

erhalten Sie im Anschluss den Einwahllink.

Referentin: Dr. Stefanie Franke
Inhalt: Im Workshop werden Möglichkeiten gezeigt, wie Sie ihre Ausdruckskraft verbessern und souverän und selbstsicher auftreten können.
Anhand von praktischen Beispielen werden die Erkenntnisse vertieft.

Teilnahmekosten: gratis
Dauer: ca. 1,5 Stunden

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Corona

Dringlichkeitsanfrage zum Corona-Ausbruch im Klinikum

Heidemarie Mundlos: Schnell aufklären und notwendige Konsequenzen ziehen.

BRAUNSCHWEIG (5. Februar 2021). Angesichts des massiven Corona-Ausbruchs im Städtischen Klinikum will die CDU-Ratsfraktion das Thema mittels einer Dringlichkeitsanfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am kommenden Dienstag (9. Februar) setzen. „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten schnellstmögliche Aufklärung, wie es zu diesem Debakel kommen konnte und wie so einem Infektionsgeschehen künftig vorgebeugt wird“, begründet Heidemarie Mundlos den Schritt ihrer Fraktion.

„Wir können aus unserer Fürsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung nicht bis zum März warten, um diesen Vorfall zum Schutz der Patientinnen und Patienten aufzuarbeiten. Angesichts der Pandemie wäre es unverantwortlich, darüber noch langwierig zu beraten. Die Abgabefrist für Anfragen zur Ratssitzung war am 27. Januar und damit deutlich vor Bekanntwerden des Ausbruchs“, erläutert Heidemarie Mundlos den von der CDU-Fraktion eingeschlagenen Weg weiter.

Laut Medienberichten vom 3. Februar waren zunächst 15 Ärzte und Pflegekräfte positiv getestet worden. In Meldungen tags darauf waren es bereits 21 Beschäftigte und 23 Patienten. Erst nach der Infektion dieser 44 Personen mit Covid-19 gab das Klinikum bekannt, künftig Patienten nur noch nach Schnelltests stationär aufnehmen zu wollen.

„Wir fragen uns schon, warum erst so ein dramatisches Ereignis eintreten musste, bevor die Klinikumsleitung zur Sicherheit von Personal und Patienten auf Schnelltests zurückgreift. In anderen Häusern in Deutschland, zum Beispiel auch im HEH, werden Patienten schon seit längerem Schnelltest unterzogen, um so ein Debakel, wie es jetzt im Klinikum aufgetreten ist, zu vermeiden“, sagt Heidemarie Mundlos.

Bereits im Dezember hatte das Bundesministerium für Gesundheit darauf hingewiesen, dass Krankenhäuser Schnelltests erhalten können. Eine entsprechende Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung war am 4. Dezember in Kraft getreten. Voraussetzung ist jedoch ein Testkonzept des jeweiligen Krankenhauses, das dem Gesundheitsamt vorgelegt werden muss.

In ihrer Dringlichkeitsanfrage für die Ratssitzung am Dienstag stellt die CDU-Fraktion der Verwaltung kritische Fragen: Warum wurden ausgerechnet im größten Braunschweiger Krankenhausbetrieb keine Corona-Schnelltests bei stationären Neuaufnahmen durchgeführt? Wie viele weitere Personen wurden bislang durch die aktuell betroffenen Patienten, Pfleger und Ärzte infiziert oder mussten in Quarantäne gehen? Und: Gibt es inzwischen ein Hygiene-Konzept für das Klinikum, mit dem in Zukunft derartigen Vorkommnissen wirksam vorgebeugt werden kann?

Die CDU-Fraktion ist wie die Bürgerinnen und Bürger gespannt auf die Antworten.

Source:
Thorsten Köster
Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Braunschweig
Rathaus, Zimmer A1.48
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 – 470 3800
Mobil: 0175 – 8305 459
Fax: 0531 – 470 2970
E-Mail: thorsten.koester@braunschweig.de

Internet: www.cdu-bs.de

Facebook: www.facebook.com/CDUFraktionBS

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Braunschweig Oberbürgermeisterwahl

UNSER KANDIDAT für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Braunschweig

Mit einem außergewöhnlichen Vorschlag geht der Kreisvorstand der CDU Braunschweig in die Oberbürgermeisterwahl am 12. September. Der parteiunabhängige Kaspar Haller soll für die CDU kandidieren. Zuvor muss sich der 37 Jahre alte Unternehmer sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler noch einer Urwahl der Parteibasis stellen. Ein Termin dafür steht pandemiebedingt noch nicht fest.

Das Signal, das von dem Vorschlag ausgeht, ist eindeutig: Braunschweig soll auf neuen Wegen in das dritte Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts geführt werden. Mit Digitalisierung, Umweltschutz und gesellschaftlichem Miteinander benennt Haller schlagwortartig Schwerpunktthemen. „Braunschweig ist meine Heimatstadt! Sie liegt mir sehr am Herzen. Ich bedauere, dass sie sich gegenwärtig unter Wert schlägt. Das will ich ändern, und deswegen kandidiere ich für das Amt des Oberbürgermeisters“, sagt er.

Hochqualifizierte Alternative
„Wir wollen den Wählerinnen und Wählern eine hochqualifizierte Alternative zu einem drohenden und finanziell desaströsen Weiter-so anbieten. Braunschweig benötigt neue Impulse und frische Ideen, um den Mehltau abzuschütteln, Stillstand zu beenden, Innovationen nicht nur zu entwickeln, sondern insbesondere umzusetzen. Kaspar Haller ist dafür aufgrund seiner vielfältigen Kompetenzen und Erfahrungen ein herausragender Kandidat für unsere Stadt“, erläutert der CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Carsten Müller den Vorschlag.

Er kennt Haller bereits seit vielen Jahren und weiß dessen vielschichtige Fähigkeiten zu schätzen. In der Diskussion zu einem sozialpolitischen Thema kam Müller die Idee, Haller auf eine mögliche Kandidatur anzusprechen. Die OB-Findungskommission, in der unter anderem CDU-Landeschef Dr. Bernd Althusmann mitwirkte, votierte wie der Kreisvorstand einstimmig für Haller. Er kann damit zum ersten parteiunabhängigen Oberbürgermeisterkandidaten in der Geschichte der CDU Braunschweig werden. „Ich freue mich, dass die CDU auf mich zugekommen ist, obwohl ich kein Parteimitglied bin. Das ist nicht selbstverständlich und mutig für die Partei. Es zeigt, dass die CDU es ernst meint mit der zwingend notwendigen Veränderung für Braunschweig“, meint Haller.

Stadt hat an Dynamik verloren
Die Stadt habe in der vorletzten Dekade zwar viel aufgeholt, aber aktuell leider auch wieder viel an Energie verloren. „Braunschweig hat große Herausforderungen zu meistern, wie viele andere Großstädte auch. Gemeinsam können wir sie bewältigen. Gerade deshalb ist meine politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit ein Angebot an alle Kräfte in der Stadt, an einem neuen Aufschwung Braunschweigs mitzuwirken“, erklärt Kaspar Haller, der zudem in der Region auf diversen Ebenen ausgezeichnet vernetzt ist.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Thorsten Köster sieht in der Auswahl des unabhängigen Kandidaten Kaspar Haller einen weiteren wichtigen Schritt für die erforderliche Erneuerung der politischen Arbeit der CDU für Braunschweig. „Es geht nicht darum, die Gegenwart zu verwalten, sondern darum, die Zukunft zu gestalten. Diesen Ansatz werden wir auch bei der Kandidatenkür zur Kommunalwahl priorisieren“, sagt Köster. Mit der Wahl des heute 38-jährigen zum Fraktionsvorsitzenden im Jahr 2018 wurde der Prozess bei der CDU bereits eingeleitet.

Braunschweig ist Lebensmittelpunkt
„Braunschweig ist in beruflicher und auch privater Hinsicht sowie bei sozialen Engagements mein Lebensmittelpunkt. Meine Kinder sind in Braunschweig geboren und gehen hier zur Schule. Ich habe auf dem Wilhelm-Gymnasium mein Abitur gemacht“, beschreibt Kaspar Haller, der mit seiner Frau und seinen vier Kindern in Schickelsheim und Braunschweig wohnt, seine vielfältigen Beziehungen zur Löwenstadt.

Haller studierte in Göttingen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften im Landbau (Bachelor) sowie an der Royal Agricultural University in Cirencester/England (MBA). Seine Abschlussarbeit verfasste er beim englischen landwirtschaftlichen Unternehmen KWS UK Ltd. (Tochter der KWS Saaten AG, Einbeck). Neben seinem landwirtschaftlichen Unternehmen gründete er einen Online-Lebensmittelhandel, zusammen mit seiner Frau Donata die Domäne Schickelsheim | Der Dritte Ort für den Austausch von Familienunternehmerinnen und -unternehmern zur strategischen Zukunftsgestaltung sowie mit Braunschweiger Partnerinnen und Partnern die gemeinnützige butterfly gGmbH, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Region zu stärken.

Ehrenamtlicher Richter
Darüber hinaus sitzt Haller im Aufsichtsrat der Nordzucker Holding AG (Braunschweig) und der Agravis Förderungs- und Beteiligungs- eG (Münster) sowie im Beirat der Agravis AG (Münster) und der Hermes Schleifmittel GmbH (Hamburg). Am Arbeitsgericht in Braunschweig und am Amtsgericht in Helmstedt fungiert er als Ehrenamtlicher Richter. Dazu engagiert er sich im Round Table 21 in Braunschweig und ist Vorstand dessen Fördervereins.

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Pandemie Termine Veranstaltung

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021

Beschluss
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.
Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Ge-sundheitsämtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.
Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und Anerkennung. Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.
Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der Europäischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz.
Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März  werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist.

Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die Entwicklung von Mutationen des SARSCov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen.
Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektions-geschehens ist am Beginn des neuen Jahres außerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die Auswirkungen des besonderen Besuchs- und Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden.
Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektions-geschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist.

In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf. Deshalb ist es unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Gemäß der Hotspotstrategie werden in allen Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt.
Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheitsämter – unterstützt von Bund und Ländern – wieder in die Lage zu versetzen, die Infektions-ketten nachzuvollziehen und Quarantäne für Kontaktpersonen 1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, wie die Belastung des Gesundheitssystems oder der Impf-fortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zu-sätzliche Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der rWert oder die Verdopplungszeit.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen,
werden die Länder in den entsprechenden Landesver-ordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.

2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

3. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.

4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige HomeOffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Ein-wohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tages-touristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutz-maßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Ein-richtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits ge-troffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygiene-konzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Test-verordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfs-organisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die komm-unalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.

7. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Ge-meinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzu-dämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weit-gehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur ver- stärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.

8. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder aus-geliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Termin-management vor Ort zu ermöglichen.
Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impf-angebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.
Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktions-kapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktions-kapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können.
Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.

9. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungs-einrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maß-nahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.

10. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinder-krankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird,weil
die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbe-treuungsangebot eingeschränkt wurde.

11. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar.
Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozent-satz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.

12. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1. Der Bund
wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes be-sonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreise-anmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.

13. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

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50 Frauenquote Bundespolitik Diversität Frauen Führungspositionen Parität

Meilenstein für mehr Frauen in Führungspositionen

Großer Schritt hin zu mehr Diversität

Heute hat das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön : „Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein Meilenstein. Wir haben über viele Jahre versucht, den Frauenanteil an Führungspositionen in Unternehmen auf freiwilliger Basis zu erhöhen. Es gab immer wieder Zusagen, dies zu realisieren. Aber die Realität sieht leider anders aus. Jetzt handeln wir.

Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war wichtig, dass wir nicht nur Regelungen für die Privatwirtschaft treffen, sondern dass wir als Bund mit gutem Beispiel vorangehen: im öffentlichen Dienst, bei Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung und den Krankenkassen. Gemischte Teams sind  ein Erfolgsrezept – nicht nur in Krisenzeiten. Frauen in Vorständen der Unternehmen und in Leitungsorganen der Körperschaften im Bereich der Sozialver-sicherung werden künftig dafür sorgen, dass auch in den anderen Führungsetagen qualifizierte Frauen nachrücken. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Diversität.“

Marcus Weinberg: „Der Gesetzentwurf bringt Deutschland frauen-politisch richtig nach vorne. Zwar reden jetzt viele über die geplante Quote für Unternehmensvorstände, doch im Gesetz steckt noch mehr drin, wovon an anderer Stelle auch mehr Frauen profitieren werden. Der Bund geht mit großen Schritten in seinem Verantwortungsbereich weiter voran: Auch die gesetzlichen Krankenkassen,  Renten- und Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit müssen künftig eine Frau und einen Mann im Vorstand haben. Dort arbeiten viele Frauen und wir wollen, dass auch in diesem Bereich mehr Frauen in Führungsfunktionen kommen. Auch Unternehmen mit Mehrheits-beteiligung des Bundes müssen künftig im Vorstand mindestens eine Frau und einen Mann haben, wenn der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern besteht.

Frauen sind in Deutschland gut ausgebildet und in der Lage, jede Tätigkeit auf allen Ebenen auszuführen. In den Führungsetagen sind sie aber vergleichsweise selten vertreten. Weniger als zehn Prozent der Vorstände in Deutschland sind Frauen. Leider hat sich da in den letzten Jahren wenig bewegt. Die Vertretung von Frauen in Führungspositionen muss Normalität werden. Wir sorgen jetzt für mehr Vorbilder.“
Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein.
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Pressekontakt: CDU/CSU – Bundestagsfraktion
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Digitalisierung Frauen Gleichberechtigung Parität Politische Teilhabe Schwedisches Modell Stärkung von Frauen Teilhabe Wahlkampf

„Frau & Politik“ – letzte Printausgabe

Nach 65 Jahren jetzt die letzte Printausgabe des Magazins der Frauen Union der CDU Deutschlands.
Zwei wesentliche Themen beherrschen diese Ausgabe:
Digitalisierung und ein Perspektivwechsel in der Prostitution:

Das digitale Zeitalter ist endgültig da und auch die Parteien müssen ihre digitalen Aktivitäten ausbauen.
Der Inhalt der letzten Printausgabe von „Frau & Politik“ ist zukunftsweisend: das Superwahljahr 2021 steht bevor. Aufgrund der Pandemie wird der Wahlkampf völlig anders verlaufen müssen als gewohnt. Neue Formate und andere Stufen der Kommunikation und Beteiligung sind gefragt.
Der Auftakt für das Wahljahr wird der digitale Delegiertentag Mitte Januar sein, wo die CDU ihren neuen Bundesvorsitzenden wählt.
Digitaler Wahlkampf ohne Wahlkampfstände, ohne Massenveranstaltungen, ohne Präsenzparteitage ist angesagt.
„digital pur“ ist hier also das Stichwort. Social-Media-Kanäle werden das Zugpferd sein. Klar ist aber auch, dass ein Wahlkampf ohne direkten, analogen Bürgerkontakt es schwerer macht, unsere Themen zu platzieren und für diese zu werben.

Beim Thema Prostitution tritt die FU für einen deutlichen Perspektivwechsel ein und fordert die Einführung des „Nordischen Modells“.
„Es geht um Rechte. Frauenrechte sind Menschenrechte“, so die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands.