Autor: Pohl
Unterzeichnung des Kooperationsvertrages bei der Polizeidirektion Braunschweig
Einladung für Pressevertreter/innen
Braunschweig (ots) – Die Bekämpfung des Phänomens der häuslichen Gewalt ist bei der Polizeidirektion Braunschweig seit langen Jahren eines der wichtigsten Arbeitsfelder. So wurden im Lauf der Jahre Vernetzungen sowie Hilfesysteme der Beratung und Unterstützung mit anderen Behörden und Einrichtungen gebildet. Hieraus ergaben sich wichtige Voraussetzungen für die Einrichtung einer „Interdisziplinären Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt“ für die Region Braunschweig, die das Zusammenwirken aller Partner aus den gebildeten Netzwerken optimieren soll. Aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Organisationen, Institutionen und Behörden bildete sich ein Fachgremium, um Ziele, Aufgaben, Strukturen und Ressourcen einer Koordinierungsstelle zu beschreiben und den Entwurf eines Kooperationsvertrages zu erarbeiten.
Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 15. August 2018, 09.30 Uhr, bei der Polizeidirektion Braunschweig soll die Kooperation zur Einrichtung der Interdisziplinären Koordinierungsstelle unter Beteiligung aller Partner in einem angemessenen Rahmen abgeschlossen und die Vereinbarung unterzeichnet werden.
Interessierte Vertreterinnen und Vertreter der Presse sind herzlich eingeladen, dieser Veranstaltung beizuwohnen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um namentliche Anmeldung bis zum 08. August 2018 unter der Funktionsadresse: haeusliche.gewalt@pd-bs.polizei.niedersachsen.de.
Rückfragen bitte an:
Polizei Braunschweig
PD Braunschweig, Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0531/476-1004, 1041 und 1042
Fax: 0531/476-3035
E-Mail: pressestelle@pd-bs.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei-braunschweig.de
Source: Polizei Braunschweig, übermittelt durch news aktuell
CDU Sommerprogramm
MIT UNS DURCH EINEN SCHÖNEN SOMMER
Unsere Veranstaltungen werden von den Braunschweigerinnen und Braunschweigern gut besucht.
An dieser Stelle möchten wir noch einmal besonders auf zwei Termine aufmerksam machen:
29. August, 18:00 Uhr
Status der Energiewende im AVACON – Netzgebiet.
Die AVACON Netz GmbH informiert über den aktuellen Stand der Energiewende.
Treffpunkt: Watenstedter Weg 75, 38229 Salzgitter, Zufahrt Osttor.
Anreise zur Netzleitstelle der Avacon Netz GmbH: 38229 Salzgitter, Watenstedter Weg 75 ((zwischen SZ-Salder und SZ-Hallendorf)), Zufahrt über Osttor. Wir bitten Ihre Teilnehmerinnen, am Osttor (ist Nebeneingang) vorzufahren und an der Gegensprechanlage (läuft in der Netzleitstelle auf) ihren Namen zu nennen. Der Empfang am Westtor (Haupteingang) am großen Verwaltungsgebäude ist um diese Zeit nicht mehr besetzt.
sowie
31. August, 18:00 Uhr
Oker Tour – Braunschweig aus einer anderen Perspektive
Floßfahrt auf der Braunschweiger Oker.
Kosten pro Person 15,- EUR
Treffpunkt: Kurt-Schuhmacher-Str. / Okerbrücke
Anmeldungen:
sommerprogramm@cdu-braunschweig.de
oder
telefonisch unter 0531 244 42-13.

Am Ende seiner Sommertour zog unser Vize-Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann sein Resümee der siebenmonatigen Regierungszeit in Niedersachsen und gab Ausblicke für die Zukunft: Digitalisierung, regionale Entwicklung, Infrastruktur, ärztliche Versorgung auf dem Land sind für ihn die aktuellen Kernthemen.
Die Frauen Union war zahlreich vertreten.
Eine Bereicherung durch die Frauen Union! Städteübergreifend zu Freundinnen geworden: Braunschweig, Salzgitter und Helmstedt.
Foto: Hans Verstegen
Frauen-POWER: v.l. Elisabeth Heister-Neumann, Cornelia Bosse, Diana Siedentopf, Karin Verstegen, Dr. Birgit Pohl, Dr. Bernd Althusmann, … Veronika Koch.

Das Sommerprogramm 2018 ist da.
Über 50 tolle Termine und Veranstaltungen von Ende Juni bis Ende August warten auf Sie.
Das Sommerprogramm liegt ab sofort in der Geschäftsstelle Gieselerwall 2 bereit.
Freuen Sie sich auf eine spannenden Sommer.
Hier können Sie unser Sommerprogramm als PDF – Datei herunterladen: Sommerprogramm 2018
Anmeldung nur per E-Mail unter sommerprogramm@cdu-braunschweig.de oder per Telefon 0531 24 44 213 oder natürlich auch gerne persönlich in unserer Geschäftsstelle.
Zur aktuellen Debatte
An die Damen und Herren Mitglieder der CDU Deutschlands
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute in einer ernsten Lage an Sie als Mitglieder der CDU Deutschlands. In den letzten Tagen ist die Diskussion über die Ordnung und Steuerung der Migration in Deutschland innerhalb unserer Partei, aber vor allem auch mit unserer Schwesterpartei, mit immer größerer Vehemenz geführt worden.
Worum geht es?
Wir – CDU und CSU – haben das gemeinsame Ziel, die Migration in unser Land besser zu ordnen, zu steuern und die Zahl der zu uns kommenden Menschen deutlich zu verringern. Dies hatten wir bereits in unserem gemeinsamen Regelwerk zur Migration von CDU und CSU niedergeschrieben und im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Zudem ist seit 2015 bereits sehr viel erreicht worden und weitere wichtige Schritte sind geplant: Besonders wichtig sind zum Beispiel die AnKER-Zentren, die wir als CDU voll und ganz unterstützen. Darüber hinaus werden viele weitere Vorschläge von Horst Seehofer und Angela Merkel gemeinsam getragen.
In der aktuellen Debatte geht es nun um einen Vorschlag: die Zurückweisung an der Grenze. Wir als CDU haben die Sorge, dass ungeordnete Zurückweisungen an unseren Grenzen, als Land im Herzen Europas, nicht der richtige Weg sind. Sie könnten zu einem negativen Dominoeffekt und letztlich der Infragestellung des Europäischen Einigungswerks führen, für das wir als CDU immer gestanden haben.
Eine solche Maßnahme, die ohne Absprache mit unseren Nachbarländern und zu Lasten Dritter vollzogen würde, birgt die Gefahr, Europa weiter zu spalten und zu schwächen. Gerade angesichts der aktuellen weltpolitischen Entwicklungen brauchen wir – mehr denn je – ein starkes und geeintes Europa.
Aus dieser Überzeugung heraus hat unsere Parteivorsitzende Horst Seehofer folgenden Kompromissvorschlag unterbreitet:
- Sofortige Zurückweisung an der Grenze von denjenigen, die bereits einen Asylantrag gestellt und eine Ablehnung erhalten haben.
- Auf der Grundlage von bilateralen Vereinbarungen, Zurückweisung von denjenigen, die bereits ein Asylantrag in einem anderen europäischen Land gestellt haben.
Zur Umsetzung dieses Vorschlags hat die Parteivorsitzende heute das Präsidium und die CDU Abgeordneten im Deutschen Bundestag um ein Mandat zur Verhandlung dieser bilateralen Vereinbarungen im Umfeld des EU Rates am 28. und 29. Juni 2018 gebeten. Zur Stärkung der deutschen Verhandlungsposition soll bis dahin auf einseitige, nationale Maßnahmen der Zurückweisung verzichtet werden.
Sowohl das CDU Präsidium als auch die CDU Abgeordneten im Deutschen Bundestag sind diesem Wunsch gefolgt und haben ihr mit großer Zustimmung Unterstützung zugesichert.
Horst Seehofer besteht im Gegensatz dazu weiter auf einer vorzeitigen nationalen, einseitigen Maßnahme ohne Abstimmung mit unseren Nachbarländern und ohne auf den Ausgang der Verhandlungen in den nächsten zwei Wochen zu warten.
Mir ist sehr bewusst, dass viele von Ihnen diese Diskussion nur schwer nachvollziehen können und sich um den Schaden für die Union Sorgen machen. Die CDU war seit Konrad Adenauer über Helmut Kohl bis Angela Merkel immer die Partei der Sicherheit und es Europäischen Zusammenhalts. Wir haben uns zu allen Zeiten darum bemüht, beides zusammenzubringen – auch wenn es oft schwierig und unpopulär war.
Heute, wenige Tage vor dem ersten Todestag von Helmut Kohl, stehen wir wieder vor einer solchen Herausforderung – die Sicherheit Deutschlands zu gewähren durch eine stabile Situation im Inneren und in Europa. Wir wollen diese beiden Ziele wie in all den Jahrzehnten zuvor gemeinsam mit unserer Schwesterpartei CSU erreichen.
An allen 3 Punkten
- Sicherheit nach Innen
- Sicherheit durch europäischen Zusammenhalt
- Sicherheit durch eine starke CDU- und CSU-Achse
halten wir gleichermaßen fest.
Dafür werden wir uns weiter mit aller Kraft einsetzen und ich bitte Sie dabei um Ihre Unterstützung, gerade auch in dieser schwierigen Situation. Nur so können wir weiterhin gemeinsam mit der CSU eine Union bleiben, auf die die Menschen setzen, die immer deutsch und europäisch gedacht und gehandelt hat.
Herzliche Grüße
Annegret Kramp-Karrenbauer
Source:
CDU Deutschlands Klingelhöferstraße 8 10785 Berlin Telefon: 030-22070-0 Telefax: 030-22070-111 E-Mail: mitgliederbrief@cdu.de |
Grundsatzprogramm

Berlin, 05.06.2018
Liebe Frauen,
mit unserer Geburtstagsfeier zu 70 Jahre Frauen Union in Frankfurt mit unserer Parteivorsitzenden Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel haben wir ein deutliches Signal für die Beteiligung von Frauen in der Politik und unsere Arbeit gesetzt.
Mit großer Aufmerksamkeit ist nicht nur in den Medien zur Kenntnis genommen worden, dass die Beteiligung von Frauen in Ämtern und Mandaten stagniert.
Im Deutschen Bundestag ist der Frauenanteil an den weiblichen Bundestagsab-geordneten auf gut 30 Prozent zurückgegangen, und damit auf den Stand von 1998 zurückgefallen. In unserer Fraktion liegt er bei nur noch knapp 20 Prozent.
Das Quorum wird zunehmend zum stumpfen Schwert, wenn die CDU überwiegend Direktmandate gewinnt und die Listen nicht ziehen. Unsere Parteivorsitzende Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat deutlich gemacht, dass es eine Existenzfrage für die CDU als Volkspartei ist, dass mehr Frauen Mitglied werden und so stärker mitgestalten. Ein Anteil von 26 Prozent unter den Mitgliedern reiche nicht aus. Eine Volkspartei muss die Bevölkerung in ihrer Breite und mit der Vielfalt ihrer Erfahrungen und Sichtweisen abbilden. Das gelingt nicht, wenn Frauen nicht angemessen beteiligt werden.
2018 ist nicht nur ein Jubiläumsjahr für die Frauen Union. Wir können in diesem Jahr auch auf 100 Jahre Frauenwahlrecht zurückblicken. Der Bundesvorstand hat das zum Anlass genommen, in einer Resolution die Forderungen der Frauen Union zur politischen Teilhabe von Frauen zusammenzufassen.
Papier alleine ist geduldig. Wir müssen jetzt selbst die Weichen richtig stellen, damit unsere Forderungen mittel-und langfristig zum Tragen kommen. Dazu bitte ich um Ihre Mithilfe.
Grundsatzprogramm
Der von unserer Generalsekretärin der CDU Annegret Kramp-Karrenbauer angestoßene Diskussionsprozess für ein neues Grundsatzprogramm bietet eine ideale Plattform, unsere Vorstellungen zu Gehör zu bringen und das neue Grundsatzprogramm in unserem Sinne mitzugestalten. Ich bitte Sie daher herzlich, nutzen Sie die Zuhörtour und die Online-Angebote, um Ihre Ideen einzubringen. Die Anregungen aus den jeweiligen Terminen und die Eingaben werden durch die Mitarbeiter der CDU gesammelt und ausgewertet. Je mehr Frauen sich zu Wort melden, desto mehr Aufmerksamkeit und Durchschlagskraft bekommen unsere Vorschläge.
Haken Sie auf der dann folgenden Antworttour nach, was aus Ihren Anregungen geworden ist und verfolgen Sie das weitere Antragsverfahren bis zum Parteitag 2020. Inhaltlich sollten wir uns dabei nicht auf Frauen-und Familienpolitik beschränken, sondern unsere Erfahrung in allen Politikbereichen einbringen.
Bundesfachausschüsse
Der Bundesvorstand der CDU hat beschlossen, erneut Bundesfachausschüsse einzusetzen. Mit der tatsächlichen Festlegung auf bestimmte Bundesfachausschüsse ist erst in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen. Dennoch ist es sinnvoll, sich schon heute zu überlegen, welche Frauen aus Ihrem Landesverband für Bundesfachausschüsse vorgeschlagen werden können. Die FU-Landesvorsitzenden sollten ihre CDU-Generalsekretäre schon heute darauf ansprechen, dass bei den wenigen Mitgliedern eines Bundesfachausschusses die pro Landesverband vorgeschlagen werden können, mindestens auf eine Drittelbeteiligung von Frauen geachtet wird. Am besten wäre es, Sie würden konkret Frauen nennen, die Interesse und die notwendige fachliche Voraus-setzung für eine Berufung mitbringen. Zudem sollten die weiblichen Mitglieder der CDU-Landesvorstände, in denen über die Vorschlagslisten beraten wird, angesprochen, eingebunden und um Unterstützung gebeten werden.
Delegierte zu Landes-und Bundesparteitagen
Wenn wir unsere inhaltlichen und personellen Vorstellungen umsetzen wollen, brauchen wir Mehrheiten auf Parteitagen. Deshalb liegt es in unserem eigenen Interesse, dass Frauen zahlreich Delegierte zu Landes-und Bundesparteitagen der CDU sind. Da die Delegiertenwahlen der CDU nur in jedem zweiten Jahr stattfinden, müssen wir schon jetzt darauf hinarbeiten. Ich bitte Sie deshalb sehr herzlich, schlagen Sie deutlich mehr Kandidatinnen für die Delegierten-wahlen vor, als das Quorum vorsieht. Das gilt auch für die Ersatzdelegierten. Eine Kandidatur als Delegierte oder Ersatzdelegierte ist sehr reizvoll, in den kommenden Jahren werden wichtige Entscheidungen anstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz
Source:
Frauen Union der CDU Deutschlands, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin
Telefon 030/22070-453, Telefax 030/22070-439
www.frauenunion.de
fu@cdu.de

Resolution des Bundesvorstands anlässlich „70 Jahre Frauen Union der CDU“,
Jubiläumsveranstaltung und Kreisvorsitzenden-Konferenz,
5. Mai 2018 in Frankfurt/Main
Vor 100 Jahren wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt. Was uns heute selbstverständlich ist, wurde seinerzeit hart erkämpft.
Seither sind viele Fortschritte erzielt worden. Die Gleichberechtigung der Geschlechter zählt zu den Grundlagen unseres Staates. In Artikel 3 des Grundgesetzes ist der Staat zudem zur Durchsetzung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen verpflichtet. Frauen nehmen heute ganz selbstverständlich Führungspositionen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ein.
Dennoch müssen wir feststellen, dass eine angemessene Teilhabe von Frauen noch längst kein Selbstläufer ist. Im Gegenteil: In Schlüsselpositionen von Wirtschaft und Gesellschaft und insbesondere in politischen Ämtern und Mandaten sind Frauen weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Mit der Bundestagwahl 2017 ist ihr Anteil im Deutschen Bundestag sogar wieder rückläufig. In den meisten Landtagen kommt ihr Anteil kaum über 30 Prozent hinaus und auch in den kommunalen Räten sind sie deutlich in der Minderzahl.
Die Frauen Union der CDU Deutschlands setzt in ihrem Jubiläumsjahr einen Schwerpunkt darauf, den Anteil von Frauen in politischen Ämtern und Mandaten deutlich und nachhaltig zu erhöhen. Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft muss in dem neuen CDU-Grundsatzprogramm verankert sein. Dazu fordern wir entsprechende Konzepte, Forderungen und konkrete Zielgrößen zur Umsetzung zu formulieren.
Den Deutschen Bundestag fordern wir auf, im Zuge der für diese Wahlperiode vorgesehenen Wahlrechtsreform geeignete Maßnahmen auch mögliche gesetzliche Regelungen zu beschließen, um die vollständige Gleichberechtigung von Frauen in politischen Ämtern und Mandaten, zu erreichen. Lösungen anderer Länder, wie etwa das Paritätsgesetz in Frankreich und die Durchsetzung mittels der Wahlkampfkostenerstattung, müssen in die Überlegungen einbezogen werden.
Als Frauen-Organisation der CDU müssen wir konstatieren, dass der Frauenanteil unserer Partei in den meisten Parlamenten unter dem Durchschnitt liegt. Auch in Bezug auf die Wahrnehmung von Parteiämtern sehen wir deutlichen Nachholbedarf. Beides erweist sich in einer diversifizierten Gesellschaft zunehmend als Nachteil und schadet unserer Partei als Ganzes. Wollen wir als Volkspartei auch in Zukunft attraktiv und mehrheitsfähig bleiben, ist es dringend geboten, einen deutlichen Umschwung zu erreichen.
Ziel der gesamten Partei muss es sein, den jeweiligen Frauenanteil nicht nur festzuhalten, sondern Maßnahmen zu dessen Erhöhung zu ergreifen und sich hierbei konkrete und messbare Ziele zu setzen. Hierzu zählt, Frauen in der Mitgliederwerbung spezifisch anzusprechen und die Arbeitsweise der Gremien auf den Prüfstand zu stellen.
Das in der Satzung niedergelegte Frauenquorum braucht mehr Verbindlichkeit:
Das Frauenquorum muss künftig Vorrang vor anderen in den Satzungen und Verfahrensordnungen der Partei festgelegten oder praktizierten Quoten haben.
Unser Anspruch ist, dass Listen der CDU verbindlich zur Hälfte mit Frauen besetzt und die Kandidatinnen gleichermaßen auf den vorderen wie mittleren und hinteren Listenplätzen platziert werden.
Politische Teilhabe von Frauen und Männer ist Aufgabe der gesamten Partei, deshalb muss die CDU insgesamt Frauen gewinnen, zur Kandidatur motivieren, aufstellen und so eine offensive Personalentwicklung zu betreiben. Dies gilt gleichermaßen im Hinblick auf (Direkt-) Mandate und Parteiämter. Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sieht die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Bundes bis 2025 vor. Von der Union geführte Ministerien müssen hier mit gutem Beispiel vorangehen und so Vorbild auch für andere sein. Frauen in Führungspositionen müssen überall selbstverständlich sein. Dies gilt besonders für die CDU als Arbeitgeberin in Kreis-, Bezirks-, Landes- und der Bundesgeschäftsstelle.
Source:
Frauen Union der CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Telefon 030/22070-453
Telefax 030/22070-439
www.frauenunion.de
fu@cdu.de

Wir laden Sie herzlich ein zu dem Vortrag
Vortrag: „Islam, Islamismus und Salafismus“
Polizeikommissarin Claudia Czerwinski (Präventionsteam der Polizei Braunschweig)
am Mittwoch, 06.06.2018 um 17:00 Uhr
Ort: CDU Geschäftsstelle, Gieselerwall 2
Die Auseinandersetzungen in und um Syrien, die Gründung, Festigung und
versuchte Ausweitung des sogenannten Islamischen Staates (IS) sowie der
Kampf gegen diese terroristische Organisation fordern international und
national Politik und Sicherheitsbehörden.
Die Ausrufung des Kalifats im Juni 2014 hat Islamisten, in erster Linie Salafisten, weltweit in bisher nicht dagewesenem Maß emotionalisiert und mobilisiert. Dabei nutzen auch in Deutschland vor allem salafistische Einrichtungen und Aktivisten den Konflikt, um ihre extremistische Ideologie zu verbreiten und neue Anhänger zu rekrutieren.
Wie begegnen wir dem Phänomen in geeigneter Weise repressiv sowie präventiv, um weitere Ausreisen zu verhindern und andererseits die mit der Gruppe der Rückkehrer assoziierten Sicherheitsrisiken zu kontrollieren?
Wie begegnen wir dem Prozess der Entstehung und der Dynamik einer Radikalisierung von Einzelpersonen, die bis hin zu der Bereitschaft führen, im In- und Ausland terroristische Anschläge zu begehen?
Wie werden in der heutigen Zeit junge Menschen radikalisiert und was macht sie zu gewaltverherrlichenden Extremisten?
Wichtige Fragen, deren Beantwortung insbesondere eines voraussetzt:
Möglichst umfassende Kenntnisse über Radikalisierungshintergründe
und -verläufe der betroffenen Personen und über die Faktoren, die eine
Radikalisierung fördern können.
Anmeldungen erbeten unter.
Liebe Mitglieder der Frauen Union,
am 25. Mai 2018 tritt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft und wird in deutsches Recht überführt. Ziel der DS-GVO ist neben einer Anpassung der Vorschriften an den technischen Fortschritt, die Vermeidung eines Datenschutzgefälles innerhalb der EU durch die Schaffung eines weitestgehend einheitlichen Datenschutzrechtes. Hierdurch werden vor allem die Rechte und Kontrollmöglichkeiten derjenigen gestärkt, deren Daten verarbeitet werden (Betroffene). Ihre Rechte werden durch neue Transparenz- und Informationspflichten gegenüber den datenverarbeitenden Unternehmen und Organisationen gestärkt. Betroffene sollen leichter Zugang zu ihren Daten und Informationen über deren Nutzung haben. Außerdem wird der Anspruch auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten nun gesetzlich geregelt.
Neben bereits bekannten Pflichten stellt die neue DS-GVO weitergehende Anforderungen an den Datenschutz in Organisationen. Neu ist beispielsweise die Pflicht, elektronische Geräte und Anwendungen datenschutzfreundlich voreinzustellen. Ebenfalls neu eingeführt wird die Pflicht zur Datenschutz- Folgenabschätzung (DSFA), also einer Vorabkontrolle der möglichen Risiken zum Schutz der persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen.
Die damit verbundene sogenannte Beweisumkehrpflicht führt zu erheblichen Nachweispflichten aller datenverarbeitenden Stellen, Unternehmen und Organisationen. Hierzu gehört auch die Frauen Union als eine Vereinigung der CDU.
Die beiden grundsätzlichen Hauptaufgaben, die das neue DS-GVO für alle datenverarbeitenden Stellen vorsieht, sind:
1. das Transparenzgebot: weitreichende Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen 2. die Beweisumkehrpflicht zu Lasten der Dateninhaber (z.B. Parteien). Zur Durchsetzung der neuen DS-GVO wird es künftig erheblich wirksamere und abschreckendere Sanktionsmechanismen gegen Verstöße in Form von hohen Bußgeldern geben. Diese können je nach Fall und Verstoß mit 10-20 Millionen Euro oder bis zu 4% eines gesamten Jahresumsatzes einer Firma oder Organisation betragen. Hinzu kommen möglicherweise erhebliche Schadenersatzansprüche der Betroffenen. Daher ist es dringend erforderlich, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und rechtlich einwandfreie Regelungen zu treffen!
Um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen, finden Sie nachfolgend einige der wichtigsten Begrifflichkeiten und deren Erklärungen anhand von Beispielen in Bezug auf unsere Arbeit innerhalb der Frauen Union – ohne Garantie auf Vollständigkeit.
Wichtig hierbei ist, dass Sie und wir nachweisen können, dass für einen möglicherweise entstandenen Schaden keine Verantwortung unserer Organisation vorliegt.
Die kontrollierenden Aufsichtsbehörden sind dabei weisungsungebunden und autark; dies geht im Verstoßfall bis zu Zutrittsrechten in Ihre und unsere Büro- oder möglicherweise sogar Privaträume.
Sie sind nach dem Gesetz „verantwortlich“ bezüglich aller personenbezogenen Daten anderer (ggfs. auch externe Daten von Nichtparteimitgliedern), wenn Sie über deren Zwecke und Mittel der Verarbeitung und Nutzung entscheiden. Neben allen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen unserer Partei und der Vereinigungen fallen darunter auch alle Vorsitzenden und alle Vorstandsmitglieder, Mitgliederbeauftragte oder ehrenamtliche Geschäftsführer in allen Gliederungsebenen! Wichtig für Sie zu wissen ist, dass wir als Vereinigung der CDU im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Mitgliederdaten lediglich sogenannte „Dritte“ sind. Als Mitglied („Daten-Erstinhaber“) tritt man in einen CDU Kreisverband ein, aufgrund dessen ist dieser der Inhaber dieser Daten; daher liegt die Datenherrschaft immer beim jeweiligen Kreisverband („Zweiter“). Wir als Vereinigung der CDU sind daher nur als „Dritte“ zu sehen. Darüber hinaus gibt es oft eigene Datensammlungen, z.B. zur Einladung von Nicht-Mitgliedern zu Veranstaltungen.
Die CDU-Bundesdatenschutzbeauftragte rät daher, die Grundsätze des Umganges mit personenbezogenen Daten und den entsprechenden IT Richtlinien innerhalb jedes Kreisverbandes mittels eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses zu bestätigen.
Was sind personenbezogene Daten:
Grundsätzlich sind alle Daten „personenbezogen“, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Klassisch sind dies: Name, Adresse, E-Mail-Kennung, aber auch die IP-Adresse, Cookies, Geräteinformationen, Software-Anwendungen des Betroffenen, genutzte Portale und Kanäle des Betroffenen usw. Darüber hinaus erfahren Sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten oft besondere persönliche Daten. Diese sogenannten „sensitiven“ oder „sensiblen“ Daten und Informationen stehen ebenfalls unter Datenschutz – dazu zählen nach dem Gesetz:
– rassische Zugehörigkeit (Hautfarbe, Volkszugehörigkeit),
– ethnische Herkunft,
– religiöse und weltanschauliche Überzeugungen,
– sexuelle Orientierung, u.v.m.
– und auch die politische Meinung gehört dazu!
Gerade letzter Punkt ist nach den künftig geltenden Bestimmungen sehr weit zu verstehen. Personenbezug ist nur bei natürlichen lebenden Personen möglich, juristische Personen genießen keinen Schutz nach der DS-GVO. Ebenso fallen persönliche oder familiäre Tätigkeiten (z.B. private Post) nicht unter das DS-GVO.
Nachfolgend einige Beispiele aus der Praxis:
1. Sie planen eine Mitgliederversammlung in ihrem Kreisverband und verwenden eine Mitgliederliste. Schon die Information, dass jemand Mitglied der Frauen Union ist, vermittelt eine persönliche politische Einstellung und gehört somit zu den personenbezogenen Daten und bedarf deshalb des besonderen Schutzes vor dem Zugriff Dritter.
2. Sie laden zu Vorstandssitzungen und Veranstaltungen ein. Dafür nutzen sie einen E-Mail-Verteiler. Diese Mailadressen sind personenbezogene Daten, sofern Sie keine Aliasadressen: z.B. vorname.nachname@fu-musterstadt.de verwenden. Auch bei öffentlich zugänglichen (E-Mail)-Adressen muss nachgewiesen werden können, dass sie ebensolche sind oder waren.
3. Bildrechte / Verlinkung z.B. in den sozialen Medien: Das Gesetz erlaubt nur die Verarbeitung für interne Zwecke. Eine Offenlegung wie z.B. Veröffentlichung im Internet oder Übermittlung an Dritte ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Person ist nicht gestattet. Die Einwilligung muss sich genau auf einen bestimmten dargestellten Zweck beziehen. Eine Einwilligung für unbestimmte Zwecke ist nicht zulässig!
Beispiel: Sie erstellen Bilder bei einer Veranstaltung, die Sie in den sozialen Medien wie Facebook oder auf Ihrer Homepage veröffentlichen bzw. posten möchten? Hier reicht es in der Regel, wenn entweder vorab z.B. bereits im Eingangsbereich der Veranstaltung ein für alle unübersehbares Schild aufgestellt wird, mit einem entsprechenden Hinweis zur Abtretung der Bildrechte. Tipp: machen Sie vor der Veranstaltung von dem / den aufgestellten Schildern ein Foto per Smartphone mit den exakten GPS Daten. So können Sie im Nachhinein immer nachweisen, dass Sie hier Ihrer Informationspflicht nachgekommen sind. Bei spontanen Fotos z.B. von mehreren Personen ist es durchaus ausreichend laut und unter Zeugen mitzuteilen, dass dieses Bild evtl. veröffentlicht wird (am besten so exakt wie möglich- z.B. Veröffentlichung auf Facebook) – wer hiermit nicht einverstanden ist, sollte sich nicht mit ablichten lassen. Auch bei Verlinkungen einzelner Personen über Facebook/ Twitter oder Instagram etc. zu Texten oder Bildern sollten Sie sich immer vorab die Einwilligung der jeweiligen Person einholen!
4. Zweckbindung:
Die Zwecke der Datenverarbeitung müssen eindeutig und bereits vor der Erhebung festgelegt sein und dürfen nicht nachgeschoben werden. Schwammige Zweckbekundungen müssen unterbleiben. Wichtig ist immer eine konkrete Zweckbenennung.
Sie erhalten eine Visitenkarte von jemandem, der zu einer bestimmten Veranstaltung eine Einladung wünscht? Bitte vermerken Sie sich am besten direkt auf der Visitenkarte, zu welchem Zweck Sie diese erhalten haben und nutzen diese auch nur hierfür. Eine Einwilligung zur Datennutzung ist immer fallbezogen!
5. Weitergabe an Dritte nur nach vorheriger dezidierter Einwilligung der Betroffenen Beispiele: Ihre ortsansässige Bundestags- oder Landtagskandidatin möchte gerne regelmäßig die FU Mitglieder informieren und bittet Sie um eine Adressliste oder einen E-Mail Verteiler; oder ein Mitglied möchte z.B. für eine Veranstaltung oder zum Informationsaustausch eine Mitgliederliste. Sie dürfen diese Daten nicht herausgeben! Lediglich wenn der Betroffene vorab schriftlich dem Kreisverband seine persönliche Einwilligung z.B. zum Erhalt des Newsletters eines Abgebordneten zugestimmt hat, darf er in dieser Angelegenheit auch angeschrieben werden. Besondere Vorsicht ist bei der Beantwortung von E-Mails (elektronischer Post) geboten, insbesondere, wenn in der Adresszeile mehr als ein Empfänger vermerkt ist. Eine Weiterleitung, in der alle Adressen ersichtlich bleiben, ist unzulässig und stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar! Ferner ist das Ablegen von z.B. Mitgliederlisten auf Medien wie Laptop, CD oder USB-Stick nur in verschlüsselter Form zulässig, damit ein ungehinderter Datenmissbrauch durch einen unberechtigten verhindert wird.
6. Welche Daten darf ich ohne vorherige Einwilligung nutzen?
Hierunter fallen die Nutzung von Kontakt- oder Adressdaten z.B. für Einladungen zu Veranstaltungen per Post. Voraussetzung hierfür ist, dass die zu erhebenden Daten grundsätzlich für jedermann zugänglich sind, z.B. im Telefonbuch oder im Internet. Die öffentliche Zugänglichkeit muss im Nachgang nachweisbar sein! Es empfiehlt sich zur Absicherung einen Nachweis abzulegen.
Beispiel: Sie möchten für eine Veranstaltung eine bestimmte Berufsgruppe einladen (z.B. Hebammen). Dann dürfen Sie die öffentlich zugängigen Daten für einen Postversand der Einladung verwenden. Eine Ansprache per E-Mail ist nur im Falle von Verbänden (= juristische Person) zulässig. (Auf keinen Fall die persönliche oder dienstliche E-Mail Adresse einer Hebamme, die Ihnen aus privaten Gründen zufällig vorliegt, verwenden!)Datenverarbeitung und Nutzung Wichtig für Sie ist, dass Sie selbst für viele Bereiche die Verantwortung dafür tragen, wie und wofür Sie Daten speichern, aufbewahren und ggfs. weitergeben. Dabei reicht die Beteiligung eines „Verantwortlichen“ an einem Verarbeitungsvorgang bereits für die Haftung im Grundsatz aus. „Nichtverantwortlichkeit“ muss bei solchen Vorgängen immer nachgewiesen werden können. Deswegen sollte jeder Einzelne seinen Verpflichtungen möglichst sorgfältig und voll umfänglich nachkommen und sich durch Dokumentation seiner Handlungen beweissicher verhalten.
Daten-Sammlungen, Datenverarbeitungen, Verwendung und Nutzen:
Hierzu bedarf es entweder:
1. einer konkreten und nachweisbaren Einwilligung zu einem bestimmten Zweck
2. einer gesetzlichen Grundlage
Aufgaben der Kreis-, Bezirks-, Stadt- und Landesverbände:
1. Lassen Sie die Grundsätze im Umgang mit Daten und IT durch einen Vorstandsbeschluss festlegen und bestätigen. Voraussichtlich werden die meisten CDU-Kreisgeschäftsstellen einen Musterbeschluss für ihre Gliederungen und Vereinigungen zur Verfügung stellen, den Sie dann beschließen lassen können.
2. Jede datenverarbeitende Stelle muss einen Datenschutzbeauftragten benennen. Dies sind nach Auskunft der CDU-Bundesdatenschutzbeauftragten auch Parteigliederungen. Ein Datenschutzbeauftragter muss zwangsläufig alle entsprechenden Ausbildungsgrundlagen haben. Idealerweise einigen sich alle Gliederungen auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten; diese/r kann im Idealfall dieselbe Person wie beim CDU KV sein. Dazu muss jede Parteigliederung einen offiziellen Beschluss fassen.
Ein Datenschutzbeauftragter muss sowohl über technische Grundkenntnisse als auch über sehr gute Kenntnisse der DS-GVO verfügen und entsprechend geschult / zertifiziert sein.
3. Prüfen Sie alle Datenerhebungen bei Ihnen vor Ort darauf, ob die Maßstäbe für eine korrekte Datenerhebung vorliegen. Passen Sie im Zweifel Ihre Beitrittsformulare, Einladungs-Antwortkarten, Online-Formulare und Kontaktformulare im Internet an. Vergessen sie dabei nicht die folgenden sieben Grundsätze:
– Erhebung in Treu und Glauben
– Transparenz (nachvollziehbare Erhebung und Verarbeitung für den Datengeber)
– Zweckbindung (festgelegte und rechtmäßige Zwecke)
– Datenminimierungsgrundsatz (Beschränkung auf das sachlich angemessene und notwendige Maß)
– Richtigkeit (Ziel von richtigen und aktuellen Daten)
– Speicherbegrenzung (maximal so lange wie für den genannten Zweck erforderlich speichern.
Integrität und Vertraulichkeit (geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, Zerstörung oder
Schädigung)
Fallbeispiele für Verstöße gegen die DS-GVO:
1. Sie veranstalten eine Mitgliederversammlung und legen am Eingang der Lokalität eine Teilnehmerliste aus. Nicht nur jede/r geladene TeilnehmerIn kann in diese Liste schauen und Namen sowie Adressen nachlesen, sondern auch jeder normale Gast. Ein Gast zückt sogar sein Handy und fotografiert die Liste ab.
2. Sie laden Ihren Vorstand zu einer Vorstandssitzung per Mail ein und setzen die privaten E-Mailadressen (die sie nachvollziehbar zu diesem Zwecke erhalten haben – immer dokumentieren!) nicht ins BCC (Blindkopie) , sondern (versehentlich) ins CC (Kopie). Sie verstoßen damit gegen Integrität und Vertraulichkeit.
3. Sie führen Mitgliederlisten und heften sie zuhause ab. Sie bewahren die Ordner sogar sicher auf. Sie legen Ihr Amt nieder, aber übergeben die Akten (inklusive vieler Daten über teilweise längst ausgeschiedene oder verstorbene Mitglieder) weder dem Nachfolger noch der Kreisgeschäftsstelle. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Speicherzeitbegrenzung liegt dann in jedem Fall vor.
4. Sie erhalten Mailadressen von einigen Mitgliedern, um diese per E-Mail mit einem regelmäßigen „Newsletter“ zu versorgen. Irgendwann nutzen Sie diese Mailadessen für Ihre Firma und schreiben sie mit anderem Bezug (Werbung) an. Sie verstoßen klar gegen die Zweckbindung (und diverse andere Gesetze)!
5. Sie erhalten bei einer Veranstaltung von einem Mitglied die Bitte, in den Verteiler eines Arbeitskreises eingeladen zu werden. Das Mitglied drückt Ihnen dafür seine/ihre Visitenkarte in die Hand. Sie können damit jedoch nicht klar nachweisen, dass er/sie das explizit so gewünscht hat. Tipp: Lassen Sie auf der Rückseite notieren:
„alle Daten zum Zwecke der Aufnahme einer Kontaktaufnahme“ mit Unterschrift. Und: Archivieren Sie die Visitenkarte mit dieser Notiz! (Transparenz und Zweckbindung)
Fazit: Sie dürfen als Funktionsträgerin nur mit den Mitgliederdaten arbeiten, die zur Erfüllung Ihrer Aufgaben und nur für diesen ausgewiesenen Zweck notwendig sind! Bei allen Verstößen gegen die DS-GVO müssen diese innerhalb von 72 Stunden Ihrem zuständigen Datenschutzbeauftragten gemeldet werden!
Internetauftritt
Auch hier sollten Sie sich mit Ihrem Anbieter/Dienstleister und ggfs. Ihrer CDU Kreisgeschäftsstelle abstimmen. Fragen Sie nach, wo Sie sogenannte „Double-Opt-In-Verfahren“ (ausdrückliches Zustimmungsverfahren aus dem Marketing, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen vorher explizit bestätigen muss) benötigen. Sichern Sie sich auch gegenüber Ihren eigenen Funktionsträgern rechtlich ab. Holen Sie immer deren schriftliche Genehmigung ein, um personenbezogene Daten, die Platzierung eines autorisierten Fotos und auch die Nennung einzelner Personen z.B. im Rahmen von Pressemitteilungen online rechtssicher zu gestalten. Ihre Homepage muss bis zum 25. Mai der neuen DS GVO entsprechen, ansonsten empfehlen wir Ihnen, die Homepage bis zu einer entsprechenden Überprüfung offline zu stellen.
Nachfolgend ein gutes Textbeispiel eines KV aus NRW, das in jeder Einladung zu einer Mitgliederversammlung abgedruckt wird:
„Mit Annahme seiner Wahl stimmt ein jedes Mitglied der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung, Veröffentlichung und Übermittelung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der CDU-Kreisverbandes XX, seinen Gliederungen sowie Vereinigungen und Sonderorganisationen zu. Durch seine Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung des Kreisverbandes stimmt ein jedes Mitglied der Veröffentlichung von Bildern und Namen, Videos und mp3 Dateien in Print- und Telemedien sowie elektronischen / sozialen Medien zu.
Sämtliche Urheberrechte nach dem UrhG und verwandten Gesetzen an Werken, die ein Mitglied im Rahmen seiner Mitgliedschaft und seiner Vorstandsarbeit schöpft, deren Neuschöpfung oder Bearbeitung steht ausschließlich und alleine dem Kreisverband XX, seinen Gliederungen sowie Vereinigungen und Sonderorganisationen zu.“
In Veranstaltungseinladungen sollte ein ähnlicher Passus bereits heute Praxis sein. Zusätzlich ist eine entsprechende (fotografierte) Beschilderung vor Ort sinnvoll.
Resümée: Diese Beispiele sollen Ihnen übersichtlich beschreiben, welche die wichtigsten von Ihnen zu treffenden Maßnahmen sein sollten. Trotzdem bitten wir Sie, sich zunächst an Ihre CDU-Kreisgeschäftsstellen zu wenden und dort nachzufragen, was genau davon vor Ort zu beachten ist. Evtl. sind noch weitere Aspekte der neuen EU DS-GVO für Ihre Arbeit relevant, wie die Nutzung von Cloud-Diensten, Ansprüche an IT-Sicherheit oder die Meldung von Datenpannen. Die CDU Kreisgeschäftsführer haben selbst ein großes Interesse daran, dass alle ihre Untergliederungen rechtskonform agieren. Alle FU Kreisvorsitzenden bitten wir möglichst zeitnah in ihren Vorständen über die neue EU Datenschutzgrundverordnung zu diskutieren, einen Vorstandsbeschluss über die Grundsätze im Umgang mit Daten und IT zu fassen und vor allem: bis zum 25. Mai einen Datenschutzbeauftragten zu nominieren.
Darüber hinaus müssen alle neuen FunktionsträgerInnen – insbesondere Nachfolgerinnen oder neu gewählte Vorstandsmitglieder – regelmäßig über die neue DS-GVO informiert werden.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Zusammenstellung die wichtigsten Punkte nahegebracht zu haben, die Sie und die FU vor Ort sensibilisiert und vor Rechtsfolgen schützt.Ihre Geschäftsstelle der Frauen Union der CDU Nordrhein-Westfalen
Source: Frauen Union der CDU Nordrhein-Westfalen