Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Staat, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und auf allen politischen Ebenen ist nicht nur
Verfassungsauftrag, sondern Grundvoraussetzung für das Gelingen unserer Demokratie. Frauen tragen unsere Demokratie durch ihr Engagement und ihr Wahlverhalten. Sie neigen weniger zu Extremen und wirken so stabilisierend gerade auch in Krisen.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine Stabilisierung und
Fortentwicklung der Gleichstellungspolitik ist, damit Frauen ihre Potenziale voll einbringen können und nicht wieder in alte Rollenmuster gedrängt werden.
Dennoch bleibt die Beteiligung von Frauen in der Politik und der Stand der tatsächlichen Gleichberechtigung in vielen Bereichen noch immer hinter der Verfassungsnorm „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ zurück Frauenfeindliche Weltbilder finden in rechtsextremistischen Gruppen oder der sogenannten Incel-Bewegung zunehmend Anhänger. Frauen werden beschimpft, herabgewürdigt und mundtot gemacht, nur weil sie Frauen sind.
Das gefährdet nicht nur die Durchsetzung der tatsächlichen
Gleichberechtigung, sondern auch unsere Demokratie. Dem müssen wir aktiv Einhalt gebieten. Denn die direkte Ansprache und die selbstverständliche Teilhabe von Frauen sind Grundvoraussetzung für unser Verständnis von repräsentativer Demokratie. Frauen haben das Recht angesprochen und vertreten zu sein. Frauen müssen sichtbar sein und Gestaltungsmacht haben. Gleichstellung muss deshalb selbstverständlicher Bestandteil der Politik der Union in allen Bereichen sein. . Das entspricht weder den Kompetenzen und Wünschen von Frauen noch unserem christdemokratischen Anspruch.
Diese Forderungen müssen dazu in den jeweiligen Kapiteln des
Wahlprogramms der Union aufgenommen werden:
Präambel
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und deren tatsächliche
Gleichstellung ist zu Beginn des Wahlprogramms als eine der
Grundsätze und maßgeblichen Ziele für das gesamte Programm
festzuschreiben. Dieser Grundsatz muss sich dann zusätzlich wie
ein roter Faden durch die einzelnen Politikfelder im
Wahlprogramm ziehen und dort mit den jeweiligen
Einzelforderungen ausbuchstabiert werden.
In der Pandemie haben sich wie in einem Brennglas die Stärke aber
auch Schwächen unseres Staates und seiner Strukturen gezeigt. Nur
mit einem handlungsfähigen Staat werden wir die globalen
Herausforderungen des 21. Jahrhunderts wie Globalisierung,
Digitalisierung, den Klimawandel, die Bedrohungen für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Veränderungen in der
Weltordnung und unvorhergesehene Ereignisse bewältigen können.
Wir wollen überprüfen, ob unsere staatlichen Strukturen, das
Zusammenspiel von Bund, Ländern, Kommunen und Bürgerschaft
sowie die Zusammenarbeit in der Europäischen Union auch künftig
geeignet sind, diese Herausforderungen zu meistern oder ob und wie
sie weiterentwickelt werden müssen. Dazu gehören auch
grundsätzliche politische Handlungs- und Finanzierungsstrategien.
Bei den Überlegungen zu einer Weiterentwicklung müssen mehr
denn je präventive Ansätze, Nachhaltigkeit und Ausgleich zentrale
Handlungs- und Gestaltungsprinzipien sein.
FAMILIE
Familien sind durch die Pandemie besonders herausgefordert und
belastet. Zugleich haben sie einen entscheidenden Anteil daran,
Belastungen für die Einzelnen aufzufangen und unsere Gesellschaft
auch in der Krise zu stabilisieren. Wir wollen Familien durch einen
Nationalen Aktionsplan Familie stärken. Bund, Länder und
Kommunen sollen gemeinsam mit Familien gezielte differenzierte
Unterstützung für Familien in allen Lebenslagen auf allen staatlichen
Ebenen erarbeiten und umsetzen. Wir wollen Entscheidungen mit
ihnen und für sie treffen und sie so zu Beteiligten machen. Ähnlich
wie im Nationalen Aktionsplan Integration der Bundesregierung
wollen wir Familien in den Prozess der Erarbeitung einbeziehen, sie
beteiligen und so konkrete Vorhaben erarbeiten, die im Laufe der
Legislaturperiode umgesetzt werden.
Kinder- und Jugendliche bedürfen nach einem Jahr Homeschooling,
eingeschränkter sozialer Kontakte und fehlender Aktivitäten in
Sport- und Freizeitvereinen besonderer Aufmerksamkeit. Viele leiden
physisch und psychisch unter den Belastungen oder haben
Lerndefizite aufgebaut. Kinder und Jugendliche brauchen für eine
gute Entwicklung Chancen und Perspektiven. Damit alle Kinder und
Jugendlichen den Anschluss finden und sich darüber hinaus
entwickeln können, muss die Kinder- und Jugendsozialarbeit rasch
ausgebaut und stärker vernetzt werden. Im Rahmen dessen sollen
Ärztinnen und Ärzte, Jugendämter, Erzieherinnen und Erzieher sowie
die Schulen stärker zusammenarbeiten und vernetzt werden. In Kitas
und an Schulen mit besonderen Problemlagen brauchen wir
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, um Bildungserfolge besser
möglich zu machen und Lehr- und Verwaltungskräfte zu entlasten.
Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung auch im Grundschulalter muss zügig umgesetzt und mit Chancenangeboten
für Bildung verbunden werden. Das können sowohl Nachhilfe als
auch Angebote zum Umgang mit Computer und digitalen
Lernformen oder Sprachunterricht für Kinder aus sozial schwachen
und Einwandererfamilien sein.
Förderschulen bedürfen einer besonderen Betrachtung bei der
Ganztagsbetreuung. Die Ganztagsbetreuung mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen muss über das Grundschulalter hinaus gehen.
Eine partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben in Beruf und Familie
ist die Voraussetzung für das Gelingen familiären Zusammenlebens
und für eine starke wirtschaftliche Basis von Familien. Deshalb ist es
unser Ziel, die Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld kontinuierlich
weiter auszubauen.
Wir wollen ein lebensphasenorientiertes, flexibles Familien- und
Lebensarbeitszeitkonto, auf dem gesetzliche Zeitguthaben für
Erziehungs- und Familienpflegezeiten und die entsprechenden
Leistungen zusammengeführt und im Verlauf der Lebensphasen
flexibel in Anspruch genommen und zwischen den Eltern übertragen
werden können.
BILDUNG
Digitales Lernen ist auch nach einem Jahr Homeschooling noch bei
weitem keine Selbstverständlichkeit in Deutschland. Zu oft klaffen
Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Präsenzunterricht ist und
bleibt elementarer Bestandteil des Schulunterrichts. Digitalisierung
ist der Schlüssel für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung und
Wohlstand in Deutschland. Für Schülerinnen und Schüler aller
Schularten muss der Umgang mit dem Computer ebenso
selbstverständlich werden wie der Umgang mit Lehrbüchern und
Heften. Die Chancen und Möglichkeiten von digitalen Lehr- und
Lernformaten müssen deshalb noch viel besser genutzt und
weiterentwickelt werden. Digitalisierung von Schulen geht dabei
weit über die technische Ausstattung, die Anbindung ans Netz und
Endgeräte für Lernende hinaus. Die Ausbildungscurricula für
Lehramtsstudierende müssen ebenso angepasst werden wie die
Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie deren Ausstattung
mit mobilen Endgeräten. Mit der Nationalen Bildungsplattform im
digitalen Bildungsraum wollen wir länderübergreifend gemeinsame
technische Standards etablieren, Bildungsinhalte einfach zugänglich
machen, lebenslanges digital gestütztes Lernen ermöglichen und
Bildungsabschlüsse fälschungssicher zugänglich machen.
Aktives Altern
Wir wollen, dass lebenslanges Lernen und Weiterbildung
selbstverständlich werden, damit berufliche Veränderung im
Lebenslauf gelingt und die Chancen der Digitalisierung von Älteren
genutzt werden können. Einkaufen im Netz, digitale Teilhabe am
Partei- und Vereinsleben oder Chats mit der Familie sind nur einige
Möglichkeiten, um den Folgen eingeschränkter Mobilität oder
Einsamkeit von Seniorinnen und Senioren etwas
entgegenzusetzen. Auch deshalb muss der Breitbandausbau zügig
weiter vorangetrieben werden. Die Deutsche Stiftung Engagement
und Ehrenamt hat einen Arbeitsschwerpunkt auf funktionierenden
online-Angeboten und passender digitaler Infrastruktur. Das ist nicht
nur für ländliche Räume wichtig, sondern auch eine Möglichkeit für
Ältere am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und im Ehrenamt
aktiv zu bleiben, ihre Erfahrungen einzubringen und soziale Kontakte
zu pflegen. Wir wollen die gesellschaftlichen Bindungskräfte
stärken und präventives Sozialraummanagement unterstützen.
Pflege
Bezahlung nach Tarifvertrag muss in der Pflege selbstverständlich sein. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sollen deshalb daran geknüpft werden, dass Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen Pflegekräfte nach anerkannten Tarifverträgen entlohnen. Um die
Kosten für zu Pflegende und Angehörige zu begrenzen, wollen wir eine Deckelung der Eigenanteile festschreiben.
Viele Pflegebedürftige wünschen sich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können. Wir wollen die Rahmenbedingungen dafür verbessern, indem wir die Tätigkeit von Betreuungs- und Pflegekräften (24-Stunden-Betreuungskräfte) in Privathaushalten rechtlich absichern.
Um besser auf die Bedürfnisse von zu Pflegenden und ihren
Angehörigen eingehen zu können, brauchen wir mehr Mischmodelle ambulanter und stationärer Versorgung. In der stationären Versorgung wollen wir mehr Individualität und Eigenverantwortung der Angehörigen möglich machen. Eigenanteile könnten so im Einzelfall gesenkt werden.
DIGITALISIERUNG
Frauen müssen zu Gestalterinnen und Wegbereiterinnen der
Digitalisierung werden
Digitalisierung ist Weg und Ziel zugleich. Eine leistungsstarke digitale
Infrastruktur und Vernetzung hilft uns, in der Krise nicht abgehängt
bzw. isoliert zu werden, von zu Hause zu arbeiten, zu lernen,
Arztbesuche zu vermeiden, Waren zu bestellen, bargeldlos zu
bezahlen, Wissen auch über große Entfernungen verfügbar zu
machen und gemeinsam zu nutzen und vieles andere mehr sind so
möglich. Die Pandemie hat hier in vielen Bereichen den Wandel
beschleunigt. Zugleich erfahren wir, dass die Digitalisierung in
Deutschland in allen Lebensbereichen schneller voranschreiten muss,
denn sie bietet noch viel mehr Möglichkeiten und Chancen.
Digitalisierung betrifft alle Lebensbereiche. Um die Situation zu verbessern, braucht es vielfältige Bemühungen und Ansätze, die strukturell die Herangehensweise und Perspektive
von Frauen mitberücksichtigen sowie Veränderungen in der
Unternehmenskultur.
In einem bundesweiten Modellprojekt soll die zeitweise Abkehr von
der Koedukation in den naturwissenschaftlichen Fächern in
einzelnen Altersstufen erprobt und wissenschaftlich ausgewertet
werden. Wir brauchen neue Wege der Ansprache von Mädchen und
Frauen, um sie für Naturwissenschaften und Technik zu begeistern
und ihre Fähigkeiten gezielt zu entwickeln. he und alle
Bevölkerungsgruppen. Deshalb müssen alle in gleicher Weise bei der
Umsetzung der Digitalisierung einbezogen werden. Frauen müssen
zu Gestalterinnen und Wegbereiterinnen der Digitalisierung
werden, damit ihre Erfahrungen, Bedürfnisse und Sichtweisen sich in
künftigen Entwicklungen widerspiegeln. Nicht zuletzt wird auch die
Arbeitswelt von Morgen durch die Digitalisierung bestimmt werden.
Attraktive Arbeit für Frauen setzt ihre aktive Teilhabe an dieser
Entwicklung voraus.
Arbeitswelt 4.0 – Arbeit neu denken
Die Corona-Pandemie zeigt, dass Veränderung auch in Bereichen
möglich ist, von denen man sich nur schwer vorstellen konnte, dass
dies klappt. Mobiles Arbeiten, flexible Arbeitszeiten und neue
Formen der Zusammenarbeit und Kommunikation innerhalb von
Unternehmen und auch mit Geschäftspartnern sind nur einige
Stichworte.
Hierin liegen Chancen! Bisher in Unternehmen gelebte Strukturen
überholen sich und neue werden geschaffen. Spielräume in zeitlicher,
räumlicher und organisatorischer Hinsicht werden neu definiert und
genutzt. Veraltete Arbeitsmodelle, auch Arbeitszeitmodelle, weichen
flexibleren Lösungen.
Digitalisierung und Vernetzung ermöglichen neue Formen der
Zusammenarbeit, unabhängig von Zeit und Ort.
Das Arbeitszeitgesetz muss modernisiert und auf die aktuellen und
künftigen Herausforderungen und Bedürfnisse von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Arbeitgeberinnen
und Arbeitgebern angepasst werden. Die derzeitigen Regelungen
sind starr und nicht auf die digitale und auch global agierende
Arbeitswelt hin ausgerichtet.
Berufsbilder und Arbeitsplatzbewertungen sind dieser Entwicklung
anzupassen, dies ist die Voraussetzung für faire Entlohnung.
Frauen als Motor von Innovation
Existenzgründerinnen sind der Motor für Innovation, neue
Perspektiven und neue Wege. Die Förderung von gemischten Teams
und die Förderung von Existenzgründungen ist eine Investition in
die Zukunft, die wir ausbauen wollen. Wir brauchen mehr Startups
auch von Frauen, deshalb wollen wir Hürden für Gründungen von
Frauen abbauen und sie dabei besonders berücksichtigen.
DIGITALISIERUNG
Frauen müssen zu Gestalterinnen und Wegbereiterinnen der
Digitalisierung werden Digitalisierung ist Weg und Ziel zugleich. Eine leistungsstarke digitale Infrastruktur und Vernetzung hilft uns, in der Krise nicht abgehängt bzw. isoliert zu werden, von zu Hause zu arbeiten, zu lernen, Arztbesuche zu vermeiden, Waren zu bestellen, bargeldlos zu bezahlen, Wissen auch über große Entfernungen verfügbar zu machen und gemeinsam zu nutzen und vieles andere mehr sind so möglich. Die Pandemie hat hier in vielen Bereichen den Wandel beschleunigt. Zugleich erfahren wir, dass die Digitalisierung in
Deutschland in allen Lebensbereichen schneller voranschreiten muss,
denn sie bietet noch viel mehr Möglichkeiten und Chancen.
Digitalisierung betrifft alle Lebensbereiche und alle Bevölkerungsgruppen. Deshalb müssen alle in gleicher Weise bei der
Umsetzung der Digitalisierung einbezogen werden. Frauen müssen
zu Gestalterinnen und Wegbereiterinnen der Digitalisierung
werden, damit ihre Erfahrungen, Bedürfnisse und Sichtweisen sich in
künftigen Entwicklungen widerspiegeln. Nicht zuletzt wird auch die
Arbeitswelt von Morgen durch die Digitalisierung bestimmt werden.
Attraktive Arbeit für Frauen setzt ihre aktive Teilhabe an dieser
Entwicklung voraus.
Um die Situation zu verbessern, braucht es vielfältige Bemühungen
und Ansätze, die strukturell die Herangehensweise und Perspektive
von Frauen mitberücksichtigen sowie Veränderungen in der
Unternehmenskultur.
In einem bundesweiten Modellprojekt soll die zeitweise Abkehr von
der Koedukation in den naturwissenschaftlichen Fächern in
einzelnen Altersstufen erprobt und wissenschaftlich ausgewertet
werden. Wir brauchen neue Wege der Ansprache von Mädchen und
Frauen, um sie für Naturwissenschaften und Technik zu begeistern
und ihre Fähigkeiten gezielt zu entwickeln.
Arbeitswelt 4.0 – Arbeit neu denken
Die Corona-Pandemie zeigt, dass Veränderung auch in Bereichen
möglich ist, von denen man sich nur schwer vorstellen konnte, dass
dies klappt. Mobiles Arbeiten, flexible Arbeitszeiten und neue
Formen der Zusammenarbeit und Kommunikation innerhalb von
Unternehmen und auch mit Geschäftspartnern sind nur einige
Stichworte.
Hierin liegen Chancen! Bisher in Unternehmen gelebte Strukturen
überholen sich und neue werden geschaffen. Spielräume in zeitlicher,
räumlicher und organisatorischer Hinsicht werden neu definiert und
genutzt. Veraltete Arbeitsmodelle, auch Arbeitszeitmodelle, weichen
flexibleren Lösungen.
Digitalisierung und Vernetzung ermöglichen neue Formen der
Zusammenarbeit, unabhängig von Zeit und Ort.
Das Arbeitszeitgesetz muss modernisiert und auf die aktuellen und
künftigen Herausforderungen und Bedürfnisse von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Arbeitgeberinnen
und Arbeitgebern angepasst werden. Die derzeitigen Regelungen
sind starr und nicht auf die digitale und auch global agierende
Arbeitswelt hin ausgerichtet.
Berufsbilder und Arbeitsplatzbewertungen sind dieser Entwicklung
anzupassen, dies ist die Voraussetzung für faire Entlohnung.
Frauen als Motor von Innovation
Existenzgründerinnen sind der Motor für Innovation, neue
Perspektiven und neue Wege. Die Förderung von gemischten Teams
und die Förderung von Existenzgründungen ist eine Investition in
die Zukunft, die wir ausbauen wollen. Wir brauchen mehr Startups
auch von Frauen, deshalb wollen wir Hürden für Gründungen von
Frauen abbauen und sie dabei besonders berücksichtigen.
Arbeit und Soziales
Zugang zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige erleichtern,
Pflichtversicherung für Soloselbständige einführen
Ein Thema, welches sich von Anfang an durch die Pandemie zog, war
die Frage nach einem „Unternehmerlohn“, also der Sicherung des
Lebensunterhaltes für Selbständige. Für sie können Krisen besonders
prekär sein und die Eigenvorsorge bleibt zu oft auf der Strecke. Die
gefundene Lösung, den Zugang zur Grundsicherung zu erleichtern,
läuft allerdings bei Bedarfsgemeinschaften ins Leere. Familien sind
damit oft die Leidtragenden, wenn ein Gehalt komplett wegfällt.
Nicht wenige Selbstständige würden sich zudem gern versichern.
Für Selbständige ist deshalb der Zugang zur
Arbeitslosenversicherung zu vereinfachen. Soloselbständige
werden in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. In
Krisenzeiten sollen auch sie Kurzarbeitergeld erhalten können.
Stärkere Tarifbindung für faire Bezahlung
Viele der systemrelevanten Berufe sind typische Frauenberufe.
Händeringend benötigt und hochgelobt in der Krise, üben etwa
Pflegefachkräfte, Praxisangestellte, Erzieherinnen, Verkäuferinnen
oder Reinigungskräfte Tätigkeiten aus, die durch geringe
Tarifbindung, niedrige Entlohnung und häufig prekäre
Arbeitsverhältnisse gekennzeichnet sind. So arbeiten etwa nur 20
Prozent der Altenpflegerinnen und -pfleger in Deutschland zu
Tariflöhnen. Auch das Kurzarbeitergeld wurde vor allem von den
Unternehmen aufgestockt, die der Tarifbindung unterliegen. Da
Frauen überproportional in Branchen mit geringer Tarifbindung
beschäftigt sind, erhalten sie seltener eine Aufstockung des
Kurzarbeitergelds.
Faire Bezahlung in sozialen Berufen muss selbstverständlich sein.
Das ist auch ein Beitrag zum Abbau der Lohnungleichheit.
Deutschland gehört mit einem Gender Pay Gap von 19 Prozent zu
den Schlusslichtern in Europa. Arbeitsbewertungsverfahren sind
deshalb so auszugestalten, dass sich der Wert sozialer Arbeit auch in
den Entgelten widerspiegelt. Zudem muss die Tarifbindung insgesamt
gestärkt werden. Sie muss wieder der Regelfall werden.
Damit niemand in existentielle Not gerät, muss das Kurzarbeitergeld
leichter zu beantragen sein und rasch ausgezahlt werden.
Sonderregelungen für auf Dauer angelegte Mini-Jobs streichen
Mini-Jobs sind nicht geeignet, um dauerhaft den Lebensunterhalt zu
sichern oder die eigene Rente aufzubauen. Der größte Anteil der
ausschließlich im Mini-Job Beschäftigten sind Frauen. Das
Kurzarbeitergeld ist ein gutes Instrument, um für viele Menschen jetzt Arbeitslosigkeit zu verhindern und um Verdienstausfälle
wenigstens teilweise aufzufangen. Allerdings haben nur
Arbeitnehmer, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen,
Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das trifft nicht auf Mini-Jobber zu.
Mini-Jobs fallen in Krisenzeiten zuerst weg. Gegen diesen
Verdienstausfall gibt es keine Absicherung. Die
sozialversicherungsrechtlichen Sonderregelungen für auf Dauer
angelegte Mini-Jobs müssen entfallen. Das trägt auch zu einer
eigenständigen Altersvorsorge bei. Ausnahmen sollen nur für Schüler,
Studenten und Rentner weiter möglich sein.
WIRTSCHAFT
Reform des Führungspositionen-Gesetzes (FüPoGII) rasch
verabschieden, Rechtsanspruch auf Auszeit für Vorständinnen mit
Sorgeverantwortung verankern.
In der Krise offenbarte sich das nach wie vor bestehende
Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen in
Führungspositionen von Wirtschaft und Gesellschaft überdeutlich.
Auch die vierte jährliche Information der Bundesregierung über die
Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungspositionen
und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes
zeigt trotz aller Fortschritte Defizite auf.
Nach wie vor bestehen hohe Hürden für Frauen in
Führungspositionen. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie unverzichtbar
der Einsatz von Frauen sowohl in sogenannten typischen
Frauenberufen als auch in Bereichen und Hierarchiestufen ist, in
denen sie bislang unterrepräsentiert sind.
Hier setzt die Reform des Gesetzes für die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der
Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst an.
Es werden erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in
Vorständen gemacht. Der Bund geht in seinen Unternehmen mit
einer Mindestaufsichtsratsquote von 30 Prozent und einer
Mindestbeteiligung in Vorständen mit gutem Beispiel voran.
Die Zielgröße Null in Aufsichtsräten, Vorständen und oberen
Führungsebenen wird nicht länger hingenommen. Wird keine
Zielgröße festgelegt oder bei fehlender Begründung für die Zielgröße
Null wird ein Bußgeld fällig.
Der Gesetzentwurf bezieht erstmals Unternehmen mit wesentlicher
Bundesbeteiligung und Körperschaften des Öffentlichen Rechts auf
Bundesebene ein. In den Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen
und der Bundesagentur für Arbeit sowie in den Geschäftsführungen
der Renten– und Unfallversicherungsträger wird eine
Mindestbeteiligung von Frauen und Männern eingeführt.
Darüber hinaus müssen anachronistische Gesetzeslücken wie
fehlende Auszeiten für Mutterschutz, Elternzeit oder für
pflegende Angehörige für Mitglieder von Aufsichtsräten,
Vorständen sowie GmbH-Geschäftsführer und -innen durch einen
Rechtsanspruch auf eine Auszeit geschlossen werden. Hierbei ist
insbesondere die Haftung während der Auszeit zu regeln, damit
Frauen und Männer ihre Führungsposition nicht aufgeben müssen,
wenn sie sich nach der Geburt selbst um ihr Kind oder um
Angehörige kümmern möchten.
Es gilt die gläserne Decke und „Like me-Theorie“ endlich erfolgreich
zu durchbrechen, um die Potenziale von Frauen mit ihren vielfältigen
Kompetenzen auch adäquat zu entfalten und entsprechend
einzusetzen.
FINANZEN
Der Einsatz staatlicher finanzieller Mittel muss nachhaltige
Fortschritte für die Gleichberechtigung erbringen
Mit den Hilfsprogrammen, dem Konjunktur- und
Krisenbewältigungspaket und den auf europäischer Ebene
angestoßenen Maßnahmen werden enorme finanzielle Mittel
eingesetzt, um Bürgerinnen und Bürger in der Krise zu unterstützen
und Deutschlands Wohlstand zu sichern.
In der aktuellen Pandemie sind viele Tätigkeitsfelder, in denen vor
allem Frauen als Selbständige oder Arbeitnehmerinnen tätig sind, in besonderer Weise betroffen, wie etwa Handel, Gastronomie und
Körperpflege.
Die öffentlichen Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie auch in
Bezug auf die tatsächliche Gleichberechtigung Fortschritte
erbringen und nachhaltig wirken. Die Arbeitsmarktmaßnahmen
sind in Bezug auf Insolvenzen grundsätzlich zu überprüfen und
zeitgemäß anzupassen. Dabei ist auf Branchen, in denen
überwiegend Frauen beschäftigt sind, ein besonderes Augenmerk zu
legen, damit Frauen nicht zu Verliererinnen am Arbeitsmarkt werden.
Lohnsteuerklasse V abschaffen
Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld sind
Lohnersatzleistungen, deren Höhe sich nach dem vorangegangenen
Nettoeinkommen richtet. Viele Frauen, die Teilzeit arbeiten oder
einer Tätigkeit in geringer entlohnten Berufen nachgehen, haben die
Lohnsteuerklasse V. Damit haben sie im Verhältnis zu ihrem
Einkommen überproportional hohe Steuerabzüge und ein geringeres
monatliches Nettoeinkommen.
Die Lohnsteuerklasse V muss ersatzlos entfallen. Ehepaare, die mit
der Lohnsteuerklassen-Kombination IV/IV zu hohe monatliche
Abzüge haben, können Lohnsteuerklasse IV/IV mit Faktorverfahren
wählen. Beim bestehenden Ehegattensplitting gewährleistet das
Faktorverfahren, dass die monatlichen Steuerabzüge fair unter den
Ehepartnern aufgeteilt werden und Lohnersatzleistungen auch für
den geringer verdienenden Ehepartner, meist die Frau, fair sind. Das
Faktorverfahren ist bislang noch viel zu wenig bekannt, deshalb muss
die Information darüber weiter verstärkt werden.
Stärkung unserer Unternehmen durch eine
Unternehmenssteuerreform
Die aktuelle Krise zeigt, wie wichtig es ist, dass Unternehmen
finanzielle Rücklagen in Form von Eigenkapital haben und
ausreichend Liquidität vorhalten. Innovationen müssen durch
Investitionen umgesetzt werden. Dies dient dem Bestand und der
erfolgreichen Fortentwicklung von Unternehmen und sichert
Arbeitsplätze. Hierzu bedarf es Reformen, die insgesamt zu einer
steuerlichen Entlastung führen. Gerade Personengesellschaften sind
hier steuerlich benachteiligt.
Wir fordern die steuerliche Gleichbehandlung von Personen- und
Kapitalgesellschaften, insbesondere durch die Erhöhung der
Attraktivität der Thesaurierungsrücklage und der Einführung eines
Optionsmodells für Personengesellschaften, die die Besteuerung als
eine Körperschaft mit breiten Zugangs- und einfachen
Anwendungsmöglichkeiten eröffnet.
Menschenwürdige Gesellschaft, Schutz vor Gewalt
Hass, Hetze und Gewalt gegen Frauen müssen besser erkannt,
umfassend benannt und entschieden bekämpft werden.
Wir brauchen grundsätzlich mehr Transparenz über frauenfeindliche
Straftaten. Deshalb müssen frauenfeindliche Straftaten in der
polizeilichen Kriminalstatistik eigens erfasst werden.
Dabei müssen alle Tatbestände von der verbalen Gewalt bis zur
körperlichen Gewalt in den verschiedenen Eskalationsstufen berücksichtigt werden.
Auf der Grundlage der Polizeistatistik müssen Lagebilder erstellt und
daraus Handlungsansätze für die Polizei abgeleitet werden.
Sicherheit für Frauen im privaten und im öffentlichen Raum sowie im
Netz ist eine unabdingbare öffentliche Aufgabe.
Um die Art und das Ausmaß der Situation von Hass, Hetze und
Gewalt im Netz sowie die Betroffenheit von Frauen besser
einschätzen zu können, brauchen wir auch in Deutschland mehr
Studien dazu.
Wir brauchen einen Wandel der Diskussionskultur im Netz.
Hatespeech untergräbt die Meinungsfreiheit und damit unsere
Demokratie. Deshalb muss eine intensive gesellschaftliche Debatte
über Hatespeech und den Umgang im Netz geführt werden.
Wir brauchen eine Sensibilisierung für frauenfeindliche Gewalt.
Frauenfeindliche Straftaten müssen ernst genommen und verfolgt
werden. Das Netz darf kein faktisch rechtsfreier Raum sein.
Die Aufklärung über Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, muss
verstärkt werden. Das hessische Projekt #KeineMachtdemHass ist
die erste übergreifende Kooperation zwischen Justizministerium,
Strafverfolgung, NGOs und Medienpartnern. Durch die bundesweite
Vernetzung mit dem BKA und anderen Strafverfolgungsbehörden
wurden neue Wege eingeschlagen. Zudem können mit der App
#MeldeHelden der Kooperation Hasskommentare bundesweit
gemeldet werden. Hinzu kommen weitere Kampagnen wie
#NoHateSpeech und „Gegen Hass im Netz“, die zeigen, wie es geht.
Opferschutz gegen Hass, Hetze und Gewalt im Netz muss
selbstverständlich sein. Wir brauchen auch dafür Anlaufstellen und
konkrete Unterstützung. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie sich
wehren können. Beratungsstellen wie HateAid helfen konkret, – von
einer stabilisierenden Erstberatung, über Kommunikationsberatung
bis hin zur Vermittlung von Rechtsberatung und Unterstützung bei
der Strafverfolgung.
Strafverfolgung und Rechtsdurchsetzung im Netz müssen
verbessert werden. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.
Ohne Identifikation der Täter ist keine Strafverfolgung möglich.
Deshalb muss die derzeit ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung
wieder eingeführt werden. Die Strafverfolgungsbehörden brauchen
im Netz wie in der analogen Welt hinreichende
Ermittlungswerkzeuge.
Es ist zu prüfen, ob im Fall von Hass und Hetze im Netz ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden auch ohne Strafantrag
möglich sein soll (relatives Antragsdelikt).
Internet-Plattformen wie Google, Facebook, Twitter oder TikTok
sind nicht nur Wirtschaftsunternehmen, sondern faktisch öffentliche
Räume. Dieser Verantwortung müssen sie besser gerecht werden.
Derzeit können die Plattformen nicht immer gezwungen werden, mit
deutschen Ermittlungsbehörden zu kooperieren. Wir brauchen
rechtliche Regelungen – auch auf europäischer und
internationaler Ebene, damit Plattformen sich nicht nur auf ihr
Community-Recht berufen können. Insbesondere müssen die
Plattformen bei in Deutschland begangenen Straftaten mit den
deutschen Ermittlungsbehörden kooperieren.
Betroffene Nutzerinnen und Nutzer brauchen bessere Möglichkeiten
gegenüber den Plattformen, damit diffamierende Inhalte auch
tatsächlich gelöscht werden. Insbesondere müssen die
Gemeinschaftsstandards der Plattformen auch Löschungsrechte
vorsehen.
In der nächsten Legislaturperiode müssen konkrete Schritte für
einen besseren Schutz von Prostituierten vor Ausbeutung und
Gewalt umgesetzt werden. Neben der legalen Prostitution finden sich häufig auch Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zuhälterei. Diese verstoßen gegen die Menschenwürde und das Grundgesetz. Um dem Schutzauftrag des Staates gerecht zu werden, setzen wir uns für
einen wirksameren Schutz ein. Die bestehenden Vorschriften des
Prostituiertenschutzgesetzes von 2016 sind konsequenter
anzuwenden. Dazu gehört die Einrichtung einer Monitoringstelle
zur Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung des
Prostituiertenschutzgesetzes durch die Länder beim
Bundesministerium des Innern und eine nationale
Berichterstatterstelle Menschenhandel, die alle staatlichen
Maßnahmen in diesem Bereich koordiniert. Die Anmeldung von
Prostituierten ist nur noch möglich, soweit sie krankenversichert
sind.
Prostitution von Heranwachsenden unter 21 Jahren und mit
schwangeren Frauen muss verboten werden. Weiter fordern wir die
Einführung einer Freierstrafbarkeit für die Inanspruchnahme
sexueller Dienstleistungen mit Heranwachsenden und
schwangeren Frauen.
Die Bedingungen auf dem Straßenstrich sind oft
menschenunwürdig. Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung
sind dort häufig tätig, daher müssen hier stärkere Regulierungen
greifen.
Die Freierstrafbarkeit im Falle von Zwangsprostitution muss
verschärft werden und ist auf die leichtfertige Begehung
auszuweiten.
Die Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB) und die
Zuhälterei (§ 181aStGB) wollen wir verschärfen.
Für die Kontrolle des Prostitutionsgewerbes und der Ermittlungen im
Bereich Menschenhandel fordern wir den bedarfsgerechten Ausbau
der personellen und strukturellen Ressourcen bei Polizei,
Finanzverwaltung und Justiz. Die Befugnisse für Ermittler wollen
wir stärken. Herausforderungen wie die Prostitutionsvermittlung im
Internet und den sozialen Medien fordern effektivere Maßnahmen
und Kontrolle.
Wir wollen Präventionsprogramme und umfassende in der Breite
wirkende Bildungsprogramme gegen Menschenhandel und
Zwangsprostitution stärker unterstützen. Jugendliche sollten über
Anbahnungsmethoden von Zuhältern (Loverboys, OnlineKontaktanbahnung) informiert sein, um sich schützen zu können.
Prostitution ist nur selbstbestimmt, wenn man auch wieder damit
aufhören kann. Deshalb wollen wir den Ausstieg aus der
Prostitution stärker unterstützen und Modellprojekte zum
Ausstieg fördern. Aussteigerinnen aus der Zwangsprostitution
sollen ggf. in Zeuginnenschutzprogramme inklusive der Prüfung
eines Aufenthaltstitels aufgenommen werden.
Außen- und Sicherheitspolitik
Wir wollen die UN-Resolution 1325 umsetzen und so die
vollständige und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in
Friedens- und Sicherheitsprozessen erreichen sowie sexualisierte
und geschlechtsspezifische Gewalt beenden. Auch 20 Jahre nach
Verabschiedung der Resolution sind Frauen in Friedensprozessen
weiterhin unterrepräsentiert und die Bedürfnisse von Frauen und
Mädchen in Friedensabkommen nicht ausreichend berücksichtigt.
Gleichzeitig gefährdet die Covid-19-Pandemie Frauen und Mädchen
in Krisen- und Konfliktregionen, weil die wirtschaftlichen und
sozialen Systeme leichter überlastet sind. Geschlechtergerechtigkeit
in Krisenregionen zu fördern, hilft allen, denn Effektivität und Nachhaltigkeit von Friedens- und Sicherheitsprozessen profitieren
davon.
Arbeitsweise der Regierung und der Fraktionen
In einer Regierungskoalition ist die Arbeitsweise der Regierung
und der Fraktionen mit entscheidend für die inhaltliche Arbeit und
sie hat eine große Vorbildwirkung für alle Bereiche. Deshalb muss
auch hier die Verankerung der gleichberechtigten Teilhabe von
Frauen selbstverständliches Prinzip sein.
In Bezug auf die Kooperation der Parteien in einer Koalition sollen
die Koalitionspartner bei übergeordneten Personalfragen eine
insgesamt ausgewogene Lösung anstreben, die allen Partnern
gerecht wird, Frauen und Männer zur Hälfte berücksichtigt und
eine faire Verteilung abbildet.
In Bezug auf die Kooperation der Fraktionen in einer Koalition
werden die beteiligten Partner den Abschlussbericht der Kommission
zur Reform des Bundeswahlrechts zur Modernisierung der
Parlamentsarbeit, der zum 30.06.2023 vorgelegt werden soll, mit
dem Ziel prüfen, tragfähige Vorschläge für eine gleichberechtigte
Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag
bereits für die dann folgende Bundestagswahl wirksam umzusetzen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Mandat muss besser möglich
sein. Deshalb werden die Koalitionsfraktionen zu Beginn der
Legislaturperiode Vorschläge für familienfreundliche
Parlamentsarbeit vorlegen und umsetzen.
In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir uns gleichfalls am
Maßstab der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen orientieren
und Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Fraktionsvorstand und weitere
Gremien der Fraktion entsprechend besetzen.
Source:
Frauen Union der CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Telefon: 030 – 220 70 453
Fax: 030 – 220 70 439
E-Mail: fu@cdu.de