Kategorien
Familienpolitik

Familien stärken, Kinder fördern!

Berlin, 09.01.2019

„Wir stärken den Grundsatz ‚Leistung muss sich lohnen‘ durch Verbesserungen beim Kinderzuschlag. Durch die neue Ausgestaltung des Kinderzuschlags werden einkommensschwache Familien entlastet. Eigene Anstrengungen für ein höheres Einkommen werden stärker anerkannt und wirken sich nicht mehr zum Nachteil aus. Die sogenannte ‚Abbruchkante‘, an der der Kinderzuschlag schlagartig entfällt, wird abgeschafft. Jugendliche werden motiviert durch eigene Anstrengungen wie‚ Babysitting‘ ihr Taschengeld aufzubessern, ohne dass es sofort den Kinderzuschlag mindert. Das ‚Starke-Familien-Gesetz‘ berücksichtigt damit die besondere Lebenssituation von Familien mit kleinem Einkommen und von Alleinerziehenden. Der Betrag für Bildung und Teilhabe wird zusätzlich gewährt. Das Schulbedarfspaket wird um 50 Euro auf 150 Euro erhöht und künftig jährlich angepasst. Dadurch verbessern wir deutlich die Chancen von Kindern“, hebt die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Annette Widmann-Mauz MdB, anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts zum Entwurf des bisher so genannten Familienstärkungsgesetzes, hervor.

Unter dem Motto: „Lösungsorientiert und umsetzungsstark“ wird ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst. „Die Neuregelung des Kinderzuschlags war für uns in den Verhandlungen ein besonderes Herzensanliegen. Wir stärken alle Familien und damit den Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, betont die Vorsitzende der Frauen Union der CDU.

Im Einzelnen gehören dazu u.a. folgende Maßnahmen:

  • Der Kinderzuschlag soll so erhöht werden, dass er zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes, in Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums mit Ausnahme des Betrages für Bildung und Teilhabe deckt. Die Bildungs- und Teilhabeleistungen werden den Kindern gesondert gewährt.
  • Die Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt, wird abgeschafft.
  • Familien sollen auch dann den Kinderzuschlag erhalten können, wenn sie bisher kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu vermeiden.
  • Weiter wird die Beantragung und der Vollzug des Kinderzuschlags einfacher.
  • Im Bereich der Leistungen für Bildung und Teilhabe wird der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht und der Eigenanteil bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung wegfallen. Der Anspruch auf Lernförderung wird künftig unabhängig von einer Versetzungsgefährdung geregelt.
  • Schulen können künftig die Leistungen für Schulausflüge für leistungsberechtigte Kinder gesammelt mit einem zuständigen Träger abrechnen. Die Notwendigkeit gesonderter Antragstellungen für Schulausflüge, Schulbeförderung, Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen fällt weg. Dies führt zu Verwaltungsvereinfachungen.

Source:
Frauen Union der CDU Deutschlands
Pressesprecherin Silke Adam
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Tel. 030 22070 451
Fax 030 22070 439
fu@cdu.de
www.frauenunion.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.