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Allgemein Bundespolitik Frauen Frauenrechtskonvention Häusliche Gewalt

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Wir setzen am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen mit der Zivilgesellschaft das Zeichen Null Toleranz gegen Gewalt an Frauen. „Häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Pandemiezeiten mit einem Teil-Lockdown ein großes Problem. Lassen Sie uns achtsam sein, um den betroffenen Frauen zu helfen“, ruft die Vorsitzende der Frauen Union Wir setzen am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen mit der Zivilgesellschaft das Zeichen Null Toleranz gegen Gewalt an Frauen. „Häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Pandemiezeiten mit einem Teil-Lockdown ein großes Problem. Lassen Sie uns achtsam sein, um den betroffenen Frauen zu helfen“, ruft die Vorsitzende der Frauen Union auf.

Annette Widmann-Mauz
Quelle: Frauen Union der CDU Deutschlands
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50 Frauenquote Bordell Frauen Frauenrechtskonvention Gleichberechtigung Parität Politische Teilhabe Prostitution

KVK2020 – KLARTEXT! im CDU/FU Hauptstadtstudio

Erste digitale Kreisvorsitzenden-Konferenz der Frauen Union der CDU Deutschlands.

Mit grundsätzlichen Aussagen zur Quote, dem Thema Sprache und deren Wirkung auf die Gesellschaft und Grußworten im ersten Teil.

Ein Vormittag mit klaren und deutlichen Worten zur Satzungsänderung und Quote.
Tolle Redebeiträge unserer FU Bundesvorsitzenden Annette Widmann-Mauz und unserer CDU Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer!

Im zweiten Teil ging es weiter mit dem Thema #Perspektivwechsel jetzt! #Für ein Sexkaufverbot und besseren Schutz von Frauen.

Frage Sexkauf verbieten? Einblicke und Denkanstöße kamen von Sandra Norak, die durch einen Loverboy zur Prostitution kam, von Dr. Kraus, einer Traumapsychologin, die viele Prostituierte begleitet hat und Kriminaloberrat a.D. Helmut Sporer, der fast 20 Jahre Menschenhandel bekämpft hat. Eine intensive, manchmal emotionale und auch lehrreiche Debatte, die ein deutliches Zeichen für die Einführung des „Nordischen Modells“ auch in Deutschland gesetzt hat. Auch die konträren Positionen wurden ausgetauscht. ! #kvk2020 #starkefrauen #klartext!

Danke an alle Referenten.

#KVK2020-Klartext!

Quelle Foto: https://www.frauenunion.de/

 

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Bordell Frauenrechtskonvention Prostitution

Bordellartiger Betrieb an der Berliner Straße

Gedanken von Solwodi zur Thematik:
Es ist still geworden um die Eröffnung eines bordellartigen Betriebes an der Berliner Straße. Die Stadt Braunschweig prüft die Baugenehmigung und will sie vorerst nicht erteilen (BZ 22.08.2020, Seite 9). Gespräche mit dem Eigentümer seien geplant, heißt es weiter.
Ein bordellartiger Betrieb ist ein lukratives Geschäft. Legt man 70 € Tagesmiete pro Frau zugrunde, das sind die derzeitigen Tagesmieten auf der Bruchstraße, werden täglich bei 20 Zimmern 1.400 € eingenommen, das sind im Monat bei 30 Tagen 42.000 € und im Jahr 504.000 €! Diese Einnahmen will sich sicher niemand entgehen lassen. Alles legal und sehr einfach verdientes Geld für den Betreiber.
Und die Frauen? Für 70 € müssen sie für zwei bis drei Männer zur Verfügung stehen. Die Frauen zahlen monatlich 2.100 € an den Betreiber für eine Zimmer-Miete. Hinzu kommen Steuern, eigentlich auch eine Krankenversicherung, die ca. 500 bis 600 € betragen darf, die sich jedoch keine Frau wirklich leisten kann. Zum Leben benötigen sie den Mindestlebensunterhalt von derzeit 432 € nach Hartz IV. Dem Prostituiertenschutzgesetz nach dürfen die Frauen nicht in den Prostitutionsstätten wohnen. Das bedeutet, sie benötigen auch noch eine eigene Wohnung, die sie finanzieren müssen. Kosten dafür ca. 500 €. Um in der Prostitution überhaupt leben zu können benötigen die Frauen demnach einen Umsatz von mindestens 3.532 € plus Steuern, die sie ja auf diesen Betrag zu zahlen haben. Das bedeutet für eine Frau, die in dem System der Prostitution lebt bei einer durchschnittlichen Einnahme von 40 € pro Freier (mal mehr, mal weniger) wenigstens 90 Männer pro Monat. Bei dieser Rechnung haben die Frauen kein Geld an einen Zuhälter gezahlt und kein Geld an die Familie gesandt. In Deutschland ist es legal, dass ein Zuhälter 50% der Einnahmen einer Frau in der Prostitution abnehmen darf, ohne dass das geahndet werden kann.  So müssten die Frauen 7.000 € pro Monat umsetzen, das sind mindestens 180 Männer, die der Meinung sind, es ist ihr gutes Recht eine Frau zu kaufen und sie wie ein Objekt zu benutzen.

Sollten die Männer den bordellartigen Betrieb auf der Berliner Straße nicht aufsuchen, ist dies kein Risiko für den Betreiber. Er bekommt sein Geld von den Frauen, die sich einmieten müssen. Und sollte die Frau keine Einnahmen unter allen Hygienemaßnahmen (Mund- und Nasenbedeckung, Kondome) generieren können, wird sicher auch auf jedweden Schutz verzichtet werden. Der Mann hat das Geld und die Macht.
Letztendlich bleibt der Frau nichts übrig. Sie lebt von einem Tag zum anderen, von der Hand in den Mund. Das hat der Lockdown deutlich gezeigt. Nur ein sehr geringer Anteil jener Frauen, die auf der Bruchstraße in der Prostitution tätig waren, erhielten staatliche Unterstützung. Der Großteil ging leer aus. Die Braunschweiger Zeitung berichtete mehrmals davon.
Das ist das System der Prostitution. Es ist eine Gelddruckmaschine für Männer, die sich Manager und Betreiber nennen oder Eigentümer einer Immobilie sind.

Source:
Luca Lehmann
Dipl.-Pädagogin
SOLWODI Niedersachsen e.V.
Beratungsstelle Braunschweig
Bernerstraße 2
38106 Braunschweig
Tel. 0531 47 38 112
Fax 0531 47 38 113
lehmann@solwodi.de
www.solwodi.de

 

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Bordell Frauen Frauenrechtskonvention Prostitution Schwedisches Modell

Frauen Union Braunschweig zu Besuch bei TV 38

Die Frauen Union Kreisverband Braunschweig war zu Besuch bei dem Regionalfernsehsender TV 38 in Wolfsburg.

Thema: Prostitution und die Eröffnung eines bordellartigen Betriebes an der Gliemaroder Straße in Braunschweig.
Annette Bossert im Interview.
Freitag, 4.9.2020 um 19.oo und 20.oo Uhr

Langfassung des Interviews am 9.9.20 um 20.oo Uhr

Zu sehen unter:

TV 38 https://www.tv38.de/livestream

 

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Frauen Frauenrechtskonvention Gleichberechtigung

Helene Weber-Preis 2020

Wir gratulieren unserer Frauen Union Braunschweig   Landesvorsitzenden, Marion Övermöhle-Mühlbach
zum Helene Weber-Preis 2020.

Seit 2009 würdigt und stärkt der Helene Weber-Preis ehrenamtliche kommunale Mandatsträgerinnen, die sich durch herausragendes Engagement hervorgetan haben. Auch 2020 werden wieder 15 Preisträgerinnen ausgezeichnet, die sich politisch und zivilgesellschaftlich sowie frauen- und gleichstellungspolitisch engagieren, sich für den kommunalpolitischen Nachwuchs sowie die Vielfalt in der Kommunalpolitik einsetzen und Vorbilder für potenzielle Kommunalpolitikerinnen darstellen.

Der Preis wird bundesweit ausgeschrieben und ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen können von den Abgeordneten des deutschen Bundestags vorgeschlagen werden. Die Preisträgerinnen werden von einer unabhängigen Jury, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorsitzt und mit Vertreter*innen von politischen Stiftungen, der kommunalen Spitzenverbände und des deutschen Frauenrates sowie mit einer Helene Weber-Preisträgerin besetzt ist, ausgewählt. 

Die von der Jury für den Preis ausgewählten Bewerberinnen werden mit einer feierlichen Preisverleihung am 8. September 2020 geehrt und erhalten anschließend ein persönliches Förderungsangebot.

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8.-März-Bündnis Allgemein Braunschweig Frauen Frauenrechtskonvention Frauenwahlrecht Gleichberechtigung Parität Politische Teilhabe Stärkung von Frauen Teilhabe

Internationaler Frauentag: Women for Future – Wir verändern die Welt

Empfang der Stadt Braunschweig zum Internationalen Frauentag in der Dornse des Altstadtrathauses.
Die Frauen Union Kreisverband Braunschweig ist eine der 19 Bündnispartnerinnen des 8.-März-Bündnisses in unserer Stadt.
Auch dieses Jahr finden rund um den 8. März eine Vielzahl von Veranstaltungen statt.
Die Braunschweiger Frauen leisten einen tollen regionalen Beitrag zum Internationalen Frauentag.

Mit dabei unsere beiden Bürgermeisterinnen Annegret Ihbe und Anke Kaphammel sowie unsere Gleichstellungsbeauftragte Marion Lenz.

Erstmalig zu sehen ist die Ausstellung „Wir verändern die Welt“. Die 19 Bündnispartnerinnen präsentieren „ihre“ Frauen. Jede Bündnispartnerin stellt eine Frau (oder 2 oder 3) aus ihrem Bereich, ihrer Institution vor, versehen mit Foto und einem Zitat. Ulrike Adam und Karin Oesten führten in die Ausstellung ein.
Musikalisch untermalt wurde der Vormittag durch den 8. März-Chor unter der Leitung von Ruth-Jäger-Jürgens.
Im Anschluss und zum Ausklang hatten die 150 Besucherinnen die Gelegenheit die Ausstellung bei einem Getränk und veganen Snacks, die die Bündnispartnerinnen beigetragen hatten, zu betrachten.

Zitat aus der Eröffnungsrede von Dr. Birgit Pohl
„Ich möchte abschließen, indem ich dem Braunschweiger 8.März-Bündnis, ein großes Lob ausspreche. Es ist ein Statement, dass trotz unterschiedlicher politischer Richtungen und der Vielfalt des Bündnisses, die Fähigkeit der Zusammenarbeit hervorragend war.“

Ein interessanter Vormittag zum VERNETZTEN.

www.braunschweig.de/achter-maerz-buendnis

 

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Frauen Frauenrechtskonvention Gleichberechtigung Parität Politische Teilhabe Stadtpolitik Stärkung von Frauen

Neujahrsempfang des Gleichstellungsreferates der Stadt Braunschweig

Treffpunkt Dornse des Altstadtrathauses.
Die Frauen Union Kreisverband Braunschweig mit dabei. Viele gemeinsame Themen über die Parteiengrenzen hinaus.
Ein Impulsvortrag von Frau Prof. Diewald zur „Geschlechtergerechte Sprache“ regt zu Diskussionen über die Anpassung von Sprache an gesellschaftliche Veränderungen an.
Das Wichtigste: NETZWERKEN und KENNENLERNEN.

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Diskriminierung Frauen Frauenrechtskonvention

Recht auf Gleichstellung

Pressemitteilung | 27. November 2019

Heute begeht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem festlichen Akt das 40. Jubiläum der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und das 25. Jubiläum der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform.

Aus diesem Anlass hat die CEDAW-Allianz Deutschland der Bundesregierung ihre Stellungnahme zum Umsetzungsstand von Mädchen- und Frauenrechten in Deutschland übergeben. Unter dem Titel Recht auf Gleichstellung umfasst diese die Themen Stereotype, Bildung, Teilhabe, Institutionelle Mechanismen, Erwerbsleben, Gewalt gegen Mädchen* und Frauen*, Gesundheit und Internationales sowie die übergreifenden Themen digitale Transformation und Antifeminismus und Rechtsextremismus.

Bei der Übergabe der Stellungnahme heute an Bundesministerin Franziska Giffey (BMFSFJ) sagte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats Susanne Kahl-Passoth: „CEDAW ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht, und die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren durchaus begrüßenswerte Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Gleichstellung und Antidiskriminierung ergriffen. Doch wurden Versäumnisse, die der CEDAW-Ausschluss bereits 2017 aufgelistet hat, bis heute nicht nachgeholt. Wir vermissen eine mit institutionellen Mechanismen dauerhaft abgesicherte und kohärente Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik, wir vermissen ein stärkeres Bekenntnis zu Mädchen- und Frauenrechten, die durch fundamentalistische, rechtspopulistische und rechtsextreme Akteur*innen immer mehr unter Druck geraten. Wir fordern mehr Schutz für Frauen- und Menschenrechtsverteidiger*innen auch in unserem Land. Eine freiheitliche Demokratie wird es ohne Geschlechtergerechtigkeit nicht geben. Geschlechtergerechtigkeit fördert den sozialen Frieden und schützt unsere Gesellschaft vor patriarchalen Rückfällen und Extremismus.“

CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women):  Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wurde am 18.12.1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 3.9.1981 in Kraft. CEDAW gilt als völkerrechtlich wichtigstes Menschenrechtsinstrument für Mädchen* und Frauen*. Es verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität in allen Lebens-bereichen. Es fordert die Vertragsstaaten auf, die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter zu erwirken. Die Umsetzung der Konvention bezeugen die Vertragsstaaten mit periodischen Staaten-berichten, welche dem CEDAW-Ausschuss vorgelegt werden müssen. 1985 hat Deutschland die Konvention ratifiziert. Sie wurde damit unmittelbar geltendes nationales Recht.

CEDAW und die Zivilgesellschaft: Um die Implementierung der Konvention sicherzustellen, hat die UN ein periodisches Staatenberichtsverfahren für alle Vertragsstaaten festgelegt. Auch Deutschland muss regel-mäßig dem CEDAW-Ausschuss in Genf einen Umsetzungsbericht sowie ergänzende Zwischenberichte vorzulegen. Um ein umfassendes Bild von den Umsetzungsfortschritten eines Landes zu erhalten, bittet der CEDAW-Ausschuss um Eingaben der Zivilgesellschaft. Zivile Allianzen und einzelne Akteur*innen unterschiedlicher Organisationen in Deutschland haben sich in vergangene Berichtsprozesse eingebracht.

Besonders die Allianzen nutzten die politische Kraft ihres Bündnisses und ihre „Alternativberichte“ zur direkten Ansprache der Bundesregierung, um im Dialog nachhaltige Forderungen und Lösungen zu diskutieren.

Die CEDAW-Allianz Deutschland: Sie ist ein Zusammenschluss von 32 zivilgesellschaftlichen Organisationen mit frauen- und menschenrechtspolitischem Schwerpunkt. Trägerorganisation der Allianz ist der Deutsche Frauenrat. Die Stellungnahme wurde im Rahmen des regelmäßigen Prüfverfahrens der Umsetzung von CEDAW erarbeitet. Sie beschreibt aus Sicht der beteiligten Organisationen die aktuellen Diskriminierungslagen für Mädchen* und Frauen* in Deutschland.

Recht auf Gleichstellung
Die aktuelle Stellungnahme der CEDAW-Allianz Deutschland zum Stand der Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland

Kontakt zur CEDAW-Allianz Deutschland:

cedaw@frauenrat.de, Juliane Rosin: 030-204569-19, Juliane Zinke: 030-204569-24

Recht auf Gleichstellung