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Carsten Müller Frauen Termine Veranstaltung Wahlkampf

Einladung zum digitalen Talk mit Carsten Müller

Liebe Frauen der Frauen Union, sehr geehrte Freundinnen und Freunde,

die Bundestagswahl 2021 wirft ihre Schatten voraus.
Wir möchten die Gelegenheit ergreifen und die fünf Bewerbenden aus unserem Landesverband, die uns und unsere Interessen hoffentlich in der 20. Legislaturperiode in Berlin vertreten werden, näher zu beleuchten

Wir beginnen am 28.05. 2021 um 19:00 Uhr
mit dem Braunschweiger Carsten Müller, MdB 

Videokonferenz
Der Einwahllink erfolgt nach ihrer Anmeldung
Anmeldung unter: info@cdu-lv-braunschweig.de

Anmeldeschluss für die Talks jeweils spätestens 2 Werktagetage vorher.

Ablauf:
– Begrüßung durch die Vorsitzende des CDU Landesverbands
Braunschweig Marion Övermöhle-Mühlbach
– Kandidatenvorstellung
– Themen:  Frauenquote – Istanbul Konvention –       Frauenförderung – Prostitution – Vereinbarkeit von Familie   und Beruf – Helene Weber Preis
– Diskussionsrunde

Moderation: Marion Övermöhle-Mühlbach

Wir freuen uns auf einen anregenden Austausch und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Marion Övermöhle-Mühlbach
Landesvorsitzende
Frauen Union des CDU Landesverbandes Braunschweig
Gieselerwall 2
38100 Braunschweig
Telefon 0531 / 2444226
Fax 0531/ 2444227in
fo@cdu-lv-braunschweig.de

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Pandemie Termine Veranstaltung

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021

Beschluss
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.
Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Ge-sundheitsämtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.
Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und Anerkennung. Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.
Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der Europäischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz.
Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März  werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist.

Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die Entwicklung von Mutationen des SARSCov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen.
Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektions-geschehens ist am Beginn des neuen Jahres außerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die Auswirkungen des besonderen Besuchs- und Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden.
Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektions-geschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist.

In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf. Deshalb ist es unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Gemäß der Hotspotstrategie werden in allen Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt.
Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheitsämter – unterstützt von Bund und Ländern – wieder in die Lage zu versetzen, die Infektions-ketten nachzuvollziehen und Quarantäne für Kontaktpersonen 1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, wie die Belastung des Gesundheitssystems oder der Impf-fortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zu-sätzliche Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der rWert oder die Verdopplungszeit.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen,
werden die Länder in den entsprechenden Landesver-ordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.

2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

3. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.

4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige HomeOffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Ein-wohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tages-touristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutz-maßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Ein-richtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits ge-troffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygiene-konzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Test-verordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfs-organisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die komm-unalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.

7. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Ge-meinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzu-dämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weit-gehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur ver- stärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.

8. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder aus-geliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Termin-management vor Ort zu ermöglichen.
Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impf-angebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.
Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktions-kapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktions-kapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können.
Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.

9. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungs-einrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maß-nahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.

10. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinder-krankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird,weil
die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbe-treuungsangebot eingeschränkt wurde.

11. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar.
Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozent-satz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.

12. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1. Der Bund
wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes be-sonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreise-anmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.

13. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

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8.-März-Bündnis Allgemein Termine Veranstaltung

ACHTUNG Corona: Absage FU Workshop am 14.3.2020 in der VHS

ACHTUNG

aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie
wird der Workshop
am 14.03.2020
„Wir verschaffen und Gehör!“
von Frau Dr. Stefanie Franke
in der VHS Alte Waage

nicht stattfinden.

Wir schlagen zu gegebener Zeit einen Ersatztermin im Sommer vor.
Ok – nachvollziehbar, aber schade….
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Allgemein Ausstellung Termine Veranstaltung

Ausstellungseröffnung „meerLANDSCHAFTEN und mehr…“

Einladung zur Ausstellungseröffnung
„meerLANDSCHAFTEN und mehr…“
Freitag, den 28.02.2020
um 17:00 Uhr
Ort: Stadtbibliothek Salzgitter-Lebenstedt
Adresse: Joachim-Campe-Straße 4, 38226 Salzgitter

Rückmeldungen unter: kontakt@fu-braunschweig.de
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Frauen Landespolitik Parität Politische Teilhabe Stadtpolitik Stärkung von Frauen Termine Veranstaltung

frauenORTE Niedersachsen – 1000 Jahre Frauengeschichte

EINLADUNG
Samstag, 1.2.2020
17:00 Uhr Vernissage im Kaiserdom

Begrüßung: Martina Helmer-Pham Xuan, Pröpstin

Grußworte: Dr. Carola Reimann, Nieders. Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Schirmfrau der Initiative frauenORTE Niedersachsen

Alexander Hoppe, Bürgermeister der Stadt Königslutter am Elm

Festvortrag: Dr. Robert Conrad, Historiker
„Ruht in Königslutter eine große Friedenskaiserin? Zur historischen Bedeutung Richenzas von Northeim“

Musikalische Umrahmung: TRIO: Friederike Hönecke (Oboe), Barbara Moell (Klarinette), Sigrid Schoppel (Fagott)

18:30
Grußwort und Einführung in die Ausstellung: Marion Övermöhle-Mühlbach, Vorsitzende des Landesfrauenrates Niedersachsen e.V.

Empfang

Veranstalterin: Team Starke Frauen Königslutter
Molkereiweg 8, 38154 Königslutter am Elm
Tel.: 05353 96393
mailto:team-starke-frauen@cm-kaiser.de

www.team-starke-frauen-koenigslutter.de

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Allgemein Termine Veranstaltung

23. Braunschweiger EISWETTE

ZUGEFROREN um 12.00 Uhr?
Ist die Oker um 12 Uhr am Heinrichshafen zugefroren?
NEE.
Mit braunschweiger Platt moderiert …. die Oker wurde von den beiden WETTPARTNERN Nicole Kumpis-Giers, Eintracht Braunschweig Stiftung und Carsten Ueberschär, Leiter der Direktion BraWo, gemeinsam per Floss überquert.
Marine-Jugend und DLRG erhalten von beiden Kontrahenten eine coole Überraschung.

Herzlichen Dank an alle Organisationen und Mitwirkenden, besonders an unsere ehemalige Bürgermeisterin Frederike Harlfinger und Mitglied im Vorstand der Frauen Union Kreisverband Braunschweig und den vielen anderen für einen guten Zweck …

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Frauen Termine Veranstaltung Zukunft

„Women for Future“ – Wir verändern die Welt


Veranstaltung zum Internationalen Frauentag 2020
im Rahmen des 8.März-Bündnis 2020

Wir verschaffen uns Gehör!

Workshop: Grundlagen der Rhetorik

Dr. med. Stefanie Franke

Um Ihre Anliegen zum Erfolg zu bringen, benötigen Sie nicht nur Fakten und Informationen, sondern auch die erforderliche Redegewandtheit. Insbesondere bei der beruflichen Kommunikation spielt die Rhetorik darum eine wichtige Rolle. Im Workshop werden Möglichkeiten gezeigt, wie Sie Ihre Ausdruckskraft verbessern und souverän und selbstsicher auftreten können. Aspekte der Körpersprache werden dabei berücksichtigt. Anhand von praktischen Beispielen werden die Erkenntnisse vertieft und vervollständigt.

Samstag, 14.03.2020
Uhrzeit: 15.00 – 17.00 Uhr
Ort: VHS Alte Waage (Dachgeschoss Speicher), Alte Waage 15
Begrenzte Teilnehmerzahl – Anmeldung erforderlich unter:
kontakt@fu-braunschweig.de

 

 

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Frauen Gleichberechtigung Parität Politische Teilhabe Stärkung von Frauen Veranstaltung

8. März-Bündnis 2020 – Die FU ist wieder dabei

Samstag, 14.3. | 15–17 Uhr
Workshop | für alle Frauen
Wir verschaffen uns Gehör!
Grundlagen der Rhetorik vermittelt die Referentin Frau
Dr. Stefanie Franke
Veranstalterin: Frauen Union Braunschweig
Ort: VHS Alte Waage (Dachgeschoss Speicher), Alte Waage 15
Kontakt & Anmeldung: kontakt@fu-braunschweig.de

http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/fb_institutionen/fachbereiche_referate/ref0150/IntFrauentag2020-web.pdf

Bündnispartnerinnen 2020:

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen ASF
Amnesty International Braunschweig
Bündnis 90/Die Grünen
DIE LINKE
DGB Kreisfrauenausschuss
Frauenberatungsstelle e.V.
Frauenbibliothek der TU Braunschweig
Frauenhaus
Frauen- und Mädchenberatung bei sexueller Gewalt e.V.
frauenBUNT e.V.
Frauen Union Kreisverband CDU Braunschweig
Frauenverband Courage
Gleichstellungsreferat der Stadt Braunschweig
Internationaler Frauengesprächskreis
KirchenFrauenKonvent der Ev.-lutherischen Landeskirche Braunschweig
LSBTI*-Koordinationsstelle der Stadt Braunschweig
Mädchenarbeitskreis der Stadt Braunschweig (MAK)
Pro familia Braunschweig
Wirtschaftsfrauen Region Braunschweig e.V.

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Allgemein Hospiz Termine Veranstaltung

Frauen Union zu Besuch im Hospiz Am Hohen Tore Braunschweig.

Frauen Union Kreisverband Braunschweig besuchte das Hospiz Am Hohen Tore Braunschweig.

Philosophie: „Zuhause sein“
Das Leben leben – und es doch loslassen können: Das Hospiz sorgt in der letzten Lebensphase für einen würdigen Rahmen. In den Tagen und Wochen, wenn sich der Lebensweg vollendet, bietet das Hospiz ein geborgenes Zuhause.
„Zuhause sein“ – das heißt bis zuletzt nach eigenen Wünschen und Vorstellungen leben zu können.
Diesem Gedanken folgend, wird von den Menschen im Hospiz von Gästen gesprochen, die im Mittelpunkt stehen.

Der Begriff Hospiz stammt aus dem Lateinischen (hospes, hospitium) und bedeutet sowohl Gastfreundschaft als auch Herberge.
Im mittelalterlichen Europa gaben Hospize den Pilgernden Unterkunft auf ihren Reisen und waren Herbergen für kranke und sterbende Menschen. Hier wurde das christliche Gebot der Nächstenliebe umgesetzt.
Das erste moderne Hospiz im Europa des 20. Jahrhunderts wurde 1967 in London gegründet.

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Allgemein Termine Veranstaltung

Ausstellungseröffnung „meerLANDSCHAFTEN und mehr…“

Einladung zur Ausstellungseröffnung
„meerLANDSCHAFTEN und mehr…“
Freitag, den 28.02.2020
um 17:00 Uhr
Ort: Stadtbibliothek Salzgitter-Lebenstedt
Adresse: Joachim-Campe-Straße 4, 38226 Salzgitter

Rückmeldungen unter: kontakt@fu-braunschweig.de