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Bundespolitik

Bericht aus dem Bundestag von Carsten Müller, MdB, 3/2018

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
die Meldung der Woche war für mich: Annegret Kramp-Karrenbauer wird CDU-Generalsekretärin! Das ist ein starkes Zeichen der Erneuerung, ein starkes Zeichen für die Zukunft. Es ist außergewöhnlich, dass Annegret Kramp-Karrenbauer ihr Amt als Ministerpräsidentin aufgibt, um als Generalsekretärin der Partei zu dienen. Dies zeugt von großer Verantwortungsbereitschaft, die wir gerade in diesen unruhigen politischen Zeiten brauchen. Sie ist genau die richtige Nachfolgerin für Peter Tauber, der das Amt abgegeben hat. Für seinen – sicherlich nicht immer ganz einfachen – Einsatz und sein Wirken gilt größter Dank. Peter Tauber hat viele Denkanstöße geliefert und Themen in die Diskussion gebracht. Sehr gern erinnere ich mich auch an unsere gemeinsame Arbeit in der Kommission „Meine CDU 2017“, mit der wir erste Schritte für eine Parteireform gegangen sind.

Sehr kontrovers wird aktuell über ein mögliches Diesel-Fahrverbot zur Beschränkung der Emissionen im Straßenverkehr diskutiert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht seit Donnerstag der Frage nach, ob Kommunen solche Verbote nach geltendem Recht verhängen können. Ich persönlich halte von Fahrverboten und dem Aussperren von Diesel-Pkw aus den Städten nichts. Umso mehr bin ich gespannt auf das Urteil des Gerichts, das am nächsten Dienstag erwartet wird. Um Fahrverbote zu vermeiden, gab es bereits letzte Woche den Vorschlag, die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) kostenfrei zu stellen. Für mich ist dies kein Ansatz, der zu befürworten ist – auch, weil dies keine kurzfristig wirkende Maßnahme wäre, was die EU-Kommission verlangt. Außerdem ist die Bezeichnung „kostenloser Nahverkehr“ auch irreführend, denn die tatsächlich entstehenden Kosten müssen trotzdem gedeckt werden, sie würden nur nicht mehr von den Fahrgästen, sondern von den Steuerzahlern bezahlt werden. Das ist zum großen Teil heute schon so, weil die Leistungen des ÖPNV bundesweit und regelmäßig ganz erheblich bezuschusst werden. Richtig ist es, dass die Bundesregierung mit dem Programm „Saubere Luft“ die Nachrüstung von Diesel-Bussen mit Abgasnachbehandlungssystemen sowie die Elektrifizierung von Busflotten fördert. Für besonders interessant halte ich auch den Einsatz von emissionsarmen gasbetriebenen Bussen, bei denen der gasförmige Kraftstoff aus regenerativen und CO2-armen Quellen stammt. „Kostenfreier“ Nahverkehr ist auch unter dem Aspekt problematisch, dass dann oftmals der Qualitätsaspekt auf der Strecke bleiben wird. Es darf nicht sein, dass am Ende die Beschäftigten bei den Verkehrsbetrieben die Rechnung bezahlen.

Zum Abschluss noch etwas Positives: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch für die Zeit der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft in Russland eine Verordnung beschlossen, die ermöglicht, ausnahmsweise den nächtlichen Lärmschutz zu lockern. Das ist eine sehr gute Nachricht für Kommunen, Fußballfans und Gastwirte. Damit ist das gemeinsame öffentliche Fußballgucken, das Mitfiebern und Jubeln auf den Fanmeilen, in Biergärten und Kneipen auch bei den Spielen möglich, die erst nach 22 Uhr abgepfiffen werden. Public Viewing ist ein Gemeinschaftserlebnis, das die Menschen anzieht und elektrisiert, das für eine lebendige, stimmungsvolle Fußball-Atmosphäre in den Innenstädten sorgt und zudem gut für das Geschäft der Gastronomen ist. Damit ist Public Viewing ein bedeutender Image- und Wirtschaftsfaktor für die Kommunen. Sie sollten daher die Ausnahmeregelung für sich zu nutzen wissen.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller Berlin, 23. Februar 2018
Carsten Müller • MdB, Platz der Republik 1 • 11011 Berlin • Tel: 030/22 77 32 98 • Fax: 030/22 77 62 98, E-Mail: carsten.mueller@bundestag.de • www.carsten-mueller.com

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Bundespolitik

Annegret Kramp-Karrenbauer als neue CDU-Generalsekretärin nominiert

Berlin, 19.02.2018
Nominierung AKK
Die Frauen Union der CDU Deutschlands begrüßt die Ankündigung von Angela Merkel dem CDU-Parteitag Annegret Kramp-Karrenbauer zur neuen Generalsekretärin zur Wahl vorzuschlagen. Annette Widmann-Mauz: „Wir freuen uns sehr darüber, dass Annegret Kramp-Karrenbauer CDU-Generalsekretärin werden soll. Wertebewusst und wertgeschätzt!“
Source: FU CDU Deutschland

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Allgemein Bundespolitik

Keine Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche!

Berlin, 21.02.2018
 „Am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche darf nicht gerüttelt werden. Der § 219a StGB gehört unverzichtbar zum Schutzkonzept, mit dem die Grundrechte des Ungeborenen gewahrt werden und berücksichtigt zugleich die Konfliktlagen der betroffenen Frauen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine ärztliche Dienstleistung wie jede andere. Ein Abbruch nach § 218 Strafgesetzbuch ist im Grundsatz verboten und bleibt in bestimmten Fällen straffrei“, erklärt Annette Widmann-Mauz MdB, Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, zur 1. Lesung der Anträge von Bündnis90 / Die Grünen, FDP, und Die Linke zur Einschränkung bzw. Aufhebung des §219a StGB.
„Für verschreibungspflichtige Medikamente darf nicht öffentlich geworben werden und bei Beipackzetteln muss jeder veröffentlichte Satz im Interesse der Patienten zuvor genehmigt werden. Bei einem Schwangerschaftsabbruch geht es um eine Konfliktlage zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der betroffenen Frau. Werbung verbietet sich im Kontext dieser schwierigen Abwägung“, argumentiert die Vorsitzende der Frauen Union.
In Deutschland ist ein breit angelegtes durchdachtes Informations- und Beratungssystem etabliert, das der besonderen Konfliktsituation der betroffenen Frauen Rechnung trägt. Dort erhalten Frauen alle notwendigen medizinischen Informationen, auch über Ärzte, die Abbrüche vornehmen. Sie können hier aber auch über persönliche, soziale und ethische Fragen sprechen – und zwar in einem geschützten Raum, der frei ist von wirtschaftlichen Interessen
„Wer es ernst meint mit dem Schutz des ungeborenen Lebens, muss an den Stellen, wo dieser Schutz gefährdet ist, einschreiten“, betont die parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz.

Source: FU Deutschlands

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Allgemein

Kreisvorsitzendenkonferenz der FU Niedersachsen in Hannover

Am 10. Februar fand im Hannover Congress Centrum die Kreisvorsitzendenkonferenz der FU Niedersachsen statt.
Motto: 100 Jahre Frauenwahlrecht. Wählen ja – Teilhabe nein?
Als Gastrednerin war die Bernd Althusmann für die CDU als Justizministerin in der neuen großen Koalition nominiert und trat das Amt am 22. November 2017 an. Im Wahlkampf gehörte sie schon dem Schattenkabinett der CDU an. Havliza hat mehrere Themen, für die sie sich politisch einsetzt. Dazu gehören mehr Sicherheit an den Gerichten, schnellere Verfahren im Jugendstrafrecht sowie die Einschränkung einer Vollverschleierung vor Gericht.
Sie erzählt von Ihrer Arbeit als Richterin, Ihren Weg ins Kabinett von Bernd Althusmann und Ihre geplanten Arbeitsinhalte als Justizministerin. Ein sehr interessanter Vortrag.
Unsere Landesvorsitzende Ute Krüger-Pöppelwiehe berichtet über die sehr niedrigen Postenbesetzungen durch Frauen in Landtags.-und Bundestagswahl. Es werden Lösungen präsentiert, die den Frauenanteil erhöhen könnten.
Eine Veranstaltung mit vielen neuen Kreisvorsitzenden und interessanten Gesprächen.

Foto von Dorothea Dannehl
(v.l. Julia Kark, Birgit Pohl, Kerstin Verstegen, Marion Overmöhle-Mühlbach)

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Gleichberechtigung

Einführung des Frauenwahlrechts

Vor genau 100 Jahren wurde in Großbritannien das Frauenwahlrecht eingeführt. Frauenrechtlerinnen hatten dafür heftig gekämpft: Sie ketteten sich an Bahngleise, schlugen Schaufenster ein und trennten Stromleitungen.
Quelle: https://www.facebook.com/ZDFheute/photos/
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Bundespolitik Familienpolitik

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu den familien- und frauenpolitischen Vorhaben

Zusammenstellung der wichtigsten Maßnahmen für Familien und Frauen. Annette Widmann-Mauz MdB hat seitens der CDU federführend in der Arbeitsgruppe Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratieförderung verhandelt.
Ein neuer Aufbruch für Europa
Eine neue Dynamik für Deutschland
Ein neuer Zusammenhalt für unser Land
Auszüge aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu den familien- und frauenpolitischen Vorhaben
19. Legislaturperiode

1. Erhöhung des Kindergeldes
„Das Kindergeld als bewährte und wirksame familienpolitische Leistung werden wir in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erhöhen – in zwei Teilschritten (zum 1. Juli 2019 um zehn Euro, zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro). Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend.“

2. Bekämpfung von Kinderarmut
„Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommens-schwacher Familien, insbesondere auch Alleinerziehender und kinderreicher Familien, den Kinderzuschlag erhöhen.“
„Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden.“
„Unter anderem soll hierzu das Schulstarterpaket aufgestockt werden. Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen.“

3. Baukindergeld
„Wir werden die Eigentumsbildung für Familien finanziell unter-stützen. Dafür führen wir für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr ein, das über einen Zeit-raum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt.“

4. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
„Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen.“

5. Kita Ausbau und Qualität, Gebührenfreiheit
„Wir wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu unterstützen wir Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrich-tungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit.“

6. Haushaltsnahe Dienstleistungen
„Wir verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von erwerbstätigen Eltern, Alleinerziehenden, älteren Menschen und pflegenden Angehörigen durch Zuschüsse für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen. Gleichzeitig fördern wir damit legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, insbesondere von Frauen.“

7. Kindergrundrecht, Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
„Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen.“
„Wir wollen das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickeln. Ziel muss ein wirksames Hilfesystem sein, das die Familie stärkt und Kinder vor Gefährdungen schützt. Das Kindeswohl ist dabei Richtschnur. Die Unterstützung und Stärkung der elterlichen Erziehungsverantwortung bleibt Anspruch und Auftrag der Jugendhilfe.“
„Die digitalen Medien eröffnen für Kinder und Jugendliche viele Chancen. Gleichzeitig sind sie ständig und ortsunabhängig an-sprechbar und dadurch massiven neuartigen Risiken ausgesetzt. Der Anstieg von Cybermobbing, Grooming und sexualisierter Gewalt, Suchtgefährdung und Anleitung zu Selbstgefährdung im Netz ist besorgniserregend. Zeitgemäßer Jugendmedienschutz muss den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Inhalten sicherstellen, den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Daten gewährleisten und die Instrumente zur Stärkung der Medienkompetenz weiterentwickeln.“

8. Rückkehrrecht, Recht auf befristete Teilzeit
„Wir schaffen ein Recht auf befristete Teilzeit: Neuer Anspruch in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern, nach Teilzeitphase wieder zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren.“

9. Raus aus Steuerklasse V
„Wir wollen eine gerechte Verteilung der Steuerlast bei Ehegatten. Wir wollen Ehegatten über das Faktorverfahren besser informieren und die Akzeptanz stärken. Personen mit Steuerklassenkombination III/V sollen in den Steuerbescheiden regelmäßig über das Faktorverfahren informiert und auf die Möglichkeit des Wechels zur Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor hingewiesen werden.“

10. Mütterrente
„Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ersten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die „Mütterrente II“ einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Entgeltpunkt pro Kind sollen für Mütter und Väter gelten, die drei und mehr Kinder erzogen haben.“

11. Aufwertung der sozialen Berufe
„Strukturelle Ungleichgewichte von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die zur Entgeltlücke wesentlich beitragen, wollen wir gezielt abbauen. Dazu wollen wir u. a. finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen abbauen und streben Ausbildungsvergütungen an.“

12. Geringverdienerinnen entlasten
„Geringverdienerinnen und Geringverdiener werden wir bei Sozialbeiträgen entlasten (Ausweitung Midi-Jobs). Dabei wird sicher-gestellt, dass die geringeren Rentenversicherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen im Alter führen.“

13. Frauen in Führungspositionen
„Frauen sind in Führungspositionen noch immer unterrepräsentiert. Mit dem Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen haben wir in der vergangenen Legislaturperiode einen Meilenstein gesetzt. Diesen Weg werden wir weitergehen und bei der regel-mäßigen Berichterstattung der Bundesregierung ein besonderes Augenmerk auf Unternehmen ohne Frauen in Führungspositionen legen, die sich eine Zielgröße „Null“ geben. Wir wollen die Wirksamkeit des Gesetzes verbessern, indem wir die Nichteinhaltung der Meldepflicht für Zielvorgaben für Vorstände und Führungs-ebenen und die Begründungspflicht bei der Angabe Zielvorgabe „Null“ sanktionieren entsprechend den Bestimmungen des § 335 Handelsgesetzbuch (HGB).
Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Wir wollen daher die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 erreichen. Dazu werden wir dieses Ziel für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes festschreiben. Im Bundesgremienbesetzungsgesetz werden wir regeln, dass der Bund bereits für Gremien, für die er lediglich zwei Mitglieder zu bestimmen hat, die geltende Quotierungsregelung beachten soll.
Gleichzeitig werden wir die Teilzeittätigkeit in Führungspositionen stärker als bisher ermöglichen. Bei der Feststellung von Kompetenzen im Rahmen dienstlicher Beurteilungen sind Erfahrungen und Fähigkeiten aus Erziehung und Pflege zu berücksichtigen. Wir wollen prüfen, wie eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf Unternehmen mit wesentlicher Bundesbeteiligung und Körperschaften des Öffentlichen Rechts auf Bundesebene umgesetzt werden kann.“

14. Frauenförderung in Forschung sowie Kunst, Kultur und Medien
„Wir wollen dazu beitragen, dass Frauen vermehrt Führungspositionen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen übernehmen. Orientiert am Kaskadenmodell müssen Wissenschaftseinrichtungen auf eine Steigerung des Frauenanteils verpflichtet werden. Wir werden als Kriterium für die Förderung von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen die Vorlage von Gleichstellungs- und Personalentwicklungskonzepten mit verbindlichen Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils sowie die Einhaltung von Gleichstellungsstandards einführen. Einen wichtigen Beitrag wird das erneuerte Professorinnenprogramm leisten. Daneben liefert insbesondere die Geschlechterforschung wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse über Ursachen und Mechanismen, die die Gleichstellung behindern.“
„Wir wollen Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Kunst, Kultur und Medien weiter ausbauen: Mehr Frauen müssen Führungsverantwortung in Kultur- und Medieneinrichtungen übernehmen und künstlerische Leistungen geschlechterunabhängig honoriert werden. Die Besetzung von z. B. Jurys, Gremien hat ausgewogener zu erfolgen, damit das künstlerische Schaffen von Frauen wie Männern angemessen einbezogen werden kann. Wir beziehen bei Stipendienvergaben und Förderentscheidungen auch das Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit ein. Wir wollen den mit dem „Runden Tisch Frauen in Kultur und Medien“ begonnenen Prozess zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit sowie der Verbesserung gleicher Chancen für Frauen und Männer fortführen. Wir unterstützen Maßnahmen für ein diskriminierungs- und gewaltfreies Arbeitsumfeld für Künstlerinnen und Künstler.“

15. Schutz von Frauen vor Gewalt
„Sexismus begegnet uns täglich und überall – in Medien und Kultur, in der Werbung, am Arbeitsplatz und in der Politik. Sexismus würdigt Menschen aufgrund ihres Geschlechts herab. In einer offenen, modernen und gleichberechtigten Gesellschaft hat Sexismus keinen Platz. Wir wollen Sexismus bekämpfen, Maßnahmen dagegen entwickeln und erfolgreiche Projekte fortführen.“

„Wir werden die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und dazu ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern auflegen und die Hilfestrukturen verbessern. Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen einberufen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finan-zielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Wir wollen in diesem Zusammenhang, ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm auflegen, Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen und spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen sicherstellen.
Um für die betroffenen Frauen den Zugang zu ermöglichen und ihnen bei der Tragung der Unterbringungskosten zu helfen, wer-den wir prüfen, ob und inwieweit analog zum Unterhaltsvorschussgesetz eine vorläufige Übernahme der Kosten bei gleichzeitigem Übergang der Unterhaltsforderung auf den Kostenträger verankert werden kann.“

16. Ehrenamt
„Dieses ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement für alle Generationen verdient Anerkennung und Wertschätzung. Wir werden es herausgehoben in der Bundesregierung verankern und durch konkrete Maßnahmen unterstützen und stärken.
Um diese Kultur des zivilgesellschaftlichen Engagements und des Ehrenamts zu fördern und zu stärken, wollen wir:
bestehende Regelungen entbürokratisieren, die digitalen Kompetenzen stärken und konkrete Hilfestellungen für eine entsprechende Organisationsentwicklung der Verbände, Vereine und Stiftungen leisten. Eine Ehrenamtsstiftung oder eine Service-Agentur kann dabei helfen.“

17. Mehrgenerationenhäuser
„Die Mehrgenerationenhäuser stellen bundesweit, besonders für den ländlichen Raum, eine unverzichtbare soziale Infrastruktur dar und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum generationenübergreifenden Dialog und zur Herstellung gleichwertiger Le-bensverhältnisse. Wir wollen sie absichern und weiter ausbauen, insbesondere im ländlichen Raum.“

Quelle:
Frauen Union der CDU Deutschlands
Geschäftsführerin
Claudia Hassenbach
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Telefon   +49 30 22070453
Telefax   +49 30 22070439
E-Mail     fu@cdu.de
Internet   www.frauenunion.de

 

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Bundespolitik

Familien und Kinder stehen für uns im Mittelpunkt!

Berlin, 07.02.2018

„Wir erleichtern Familien den Lebensalltag! Sie sollen nach ihren Vorstellungen leben können. Dafür schaffen wir die Rahmenbedingungen, indem wir konkret helfen, unterstützen und entlasten. Wir haben bei den Familien Wort gehalten! Die familienpolitischen Forderungen der CDU werden umgesetzt“, fasst die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Annette Widmann-Mauz MdB die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen für Familien mit Kindern zusammen.
Konkret erhalten Familien mit Kindern ein höheres Kindergeld von 25 Euro pro Kind und einen erhöhten Kinderfreibetrag. Zusätzlich bekämpfen wir die Kinderarmut mit einem höheren Kinderzuschlag und besseren Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Auch der Traum vom eigenen Heim rückt für junge Familien näher, indem sie Hilfe beim Erwerb von Wohneigentum erhalten. Mit einem Baukindergeld von 1200 Euro je Kind pro Jahr über zehn Jahre hinweg erhalten Familien einen Zuschuss. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt.
„Der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter unterstützt konkret bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen für erwerbstätige Eltern, Alleinerziehende und pflegende Angehörige ermöglichen mehr Familienzeit. Zusammen mit dem Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit (Teilzeitrückkehr) sind das echte Meilensteine“, betont Annette Widmann-Mauz.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten Länder und Kommunen beim Ausbau und der Steigerung der Kitaqualität, so werden Eltern nicht nur bei den Gebühren entlastet, sondern Kinder auch gut betreut.
Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft, deshalb stärken wir künftig ihre Rechte mit einem Kindergrundrecht im Grundgesetz.
Die Parlamentarische Staatssekretärin hebt weiter hervor, wie wir die Gleichstellung vorantreiben, Frauen stärken und die Entgeltlücke weiter schließen: „Wir wollen mehr Frauen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und in Führungspositionen. Der Öffentliche Dienst wird mit gutem Beispiel voran gehen. Bis 2025 wollen wir dort die Gleichstellung erreichen. Wir erweitern das Gesetz für Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft auf Unternehmen mit Bundesbeteiligung und Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene. Verweigerungshaltung werden wir künftig sanktionieren.“
Zudem verringern wir die Rentenlücke von Frauen. Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die „Mütterrente II“ einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Entgeltpunkt pro Kind sollen für Mütter und Väter gelten, die drei und mehr Kinder erzogen haben.
Mehr Schutz für Frauen und Kinder vor Gewalt wird zu einem politischen Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode. Dazu gehören u.a. ein neues Kinder- und Jugendhilferecht, ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz und ein Investitions- und Innovationsprogramm für Frauenhäuser.

Quelle:
Frauen Union der CDU Deutschlands
Pressesprecherin Silke Adam
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Tel. 030 22070 451
Fax 030 22070 439
fu@cdu.de
www.frauenunion.de

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Allgemein

Internationaler Tag gegen Genitalverstümmelung 2018

Mit dem internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung wird am 06. Februar 2018 auf die Menschenrechtsverletzungen an Frauen aufmerksam gemacht. Der Aktionstag wurde 2004 zur Erinnerung an die kulturell verankerte Beschneidung weiblicher Genitalien von der First Lady von Nigeria, Stella Obasanjo, ausgerufen. Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UNO) erklärte ihn schließlich zum internationalen Gedenktag.
Mit der Beschneidung weiblicher Genitalien, die auch Mädchenbeschneidung oder Frauenbeschneidung genannt wird, sind alle Praktiken gemeint, bei denen weibliche Geschlechtsteile (Klitoris und/oder Schamlippen) teilweise oder ganz entfernt werden. Diese Eingriffe werden an Menschen vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter ausgeführt. Fast immer finden sie vor Beginn oder während der Pubertät statt.
Die Beschneidung wird ohne medizinische Gründe durchgeführt. Fast immer ist sie mit starken Schmerzen verbunden und kann schwere körperliche und psychische Schäden verursachen. Die Frauenbeschneidung wird weltweit aufgrund ihrer weitreichenden Folgen für Körper und Seele der betroffenen Mädchen und Frauen kritisiert. Meist üben Menschen- und Frauenrechtsorganisationen diese Kritik, aber auch zahlreiche staatliche Organisationen beziehen öffentlich gegen die Beschneidung Stellung und stufen sie als Verletzung des Menschenrechtes auf körperliche Unversehrtheit ein.
Frauenbeschneidungen sind nach dem Strafrecht vieler Staaten eine Straftat. Durchgeführt wird sie vor allem in Afrika. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2008 sind weltweit zwischen 100 und 140 Millionen Frauen und Mädchen an den Genitalien beschnitten. In Afrika sind in jedem Jahr rund drei Millionen Mädchen von den Eingriffen bedroht. (Mit Material von: Wikipedia)
Wo ist Tag gegen Genitalverstümmelung?  Weltweit
Internationaler Tag gegen Genitalverstümmelung“ wurde von www.kleiner-kalender.de entnommen.
http://www.kleiner-kalender.de/event/tag-gegen-genitalverstuemmelung/80434.html
Bild: Venussymbol in einem Blutstropfen. Urheber: frikota, Lizenz: iStockphoto
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Bundespolitik

Wahl der Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und der Parlamentarischen Geschäftsführer

Die Pressestelle der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt mit:
In ihrer Sitzung am heutigen Montag, 29. Januar 2018, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre Stellvertretenden Vorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer gewählt.

Vom CDU-Teil wurden folgende Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt:

Ralph Brinkhaus
für den Bereich Haushalt, Finanzen, Kommunalpolitik
mit 183 Stimmen (99,5 Prozent)

Gitta Connemann
für den Bereich Ernährung und Landwirtschaft, Kirchen, Kunst, Kultur und Medien
mit 145 Stimmen (82,4 Prozent)

Stephan Harbarth
für den Bereich Recht und Verbraucherschutz, Innen, Sport und Ehrenamt, Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten
mit 186 Stimmen (99,5 Prozent)

Christian Hirte
für den Bereich Wirtschaft und Energie, Mittelstand, Tourismus
mit 160 Stimmen (89,4 Prozent)

Katja Leikert
für den Bereich Europapolitik, Europa-Koordination, Parlamentarische Zusammenarbeit in Europa, Verbindungsbüro Brüssel, EVP-Fraktion, Menschenrechte
mit 144 Stimmen (84,2 Prozent)

Nadine Schön
für den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Digitale Agenda
mit 174 Stimmen (93,5 Prozent)

Arnold Vaatz
für den Bereich Bildung und Forschung, Aufbau Ost, Petitionen
mit 165 Stimmen (93,2 Prozent)

Johann Wadephul
für den Bereich Auswärtiges, Verteidigung, Interparlamentarische Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), Europarat
mit 177 Stimmen (95,7 Prozent)

Sabine Weiss
für den Bereich Arbeit und Soziales, Arbeitnehmer, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
mit 170 Stimmen (93,9 Prozent)

Vom CSU-Teil wurden gewählt:

Georg Nüßlein
für den Bereich Gesundheit, Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
mit 43 Stimmen (97,7 Prozent)

Ulrich Lange
für den Bereich Verkehr und digitale Infrastruktur, Bau
mit 41 Stimmen (95,3 Prozent)

Außerdem wurden vom CDU-Teil folgende Parlamentarischen Geschäftsführer gewählt:

Anja Karliczek mit 173 Stimmen (94,0 Prozent)

Manfred Grund mit 179 Stimmen (97,3 Prozent)

Patrick Schnieder mit 178 Stimmen (98,3 Prozent)

Als Justiziare wurden gewählt:

Vom CDU-Teil:

Ansgar Heveling mit 176 Stimmen (96,2 Prozent)

Vom CSU-Teil:

Michael Frieser mit 40 Stimmen (95,2 Prozent)

Der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder, der Erste Stellvertretende Vorsitzende Alexander Dobrindt und der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer wurden bereits am 26. September 2017 gewählt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, wurde am 9. Oktober 2017 gewählt.

https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/wahl-der-stellvertretenden-fraktionsvorsitzenden-und-der

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Vorstand

Dr. Birgit Pohl ist neue Vorsitzende der Frauen Union Braunschweig

Die Mitgliederversammlung der FU Braunschweig hat am 12.01.2018 Frau Dr. Birgit Pohl als neue Vorsitzende gewählt.
Die scheidende Vorsitzende, Frau Dr. Stefanie Franke, hatte ihr Mandat niedergelegt, da sie sich beruflich und damit auch örtlich verändert.
Wir danken Frau Dr. Franke für ihr Engagement, ihre Tatkraft und neuen Impulse.

Frau Julia Kark ist als stellvertretende Vorsitzende von der Mitgliederversammlung gewählt worden.
Frau Dr. Beate Janert wurde als neue Beisitzerin bestätigt.

Der Vorstand der FU freut sich über die neuen Frauen im Team und auf ein spannendes Jahr 2018.