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CDU will Bordell mit allen rechtlichen Mitteln verhindern

Fraktionschef Köster: Verwaltung muss sich mit den rechtlichen Stellungnahmen der Anlieger auseinandersetzen.
BRAUNSCHWEIG (21. September 2020).
Die Proteste von Anwohnern des Wohngebiets „Alte Baumschule“ und von Eigentümern weiterer Gewerbeimmobilien an der Berliner Straße in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten bordellartigen Betriebs auf dem Grundstück Berliner Straße 52k sind aus Sicht der CDU-Ratsfraktion mehr als begründet. „Wir werden versuchen, ein solches Etablissement an dieser Stelle der Stadt mit allen noch zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln zu verhindern. Einerseits geht es um moralischen Schutz für Kinder und Jugendliche, andererseits um wirtschaftlichen Schutz für Immobilieneigentümer wegen des zu erwartenden Trading-down-Effekts des gesamten Gebiets, wenn sich dort tatsächlich ein Bordell an-siedeln dürfte“, sagt Thorsten Köster, Fraktionsvorsitzender der CDU-Ratsfraktion.

„Die Verwaltung hat uns mitgeteilt, dass die Ansiedlung ‚rechtlich nicht zu verhindern‘ sei. Es liegen uns aber gleichzeitig zwei juristische Stel-lungnahmen der Anlieger vor, wonach eine Veränderung des Bebau-ungsplans angesichts der besonderen städtebaulichen Situation einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde. Es muss nun der Weg ge-funden werden, mit dem die Ansiedlung rechtssicher verhindert werden kann“, erklärt Köster. Die CDU-Ratsfraktion erwartet deshalb, dass sich die Verwaltung mit den Anwälten der betroffenen Anwohner und Eigentümer der Gewerbeimmobilien zum informellen Austausch trifft. „Die Verwaltung muss sich mit den juristischen Stellungnahmen auseinandersetzen und darf sich nicht auf die Position zurückziehen, dass das Bordell rechtlich nicht zu verhindern sei“, erläutert Köster seine Zielstellung für ein solches Gespräch.
Der CDU-Politiker ist zuversichtlich, dass noch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, da sich Anlieger, Verwaltung und auch die Ratsfraktionen in einer Sache sehr einig sind: ein Bordell auf dem Grundstück Berliner Straße 52k muss verhindert werden. Die Beden-ken des Gleichstellungsreferates zum Schutz der Prostituierten müs-sen nach Ansicht der CDU gleichermaßen ernstgenommen werden. „Die von der Verwaltung als mögliche Alternative vorgeschlagene Aus-weitung der Sperrbezirksverordnung ist nicht die von uns präferierte Lösung, da in ihr zu viel Ungewissheit steckt. An dieser Stelle, mit dem benachbarten Wohngebiet, der Straßenbahnhaltestelle und dem unmit-telbar vorbeiführenden Radweg, die jeweils von sehr vielen Schülerin-nen und Schülern genutzt werden, sowie dem Park&Ride-Parkplatz Petzvalstraße brauchen wir Klarheit und keine vagen Aussagen“, sagt Köster.

Er schlägt vor, im Verwaltungsausschuss am morgigen Dienstag und eine Woche später im Rat der Stadt noch keine Nägel mit Köpfen zu machen, sondern nach einer Problemlösung zu suchen. Zeit für eine kluge und städtebaulich sinnvolle Lösung sollte sich durch den von Ei-gentümern benachbarter Gewerbeimmobilien eingelegten Widerspruch gegen den Bauvorentscheid zugunsten des Bordells ergeben. Der Wi-derspruch verhindert nach Auskunft der beauftragten Kanzlei, dass der Bauvorentscheid rechtskräftig wird.
Source:
Kontakt:
Thorsten Köster
Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 – 470 3800
Mobil: 0175 – 8305 459
E-Mail: thorsten.koester@braunschweig.de
Internet: www.cdu-bs.de
Facebook: www.facebook.com/CDUFraktionBS

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Bordellartiger Betrieb an der Berliner Straße

Gedanken von Solwodi zur Thematik:
Es ist still geworden um die Eröffnung eines bordellartigen Betriebes an der Berliner Straße. Die Stadt Braunschweig prüft die Baugenehmigung und will sie vorerst nicht erteilen (BZ 22.08.2020, Seite 9). Gespräche mit dem Eigentümer seien geplant, heißt es weiter.
Ein bordellartiger Betrieb ist ein lukratives Geschäft. Legt man 70 € Tagesmiete pro Frau zugrunde, das sind die derzeitigen Tagesmieten auf der Bruchstraße, werden täglich bei 20 Zimmern 1.400 € eingenommen, das sind im Monat bei 30 Tagen 42.000 € und im Jahr 504.000 €! Diese Einnahmen will sich sicher niemand entgehen lassen. Alles legal und sehr einfach verdientes Geld für den Betreiber.
Und die Frauen? Für 70 € müssen sie für zwei bis drei Männer zur Verfügung stehen. Die Frauen zahlen monatlich 2.100 € an den Betreiber für eine Zimmer-Miete. Hinzu kommen Steuern, eigentlich auch eine Krankenversicherung, die ca. 500 bis 600 € betragen darf, die sich jedoch keine Frau wirklich leisten kann. Zum Leben benötigen sie den Mindestlebensunterhalt von derzeit 432 € nach Hartz IV. Dem Prostituiertenschutzgesetz nach dürfen die Frauen nicht in den Prostitutionsstätten wohnen. Das bedeutet, sie benötigen auch noch eine eigene Wohnung, die sie finanzieren müssen. Kosten dafür ca. 500 €. Um in der Prostitution überhaupt leben zu können benötigen die Frauen demnach einen Umsatz von mindestens 3.532 € plus Steuern, die sie ja auf diesen Betrag zu zahlen haben. Das bedeutet für eine Frau, die in dem System der Prostitution lebt bei einer durchschnittlichen Einnahme von 40 € pro Freier (mal mehr, mal weniger) wenigstens 90 Männer pro Monat. Bei dieser Rechnung haben die Frauen kein Geld an einen Zuhälter gezahlt und kein Geld an die Familie gesandt. In Deutschland ist es legal, dass ein Zuhälter 50% der Einnahmen einer Frau in der Prostitution abnehmen darf, ohne dass das geahndet werden kann.  So müssten die Frauen 7.000 € pro Monat umsetzen, das sind mindestens 180 Männer, die der Meinung sind, es ist ihr gutes Recht eine Frau zu kaufen und sie wie ein Objekt zu benutzen.

Sollten die Männer den bordellartigen Betrieb auf der Berliner Straße nicht aufsuchen, ist dies kein Risiko für den Betreiber. Er bekommt sein Geld von den Frauen, die sich einmieten müssen. Und sollte die Frau keine Einnahmen unter allen Hygienemaßnahmen (Mund- und Nasenbedeckung, Kondome) generieren können, wird sicher auch auf jedweden Schutz verzichtet werden. Der Mann hat das Geld und die Macht.
Letztendlich bleibt der Frau nichts übrig. Sie lebt von einem Tag zum anderen, von der Hand in den Mund. Das hat der Lockdown deutlich gezeigt. Nur ein sehr geringer Anteil jener Frauen, die auf der Bruchstraße in der Prostitution tätig waren, erhielten staatliche Unterstützung. Der Großteil ging leer aus. Die Braunschweiger Zeitung berichtete mehrmals davon.
Das ist das System der Prostitution. Es ist eine Gelddruckmaschine für Männer, die sich Manager und Betreiber nennen oder Eigentümer einer Immobilie sind.

Source:
Luca Lehmann
Dipl.-Pädagogin
SOLWODI Niedersachsen e.V.
Beratungsstelle Braunschweig
Bernerstraße 2
38106 Braunschweig
Tel. 0531 47 38 112
Fax 0531 47 38 113
lehmann@solwodi.de
www.solwodi.de

 

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Frauen Union Braunschweig zu Besuch bei TV 38

Die Frauen Union Kreisverband Braunschweig war zu Besuch bei dem Regionalfernsehsender TV 38 in Wolfsburg.

Thema: Prostitution und die Eröffnung eines bordellartigen Betriebes an der Gliemaroder Straße in Braunschweig.
Annette Bossert im Interview.
Freitag, 4.9.2020 um 19.oo und 20.oo Uhr

Langfassung des Interviews am 9.9.20 um 20.oo Uhr

Zu sehen unter:

TV 38 https://www.tv38.de/livestream

 

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Braunschweig Frauen Prostitution

Geplanter bordellähnlicher Betrieb: Stadtverwaltung wird Optionen prüfen

Pressemitteilung von Freitag, 21. August 2020 Stadt Braunschweig

Die Stadtverwaltung wird die Baugenehmigung für einen geplanten bordellähnlichen Betrieb an der Berliner Straße vorerst nicht erteilen, nachdem das Thema dezernatsübergreifend erörtert wurde. Angesichts der zahlreichen kritischen Reaktionen sowie den großen Befürchtungen aus der Einwohnerschaft wird die Stadtverwaltung das weitere Vorgehen noch einmal intensiv und umfassend prüfen. Dazu sollen auch Gespräche mit dem Eigentümer (gleichzeitig Antragsteller) sowie der Polizei und dem Niedersächsischen Städtetag geführt werden. Zudem wird die Stadtverwaltung in der kommenden Woche die Ratsfraktionen und eine Vertretung des Stadtbezirksrates zum derzeitigen Sachstand informieren.
Rein baurechtlich hat die Stadtverwaltung jedoch keine Möglichkeiten, das Vorhaben zu verhindern. Diesbezüglich ist es nicht zu beanstanden, da eine solche „gewerbliche Nutzung“ in einem Gewerbegebiet – und als solches ist der Bereich zu werten – grundsätzlich zulässig ist. Daher ist eine Bauvoranfrage für das Projekt im vergangenen Jahr positiv beschieden worden. Solche Vorbescheide sind grundsätzlich rechtlich bindend. Eine Option könnte darin bestehen, das Vorhaben nur mit begrenzenden baurechtlichen Auflagen, zum Beispiel in Bezug auf die Außenwirkung, zu genehmigen.
Weiterhin wird die Verwaltung das Gespräch mit dem Eigentümer suchen, um mögliche alternative Nutzungen zu besprechen.
Zudem hat Ordnungsdezernent Dr. Thorsten Kornblum gestern mit Polizeipräsident Michael Pientka telefoniert und erfragt, wie das Vorhaben aus polizeilicher Sicht eingeschätzt wird. Zudem hat der Dezernent darum gebeten, ob der Standort des geplanten bordellartigen Betriebs und weitere Teile des Stadtgebietes in die geltende Sperrbezirksverordnung aufgenommen werden könnte. Der Polizeipräsident hat eine entsprechende Prüfung in Aussicht gestellt.
Beim Niedersächsischen Städtetag soll zudem die Erfahrung in anderen Städten mit diesem Thema abgefragt werden. Grundsätzlich handelt es sich um eine sehr komplexe Thematik, die die Rolle der Stadtverwaltung schwierig macht. Der Betrieb von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben ist einerseits baurechtlich zulässig und zu genehmigen, wenn örtliches Planungsrecht dem nicht entgegensteht.
Andererseits handelt es sich neben den grundsätzlich verständlichen Befürchtungen in der jeweiligen Nachbarschaft um ein gesamtgesellschaftlich sehr kritisch diskutiertes Thema, etwa auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Prostitutionsgesetzes. Ob es über den konkreten Einzelfall hinaus grundsätzliche lokale Regelungen geben kann, die Prostitutionsbetriebe regulieren und in welcher Form dieses, etwa über die oben genannte Sperrbezirksverordnung, sinnvoll sein könnte, ist ein Thema, das sich nicht nur in der Stadt Braunschweig stellt. Ob es solche Überlegungen bei anderen Städten bereits gibt, soll ebenfalls beim Niedersächsischen Städtetag erfragt werden.

SOURCE:
Kontaktdaten:
Stadt Braunschweig
Referat Kommunikation
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon:
(0531) 470 – 2217, – 3773, – 2757
Telefax: (0531) 470 – 29 94
Mail: kommunikation@braunschweig.de
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de