Kategorien
Braunschweig Einzelhandel Zentrenkonzept

Zentrenkonzept: Unbequeme Fragen an die Verwaltung?

Björn Hinrichs: 2018 sollte die Überarbeitung starten, aber wir haben seither nichts gehört

BRAUNSCHWEIG (15. September 2020). Das Zentrenkonzept ist seit 1989 ein Bollwerk zum Schutz der Innenstadt vor Verödung. Einigkeit herrschte 2018 im Rat, dass es einer dringenden Überprüfung und Aktualisierung bedürfe. Das wurde im Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) so beschlossen. „Die Verwaltung sollte sofort mit der Arbeit beginnen. Es mehren sich aber die Anzeichen, dass bisher nicht ein einziger Handschlag getan wurde“, wundert sich Björn Hinrichs, planungspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion.

„Uns würde schon interessieren, wie der aktuelle Bearbeitungsstand ist“, begründet er eine Anfrage zum nächsten Planungs- und Umweltausschuss am morgigen Mittwoch. Wie weit sind die Planungen? Sind die aktuellen Entwicklungen durch die Corona-Pandemie berücksichtigt? Wann liegt die Aktualisierung des Zentrenkonzepts zum Beschluss vor? Das sind unbequeme Fragen, die die Verwaltung beantworten muss. „Wir sind sehr gespannt auf die Antworten“, meint Hinrichs.

Angesichts des schwieriger werdenden Umfelds vor allem durch den erheblichen Kaufkraftabfluss wegen des stetig wachsenden Onlinehandels und des drohenden Attraktivitätsverlusts der City durch Kaufhausschließungen gilt es aus Sicht der CDU-Ratsfraktion, den Innenstadt-Kaufleuten bestmöglichen Flankenschutz zu gewähren. „Die höchste Kaufkraftbündelung unserer Stadt muss in der City liegen. Das muss unser oberstes, politisches Ziel sein, wenn wir nicht wollen, dass unsere Innenstadt verödet, wie das teilweise schon in vergleichbaren Städten geschehen ist“, sagt CDU-Kommunalpolitiker Björn Hinrichs.

Die CDU-Ratsfraktion fordert die Verwaltung auf, falls noch nicht geschehen, unverzüglich in Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Arbeitsausschuss Innenstadt (AAI) und dem Unternehmerverband Einzelhandel (UVE) das Zentrenkonzept zu aktualisieren, um Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der Innenstadt zu erhalten und nach Möglichkeit zu stärken. „Alles andere wäre grob fahrlässig“, erklärt Hinrichs.

Das Zentrenkonzept sei sicherlich kein Allheilmittel, aber aufgrund der positiven Erfahrungen in den vergangenen Jahrzehnten bleibe es ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Innenstadt auch in schwierigen Zeiten, heißt es seitens der CDU. Vor allem ein weiteres Aufweichen an der einen oder anderen Stelle der Stadt sieht die CDU-Ratsfraktion kritisch. Sie hält jedoch auch die Überprüfung der Sortimente von Geschäften außerhalb der Okerumflut für dringend geboten.

SOURCE:
Thorsten Köster
Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Braunschweig
Rathaus, Zimmer A1.48
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 BraunschweigTel.:
0531 – 470 3800
Mobil: 0175 – 8305 459
Fax: 0531 – 470 2970
E-Mail: thorsten.koester@braunschweig.de
Internet: www.cdu-bs.de

Facebook: www.facebook.com/CDUFraktionBS

Kategorien
Frauen Parität Politische Teilhabe

Marion Övermöhle-Mühlbach, Vorsitzende der Frauen Union – CDU Landesverband Braunschweig, aus Hohenhameln/Niedersachsen erhält Helene Weber-Preis 2020

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey ehrt fünfzehn Preisträgerinnen für ihr außergewöhnliches kommunalpolitisches Engagement.   Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (08. September 2020) in den Bolle Festsälen in Alt-Moabit fünfzehn ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen für ihr besonderes politisches und zivilgesellschaftliches Engagement mit dem Helene Weber-Preis 2020 ausgezeichnet.

Unter den Preisträgerinnen ist auch Marion Övermöhle-Mühlbach, Vorsitzende der Frauen Union – CDU Landesband Braunschweig, aus Hohenhameln/Niedersachsen die sich für die Gleichstellung von Frauen und Männer einsetzt.

„Ich freue mich sehr über die Auszeichnung. Mir liegt die gelebte Gleichstellung und die daraus resultierende Gleichstellung und somit die paritätische Besetzung der Parlamente sehr am Herzen und hierfür setzte ich mich ein. Ich bin jetzt „Eine“ der 65 Preisträgerinnen und dies Dank des Vorschlags von Ingrid Pahlmann, MdB.“

Der Helene Weber-Preis wird bereits zum vierten Mal verliehen – inzwischen gibt es 65 Preisträgerinnen. Diese engagieren sich zum Beispiel als Mentorinnen für Nachwuchspolitikerinnen im Helene Weber Kolleg, der ersten bundesweiten und parteiübergreifenden Plattform für politisch engagierte Frauen. Anliegen des Preises wie des Kollegs ist es, die Kommunalpolitik als „Basis der Demokratie“ zu stärken und mehr Frauen für kommunalpolitische Mandate zu gewinnen.

Vorbilder wie Marion Övermöhl-Mühlbach sind wichtig. Durch ihr Beispiel und ihre Aktivitäten ermutigen sie andere Frauen, Verantwortung zu übernehmen und sich kommunalpolitisch zu engagieren.

Der Weber Preis und das Helene Weber Kolleg werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Projektträgerin ist die EAF Berlin I Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft. Der Helene-Weber-Preis wurde erstmals am 5. Mai 2009 durch die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen an 15 Frauen vergeben.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.frauen-macht-politik.de

 

Kategorien
Bordell Frauenrechtskonvention Prostitution

Bordellartiger Betrieb an der Berliner Straße

Gedanken von Solwodi zur Thematik:
Es ist still geworden um die Eröffnung eines bordellartigen Betriebes an der Berliner Straße. Die Stadt Braunschweig prüft die Baugenehmigung und will sie vorerst nicht erteilen (BZ 22.08.2020, Seite 9). Gespräche mit dem Eigentümer seien geplant, heißt es weiter.
Ein bordellartiger Betrieb ist ein lukratives Geschäft. Legt man 70 € Tagesmiete pro Frau zugrunde, das sind die derzeitigen Tagesmieten auf der Bruchstraße, werden täglich bei 20 Zimmern 1.400 € eingenommen, das sind im Monat bei 30 Tagen 42.000 € und im Jahr 504.000 €! Diese Einnahmen will sich sicher niemand entgehen lassen. Alles legal und sehr einfach verdientes Geld für den Betreiber.
Und die Frauen? Für 70 € müssen sie für zwei bis drei Männer zur Verfügung stehen. Die Frauen zahlen monatlich 2.100 € an den Betreiber für eine Zimmer-Miete. Hinzu kommen Steuern, eigentlich auch eine Krankenversicherung, die ca. 500 bis 600 € betragen darf, die sich jedoch keine Frau wirklich leisten kann. Zum Leben benötigen sie den Mindestlebensunterhalt von derzeit 432 € nach Hartz IV. Dem Prostituiertenschutzgesetz nach dürfen die Frauen nicht in den Prostitutionsstätten wohnen. Das bedeutet, sie benötigen auch noch eine eigene Wohnung, die sie finanzieren müssen. Kosten dafür ca. 500 €. Um in der Prostitution überhaupt leben zu können benötigen die Frauen demnach einen Umsatz von mindestens 3.532 € plus Steuern, die sie ja auf diesen Betrag zu zahlen haben. Das bedeutet für eine Frau, die in dem System der Prostitution lebt bei einer durchschnittlichen Einnahme von 40 € pro Freier (mal mehr, mal weniger) wenigstens 90 Männer pro Monat. Bei dieser Rechnung haben die Frauen kein Geld an einen Zuhälter gezahlt und kein Geld an die Familie gesandt. In Deutschland ist es legal, dass ein Zuhälter 50% der Einnahmen einer Frau in der Prostitution abnehmen darf, ohne dass das geahndet werden kann.  So müssten die Frauen 7.000 € pro Monat umsetzen, das sind mindestens 180 Männer, die der Meinung sind, es ist ihr gutes Recht eine Frau zu kaufen und sie wie ein Objekt zu benutzen.

Sollten die Männer den bordellartigen Betrieb auf der Berliner Straße nicht aufsuchen, ist dies kein Risiko für den Betreiber. Er bekommt sein Geld von den Frauen, die sich einmieten müssen. Und sollte die Frau keine Einnahmen unter allen Hygienemaßnahmen (Mund- und Nasenbedeckung, Kondome) generieren können, wird sicher auch auf jedweden Schutz verzichtet werden. Der Mann hat das Geld und die Macht.
Letztendlich bleibt der Frau nichts übrig. Sie lebt von einem Tag zum anderen, von der Hand in den Mund. Das hat der Lockdown deutlich gezeigt. Nur ein sehr geringer Anteil jener Frauen, die auf der Bruchstraße in der Prostitution tätig waren, erhielten staatliche Unterstützung. Der Großteil ging leer aus. Die Braunschweiger Zeitung berichtete mehrmals davon.
Das ist das System der Prostitution. Es ist eine Gelddruckmaschine für Männer, die sich Manager und Betreiber nennen oder Eigentümer einer Immobilie sind.

Source:
Luca Lehmann
Dipl.-Pädagogin
SOLWODI Niedersachsen e.V.
Beratungsstelle Braunschweig
Bernerstraße 2
38106 Braunschweig
Tel. 0531 47 38 112
Fax 0531 47 38 113
lehmann@solwodi.de
www.solwodi.de

 

Kategorien
Bordell Frauen Frauenrechtskonvention Prostitution Schwedisches Modell

Frauen Union Braunschweig zu Besuch bei TV 38

Die Frauen Union Kreisverband Braunschweig war zu Besuch bei dem Regionalfernsehsender TV 38 in Wolfsburg.

Thema: Prostitution und die Eröffnung eines bordellartigen Betriebes an der Gliemaroder Straße in Braunschweig.
Annette Bossert im Interview.
Freitag, 4.9.2020 um 19.oo und 20.oo Uhr

Langfassung des Interviews am 9.9.20 um 20.oo Uhr

Zu sehen unter:

TV 38 https://www.tv38.de/livestream

 

Kategorien
Braunschweig

Netzwerk „Zukunft Innenstadt“ auf den Weg bringen

Oliver Schatta: Wir wollen entschlossen handeln, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Innenstadt zu sichern.

Die sich immer schneller drehende Negativspirale der Braunschweiger Innenstadt zu stoppen und wieder umzukehren, ist das Ziel einer weiteren Initiative von uns. Wir fordern von der Verwaltung, das bereits im Jahr 2018 im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungsprozesses (ISEK) geplante Entscheidungs- und Vernetzungsgremium „Zukunft Innenstadt“ nun schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. „Die Lage unserer City hat sich seither dramatisch verschlechtert! Corona hat die negativen Entwicklungen noch weiter beschleunigt. Deshalb muss dem Wirtschaftsausschuss bis spätestens Ende des Jahres ein entsprechendes Umsetzungskonzept vorgelegt werden. Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren, sondern müssen jetzt schnell und entschieden handeln“, argumentiert unser wirtschaftspolitischer Sprecher Oliver Schatta.

Das bereits im ISEK vorgesehene Netzwerk „Zukunft Innenstadt“ muss nun schnellstmöglich an den Start gebracht werden.
Wir wollen uns bei der Umsetzung am bereits Anfang der 2000er Jahre erfolgreich praktizierten Modell der AG Innenstadt orientieren, das im Zusammenhang mit dem Bau der Schloss-Arkaden entwickelt wurde. Auch damals galt es, besondere Herausforderungen der Innenstadt zu meistern. „Durch ein städtebauliches Gesamtkonzept und den daraus resultierenden privaten Investitionen hat die Innenstadt damals einen erheblichen Entwicklungsschub erhalten. Davon hat sie viele Jahre gut gelebt. Jetzt sind ein neuer, konzertierter Kraftakt und neue Impulse nötig, um Kundenfrequenz und Umsätze zu stabilisieren. Braunschweig ist angesichts großer Anstrengungen im Umland gefordert, seinen Status als Einkaufsstadt Nr. 1 in der Region zu behaupten. Das ist die ernste Parallele zu den frühen 2000er Jahren“, begründet Schatta unseren Antrag für den Wirtschaftsausschuss am 4. September.

Die im Integrierten Stadtentwicklungsprozesses (ISEK) erarbeiteten Ansätze unterstützen wir. Inzwischen sind angesichts mehrerer Kaufhaus-Schließungen allerdings neue Ansatzpunkte erforderlich. Regelmäßige Abstimmungen zwischen den Akteuren unserer Innenstadt sind gelebte Praxis. Es muss jedoch möglich sein, kleinere Sofortmaßnahmen unbürokratisch auf den Weg zu bringen. Das wird jedoch nicht ohne finanziellen Aufwand gehen. Deswegen muss die Verwaltung dafür im nächsten Haushalt ein Budget zur Verfügung stellen. Möglicherweise lassen sich dafür auch Drittmittel einwerben“, erläutert Schatta. Ihm ist wichtig, dass die vernünftigen Ansätze des ISEK nun schnell aufgegriffen und umgesetzt werden.

In dem Entscheidungs- und Vernetzungsgremium „Zukunft Innenstadt“ sollen laut ISEK Vertreter der Stadtverwaltung, der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) sowie anderer städtischer Tochterunternehmen, des Arbeitsausschusses Innenstadt Braunschweig, Quartiers- und Werbegemeinschaften sowie externe Experten sitzen. „Dazu zählen wir auf jeden Fall auch Vertreter der Industrie- und Handelskammer Braunschweig und großer privater Investoren. Auch dieser Austausch hat sich im Zusammenhang mit den Schloss-Arkaden bewährt“, meint Schatta.

Unverändert sieht unser wirtschaftspolitischer Sprecher große Chancen und erhebliches Potential in der Weiterentwicklung der Innenstadt. „Braunschweig ist mit seinem Einzelhandelsangebot, mit seinen kulturellen Einrichtungen und nicht zuletzt seiner historischen Traditionsinseln noch immer eine Stadt mit hoher Anziehungskraft auf Kunden und Städtetouristen. Wir müssen aber aufpassen, dass das so bleibt. Nichts ist fataler, als sich auf seinen Lorbeeren der Vergangenheit auszuruhen“, setzt Schatta auf breite Unterstützung aller Fraktionen im Rat. „Es wird Zeit, dass entschlossen gehandelt wird!“

02.09.2020, 11:00 Uhr | Verfasser: Ulf-Christian Wehage

Source:
https://cdu-ratsfraktion-braunschweig.de/lokal_1_1_661_Netzwerk-Zukunft-Innenstadt-auf-den-Weg-bringen.html

Zusatzinformationen

 

Kategorien
Corona Gesundheit Schulbeginn

Stellungnahme der Frauen Union des Landverbandes Braunschweig zum Schulbeginn August 2020 unter Coronabedingungen

26.08.2020

Die Frauen Union – CDU Landesverband Braunschweig sieht den Schulstart nach den Sommerferien 2020 und der Reisezeit mit großer Besorgnis.

Der Schulbeginn startet nach Szenario A (eingeschränkter Regelbetrieb) mit voller Klassenstärke (bis zu 32 Personen) in einem Raum. Dies ist an vielen Schulstandorten ein sehr risikoreiches Vorgehen im Hinblick auf steigende Coronainfektionszahlen in Niedersachsen durch die vielen Reiserückkehrer, auch aus Risikogebieten.Diese Gruppengröße macht es in vielen Klassenräumen kaum möglich, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Des Weiteren ist ein starkes Infektionsrisiko dadurch gegeben, dass im Herbst und Winter die Belüftung der Klassenräume nicht nach der Empfehlung gewährleistet ist, so wie dieses in den Sommermonaten durchgeführt werden konnte. Hinzu kommt, dass die Schüler*innen in öffentlichen Verkehrsmitteln dicht gedrängt sitzen und stehen, wenn alle Schüler*innen zeitgleich die Schule besuchen. Dieses dient nicht dazu, dass das Infektionsgeschehen verringert wird.
Hier ist auf die Einhaltung der Maskenpflicht unbedingt und ohne Ausnahmen zu achten.
Viele Lehrerinnen und Lehrer sowie Schüler*innen und Eltern fühlen sich bei diesem Szenario unwohl und befürchten eine Ansteckung.
Vor diesem Hintergrund ist das gemeinsam Lernen schwer und die Gesamtsituation sehr belastend für alle Beteiligten.

Der Virologe Christian Drosten empfiehlt in seinem letzten Interview in der Zeitung „Die Zeit“ im August, die Klassen zu teilen, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Dieses hält auch die Frauen Union für sinnvoll, da der Mindestabstand dann in den Räumen bei Maximal 16 Schülern gegeben ist. Vor den Ferien hat in den Schulen, nach dem Lockdown, Szenario B (Lernen im Wechselmodell -eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause) stattgefunden, was vieler Orts gut funktioniert hat. Viele Schüler haben die kleinen Gruppen als einen Vorteil empfunden, da sie sich besser konzentrieren konnten und dadurch, in der Zeit der Pandemie, mehr gelernt haben, obwohl sie nicht täglich in der Schule waren. Die Lehrer*innen hatten außerdem viel mehr Zeit auf die Schülerinnen und Schüler einzugehen. Dadurch, dass in dieser Phase das Lernen von zu Hause bereits eingeübt wurde, fällt es jetzt nicht mehr so schwer daran anzuknüpfen.
Daher plädiert die Frauen Union – CDU Landesverband Braunschweig dafür, möglichst schnell das Wechselmodell wieder einzuführen, um alle an Schule beteiligten zu schützen.

Marion Övermöhle-Mühlbach, Vorsitzende, betont noch einmal, dass es für Familien mit Kindern in Zeiten der Pandemie eine situationsbedingte Beschulung ohne eine nochmalige Veränderung geben muss.

Daher fordern wir die baldige Umstellung auf die Beschulung nach Szenario

  1. Die Beschulung nach Szenario B würde eine, aus der zweiten Hälfte des Schuljahres 2019/2020, bewährte Form fortführen und dieses würde Sicherheit in die Planungen für in den Herbst- und die Wintermonaten bringen.

Diese Sicherheit in der Planung ist wichtig für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für ein einigermaßen unbelastetes Lernumfeld für die Schüler*innen.Wir sind der Meinung, dass sich die Wirtschaft und die Gesellschaft keinen zweiten Lockdown leisten kann und wir sollten alles tun, um diesen zu verhindern.

Annette Bossert
Foto: https://cdu-niedersachsen.de/schulstart2020/

Kategorien
Braunschweig Corona Einzelhandel

CDU unterstützt Fortführung des „stadtsommervergnügen“

Köster: Schausteller beleben die Innenstadt und erzielen existenzsichernde Einnahmen
Mit einem Schreiben an Oberbürgermeister Ulrich Markurth unterstützt die CDU-Fraktion den Vorschlag der Schausteller, das erfolgreiche „stadtsommervergnügen“ mit zahlreichen Fahrgeschäften und Imbissbuden in der Braunschweiger Innenstadt bis in den September hinein zu verlängern. Das „stadtsommervergnügen“ war zunächst nur für den Zeitraum vom 31.07. bis 30.08.2020 geplant, um den Schaustellern die Möglichkeit zu geben, in Zeiten von Corona unter den notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln dennoch Einnahmen zu erzielen.
„Corona hat unmittelbare Auswirkungen auf alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens, oft jedoch in unterschiedlichen Ausprägungen. Unsere Schausteller leiden besonders unter den notwendigen Beschränkungen, deshalb unterstützen wir ihre kreativen Ideen“, begründet Thorsten Köster, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Braunschweig die Initiative seiner Fraktion.

Mit Beginn der Corona-Pandemie seien den Schaustellern sämtliche Veranstaltungen und damit ihre kompletten Einnahmen weggebrochen. Zunächst wurde mit der „Kirmes to go“ auf dem Harz und Heide-Gelände ein guter Einfall umgesetzt. Direkt in der Braunschweiger Innenstadt können sich nun nicht nur mehr Schausteller beteiligen, es werden auch mehr Menschen erreicht.

„Bereits im Juni haben wir im Wirtschaftsausschuss nachgefragt, wie die Verwaltung die Pläne unserer Schausteller unterstützen kann. Da der Schaustellerverband die Verwaltung nun offiziell um eine Verlängerung bis Ende September gebeten hat, unterstützen wir diese Initiative voll und ganz. Alle Buden sind aufgebaut, das Wetter spielt bisher auch mit. Warum soll das „stadtsommervergnügen“ nicht weitergeführt werden?“ stellt Köster eine rhetorische Frage.

Mit der Weiterführung des „stadtsommervergnügen“ leistet die Stadt nach Ansicht der CDU-Fraktion nicht nur unbürokratische Hilfe für eine stark von der Corona-Pandemie betroffene Branche, sondern belebt auch weitere Teile der Innenstadt und bietet etwas Ablenkung in diesen schwierigen Zeiten. Die CDU geht nun von einer schnellen Zustimmung durch die Verwaltung aus, so dass einem weiteren Vergnügen in der Braunschweiger Innenstadt nichts im Wege steht.

Source:
Thorsten Köster
Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Braunschweig
Rathaus, Zimmer A1.48
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 – 470 3800
Mobil: 0175 – 8305 459
Fax: 0531 – 470 2970
E-Mail: thorsten.koester@braunschweig.de
Internet: www.cdu-bs.de

Facebook: www.facebook.com/CDUFraktionBS

Kategorien
Braunschweig Frauen Prostitution

Geplanter bordellähnlicher Betrieb: Stadtverwaltung wird Optionen prüfen

Pressemitteilung von Freitag, 21. August 2020 Stadt Braunschweig

Die Stadtverwaltung wird die Baugenehmigung für einen geplanten bordellähnlichen Betrieb an der Berliner Straße vorerst nicht erteilen, nachdem das Thema dezernatsübergreifend erörtert wurde. Angesichts der zahlreichen kritischen Reaktionen sowie den großen Befürchtungen aus der Einwohnerschaft wird die Stadtverwaltung das weitere Vorgehen noch einmal intensiv und umfassend prüfen. Dazu sollen auch Gespräche mit dem Eigentümer (gleichzeitig Antragsteller) sowie der Polizei und dem Niedersächsischen Städtetag geführt werden. Zudem wird die Stadtverwaltung in der kommenden Woche die Ratsfraktionen und eine Vertretung des Stadtbezirksrates zum derzeitigen Sachstand informieren.
Rein baurechtlich hat die Stadtverwaltung jedoch keine Möglichkeiten, das Vorhaben zu verhindern. Diesbezüglich ist es nicht zu beanstanden, da eine solche „gewerbliche Nutzung“ in einem Gewerbegebiet – und als solches ist der Bereich zu werten – grundsätzlich zulässig ist. Daher ist eine Bauvoranfrage für das Projekt im vergangenen Jahr positiv beschieden worden. Solche Vorbescheide sind grundsätzlich rechtlich bindend. Eine Option könnte darin bestehen, das Vorhaben nur mit begrenzenden baurechtlichen Auflagen, zum Beispiel in Bezug auf die Außenwirkung, zu genehmigen.
Weiterhin wird die Verwaltung das Gespräch mit dem Eigentümer suchen, um mögliche alternative Nutzungen zu besprechen.
Zudem hat Ordnungsdezernent Dr. Thorsten Kornblum gestern mit Polizeipräsident Michael Pientka telefoniert und erfragt, wie das Vorhaben aus polizeilicher Sicht eingeschätzt wird. Zudem hat der Dezernent darum gebeten, ob der Standort des geplanten bordellartigen Betriebs und weitere Teile des Stadtgebietes in die geltende Sperrbezirksverordnung aufgenommen werden könnte. Der Polizeipräsident hat eine entsprechende Prüfung in Aussicht gestellt.
Beim Niedersächsischen Städtetag soll zudem die Erfahrung in anderen Städten mit diesem Thema abgefragt werden. Grundsätzlich handelt es sich um eine sehr komplexe Thematik, die die Rolle der Stadtverwaltung schwierig macht. Der Betrieb von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben ist einerseits baurechtlich zulässig und zu genehmigen, wenn örtliches Planungsrecht dem nicht entgegensteht.
Andererseits handelt es sich neben den grundsätzlich verständlichen Befürchtungen in der jeweiligen Nachbarschaft um ein gesamtgesellschaftlich sehr kritisch diskutiertes Thema, etwa auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Prostitutionsgesetzes. Ob es über den konkreten Einzelfall hinaus grundsätzliche lokale Regelungen geben kann, die Prostitutionsbetriebe regulieren und in welcher Form dieses, etwa über die oben genannte Sperrbezirksverordnung, sinnvoll sein könnte, ist ein Thema, das sich nicht nur in der Stadt Braunschweig stellt. Ob es solche Überlegungen bei anderen Städten bereits gibt, soll ebenfalls beim Niedersächsischen Städtetag erfragt werden.

SOURCE:
Kontaktdaten:
Stadt Braunschweig
Referat Kommunikation
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon:
(0531) 470 – 2217, – 3773, – 2757
Telefax: (0531) 470 – 29 94
Mail: kommunikation@braunschweig.de
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de

 

Kategorien
Frauen Prostitution Schwedisches Modell

Gegen den „bordellartigen Betrieb“ in Braunschweig-Gliesmarode

Braunschweig, 14.08.2020
Pressemitteilung
der Solwodi-Beratungsstelle Braunschweig, des Unterbezirksvorstands der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen Braunschweig und der Frauen Union Kreisverband Braunschweig zum geplanten „bordellartigen Betrieb“ in Gliesmarode
(Artikel in der Braunschweiger Zeitung vom 12. August 2020/Seite 11)

Braunschweiger Frauen gegen Etablissement an der Berliner Straße/Petzvalstraße
Als Beratungsstelle, die sich um Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution kümmert, als Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen und der Frauen Union Kreisverband Braunschweig, die die Interessen von Frauen vertreten, haben wir mit großem Erschrecken von dem Vorhaben der Stadt Braunschweig erfahren, einem Bauantrag für einen „bordellartigen Betrieb“ zuzustimmen.
Mitten in der Corona-Krise, die auch die Menschen – vorrangig Frauen – sehr stark getroffen hat und deutlich gemacht hat, dass die in der Prostitution tätigen keine finanziellen Rücklagen bilden können und sexuell ausgebeutet werden, wird geplant, den Prostitutionsbetrieb auszubauen.
„Prostitution ist keine Antwort auf die Armut von Frauen. Prostitution ist unvereinbar mit den Menschenrechten.“

Dazu möchten wir folgendes sagen:

Die Lage der Frauen in der Prostitution war bereits vor Corona äußerst prekär. Durch hohe Tagesmieten (durchschnittlich 70 – 100 € pro Tag) müssen Frauen mehrere Freier bedienen, um allein diese Miete zu zahlen. Zum Überleben bleibt dann nicht mehr viel übrig. Wer von diesem „Gewerbe“ profitiert, sind allein die Zuhälter/Bordellbetreiber und die Freier. Viele der Frauen möchten aussteigen und nicht mehr ihren Körper verkaufen müssen.

Die Genehmigung eines „bordellartigen Betriebs“ durch die Stadt Braunschweig würde damit ein fatales Signal an die Gesellschaft senden, die dem Thema Prostitution gegenüber zunehmend kritischer eingestellt ist. In der Braunschweiger Zeitung vom 12.08.2020 waren einige Stimmen dazu bereits zu lesen.

Unsere Haltung dazu ist eindeutig: Der Körper der Frau ist keine Ware, Prostitution ist Gewalt und steht dem Anspruch der Gleichberechtigung von Frau und Mann eklatant im Weg. Daher darf der Kauf von sexuellen Dienstleistungen nicht weiter hingenommen werden und es müssen Ausstiegshilfen geschaffen werden.

Wir fordern die Stadt Braunschweig auf, Maßnahmen zu ergreifen, dieses Bauvorhaben zu verhindern. Entscheidungen aus der Vergangenheit zeigen, dass rechtliche Schritte möglich sind und die Verhinderung von weiteren Prostitutionsstätten erreichbar ist.

für SOLWODI Niedersachsen e.V., Paula Fiebag
für die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer, Nadine Labitzke-Hermann
für die Frauen Union Kreisverband Braunschweig, Dr. Birgit Pohl

Frauen Union Braunschweig
Gieselerwall 2
38100 Braunschweig
Tel.: 0531-244420
Fax: 0531-2444224
E-Mail: kontakt@fu-braunschweig.de
http://fu-braunschweig.de/

SOLWODI Niedersachsen e.V.
Beratungsstelle Braunschweig
Bernerstr. 2
38106 Braunschweig
Tel.: 0531-4738112
E-Mail: braunschweig@solwodi.de

ASF
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen                             Schloßstr. 8
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 – 14809821
https://www.asf-bs.de

Kategorien
Allgemein Corona Gesundheit

Es gibt kein Recht auf Fremdgefährdung

Zu den Corona-Demonstrationen sagt der Stellvertretende Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Bei aller Bedeutung des Demonstrationsrechts muss klar sein: Wer ohne Mund-Nase-Schutz dicht an dicht steht, gefährdet völlig unverantwortlich andere – ihr Leben, ihre wirtschaftliche Existenz. Der Demonstrant von heute kann eben der Superspreader von morgen sein. Hygieneauflagen für Demonstrationen sind daher nicht nur zumutbar, sondern geboten. Nur so können die Demonstranten ihre Rechte ohne Gefährdung Dritter ausüben. Organisatoren müssen verpflichtet werden, schlüssige und detaillierte Hygienekonzepte vorzulegen. Deren Einhaltung muss konsequent überprüft und Verstöße auch mit empfindlichen Geldbußen sanktioniert werden. Auch Pöbler und Randalierer müssen konsequenter bestraft werden. Es muss ein klares Zeichen gesetzt werden, dass sich der Rechtsstaat nicht auf der Nase herumtanzen lässt. Denn auch wenn manche Corona-Demonstranten das anders sehen: Es gibt kein Recht auf Fremdgefährdung. Im Gegenteil: Gerade die Bewältigung einer Pandemie und die damit verbundene Krise setzen ein besonderes Verantwortungsbewusstsein für andere voraus.“
Source:
https://www.cducsu.de/presse/pressestatement/es-gibt-kein-recht-auf-fremdgefaehrdung