Vortrag und Diskussion zum Thema
ENKELTRICK & CO.
Wie schützen Sie sich?
Mittwoch, 17.08.2022
um 12:30 Uhr
CDU Haus Gieselerwall2, 38100 Braunschweig
Vortrag und Diskussion zum Thema
ENKELTRICK & CO.
Wie schützen Sie sich?
Mittwoch, 17.08.2022
um 12:30 Uhr
CDU Haus Gieselerwall2, 38100 Braunschweig
Sehr geehrte Damen und Herren,
Programm
17.30 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Christoph Bors
Konrad-Adenauer-Stiftung
Foto: Marion Lenz, Quelle: Gleichstellungsreferat der Stadt BS
Samstag, 2. Juli 2022
Uhrzeit: 10.00 – 12.00 Uhr
Liebe Frauen, wir laden Sie herzlich zu unserem Frauenpolitischen Sommerempfang ein.
Bei einem Glas Sekt blicken wir auf die aktuelle frauenpolitische Situation und informieren über Herausforderungen und die Themen des Gleichstellungsreferates.
Wir freuen uns auf Bürgermeisterin Cristina Antonelli-Ngameni, die ein Grußwort sprechen wird.
Als Referentin wird Silke Schirmer das Thema „Zwischen Wandel und Wahnsinn“ unterhaltsam aufbereiten.
Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch mit Ihnen und einen inspirierenden Vormittag! Herzliche Grüße, Marion Lenz
Liebe Grüße
i.A.
Ulrike Adam
Stellv. Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsreferat der Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 470 2216
Mobil: 0162-2493470
Email: ulrike.adam@braunschweig.de
www.braunschweig.de/gleichstellungsreferat
Hier finden Sie alles:
Film-Matinee „Die Unbeugsamen“
am Samstag, den 23.04.2022, 11:00 Uhr
im Bürgerkino Cinema Salzgitter Bad
Am Pfingstanger 8, 38259 Salzgitter-Bad
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit durch die Landesvorsitzende
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung des Protokolls des letzten Delegiertentages
4. Filmvorführung: Die Unbeugsamen
5. Schlusswort
Bei einem Erfrischungsgetränk starten wir in ein spannendes Jahr 2022 mit langersehnten persönlichen Gesprächen.
Kosten: 8,00 € incl. Film, Kleine Leckereien und Getränken
Anmeldungen bis zum 20.04.2022 bitte an die Geschäftsstelle 0531 – 2444226 oder info@cdu-lv-braunschweig.de .
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Weber
Die für Samstag, 04. Dezember 2021 geplante Wanderung in Riddagshausen müssen wir aufgrund der pandemischen Lage leider absagen.
Wir verschieben die Wanderung auf das 1. Quartal 2022.
Unsere Veranstaltung wäre OPENAIR gewesen.
Wir betrachten es als ein Signal nach außen, wenn auch wir in unserer CDU die Kontakte auf das Mindeste reduzieren.
Zur Information: Ab 1.12. gilt 2G-plus in Braunschweig. Das bedeutet, dass sich Geimpfte und Genesene in Innenbereichen zusätzlich mit einem aktuellen Corona-Test ausweisen müssen.
Grund ist laut Angaben der Stadt, dass landesweit der Leitindikator „Hospitalisierung“ an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei über 6 lag – und in Braunschweig im selben Zeitraum die Sieben-Tages-Inzidenz bei den Neuinfektionen über 100.
Damit gilt in Braunschweig die Warnstufe 2.
Die CDU-Kreispartei und die Vereinigungen der CDU Braunschweig laden Sie herzlich ein:
Adventswanderung – Rundweg um Riddagshausen
Wann?
Samstag, 04. Dezember 2021, 11:00 Uhr,
2G-Regel gilt (geimpft oder genesen)
Start und Ziel?
Parkplatz neben dem Grünen Jäger/Riddagshausen, Anfahrt per Pkw oder Bus der Linie 418
Zwischenstopp?
Haus Entenfang. Thorsten Wendt berichtet über die ehrenamtliche Arbeit im Naturschutzgebiet Riddagshausen. Hier gibt es Glühwein, Kinderpunsch, Mett- und Käsebrötchen sowie Lebkuchen.
Nach ca. 4 km beenden wir unseren Rundgang gegen 12:45 Uhr wieder am Grünen Jäger.
Anmeldung?
unbedingt erforderlich bis spätestens 02.12.2021 zu den Geschäftszeiten per Telefon oder per Email an kontakt@cdu-braunschweig.de
Wer nicht mitwandern möchte: Treffpunkt gegen 11:30 Uhr am Haus Entenfang, Nehrkornweg 2 · 38104 Braunschweig.
Wir freuen uns auf Sie.
Carsten Müller, Thorsten Wendt, Dr. Birgit Pohl, Reinhard Manlik
Liebe Interessierte,
die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft Deutschland, Kreisverband Braunschweig lädt zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung ein:
Donnerstag, 11. November 2021,
um 18.00 Uhr,
CDU-Haus, Gieselerwall 2, 38100 Braunschweig
Aus Afghanistan erreichen uns immer wieder furchtbare Bilder und Nachrichten. Die Angst der Menschen und die Brutalität der Taliban machen uns fassungslos. Was in den vergangenen Wochen in Afghanistan passiert, ist eine politische und eine humanitäre Katastrophe.
Über Shelter Now:
Das englische Wort „shelter“ für „Schutzdach“ oder „Zuflucht“ steht für die Philosophie dieser Hilfsorganisation: Christliche Nächstenliebe bedeutet, den Ärmsten Essen und Trinken zu geben und ein Dach über dem Kopf und damit: Hoffnung. Seit 38 Jahren leistet diese Organisation humanitäre Hilfe in Afghanistan, Pakistan und im Irak: Nothilfe zum Beispiel für Kriegsflüchtlinge und Erdbebenopfer.
Udo Stolte berichtet über die Arbeit und die Projekte von Shelter Now und steht für Fragen zur Verfügung.
Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan:
Hauptmann Bode berichtet über seinen Einsatz in Afghanistan und die Situation vor Ort.
Hinweise: Bitte melden Sie sich bis spätestens 10. November, 12 Uhr, per Email an: wendtt@web.de
Wir werden unter Berücksichtigung der Vorgaben im Hinblick auf die Corona Pandemie die Veranstaltung durchführen. Bitte an einen Mundschutz denken.
Thorsten Wendt
CDA Braunschweig
Im Rahmen des Bundestagswahlkampfes kommt der Kanzlerkandidat der CDU/CSU-Fraktion in die Löwenstadt.
Am Samstag, den 04. September 2021 ist Armin Laschet
von 13:00 – 14:00 Uhr auf dem Braunschweiger Schlossplatz
Armin Laschet und sein Motto: „Stabilität und Verlässlichkeit – das ist das Angebot der Union in schwierigen Zeiten.“
Seit Januar 2021 ist Laschet der neunte Bundesvorsitzende der CDU und seit dem April desselben Jahres Kanzlerkandidat der Union für die Bundestagswahl 2021.
Bildquelle: https://www.cdu.de/
Liebe Frauen der Frauen Union, sehr geehrte Freundinnen und Freunde,
Liebe Frauen der Frauen Union, sehr geehrte Freundinnen und Freunde,
die Bundestagswahl 2021 wirft ihre Schatten voraus.
Wir möchten die Gelegenheit ergreifen und die fünf Bewerbenden aus unserem Landesverband, die uns und unsere Interessen hoffentlich in der 20. Legislaturperiode in Berlin vertreten werden, näher zu beleuchten
Wir beginnen am 28.05. 2021 um 19:00 Uhr
mit dem Braunschweiger Carsten Müller, MdB
Videokonferenz
Der Einwahllink erfolgt nach ihrer Anmeldung
Anmeldung unter: info@cdu-lv-braunschweig.de
Anmeldeschluss für die Talks jeweils spätestens 2 Werktagetage vorher.
Ablauf:
– Begrüßung durch die Vorsitzende des CDU Landesverbands
Braunschweig Marion Övermöhle-Mühlbach
– Kandidatenvorstellung
– Themen: Frauenquote – Istanbul Konvention – Frauenförderung – Prostitution – Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Helene Weber Preis
– Diskussionsrunde
Moderation: Marion Övermöhle-Mühlbach
Wir freuen uns auf einen anregenden Austausch und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Marion Övermöhle-Mühlbach
Landesvorsitzende
Frauen Union des CDU Landesverbandes Braunschweig
Gieselerwall 2
38100 Braunschweig
Telefon 0531 / 2444226
Fax 0531/ 2444227in
fo@cdu-lv-braunschweig.de
Beschluss
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.
Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Ge-sundheitsämtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.
Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und Anerkennung. Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.
Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der Europäischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz.
Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist.
Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die Entwicklung von Mutationen des SARSCov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen.
Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektions-geschehens ist am Beginn des neuen Jahres außerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die Auswirkungen des besonderen Besuchs- und Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden.
Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektions-geschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist.
In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf. Deshalb ist es unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Gemäß der Hotspotstrategie werden in allen Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt.
Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheitsämter – unterstützt von Bund und Ländern – wieder in die Lage zu versetzen, die Infektions-ketten nachzuvollziehen und Quarantäne für Kontaktpersonen 1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, wie die Belastung des Gesundheitssystems oder der Impf-fortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zu-sätzliche Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der rWert oder die Verdopplungszeit.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen,
werden die Länder in den entsprechenden Landesver-ordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
3. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige HomeOffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Ein-wohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tages-touristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutz-maßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Ein-richtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits ge-troffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygiene-konzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Test-verordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfs-organisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die komm-unalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.
7. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Ge-meinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzu-dämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weit-gehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur ver- stärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.
8. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder aus-geliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Termin-management vor Ort zu ermöglichen.
Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impf-angebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.
Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktions-kapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktions-kapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können.
Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.
9. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungs-einrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maß-nahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.
10. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinder-krankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird,weil
die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbe-treuungsangebot eingeschränkt wurde.
11. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar.
Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozent-satz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.
12. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1. Der Bund
wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes be-sonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreise-anmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
13. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.