Forderungen der Frauen Union der CDU Deutschlands
Es ist Krieg in der Ukraine und Millionen Menschen sind auf der Flucht. Die Bilder und Berichte in den Medien erschüttern uns täglich. Diese Menschen fliehen vor Krieg, Hunger und Obdachlosigkeit. Ihnen fehlen nicht nur materielle Güter, sondern insbesondere Schutz und Sicherheit. Auf der Flucht sind vor allem Frauen und Kinder. Unicef geht aktuell bereits von einer Million geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus.
Eine Flucht ist voller Mühen und Gefahren, nicht nur durch die russischen Angriffe und zahlreiche Entbehrungen. Erfahrungsgemäß drohen gerade Frauen und Mädchen auch tätliche Übergriffe und sexuelle Gewalt. Deshalb hat der Schutz von Frauen, Kindern und Jugendlichen jetzt oberste Priorität!
Das ehrenamtliche Engagement und die Willkommenskultur der Menschen in Deutschland und den europäischen Nachbarländern sind überwältigend. Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Geflüchteten an Bahnhöfen, sammeln Spenden und Sachmittel und bieten private Unterkünfte an. Hier lebende Ukrainerinnen und Ukrainer kümmern sich bewundernswert um ihre Verwandten und Freunde in der Ukraine und hier bei uns.
Das alleine reicht aber in der aktuellen Situation nicht aus: Wir brauchen einen deutlich entschiedeneren Einsatz für die Rechte und den Schutz von Frauen und Kindern auf der Flucht. Die Bundesregierung muss endlich wirksam handeln!
Dazu fordern wir die Bundesregierung auf, in eigener Verantwortung und durch aktive Koordinierung mit Ländern, Kommunen und Hilfsorganisationen endlich tätig zu werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler kann nur ein Anfang sein.
Das Bundesinnenministerium hat am 17. März 2022 mit www.germany4ukraine.de eine nach eigenen Angaben „vertrauenswürdige, sichere, digitale Anlaufstelle mit den wichtigsten ersten Infos nach ihrer Ankunft in Deutschland“ für ukrainische Geflüchtete online gestellt. Auch dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Tatsächlich hat der Schutz von Frauen und Kindern aber auch dort keine Priorität.
Aktiv warnen und informieren
• In allen Zügen und Bussen in Richtung Deutschland müssen Flüchtende auf die Risiken und Gefahren durch Kriminalität verständlich hingewiesen und über praktische Tipps, Hilfen und Rechte in Deutschland informiert werden. Warnhinweise vor Zuhältern, Menschenhandel und Ausbeutung müssen die Menschen so früh wie möglich erreichen. Dazu eignen sich neben aktiven Warn- und Sicherheitshinweisen durch die Bundespolizei auch klassische Flyer oder Plakate und insbesondere auch die direkte Ansprache in einschlägigen Foren auf Social-Media-Plattformen in ukrainischer Sprache.
Der vom Bundesinnenministerium auf der Online-Plattform www.germany4ukraine.de eingestellte Warnhinweis der Polizei muss erweitert und gezielt auf die Sicherheitsbedürfnisse von Frauen und Kindern eingehen sowie konkrete Verhaltenshinweise beinhalten.
Erstversorgung sicherstellen
• Die Bundesregierung muss endlich die Verteilung und Unterbringung der Flüchtenden nach ihrer Ankunft in Deutschland wirksam koordinieren. Die sichere Erstaufnahme, eine gute Versorgung der Flüchtenden, der breite Zugang zu den vielfältigen Hilfsangeboten aus der Zivilgesellschaft sowie geordnete Verfahren zur Registrierung und Vermeidung einer Überlastung einzelner Kommunen müssen das Ziel des Flüchtlingsgipfels mit den Län-dern, Kommunen und Hilfsorganisationen sein. Eine ständige Flüchtlingskonferenz aus Bund, Ländern, Kommunen und Hilfsorganisationen muss sofort mit der Arbeit beginnen.
• Für die Sicherheit der Ankommenden an unseren Bahnhöfen trägt der Bund die Verantwortung. An den Bahnknotenpunkten müssen jetzt überall die erfahrenen Hilfsorganisationen mit der Betreuung der Ankommenden beauftragt werden, damit die Hilfen, Sachmittel und Spenden die Flüchtenden auch schnell und organisiert erreichen, und angemessene Schutzräume geschaffen werden.
Geflüchtete registrieren
• Bei Ankunft in Deutschland sollten sich alle Flüchtenden sofort registrieren. Dies dient besonders auch dem Schutz von Frauen und Kindern vor Menschenhändlern. Wer registriert ist, kann auch nicht „einfach verschwinden“ oder „weggesperrt“ werden. Auch wenn diese Gefahr bei Menschen, die bei Verwandten und Freunden unterkommen, nicht wahrscheinlich ist, ist die Registrierung dennoch eine notwendige Voraussetzung, soziale Leistungen, eine Beschäftigungserlaubnis oder Zugang zu Kinderbetreuung und Schulunterricht für die Kinder zu erhalten.
Kontraproduktiv für den Gewaltschutz und ein Eingeständnis von Über-lastung ist deshalb der Hinweis der Bundesregierung auf der Online-Plattform www.germany4ukraine.de, dass Geflüchtete, sofern es sich nicht um Minderjährige handelt, wegen der Überlastung der Behörden noch einige Wochen warten könnten, falls sie „privat unterkommen und keine dringende finanzielle oder medizinische Hilfe benötigen“.
• Geflüchtete müssen bei der Registrierung über die soziale Absicherung und ihre Rechte in Deutschland informiert werden. Zusätzlich müssen sie verständliche Hinweise auf entsprechende Beratungsstellen und Hilfsangebote bei sexuellem Missbrauch und Ausbeutung in erhalten. Tatsächlich verlinkt die Bundesregierung auf www.germany4ukraine.de unter dem Hinweis Beratung & Unterstützung auf russischsprachige Angebote. Dies ist angesichts des vom russischen Putin-Regime ausgehenden Krieges gegen die Ukraine so nicht ausreichend. Hier müssen schnellstens zusätzliche ukrainisch-sprachige Angebote geschaffen werden.
Privatunterkünfte prüfen und registrieren
• Zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine in privaten Unterkünften ist das Bundesinnenministerium eine Kooperation mit www.airbnb.org und www.unterkunft-ukraine.de eingegangen. Diese Kooperation wird nun auch über die Seite www.germany4ukraine.de gezielt für die Suche nach Privatunterkünften beworben. Darüber hinaus wird auf weitere Online-Portale für die Vermittlung privater Unterkünfte verlinkt.
Da das Bundesministerium des Innern seine Internetseite gezielt als ver-trauenswürdige und sichere Anlaufstelle im Internet bewirbt, muss sie dabei und darüber hinaus sicherstellen, dass die Anbieter privater Unterkünfte registriert und auch überprüft werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Schutzsuchende nicht an „Schwarze Schafe“ und Kriminelle geraten. Denn Schutzsuchende erwarten zurecht, dass sie Informationen der Bundesregierung vertrauen können.
Ehrenamt und Hilfsorganisationen unterstützen
• Ehrenamtliche und Hilfsorganisationen müssen präventiv und systematisch sensibilisiert werden, damit Frauen und Kinder nicht in die Hände von Menschenhändlern und Kriminellen fallen. Der Hinweis auf das Erfordernis der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses für alle, die im Rahmen ihrer Arbeit direkten Zugang zu Kindern und Minderjährigen haben, ist dafür unumgänglich.
• Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel und Missbrauch müssen Betroffenen und Hilfsorganisationen bekannt gemacht und deren Erkenntnisse und Empfehlungen bei der Organisationsplanung mit einbezogen werden. Einen direkten Hinweis zu den Gefährdungen durch Menschenhandel oder sexuelle Übergriffe sucht man auf der Seite www.germany4ukraine.de vergeblich.
• Die Arbeit der Jugend- und Migrationsdienste muss im Bundeshaushalt gestärkt und verlässlich gesichert werden.
Menschenhandel und Missbrauch gezielt verhindern
• Wir müssen Frauen und Kinder vor Menschenhändlern und Zuhältern schützen. Unbegleitete Minderjährige dürfen nicht in die Hände von Kinderschändern oder Zuhältern fallen. Neben sexuellem Missbrauch und Prostitution droht Arbeitsausbeutung, z. B. in privaten Haushalten, Bordellen oder anderen Orten der organisierten Kriminalität. Deshalb müssen einschlägige Informations- und Beratungsangebote schnell auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung stehen. Insbesondere das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und andere Notrufnummern müssen sofort auch in ukrainischer Sprache erreichbar sein.
• Im Krieg und auf der Flucht traumatisierte Frauen und Kinder brauchen schnellen Zugang zu niedrigschwelligen psychosozialen Beratungsangeboten mit gesicherter ukrainischer Sprachmittlung.
• Prostitutionsbetriebe und einschlägige Onlineplattformen müssen gerade jetzt verstärkt in den Fokus der Ermittler rücken, um eventuellen Opfern helfen und Täter dingfest machen zu können. Es muss jetzt intensiver und effektiver kontrolliert werden. Ein wichtiges, leicht überprüfbares Indiz für Menschenhandel und Zwangsprostitution ist es, wenn Prostituierte nicht jederzeit Zugriff auf ihren Pass haben. Dies muss bei der Anmeldung und bei Kontrollen vor Ort standardmäßig überprüft werden.
Weichen gegen sexuelle Ausbeutung langfristig richtig stellen
• Wer sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und Menschenhandel wirksam bekämpfen will, kommt an einer Beschränkung der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen nicht vorbei. Ein Sexkaufverbot ist deshalb perspektivisch notwendig. Zuerst ist dafür ein Verbot der Prostitution von Heranwachsenden unter 21 Jahren und für schwangere Frauen notwendig. Dazu muss die Freierstrafbarkeit für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen von Heranwachsenden und offensichtlich schwangeren Frauen eingeführt werden.
• Um die illegale Prostitution zurückzudrängen, muss die Anmeldepflicht der Prostituierten und Prostitutionsstätten verstärkt werden. Dazu gehört auch, dass die Anmeldung dem Freier gegenüber zukünftig nachgewiesen werden muss und für ihn auch bußgeldbewehrt sind.
Source:
Frauen Union der CDU Deutschlands
vertreten durch die Vorsitzende
Annette Widmann-Mauz MdB
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