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Bevölkerungsschutzgesetz Braunschweig Corona

CDU INNOVATIV

Corona-Pandemie: individuelle Verantwortung und der gesellschaftliche Zusammenhalt.

Aktueller geht nicht. Diskussion über die Corona-Maßnahmen. Heute wurde das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Der CDU Landesverband Braunschweig veranstaltete ein Webex-online Meeting.
Die Bundestagsabgeordnete Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie der Bundestagsabgeordnete Carsten Müller, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Braunschweiger Klinik St. Marienstift sowie der CDU-Landesvorsitzende Frank Oesterhelweg standen für die Diskussionsrunde zur Verfügung.
Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Reza Asghari.

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Bevölkerungsschutzgesetz Bundespolitik CDU Bundesvorstand Corona

Faktencheck: Drittes Bevölkerungs-schutzgesetz

Foto: Quelle pixabay

Fragen & Antworten

Heute wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschließen. Mit diesem Gesetz konkretisieren wir unter anderem diejenigen Maßnahmen, die vom Bund und den Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, die Untersagung von Veranstaltungen und die Schließung der Gastronomie.
Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich derzeit darum, dass das Gesetz demokratische Rechte und den Einfluss des Bundestages aushebeln könnte. Diese Sorgen sind jedoch völlig unbegründet. Es gibt auch viele Falschmeldungen und Missverständnisse, denen wir entgegentreten wollen. Wir haben deshalb die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie aufgeschrieben:

Ist das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ein „Angriff auf unsere Demokratie“ und schwächt es das Parlament?
Nein, das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz bedeutet sogar noch mehr demokratische Legitimation der Corona-Schutzmaßnahmen, und es stärkt die Rolle des Deutschen Bundestages in dieser Pandemie. In dem Gesetz werden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie konkretisiert und klare zusätzliche Grenzen für besonders grundrechtssensible Verbote festgeschrieben. . Bund und Länder erhalten mit diesem Gesetz einen klaren Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen, die sie per Rechtsverordnung erlassen können. Diese Maßnahmen werden damit auf eine noch solidere rechtliche Grundlage gestellt.

Hebelt das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz das Grundgesetz aus?
Nein, selbstverständlich bleiben das Grundgesetz, die Grundrechte und die Parlamentsrechte unangetastet. Zwar wird es in der juristischen Fachsprache als „Ermächtigung“ bezeichnet, wenn ein Parlament einer Regierung den Erlass einer Rechtsverordnung gestattet. Mit einer Ermächtigung im Sinne einer dauerhaften Übertragung von Befugnissen an eine Regierung hat dies aber nichts zu tun. Eine Ermächtigung, die wie hier in einem Gesetz den Erlass von Rechtsverordnungen gestattet, kann jederzeit vom Parlament wieder abgeändert oder gänzlich rückgängig gemacht werden. Genau so ist und bleibt es mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz.

Kann der Deutsche Bundestag in Zukunft noch selbst über das Ende der Corona-Schutzmaßnahmen beschließen?
Ja, der Deutsche Bundestag hat wie schon bisher jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der Schutzmaßnahmen zu beschließen und die erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen.

Können Bund und Länder Corona-Schutzmaßnahmen künftig einfacher als bislang beschließen und damit leicht in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen?
Nein, die Vorgaben für Bund und Länder werden künftig sogar konkreter sein. Um die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich zu begrenzen und auch transparent zu machen, sind Rechtsverordnungen der Länder außerdem künftig zu begründen. Sie sind ab jetzt generell befristet und müssen, wenn sie länger als vier Wochen gelten sollen, verlängert und wiederum begründet werden. Nach dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz kommt es außerdem bei allen zu ergreifenden Corona-Schutzmaßnahmen darauf an, wie hoch die Infektionszahlen an einem Ort jeweils sind. Hierfür wird auf die Indikatoren der sog. „Inzidenzwerte“ mit den Schwellen von 35, 50 oder über 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen zurückgegriffen. Mit diesem Frühwarnsystem wollen wir den Schutz von Leib und Leben und die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems weiterhin gewährleisten.

Wofür ist das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz überhaupt notwendig?
Die Anpassungen im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz sind deshalb notwendig, weil in letzter Zeit, teilweise auch von Gerichten, die Frage gestellt wurde, ob die gesetzlichen Regelungen klar genug sind, auf deren Grundlage der Bund oder die Länder Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Rechtsverordnung anordnen. Deshalb konkretisieren wir diese gesetzlichen Grundlagen jetzt. Wir sind der Auffassung: In dieser schweren Krise brauchen wir größtmögliche Rechtssicherheit. Die Schutzmaßnahmen greifen für den Gesundheitsschutz teilweise tief in unsere Grundrechte ein. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen erwarten, dass diese Eingriffe auf einem verlässlichen rechtlichen Fundament stehen. Für gravierend grundrechtssensible Verbote wie etwa Versammlungen, Gottesdienste oder Besuchsregelungen in Senioren- und Pflegeheimen legen wir klare zusätzliche Grenzen fest. Solche Verbote dürfen nur erlassen werden, wenn eine wirksame Eindämmung der Coronavirus-Infektionen trotz aller anderen Schutzmaßnahmen erheblich gefährdet wäre. Ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss aber für Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen in jedem Fall gewährleistet bleiben.

Wofür ist es wichtig, ob eine epidemische Lage vorliegt und wer entscheidet darüber?
Nur wenn eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, kommen die in der neuen Regelung benannten Möglichkeiten für Corona-Schutzmaßnahmen zur Anwendung. Es können dann Rechtsverordnungen erlassen werden, die etwa Pflichten zum Tragen einer Maske, zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, die Untersagung oder Beschränkung von Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen, Abgabeverbote für Alkohol oder Sperrstunden und Schließungen von Gaststätten vorsehen. Wann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, entscheidet allein der Deutsche Bundestag. Eine epidemische Lage nationaler Tragweite kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine bedrohliche übertragbare Krankheit handelt. Ein schlichter Schnupfen, wie zum Teil gefürchtet wird, erfüllt diese Voraussetzungen keinesfalls. Das Parlament hat am 25. März 2020 per Beschluss das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt, und der Deutsche Bundestag wird das Fortbestehen dieser epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 18. November 2020 feststellen und bekräftigen. Wichtig ist: Auch über das Ende der epidemischen Lage entscheidet der Bundestag. Es besteht keine Pflicht des Bundestags, die epidemische Lage beizubehalten. Der Bundestag bleibt in seiner Entscheidung frei.

Wird mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz eine Impfpflicht eingeführt?
Nein. Richtig ist: Die Bundesregierung und auch wir als Unionsfraktion wollen keine Impfpflicht. Davon war und ist keine Rede. Es wird auch mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz keine Impfpflicht geben. Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz schafft lediglich die Voraussetzungen, damit der Impfstoff, wenn er verfügbar ist, all denjenigen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, die sich impfen lassen möchten. Zu diesem Zweck erarbeitet die Bundesregierung auch ein Impfkonzept, das Leitlinien erstellt, in welcher Priorität sich diejenigen impfen lassen können, die sich impfen lassen möchten. Denn es muss realistischerweise damit gerechnet werden, dass nicht sofort genügend Impfstoff für alle bereitgestellt werden kann. Dabei sind wir zuversichtlich, dass wir das Ziel einer ausreichend hohen Impfquote freiwillig erreichen. Dafür erkennen wir schon heute eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Entgegen einiger falscher Behauptungen, dass eine Impfdokumentation bei der Einreise notwendig ist, möchten wir hier ganz klar festhalten: Keiner Bürgerin und keinem Bürger wird die Einreise nach Deutschland verweigert, weil keine Impfung gegen das Coronavirus vorliegt. Wenn ein Impfstoff verfügbar ist, kann es aber zur Vermeidung einer Quarantäne nach Einreise aus einem Risikogebiet notwendig werden, eine Impfdokumentation vorzulegen.

Source:
Berlin, 17.11.2020
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bürgerinfo 030/227-55550

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Allgemein

Regional – Digital – Direkt. Neue Veranstaltungsreihe CDU Innovativ

An die Mitglieder und Freunde der CDU im Landesverband Braunschweig sowie interessierte Gäste
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Regional – Digital – Direkt – unter dem Motto steht die neue Veranstaltungsreihe CDU Innovativ.
Wir laden Sie herzlich zur nächsten Veranstaltung in diesem neuen, digitalen Format ein.

Exklusiv haben Sie die Möglichkeit mit Experten zu diskutieren und sich über aktuelle und interessante Themen rund um Innovation, Politik und Gesellschaft auszutauschen.

Corona-Pandemie: individuelle Verantwortung und der gesellschaftliche Zusammenhalt

zu Gast: Karin Maag MdB, Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion
und Dr. Burkhard Budde, langjähriger Vorstandsvorsitzender des St Marienstifts in Braunschweig

am Mittwoch, den 18. November 2020,  um 18.30 Uhr

per Videokonferenz Webex.

Melden Sie sich gleich hier an und erhalten Sie den Link und eine Anleitung zur online-Teilnahme am CDU-Innovativ-Meeting: http://cdu-lv-braunschweig.de/7_31_Anmeldung.html

Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch und auf ein Wiedersehen im online-Forum.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Oesterhelweg MdL           Prof. Dr. Reza Asghari
Landesvorsitzender                    Innovationsbeauftragter
CDU Landesverband Braunschweig
Gieselerwall 2 | 38100 Braunschweig
www.cdu-lv-braunschweig.de

T +49 531 2444 226
F +49 531 2444 227
info@cdu-lv-braunschweig.de

 

 

 

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Corona

Homeoffice: Zukunft der Arbeit?

Die Corona-Pandemie hat das Arbeiten verändert: Wenn möglich wurde die Arbeit nach Hause verlagert. Homeoffice ist in aller Munde und hat sich aus der Nische der Telearbeit zur gelebten Realität für viele entwickelt. Auf unserer Themenseite „Homeoffice: Zukunft der Arbeit?“ beleuchten wir die Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit in ihrer ganzen Breite. Wir haben dazu in Videointerviews zehn Experten aus ganz unterschiedlichen Bereichen gefragt, wie sie die Situation einschätzen, wo sie die wichtigsten Problemfelder sehen und welche politischen Handlungsempfehlungen sie geben würden.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Wangermann – Konrad-Adenauer Stiftung

Zehn Experten geben Auskunft:
Prof. Dr. Hans Hanau, Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr
Prof. Dr. Hans Bertram, Soziologe
Judith Steinbrecher, BITKOM e.V.
Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel, Bund Katholischer Unternehmer (BKU)
Eva Rindfleisch, Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA)
Marc Biadacz MdB, Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales Prof. Holger Bonin, Institut für Arbeitsforschung (IZA)
Dr. Agnes Katharina Müller, Institut für Stadt- und Regionalplanung (ISR)
Elke Hannack, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Markus Burke, Deutschland sicher im Netz e. V. (DSiN)
Playlist der Videointerviews

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Bundespolitik

Videokonferenz per Webex – US Wahlkampfausgang

Dr. Norbert Röttgen nimmt Stellung zum US Wahlkampfausgang.
Danke an Dr. Röttgen für die komprimierte Wahlanalyse mit drei zusammenfassenden Tops.
1. Joe Biden als Zentrist mit einer parteiübergreifenden Politik. Biden als Versöhner des Landes.
2. China als Herausforderung im macht- und geopolitischen Bereich.
3. Deutschland. „Wir werden wieder partnerschaftlicher miteinander umgehen“.
Perfekt. Interessante Fragen mit fundierten Antworten.
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Braunschweig Bundespolitik US Wahlkampf

Videokonferenz: Dr. Norbert Röttgen, MdB nimmt Stellung zum US-Wahlkampfausgang

Die Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten von Amerika ist gerade entschieden worden. Nun ist klar, dass der amtierende Präsident, Donald Trump, die Wahlen nicht erneut für sich entscheiden konnte. Welche Mehrheiten werden sich nun im US-Kongress ergeben?

Den Ausgang der US-Wahlen 2020 und über die daraus resultierenden Folgen für Europa und Deutschland, möchten wir gern mit Ihnen und unseren Mitgliedern der CDU Braunschweig diskutieren.

Unser Kreisvorsitzender, Carsten Müller MdB konnte für diese Videokonferenz einen außenpolitischen Kenner gewinnen. Wir freuen uns sehr, dass uns am

Mittwoch, den 11.11.2020,

von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Herr Dr. Norbert Röttgen, MdB, als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestags mit seiner fachlichen Kompetenz für Ihre Fragen zur Verfügung stehen wird.

Folgender Ablauf ist geplant:

  1. Begrüßung

Carsten Müller, MdB (ca. 5 Minuten)

  1. Einordnung der Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten

Dr. Norbert Röttgen, MdB, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestags (ca. 15 Minuten)

  1. Diskussion und Fragen

Moderation: Carsten Müller, MdB (ca. 20 Minuten).

Diese Videokonferenz wird per Webex“ abgehalten und wir freuen uns sehr über Ihre Teilnahme.

Die Zugangsdaten erhalten unsere Mitglieder kostenfrei unter kontakt@cdu-braunschweig.de.

Herzliche Grüße
Ihr TEAM Kreisgeschäftsstelle
CDU-Kreisverband Braunschweig
Gieselerwall 2 | 38100 Braunschweig
Tel.: 0531-244420
Fax: 0531-2444224
www.cdu-braunschweig.de <http://www.cdu-braunschweig.de>

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Bundespolitik Kultur

Fiktiver Unternehmerlohn wichtiges Signal für Kultur- und Veranstaltungsbranche

Berlin, 4. November 2020. Zu der heutigen Ankündigung eines ‚fiktiven Unternehmerlohns‘ während des Teil-Lockdowns für Unternehmen der Kultur- und Veranstaltungsbranche erklärt der Berichterstatter für Veranstaltungswirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Die heutige Ankündigung eines ‚fiktiven‘ Unternehmerlohns für die Kultur- und Veranstaltungsbranche durch die Bundesregierung ist eine länger geforderte und sehr zielgerichtete Soforthilfe für die von der Coronapandemie und dem gegenwärtigen Teil-Lockdown besonders betroffene Kultur- und Veranstaltungsbranche. Für diese direkte Hilfe werden im November 75 Prozent der Umsätze des Novembers 2019 oder des monatlichen Durchschnittsverdienstes des Vorjahres zugrunde gelegt. Diese Grundlage ist vor allem für viele Kreative wichtig, bei denen es auch einmal Monate ohne Umsatz gibt. Anspruchsberechtigt werden alle Unternehmen sein, die regelmäßig 80 Prozent der Umsätze mit den jetzt geschlossenen Einrichtungen erzielen.

Diese heute angekündigte Hilfsmaßnahme ist ein wichtiges Signal an die Branche, dass ihre Sorgen ernst genommen werden und gehandelt wird. Dieser Weg muss nun zügig weiter beschritten und der besonders hart betroffenen Veranstaltungswirtschaft und den vielen Solo-Selbstständigen zügig weiter zielgerichtet und unkompliziert geholfen werden.“

Source:
Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin
T: 030 227 73298
F: 030 227 76298
carsten.mueller@bundestag.de

www.carsten-mueller.com

Datenschutzerklärung von Carsten Müller, MdB

Zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf meiner Homepage unter http://www.carsten-mueller.com/service/datenschutzerklaerung.html.

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Allgemein

Landesvorstandssitzung der Frauen Union Braunschweig.

In Corona-Zeiten per Zoom-Meeting, informativ und produktiv.
Wir haben uns gefreut, dass unsere Landtagsabgeordnete Veronika Koch dabei war und uns mit den aktuellsten Informationen aus Hannover direkt versorgen konnte.
Unsere Themen heute: Parität, Prostitution, Sexkaufverbot, „schwedisches Modell“, Wahljahr 2021 mit Kommunal- und Bundestagswahlen.
Wenn 12 tolle Frauen digital agieren, ist das immer wieder inspirierend und motivierend.
Genau das, was wir alle in dieser Zeit dringend brauchen.

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Bordell Braunschweig Kreisvorstand Braunschweig Prostitution

Einladung zum „Digitalen Bürgerdialog“ am 05.11.2020, 19:00 Uhr

– Kein Bordell an der Berliner Straße in Gliesmarode –

Braunschweig, 02. Novemver 2020. Die CDU Braunschweig hatte für den 05.11.2020 in den Gliesmaroder Thurm, Berliner Straße 105, 38104 Braunschweig, alle Bürgerinnen und Bürger zum Dialog über das geplante Bordell an der Berliner Straße eingeladen. Die Partei möchte zusammen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern rechtssichere und dauerhafte Möglichkeiten erörtern, wie die Ansiedlung eines bordellartigen Betriebes an der Berliner Straße verhindert werden kann.

Die CDU Braunschweig kommt ihrer Verantwortung stets nach und kann auf Grund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie diese Form der Bürgerbeteiligung in Präsenz nicht durchführen. Die Veranstaltung wird deshalb in digitaler Form per Videokonferenz stattfinden. Hierfür steht am Donnerstag, 05.11.2020 ab 18.30 Uhr auf der Internetseite der CDU Braunschweig, www.cdu-braunschweig.de, ein Link für den Anbieter Zoom zur Verfügung. Die Veranstaltung wird zudem live auf der Facebook-Seite der CDU Braunschweig übertragen.

Es werden nun alle Anwohnerinnen und Anwohner, die bereits ihre Teilnahme zum Bürgerdialog zugesagt haben, über die Möglichkeit der Teilnahme per Zoom informiert.

 

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Allgemein Braunschweig Haushalt Stadtpolitik

Massives Umdenken in der Haushaltspolitik unumgänglich

Der Stadt drohen Rekordverschuldung und Verlust der Handlungsfähigkeit

BRAUNSCHWEIG (29. Oktober 2020). Die Corona-Pandemie belastet nicht nur den Bundeshaushalt und den Haushalt des Landes Niedersachsen, sondern reißt auch in der Stadt Braunschweig große finanzielle Löcher. Anlässlich der Vorstellung des Verwaltungsentwurfes für den Haushalt 2021 fordert die CDU-Ratsfraktion deswegen weitreichende Einsparungen überall dort, wo es nicht um zwingende Zukunftsausgaben geht. „Die verantwortungslose Haushaltspolitik von Rot-Grün muss endlich aufhören, wir brauchen ein massives Umdenken. Der Rat muss zurückkehren zu einer Finanzpolitik mit Augenmaß, andernfalls droht der Stadt mittelfristig der finanzielle Kollaps“, warnt Claas Merfort, finanzpolitischer Sprecher der CDU im Rat der Stadt.

Die Verwaltung fordert er auf, eine Streichliste von Projekten zu erstellen, die nicht unbedingt oder nicht unmittelbar erforderlich seien. Klein-Klein helfe jetzt nicht mehr weiter, so Merfort. Es müsse auch schmerzhafte Einschnitte geben. Beispielsweise könnten Straßensanierungen und bei den Einzelprojekten die Bahnstadt in die weitere Zukunft geschoben werden. Eine Priorisierung ist dringend erforderlich. Den Ausbau der Kinderbetreuung und die Schulsanierungen nimmt Merfort jedoch ausdrücklich aus.

Die Corona-Pandemie dürfe jedoch nicht als permanente Ausrede für die hohen städtischen Defizite und unaufhörlich steigende Schulden herhalten. Ständig nur auf Land und Bund zu verweisen, wird der kommunalen Aufgabe und Herausforderung nicht gerecht. Es gehe jetzt darum, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten und zu verhindern, damit nicht bald andere, nämlich die Kommunalaufsicht des Landes, über Ausgaben und Investitionen in unserer Stadt entscheiden.

„Wir müssen der finanziellen Schieflage entschieden entgegenwirken. Es kann auch von sozialdemokratischen und grünen Ratsmitgliedern erwartet werden, dass sie die ernsthafte Bedrohung erkennen, und sie auf unseren seit Jahren geforderten Kurs der Seriosität und Solidität einschwenken“, hofft Merfort auf breite Zustimmung für ein dringend erforderliches Sparkonzept.

Die liquiden Mittel der Stadt seien nahezu aufgebraucht, es ist ein massiver Anstieg der Schulden von rund 150 Millionen in den letzten Jahren auf bald eine Milliarde Euro zu befürchten. Die Situation drohe damit noch dramatischer zu werden als 2001, als CDU-Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann nach der rot-grünen Misswirtschaft aufräumte.

„Gerade unter diesem Gesichtspunkt benötigt die kommunale Finanzpolitik mehr Verantwortungsbewusstsein. Wir sagen das ohne Häme, aber jetzt zeigt die Corona-Krise, dass unsere Forderungen nach Weitsicht bei den Haushaltsberatungen der Jahre 2017 bis 2020 richtig waren. Wäre ihnen die rot-grüne Ratsmehrheit gefolgt, stünde die Stadt jetzt nicht in dieser dramatischen Notsituation. Es waren Jahre mit überragender Einnahmesituation, in denen Rücklagen hätten aufgebaut werden können, ja müssen, aber das Geld wurde mit vollen Händen ausgegeben“, kritisiert der CDU-Finanzexperte Claas Merfort.

Die jetzt drohende Schuldenhöhe ist aus Sicht der CDU-Ratsfraktion vor allem eins: ein Offenbarungseid der rot-grünen Stadtpolitik. Dabei ist der Verweis auf die derzeit niedrigen Zinsen nicht mehr als eine Milchmädchen-Rechnung, denn diese Schulden müssen früher oder später doch zurückgezahlt werden. „Schon jetzt ist der angehäufte Schuldenberg völlig unfair gegenüber der jungen Generation und wir erkennen keinen Plan, wie er wieder abgetragen werden soll “, erklärt Merfort seinen dringenden Appell an alle Ratskolleginnen und -kollegen, Vernunft walten zu lassen. Gleichzeitig sagt Merfort: „Wir stehen Gesprächen natürlich offen gegenüber und laden vor allem SPD und Grüne ein, mit Augenmaß aber entschieden, die Rückkehr zur finanziellen Solidität einzuleiten.“
Seine Fraktion werde im weiteren Verfahren dazu konkrete Vorschläge machen. Nach der Präsentation des Verwaltungsentwurfes für den Haushalt 2021 heute erfolgt die Diskussion in den Fraktionen, Mitte November werden die Bezirksräte angehört. Die Beratungen in den Fachausschüssen sind dann für Ende Januar 2021 geplant, bevor am 23. März der endgültige Ratsbeschluss erfolgen soll.

Source:
Thorsten Köster
Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Braunschweig
Rathaus, Zimmer A1.48
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Tel.: 0531 – 470 3800
Mobil: 0175 – 8305 459 –
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E-Mail: thorsten.koester@braunschweig.de
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