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Sommerzeit ist Ferienzeit

Die Frauenunion Kreisverband Braunschweig wünscht allen eine tolle, erholsame, vergnügliche und schöne Ferienzeit.

GENIESST DIE FREIEN TAGE.

 

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Mehr Frauen in die Politik: Bewerbungsphase für das Tandem-Projekt 2024/25 ist eröffnet!

Das Tandem-Projekt der CDU in Niedersachsen startet wieder und Bewerbungen sind bis zum 15.07.2024 möglich. Über den nachfolgenden Link können sich Interessierte informieren und für das Projekt anmelden:

Das Tandem-Projekt der CDU in Niedersachsen – CDU in Niedersachsen (cdu-niedersachsen.de)

 

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Generationenlauf – Benefizveranstaltung

Der Generationenlauf ist eine Benefizveranstaltung, bei der 2er-Teams aus Pflegeheimbewohnern und Pfadfinder-Kinder gemeinsam einen Hindernisparcours durchlaufen.
Durch jede gelaufene Runde werden Spenden eingenommen, die an die Obdachlosenhilfe in Braunschweig gehen.
Hast du Lust und Zeit vorbeizukommen?
Sophie Ramdor, MdL, fungiert als Schirmherrin.

1.6.2024
15:00 – 18:00 Uhr
Pflegeheim Haus Eichenpark, ProSenis, Boeselagerstr. 20, 38108 Braunschweig 

https://www.generationenlauf.de

„Große und kleine Helden: Ältere und jüngere Menschen laufen je nach ihren Fähigkeiten gemeinsam für einen guten Zweck und zeigen, wie ehrenamtliches Engagement und Teilhabe über Altersgrenzen hinweg funktionieren kann. Ich bin stolz, Schirmherrin des diesjährigen Generationenlaufes sein zu können. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Lauf ein Erfolg wird und als Vorbild für weitere Einrichtungen dient.“
Sophie Ramdor, niedersächsische Landtagsabgeordnete

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Frauen Union Landesverband Braunschweig und der Arbeitskreis Prostitution  begrüßen Sexkaufverbot im CDU-Grundsatzprogramm

Die Frauen Union der CDU Landesverband Braunschweig und der Arbeitskreis Prostitution betrachten die Aufnahme des Sexkaufverbots im CDU-Grundsatzprogramm als einen wichtigen Erfolg. Unterstützt durch Carsten Müller, MdB, Marion Övermöhle-Mühlbach, Vorsitzende der Frauen Union LV BS, und Annette Bossert, Leitung AK Prostitution, freuen wir uns, dass unsere Anregungen Berücksichtigung fanden.

Die Entscheidung ist ein bedeutender Schritt im Kampf gegen die Ausbeutung von Frauen. Deutschland wird oft als „Bordell Europas“ betrachtet – ein Missstand, den wir nicht länger tolerieren können. Das Sexkaufverbot ist ein Schlüssel zur Gleichberechtigung und zum Schutz der Menschenwürde.

Zur Fußballeuropameisterschaft hat das Bündnis Nordisches Modell die Kampagne #RoteKarteFürFreier ins Leben gerufen, die die Frauen Union der CDU Landesverband Braunschweig selbstverständlich unterstützt. Diese Initiative zielt darauf ab, die Aufmerksamkeit auf die Ausbeutung von Frauen während Großveranstaltungen zu lenken und Maßnahmen gegen den Sexkauf zu fordern.

#bündnisnordischesmodell #frauenunionlandesverbandbraunschweig #CDU

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§ 218 StGB abschaffen? – Eine Debatte ohne Not

Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet zu prüfen, wie Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Die von der Bundesregierung dazu eingesetzte Kommission hat jetzt weitreichende Vorschläge vorgelegt, die im Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen, denn die Selbstbestimmung der Frau und das Lebensrecht des Kindes sind gleichwertige Rechtsgüter.

Werdendes Leben steht bereits von der Verschmelzung der Ei- und Samenzelle über die Einnistung in der Gebärmutter bis zur Geburt des Kindes unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Spätestens mit der Einnistung des Embryos in der Gebärmutter ist das ungeborene Leben unmittelbar mit der Frau verbunden. Sein Schutz kann nur mit ihr und nicht gegen sie durchgesetzt werden. In letzter Konsequenz entscheidet immer die Frau, ob sie ihr Kind austrägt oder nicht.

Für den Schwangerschaftskonfliktfall hat Deutschland eine verfassungsgemäße und mittlerweile über Jahrzehnte bewährte gesetzliche Regelung gefunden:
Ein Straftatbestand ist bis zur 12. vollendeten Schwangerschaftswoche nach der Empfängnis nicht verwirklicht, wenn die Frau zuvor eine entsprechende gesetzlich verpflichtende Beratung in Anspruch genommen hat und der Abbruch durch einen Arzt vorgenommen wird.

Ein Abbruch ist nicht rechtswidrig, wenn unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands für die Frau nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann oder im entsprechenden Zeitraum eine Vergewaltigung stattgefunden hat bzw. ursächlich für die ungewollte Schwangerschaft ist.

Bis zur vollendeten 22. Schwangerschaftswoche ist ein Abbruch nach Beratung zwar rechtswidrig, die Schwangere bleibt aber straffrei.

Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu etwa 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen, die nach einer Beratung und einer Wartezeit im zulässigen Zeitraum durchgeführt werden. Ein Strafverfahren gegen Schwangere wegen einer Verletzung des § 218 StGB gab es zuletzt im Jahr 2009. Von einer „Kriminalisierung“ ungewollt schwangerer Frauen kann also nicht die Rede sein. Warum schürt die Ampel dennoch immer wieder Ängste, indem sie den Eindruck erweckt, bei Abtreibungen gerieten Frauen zwangsläufig mit dem Gesetz in Konflikt?

Wir haben im Gegenteil eine Gesetzgebung, die Frauen im Schwangerschaftskonflikt umfassend unterstützt. Es gibt ein bundesweites Netz an Beratungsstellen, die Frauen ergebnisoffen beraten und die erforderlichen Beratungsscheine ausstellen. Die Einhaltung der Wartezeit von drei Tagen trägt darüberhinaus dazu bei, dass die Entscheidung nicht übereilt getroffen wird und sie bietet Schutz vor unzulässigem Druck von Dritten, etwa dann, wenn Väter auf einer Abtreibung bestehen oder Angst vor materiellen Sorgen die Schwangerschaft überschatten. Aktuell berät der Deutsche Bundestag sogar, die Rechtslage zu sog. Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnern zu verschärfen.

Bei allen regionalen Unterschieden in Bezug auf die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten, Abtreibungen durchzuführen, kann jede Frau in einer zumutbaren Entfernung eine entsprechende Praxis erreichen. Auch die Sorge vor unzureichender medizinischer Versorgung ist unbegründet. Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ausdrücklich für die Weiterbildung für Frauenärztinnen und -ärzte verankert.

Frauen, die mit einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert sind, befinden sich in einem schweren Konflikt und ringen mit existenziellen Sorgen und Ängsten, Unsicherheit und Zweifeln. Sie brauchen deshalb vor allem Hilfe und Unterstützung, individuelle Beratung und verlässliche und gut zugängliche Informationen über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch wie über die Möglichkeiten und Wege, mit ihrem Kind zu leben.

Was sie sicher nicht brauchen, – denn dazu sind sie in einer zu ernsten Lage, – ist ein künstlich aufgebauter ideologischer Popanz. Wohin eine gezielte Polarisierung führt, können wir derzeit an der Radikalisierung der politischen Auseinandersetzung und Spaltung der Gesellschaft in vielen anderen Ländern beobachten.

Was also treibt die Bundesregierung an, dieses Fass aufzumachen? Warum müssen mühsam gefundene Kompromisse, tragfähige Strukturen und bewährte Verfahren wieder in Frage gestellt, Brücken der Verständigung in der Gesellschaft wieder eingerissen und Grenzen verschoben werden? Auch ein vermeintlich parteipolitischer Vorteil ist dies nicht wert.

Ich stehe dafür jedenfalls nicht zur Verfügung. Die Unterstützung von Frauen bei einer ungewollten Schwangerschaft oder deren Verhinderung ist keine Frage von Ideologie. Feminismus lässt Frauen in existenziellen Lebenslagen nicht im Stich. Deshalb ist mein Ansatz ein anderer: Dass Frauen in diesen Konflikt geraten, darf beispielsweise nicht daran liegen, dass sie sich wirksame Verhütungsmittel nicht leisten oder sicher anwenden können. Darüber sollten wir reden. Auch über neue Wege. Aber es gibt keinen tatsächlich fundierten Grund für eine neu aufgelegte Debatte um den § 218 StGB.

Sie finden diesen Blogbeitrag der Vorsitzenden der CDU Deutschlands Annette Widmann-Mauz MdB und Beiträge zu anderen Themen auch hier

Dienstanbieter gemäß § 5 TMG
Frauen Union der CDU Deutschlands
vertreten durch die Vorsitzende
Annette Widmann-Mauz MdB
Klingelhöferstr. 8
10785 Berlin
Telefon: 030 / 22070-453
Telefax: 030 / 22070-439
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U.St.ID DE122116053
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Claudia Hassenbach
Bundesgeschäftsführerin
Bundesgeschäftsstelle der Frauen Union der CDU Deutschlands
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Bundesregierung lässt Polizei weiter im Stich – Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern nur durch ausländische Hinweise möglich

Gestern haben Strafverfolgungsbehörden unter Federführung des LKA Niedersachsen in sechs Bundesländern in einer koordinierten Aktion mehr als 300 Durchsuchungsbeschlüsse im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vollstreckt. In Niedersachsen wurden von 400 Einsatzkräften Durchsuchungen in Braunschweig, Hannover, Göttingen, Osnabrück, Oldenburg und Lüneburg durchgeführt. Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller erklärt dazu:
„Die Strafverfolgungsbehörden in sechs Bundesländern haben mit den gestrigen erfolgreichen Durchsuchungsmaßnahmen klar gezeigt, dass sie bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige nicht nachlassen. Die Täterinnen und Täter werden für ihre schrecklichen Straftaten an den Schwächsten in unserer Gesellschaft zur Verantwortung gezogen.
Diese wichtigen und erfolgreichen Durchsuchungsmaßnahmen waren jedoch nur möglich, weil die Ermittlungsbehörden Hinweise vom US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) erhalten hatten. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass hier auf politischer Ebene gerade ein großer Ermittlungserfolg hochgejubelt wird, den es auf Grundlage der deutschen Regelungen nicht gegeben hätte. Dieser Ermittlungserfolg basiert auf amerikanischen Regelungen, die den deutschen Ermittlungsbehörden verwehrt werden. Durch das Nichthandeln der Ampelregierung wird ein von Strafverfolgungsbehörden lange gefordertes und mögliches Ermittlungswerkzeug, die Speicherung der IP-Adressen zur Aufklärung und Bekämpfung schwerster Straftaten, nicht eingeführt. Das ist ein schweres Versagen der Bundesregierung beim Schutz der Kinder und vor schwersten Straftaten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits im Herbst 2022 entschieden, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Aufklärung und Bekämpfung schwerster Straftaten möglich ist. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Jahren fordert, könnten die Ermittlungsbehörden auf dieses wichtige und rechtsstaatliche Ermittlungswerkzeug zurückgreifen und wären nicht auf Hinweise auf dem Ausland angewiesen. Doch die Ampel handelt nicht. Der Schutz der Täter und ihrer Daten ist der Bundesregierung wichtiger als der Opferschutz.
Aktuell kündigt der Bundesjustizminister einen Entwurf zu einem Quick-Freeze-Verfahren an. Obwohl es keinen konkreten Entwurf oder Zeitplan dazu gibt, ist sicher, dass Quick-Freeze kein ausreichendes Ermittlungswerkzeug sein wird. Nahezu allen Expertinnen und Experten sowie die Strafverfolgungsbehörden kritisieren seit Jahren das Quick-Freeze-Verfahren als untaugliches und unzureichendes Werkzeug im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Auch die SPD-Bundesinnenministerin fordert immer wieder ein Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen, kann sich aber in der Ampelregierung nicht durchsetzen. Dieser untaugliche und umfassend kritisierte Quick-Freeze-Vorschlag muss zurückgezogen werden. Die Bundesregierung muss die Entscheidung des EuGH umsetzen und unseren Strafverfolgungsbehörden die besten und wirksamsten Ermittlungswerkzeuge rechtssicher zur Verfügung stellen. Der Schutz der Kinder und der Gesellschaft vor schwersten Straftaten duldet keine längere Untätigkeit!“

Bereits in der unionsgeführten Bundesregierung der vorherigen Legislaturperiode von 2017 bis 2021 sollte die IP-Adressspeicherung rechtssicher umgesetzt werden. Das Vorhaben scheiterte stets am sozialdemokratischen Koalitionspartner mit dem Verweis auf das noch ausstehende Urteil des EuGH.

Das US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) erhält und wertet Daten der Social-Media-Plattformen aus, die aufgrund der freiwilligen Selbstverpflichtung von US-Software-Unternehmen wie Microsoft, Google oder Meta geteilt werden. Das NCMEC meldet anschließend alle als strafrechtlich relevant eingestuften Vorgänge automatisch an die Strafverfolgungsbehörden der Länder, in denen Täter und Opfer vermutet werden.

Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030/227 – 73 298
Fax: 030/227 – 76 298
E-Mail: carsten.mueller@bundestag.de

www.carsten-mueller.com


Datenschutzerklärung von Carsten Müller, MdB
Zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf meiner Homepage unter https://carsten-mueller.com/datenschutzerklaerung/.

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Demokratie-Bus in Braunschweig, 17.04.2024

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie auf den Stopp des Demokratie-Busses am 17. April in Braunschweig aufmerksam machen.

Das gegenwärtige Stimmungsbild zeigt: Demokratie ist nicht selbstverständlich. Für ein gelingendes Gemeinwesen braucht es gute Ideen und vor allem Demokratinnen und Demokraten, die mitmachen. Aus diesem Grund fährt derzeit der Demokratie-Bus der Konrad-Adenauer-Stiftung durch die Bundesrepublik und macht auf seiner Tour auch in Braunschweig Station.

Der Demokratie-Bus wird von 11 bis 15 Uhr auf dem Platz der Deutschen Einheit stehen.

Am Bus möchte das Team der Konrad-Adenauer-Stiftung mit den Bürgerinnen und Bürger vor Ort diskutieren, wie ein Europa der Zukunft aussehen könnte oder auch welche anderen Themen gerade besondere politische Relevanz haben.

Verstärkt wird das Bus-Team auch durch engagierte Mandatsträger. Angekündigt hat sich unter anderem Carsten Müller, Bundestagsabgeordneter und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Recht.

Alle Interessierten sind herzlich zum politischen Austausch wie auch zu einem leckeren Heißgetränk eingeladen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Weitere Infos auf unserer Homepage https://kas.de/niedersachsen oder auch direkt unter: https://ogy.de/demokratie-bus-braunschweig.

Wir freuen uns auf die gemeinsame Diskussion!“

Bundesweite Bustour der Konrad-Adenauer-Stiftung - Politisches ...

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Eine schöne OSTERZEIT

Die Frauen Union wünscht allen Braunschweigerinnen und Braunschweigern eine schöne Osterzeit.

Die CDU Kreisgeschäftsstelle ist vom 25. März 2024 bis zum 02. April 2024 geschlossen.

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Meet and …. auf ein Prosecco

Meet and …. auf ein Prosecco
wir treffen uns im

FrauenZimmer 3

Sulzbacher Str. 41A, 38116 Braunschweig (Lehndorf- Saarplatz)

Samstag, den 20. April um 15.00 Uhr
Wenn ihr immer schon mal wissen wolltet, wie ein Traum realisiert wird. Die beiden Inhaberinnen geben Einblicke in ihre Selbständigkeit und welche Chancen und auch Risiken damit verbunden sind.

Wir können klönen, Netzwerken, Schönes shoppen und das alles bei einem Glas Prosecco.

Einfach so, wie es FRAUEN lieben!!!

Wir bitten um Anmeldung bis zum 15. April unter:
kontakt@fu-braunschweig.de
da der Platz begrenzt ist und es für die Organisation der Veranstaltung unabdingbar ist.

 

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Rosenaktion zum Internationalen Frauentag

Die Frauen Union Braunschweig hat zum Internationalen Frauentag Rosen in den Bruchstraße verteilt.

Ein Lächeln ging über die Gesichter der dort tätigen Frauen.
Wir finden, dass a l l e Frauen wertvoll sind.

Wir setzten uns weiterhin dafür ein, dass allen Frauen der nötige Respekt entgegen gebracht wird.

Unser Ziel: das „Nordische Modell“ muss in Deutschland realisiert werden. Wir stehen für einen Paradigmenwechsel in der deutschen Prostitutionspolitik.