Kategorie: CDU Bundesvorstand
Berlin, 17.12.2021 |
Wir gratulieren Friedrich Merz zum klaren Ergebnis der CDU-Mitliederbefragung. Dieses Ergebnis bestätigt eindrücklich das große Vertrauen, dass er bei den Mitgliedern in der CDU genießt. Damit ist auch seine Wahl zum Parteivorsitzenden am Parteitag im Januar eindeutig vorgezeichnet. Die Frauen Union der CDU hat Respekt vor dem großen politischen Engagement, der Zielstrebigkeit und Ausdauer, die Friedrich Merz nicht nur in Wahlkämpfen für die Partei zeigt, sondern auch mit seiner Arbeit als Abgeordneter und ehemaliger Fraktionsvorsitzender geleistet hat. „Die Partei muss sich jetzt in der Breite personell und inhaltlich besser aufstellen. Dabei können Friedrich Merz und sein Team auch auf unsere engagierte Mitwirkung zählen. Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit mit ihm, dem künftigen Generalsekretär Mario Czaja und dessen künftiger Stellvertreterin Christina Stumpp und das kollegiale Miteinander“, erklärt die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Annette Widmann-Mauz MdB. Ein herzlicher Dank gilt auch den beiden Mitbewerbern Prof. Dr. Helge Braun und Dr. Norbert Röttgen sowie ihren Teams für den fairen Wettbewerb innerhalb der CDU. Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Die CDU ist mit ihren 400.000 Mitgliedern bereit, Verantwortung für die Zukunft Deutschlands zu tragen. Die Vereinigungen der CDU sind ein wichtiger Bestandteil der Volkspartei CDU. Mit ihnen bringen wir unterschiedliche Interessen in der Breite der Gesellschaft zum Ausgleich. Das ist eine Grundvoraussetzung für innerparteiliche Geschlossenheit und künftige Wahlerfolge. Die hohe Beteiligung von 66,02 Prozent an der CDU-Mitgliederbefragung zeigt, dass die CDU den Mitgliedern am Herzen liegt und dass sie aktiv mitgestalten wollen. Ein neuer Teamgeist muss uns jetzt leiten. Source: |
Der Weg zum neuen CDU-Vorsitz − der Kandidatencheck der Frauen Union.
Lernen Sie die Kandidaten für den CDU-Vorsitz besser kennen. Bis zum 16. Dezember posten wir regelmäßig Umfragen in unserer Insta-Story zu unserer Volkspartei CDU und politischen Themen. Hier veröffentlichen wir die Antworten der Kandidaten Prof. Dr. Helge Braun , Friedrich Merz und Norbert Röttgen. Es gibt ein tägliches Update.
Welche 3 Themen muss die CDU zuerst anpacken?
Antworten
Prof. Dr. Helge Braun:
1. Antwort auf den Ampel-Koalitionsvertrag formulieren
2. Alltagsprobleme hart arbeitender Bevölkerung mit klaren Antworten adressieren (Arbeitsplatzsicherheit, Alterssicherung, Mietpreisentwicklung …)
3.Chancen der jungen Generation definieren (Aufstiegschancen, Bildung, …)
Friedrich Merz:
1. Kampagnen- und Unterstützungsfähigkeit des KAH für die Wahlkämpfe im Jahr 2022 herstellen.
2. Die Arbeit an einem neuen Grundsatzprogramm wieder aufnehmen.
3. Oppositionsstrategie mit der Bundestagsfraktion abstimmen.
Norbert Röttgen:
1. Geschlossenheit. Nur als Team sind wir stark.
2. inhaltliche Erneuerung unserer Partei. Unser Kompass bleibt das C, unser Standort die gesellschaftliche Mitte.
3. Modernisierung der Parteiorganisation – Kampagnenfähigkeit unter den digitalen Bedingungen von heute
Vorschläge der CDU-Struktur- und Satzungskommission?
1. Müssen so kommen
2. Lehne ich so ab
3. Braucht es Alternativen
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun: Müssen so kommen
Friedrich Merz: Ein sehr guter und notwendiger Beitrag zur Modernisierung der Partei
Norbert Röttgen: Bin ich dafür
Was muss sich in der CDU verändern?
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun:
1. Neuen, vertrauensvollen Stil der Zusammenarbeit entwickeln
2. Inhaltliche Erneuerung, insbesondere bei strittigen Themen mit Beteiligung der Mitglieder vorantreiben
3.Organisatorische Neuaufstellung zur Mitmachpartei
Friedrich Merz:
1. Der Umgangston und das Miteinander
2. Die Arbeit an den politischen Themen
3. Die Einbeziehung der Mitglieder in den Meinungsbildungsprozess
Norbert Röttgen:
1. Die CDU muss weiblicher werden.
2. Die CDU muss jünger werden.
3. Die CDU muss digitaler werden.
Mehr Frauen als CDU-Mitglieder gewinnen wir mit…?
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun:
1. …einer offenen Kultur für neue Mitglieder, gerade junge Leute und Frauen
2. …der Vereinbarkeit von Ehrenamt mit Familie und Beruf
3. …einer Politik, die Frauen anspricht, auf allen Ebenen
Friedrich Merz:
1. Interessanten Themen
2. Offene Diskussionen
3. Rücksicht auf die Familien
Norbert Röttgen:
1. Mit einer Kultur der Offenheit und Gleichberechtigung.
2. effizienteren und familienfreundlichen Arbeitsstrukturen in unserer Partei (z.B. Teilnahmemöglichkeit an jeder Sitzung auch digital)
3. stärkerer Unterstützung der berechtigten Anliegen der Frauen (z.B. gleicher Lohn, Mütterrente)
Frauenquoten für CDU-Vorstände?
1. Ja
2. Nein
3. Noch unentschieden
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun: Ja
Friedrich Merz: Ja, wenn wir nur so das Ziel erreichen, das wir alle wollen.
Norbert Röttgen: Ja
Eine „Quotenfrau“ ist für mich?
1. Ein Schimpfwort
2. Eine Frau wie jede andere
3. Eine unzutreffende Kategorie
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun: Eine unzutreffende Kategorie
Friedrich Merz: Eine unzutreffende Kategorie
Norbert Röttgen: Eine Quote macht eine Frau nicht zur Quotenfrau.
Ein Gleichstellungscheck für Gesetze ist
1. Sinnvoll
2. Überflüssig
3. Ich weiß es nicht
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun: Überflüssig
Friedrich Merz: Sinnvoll
Norbert Röttgen: In bestimmten Fällen sinnvoll & geboten
Gendersprache?
1. Geht gar nicht
2. Nehme ich sehr ernst
3. Jedem*r, wie es gefällt
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun: Geht gar nicht
Friedrich Merz: Jedem*r, wie es gefällt
Norbert Röttgen: 4. Ich lege Wert darauf, Frauen & Männer gleichermaßen anzusprechen, brauche dafür aber keinen Genderstern.
Paritätisch besetzte Listen für öffentliche Wahlen?
1. Lehne ich ab
2. Unterstütze ich
3. Da haben wir nicht genügend Frauen
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun: Lehne ich ab
Friedrich Merz: Könnte ein Weg sein.
Norbert Röttgen: Sind erstrebenswert.
Doppelspitzen in Vorständen sind
1. Sinnvolle Aufteilung von Führungsverantwortung
2. Links-grüne Träumerei
3. Als Option denkbar
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun: Entbehrlich bei guter Arbeitsteilung und moderner Führungskultur in Vorständen
Friedrich Merz: In Ausnahmefällen denkbar
Norbert Röttgen: Nicht authentisch CDU
Klimapolitische Glaubwürdigkeit gewinnt die CDU mit…
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun:
1. dem klaren Bekenntnis zu den Klimazielen von Paris
2. Wegen dorthin, die Deutschland als Industriestandort erhalten
3. Offenheit für technologischen Wandel
Friedrich Merz:
1. Offener Diskussion
2. Guten Ideen, zum Beispiel zu neuen Technologien
3. Widerspruchsfreien und ganzheitliche Konzepten.
Norbert Röttgen:
1. Konzepten für Klimaschutz, der marktwirtschaftlich ist und gesellschaftliche Akzeptanz schafft.
2. einer überzeugenden Klimaaußenpolitik.
3. Personen, die das Thema glaubhaft verkörpern.
Im Hinblick auf den Klimawandel Kernkraftwerke länger laufen lassen
1. Ist zur zuverlässigen Stromversorgung notwendig
2. Ist unverantwortlich und auch nicht notwendig
3. Sollten wir ergebnisoffen diskutieren
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun: 2. Ist unverantwortlich und auch nicht notwendig
Friedrich Merz: Ist jetzt zunächst eine Frage, die die neue Bundesregierung beantworten muss.
Norbert Röttgen: Schafft zusätzliche, ungelöste Probleme
Existenzgründungen und StartUps von Frauen fördern wir durch…
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun
1. Masterclasses wie „Makers of tomorrow“
2. Frauen als Vorbilder
3. Netzwerke und Mentorenprogramme für Frauen
Friedrich Merz
1. Bessere Bildung in Sachen Wirtschaft in unseren Schulen
2. Mehr Frauen in „Männerberufen“
3. Gezielte Förderung von Netzwerken
Norbert Röttgen
1. Wir müssen für Frauen & Männer in gleicher Weise die Bedingungen für Existenzgründungen verbessern.
2. Nicht nur zum Start sondern auch in der darauffolgenden Wachstumsphase braucht es besseren Zugang zu Risikokapital.
3. Reduzierung von Bürokratie und steuerliche Förderung.
Um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen, braucht es…
Antworten
Prof. Dr. Helge Braun.
1. eine gleichere Aufteilung der Familienarbeit
2. die Selbstverständlichkeit, dass Familienauszeiten nicht zum Karrierekiller werden
3. mehr Frauen in MINT-Berufen
Friedrich Merz:
1. Mehr Verantwortungsbewusstsein der Tarifvertragsparteien
2. Berücksichtigung von Familienzeiten in den Tarifverträgen (keine Ausfallzeiten in den Altersstufen)
3. Gesetzliche Klarstellung
Norbert Röttgen:
1. Gesetzlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
2. Tarifverträge in frauendominierten Berufen.
3. Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Für einen Lohnatlas für alle Bundesländer
1. ist es höchste Zeit
2. besteht keine Notwendigkeit
3. Ich weiß es nicht
Antworten
Prof. Dr. Helge Braun: Ist es höchste Zeit
Friedrich Merz: Gibt es gute Gründe
Norbert Röttgen: Ist ein gutes Instrument für Lohntransparenz, nicht zuletzt auch in Hinblick auf die existierende Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen.
Sind Sie für die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V?
1. Ja, es wird Zeit
2. Nein, ist nicht notwendig
3. Ich weiß es nicht
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun: Nein, ist nicht notwendig
Friedrich Merz: Gibt es gute Gründe
Norbert Röttgen: Ja, im Rahmen einer die Mitte entlastenden Reform des Einkommensteuerrechts.
Mini-Jobs sollten
1. nur noch für Schüler, Studierende und Rentner möglich sein
2. weiter ausgeweitet werden
3. genauso bleiben, wie sie sind
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun: genauso bleiben, wie sie sind
Friedrich Merz: erhalten bleiben, aber nicht als Ersatz für SV-pflichtige Arbeitsverhältnisse und nur mit zusätzlicher Komponente für die Altersversorgung
Norbert Röttgen: immer wieder auf Anpassungsbedarf überprüft werden
Um die Alterssicherung von Frauen zu verbessern, braucht es
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun:
1. eine zukunftssichere Rentenversicherung für alle
2. die Selbstverständlichkeit, dass Familienauszeiten nicht zum Karrierekiller werden.
3. Anerkennung zum Beispiel von Familien- und Pflegezeiten
Friedrich Merz:
1. Beseitigung der Lohnunterschiede (s.o.)
2. Bessere betriebliche AV (portabel!)
3. Bessere Möglichkeiten der privaten AV
Norbert Röttgen:
1. mehr sozialversicherungspflichtige Vollbeschäftigung von Frauen.
2. gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Mütterrente
1. reicht so aus, wie sie ist
2. war ein großer Fehler
3. muss bis zum vollen 3. Punkt ausgebaut werden
Prof. Dr. Helge Braun: reicht so aus, wie sie ist
Friedrich Merz: wünschenswert, wenn finanzierbar
Norbert Röttgen: muss bis zum vollen 3. Punkt ausgebaut werden
Brauchen wir die Rente mit 68?
1. Ja, sonst bleibt das Rentensystem nicht stabil
2. Nein, wir ergreifen andere Maßnahmen
3. Weiß ich nicht
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun: Nein, wir brauchen flexiblere Übergänge
Friedrich Merz: Wir sollten zurück zur Rente mit 67, sonst ist die RV nicht mehr finanzierbar
Norbert Röttgen: Nein, wir ergreifen andere Maßnahmen
Brauchen wir eine Impfplicht gegen das Coronavirus?
1. Ja, sonst besiegen wir das Virus nicht
2. Nein, es ist ein zu starker Eingriff in Freiheitsrechte
3. Ja, für bestimmte Berufsgruppen und Einrichtungen
4. Ich weiß es nicht
Antworten:
Prof. Dr. Helge Braun: Ja, für bestimmte Berufsgruppen und Einrichtungen
Friedrich Merz: Ja, für bestimmte Berufsgruppen und Einrichtungen und eine konsequente Anwendung von 2 G in so vielen Bereichen wie möglich.
Norbert Röttgen: Ja, für bestimmte Berufsgruppen und Einrichtungen. Außerdem plädiere ich dafür, jetzt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer allgemeinen Impfpflicht zu prüfen.
Source:
Umfrage zum CDU-Vorsitz | Frauen Union der CDU Deutschlands
Frauen Union der CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Telefon: 030 – 220 70 453
Fax: 030 – 220 70 439
E-Mail: fu@cdu.de
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde der CDU Braunschweig,
nachdem die Online-Veranstaltungen mit Herrn Friedrich Merz und Norbert Röttgen erfolgreich durchgeführt wurden, geben wir auch Helge Braun, der ebenfalls für den Parteivorsitz der CDU Deutschlands kandiert, die Gelegenheit, sich Ihren Fragen zu stellen. Am Donnerstag, den 2. November 2021, wird uns ab 17:00 Uhr Herr Braun digital zugeschaltet sein.
Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Videokonferenz per Webex:
https://cdudeutschland.webex.com/cdudeutschland-de/j.php?MTID=md8cada165186f370b0c9be1f7c1746d7
Mit Meeting-Kennnummer beitreten
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2393 647 3415
Meeting Passwort: z3NZub
Hier tippen, um mit Mobilgerät beizutreten (nur für Teilnehmer)
+49-619-6781-9736,,23936473415## Germany Toll
Über Telefon beitreten
+49-619-6781-9736 Germany Toll
Globale Einwahlnummern
Über Videogerät oder -anwendung beitreten
Wählen Sie 23936473415@cdudeutschland.webex.com
Sie können auch 62.109.219.4 wählen und Ihre Meeting-Nummer eingeben.
Mit Microsoft Lync oder Microsoft Skype for Business beitreten
Wählen Sie 23936473415.cdudeutschland@lync.webex.com
Herzliche Grüße vom Gieselerwall
Florian Borchardt
TEAM Kreisgeschäftsstelle
CDU-Kreisverband Braunschweig
Gieselerwall 2 | 38100 Braunschweig
Tel.: 0531-244420 – Fax: 0531-2444224
www.cdu-braunschweig.de
liebe Freunde der CDU Braunschweig,
Am Dienstag, den 30. November 2021, wird uns ab 17:00 Uhr Herr Dr. Norbert Röttgen MdB digital zugeschaltet sein.
#CDUVorsitz
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Foto: Quelle pixabay
Fragen & Antworten
Heute wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschließen. Mit diesem Gesetz konkretisieren wir unter anderem diejenigen Maßnahmen, die vom Bund und den Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, die Untersagung von Veranstaltungen und die Schließung der Gastronomie.
Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich derzeit darum, dass das Gesetz demokratische Rechte und den Einfluss des Bundestages aushebeln könnte. Diese Sorgen sind jedoch völlig unbegründet. Es gibt auch viele Falschmeldungen und Missverständnisse, denen wir entgegentreten wollen. Wir haben deshalb die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie aufgeschrieben:
Ist das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ein „Angriff auf unsere Demokratie“ und schwächt es das Parlament?
Nein, das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz bedeutet sogar noch mehr demokratische Legitimation der Corona-Schutzmaßnahmen, und es stärkt die Rolle des Deutschen Bundestages in dieser Pandemie. In dem Gesetz werden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie konkretisiert und klare zusätzliche Grenzen für besonders grundrechtssensible Verbote festgeschrieben. . Bund und Länder erhalten mit diesem Gesetz einen klaren Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen, die sie per Rechtsverordnung erlassen können. Diese Maßnahmen werden damit auf eine noch solidere rechtliche Grundlage gestellt.
Hebelt das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz das Grundgesetz aus?
Nein, selbstverständlich bleiben das Grundgesetz, die Grundrechte und die Parlamentsrechte unangetastet. Zwar wird es in der juristischen Fachsprache als „Ermächtigung“ bezeichnet, wenn ein Parlament einer Regierung den Erlass einer Rechtsverordnung gestattet. Mit einer Ermächtigung im Sinne einer dauerhaften Übertragung von Befugnissen an eine Regierung hat dies aber nichts zu tun. Eine Ermächtigung, die wie hier in einem Gesetz den Erlass von Rechtsverordnungen gestattet, kann jederzeit vom Parlament wieder abgeändert oder gänzlich rückgängig gemacht werden. Genau so ist und bleibt es mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz.
Kann der Deutsche Bundestag in Zukunft noch selbst über das Ende der Corona-Schutzmaßnahmen beschließen?
Ja, der Deutsche Bundestag hat wie schon bisher jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der Schutzmaßnahmen zu beschließen und die erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen.
Können Bund und Länder Corona-Schutzmaßnahmen künftig einfacher als bislang beschließen und damit leicht in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen?
Nein, die Vorgaben für Bund und Länder werden künftig sogar konkreter sein. Um die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich zu begrenzen und auch transparent zu machen, sind Rechtsverordnungen der Länder außerdem künftig zu begründen. Sie sind ab jetzt generell befristet und müssen, wenn sie länger als vier Wochen gelten sollen, verlängert und wiederum begründet werden. Nach dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz kommt es außerdem bei allen zu ergreifenden Corona-Schutzmaßnahmen darauf an, wie hoch die Infektionszahlen an einem Ort jeweils sind. Hierfür wird auf die Indikatoren der sog. „Inzidenzwerte“ mit den Schwellen von 35, 50 oder über 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen zurückgegriffen. Mit diesem Frühwarnsystem wollen wir den Schutz von Leib und Leben und die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems weiterhin gewährleisten.
Wofür ist das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz überhaupt notwendig?
Die Anpassungen im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz sind deshalb notwendig, weil in letzter Zeit, teilweise auch von Gerichten, die Frage gestellt wurde, ob die gesetzlichen Regelungen klar genug sind, auf deren Grundlage der Bund oder die Länder Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Rechtsverordnung anordnen. Deshalb konkretisieren wir diese gesetzlichen Grundlagen jetzt. Wir sind der Auffassung: In dieser schweren Krise brauchen wir größtmögliche Rechtssicherheit. Die Schutzmaßnahmen greifen für den Gesundheitsschutz teilweise tief in unsere Grundrechte ein. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen erwarten, dass diese Eingriffe auf einem verlässlichen rechtlichen Fundament stehen. Für gravierend grundrechtssensible Verbote wie etwa Versammlungen, Gottesdienste oder Besuchsregelungen in Senioren- und Pflegeheimen legen wir klare zusätzliche Grenzen fest. Solche Verbote dürfen nur erlassen werden, wenn eine wirksame Eindämmung der Coronavirus-Infektionen trotz aller anderen Schutzmaßnahmen erheblich gefährdet wäre. Ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss aber für Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen in jedem Fall gewährleistet bleiben.
Wofür ist es wichtig, ob eine epidemische Lage vorliegt und wer entscheidet darüber?
Nur wenn eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, kommen die in der neuen Regelung benannten Möglichkeiten für Corona-Schutzmaßnahmen zur Anwendung. Es können dann Rechtsverordnungen erlassen werden, die etwa Pflichten zum Tragen einer Maske, zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, die Untersagung oder Beschränkung von Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen, Abgabeverbote für Alkohol oder Sperrstunden und Schließungen von Gaststätten vorsehen. Wann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, entscheidet allein der Deutsche Bundestag. Eine epidemische Lage nationaler Tragweite kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine bedrohliche übertragbare Krankheit handelt. Ein schlichter Schnupfen, wie zum Teil gefürchtet wird, erfüllt diese Voraussetzungen keinesfalls. Das Parlament hat am 25. März 2020 per Beschluss das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt, und der Deutsche Bundestag wird das Fortbestehen dieser epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 18. November 2020 feststellen und bekräftigen. Wichtig ist: Auch über das Ende der epidemischen Lage entscheidet der Bundestag. Es besteht keine Pflicht des Bundestags, die epidemische Lage beizubehalten. Der Bundestag bleibt in seiner Entscheidung frei.
Wird mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz eine Impfpflicht eingeführt?
Nein. Richtig ist: Die Bundesregierung und auch wir als Unionsfraktion wollen keine Impfpflicht. Davon war und ist keine Rede. Es wird auch mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz keine Impfpflicht geben. Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz schafft lediglich die Voraussetzungen, damit der Impfstoff, wenn er verfügbar ist, all denjenigen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, die sich impfen lassen möchten. Zu diesem Zweck erarbeitet die Bundesregierung auch ein Impfkonzept, das Leitlinien erstellt, in welcher Priorität sich diejenigen impfen lassen können, die sich impfen lassen möchten. Denn es muss realistischerweise damit gerechnet werden, dass nicht sofort genügend Impfstoff für alle bereitgestellt werden kann. Dabei sind wir zuversichtlich, dass wir das Ziel einer ausreichend hohen Impfquote freiwillig erreichen. Dafür erkennen wir schon heute eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
Entgegen einiger falscher Behauptungen, dass eine Impfdokumentation bei der Einreise notwendig ist, möchten wir hier ganz klar festhalten: Keiner Bürgerin und keinem Bürger wird die Einreise nach Deutschland verweigert, weil keine Impfung gegen das Coronavirus vorliegt. Wenn ein Impfstoff verfügbar ist, kann es aber zur Vermeidung einer Quarantäne nach Einreise aus einem Risikogebiet notwendig werden, eine Impfdokumentation vorzulegen.
Source:
Berlin, 17.11.2020
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bürgerinfo 030/227-55550
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75 Jahre CDU
Die CDU wird 75.
Wir erinnern in 120 Sekunden an 75 Jahre Bundespartei.
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