Berlin, 16.06.2020 Die schrecklichen Fälle von Kindesmissbrauch in Münster haben Bewegung in die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gebracht. Endlich bekommt die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder den Stellenwert, den sie verdient. Sexueller Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen. Laut Kriminalstatistik von 2019 wurden durchschnittlich 43 Kinder pro Tag in Deutschland Opfer von sexueller Gewalt. Die spektakulären Missbrauchs- oder Vernachlässigungsfälle von Kindern der letzten Jahre haben zu einer verstärkten öffentlichen Wahrnehmung der Kinderschutzproblematik geführt Diese Fälle zeigen einen bedenklichen Zustand der Verrohung unserer Gesellschaft, der sich auch bei der Gewalt gegen Frauen zeigt. Mehr Schutz für Frauen und Kinder vor Gewalt ist ein politischer Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode. Die noch offenen Punkte des Koalitionsvertrags müssen jetzt umgesetzt werden.Die Frauen Union der CDU initiierte bereits 2018 auf dem Hamburger CDU-Parteitag den Beschluss zum Kinderschutz. Die aktuellen Forderungen der CDU beruhen auf dieser Positionierung und deren aktueller Weiterentwicklung.Das sind die aktuellen Forderungen der CDU für eine umfassende und konsequente Rechtsreform: Strafmaß: Missbrauch als Verbrechen einstufen, nicht als Vergehen • Für Täter und Mittäter sexuellen Missbrauchs müssen drastische Strafen möglich sein. Wir müssen Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen einstufen – nicht nur als Vergehen, damit eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr droht. Nur so können abschreckende Signale gesetzt werden. Erhöhung des Strafrahmens: Haftstrafen bis zu fünf Jahren • Beim Besitz von Kinderpornografie muss eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren statt bis zu drei Jahren drohen. Es kann nicht sein, dass der einfache Ladendiebstahl mit einem höheren Strafrahmen belegt ist als das sich Verschaffen von kinderpornografischem Material. Schutz vor Wiederholungstätern: Untersuchungshaft erleichtern • Um Kinder vor Wiederholungstätern zu schützen, soll etwa bei Verdacht auf Missbrauch durch Kinderpornografie leichter eine Untersuchungshaft angeordnet werden können. Denn bislang reicht die bloße Wiederholungsgefahr nicht aus. Außerdem muss es auch bei schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung möglich sein, die Untersuchungshaft leichter zu verhängen. Mehr Möglichkeiten für Ermittler: Vorratsdatenspeicherung muss kommen • Die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet lässt sich nur über den Zugriff auf gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten wirksam aufklären. Deshalb brauchen die Ermittler die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Wir müssen an die Täter rankommen, sie verurteilen und zur Rechenschaft ziehen können. Ausbau der Präventionsarbeit: Missbrauch im Vorfeld verhindern • Um Kinder und Jugendliche noch besser vor Missbrauch schützen zu können, brauchen wir eine auf Dauer angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Ab dem Jahr 2022 sollte im Bundeshaushalt jährlich ein Betrag von mindestens fünf Millionen Euro bereitgestellt werden. Weiter fordert die Frauen Union der CDU Deutschlands: Kinderschutz-Clearing-Stelle • Die Schaffung einer Kinderschutz-Clearing-Stelle zum Löschen von kinderpornografischem Material. Qualitätssicherung der Familiengerichte • Wirksamer Schutz vor Kindesmissbrauch braucht Fachwissen und Qualitätssicherung. Dies muss für Richterinnen und Richter an den Familiengerichten unter Berücksichtigung der richterlichen Unabhängigkeit sichergestellt werden. Auch die Jugendämter müssen sich fortbilden und mit spezialisierter Fachberatung vernetzen. Sie müssen personell besser ausgestattet werden. Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag hierzu ist rasch im Zusammenwirken mit den Ländern umzusetzen. Fortbildung des medizinischen Personals • Eine grundlegende und kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Umgang mit Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch für medizinische Berufsgruppen. Die Kinderschutz-Hotline für Ärzte hilft beim Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung. • Zur Verbesserung des Kinderschutzes wird der interkollegiale Ärzteaustausch zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder und von „doctor-hopping“ ermöglicht und damit den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit gegeben. Vernetzung und Fortbildung • Eine bessere Vernetzung und Kommunikation zwischen Schule, Jugendamt, Gericht und Polizei. • Die verbindliche und kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Kinderschutz für Erzieherinnen und Erzieher, sowie für Lehrkräfte aller Schulformen. |
Berlin 10.06.2020
Das Gesetz zu Frauen in Führungspositionen wirkt. Die heutigen Zahlen der Bundesregierung belegen: Dort wo eine feste Quote bei neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten in Unternehmen gilt, wächst der Frauenanteil. Auch in den Vorständen dieser Unternehmen.
Dennoch muss der Koalitionsvertrag in Bezug auf das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst jetzt zügig umgesetzt werden.
„Es ist inakzeptabel, dass 78,2 Prozent der Unternehmen, die unter das Gesetz zu Frauen in Führungspositionen fallen, sich für die Vorstände entweder keine Zielgröße oder die Zielgröße Null setzen. Diese Entwicklung ist untragbar“, erklärt Annette Widmann-Mauz, Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands anlässlich der jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen in der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss die Wirksamkeit des Gesetzes verbessert werden, indem die Nichteinhaltung der Meldepflicht für Zielvorgaben für Vorstände und Führungsebenen und die Begründungspflicht bei der Angabe Zielvorgabe Null entsprechend den Bestimmungen des § 335 Handelsgesetzbuch (HGB) sanktioniert wird.
„Die Covid 19-Krise offenbart, wie fragil die Gleichstellung von Frauen ist. Von struktureller Gleichstellung sind wir noch entfernt. Jetzt darf es nicht zu Rückschritten kommen. Es ist eine Binsenweisheit, dass dort wo Männer und Frauen, wo Menschen verschiedenen Alters und Herkunft gut zusammenarbeiten, Unternehmen erfolgreicher sind. Die Geschlechterquote für Aufsichtsräte großer Unternehmen ist ein sinnvolles Instrument zur Frauenförderung. Sie ersetzt aber nicht den dringend erforderlichen Mentalitätswandel in den Unternehmen und der Bundesverwaltung. Gleichstellung ist eine Führungsaufgabe“, betont die Vorsitzende der Frauen Union.
Daher wollen wir eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf Unternehmen mit wesentlicher Bundesbeteiligung und Körperschaften des Öffentlichen Rechts auf Bundesebene.
Source:
Frauen Union der CDU Deutschlands
vertreten durch die Vorsitzende
Annette Widmann-Mauz MdB
Klingelhöferstr. 8
10785 Berlin
Telefon: 030 / 22070-453
Telefax: 030 / 22070-439
Dieses Mal nicht persönlich aber auch gut:
Videokonferenz
Die Vorstandssitzung der Frauen Union Landesverband Braunschweig fand unter der Leitung der neuen Helene Weber-Preisträgerin Marion Övermöhle-Mühlbach statt. Wir haben den nächsten Delegiertentag geplant, Anträge beraten und werden uns schon bald wieder zu einer Videokonferenz treffen.
Mit dabei:
Karin Verstegen
Veronika Koch
Marion Övermöhle-Mühlbach
Susanne Herweg
Dorothea Dannehl
Renate Rehnelt
Birgit Pohl
Annette Bossert
Cornelia Bosse
Patricia von Berg
Pressemitteilung Gleichstellungsreferat der Stadt Braunschweig
In einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne macht das Braunschweiger Gleichstellungsreferat gemeinsam mit den Gleichstellungsbeauftragten der Region auf das bundesweite Hilfe-Telefon (Nr. 08000116016) aufmerksam.
Ausgangseinschränkungen, Arbeit im Homeoffice, Isolation, beengte Wohnsituationen und zunehmende Existenznöte – der durch die Corona-Krise verursachte Stress kann auch zu vermehrter Aggression führen. Damit verschärft sich ein weltweites Problem: die häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder. Einige Länder melden einen Anstieg von häuslicher Gewalt um das Drei- bis Fünffache nach wochenlangen Kontaktbeschränkungen. Auch in Deutschland gibt es erste Hinweise auf vermehrte häusliche Gewalt. Beim bundesweiten Hilfetelefon gingen seit des Lock-Downs 17 % mehr Anrufe ein.
Die Stadt Braunschweig reagierte alarmiert auf die Meldungen und erweiterte zur Vorbereitung auf einen möglichen Anstieg häuslicher Gewalt die Kapazitäten des Braunschweiger Frauenhauses. Dazu stellt die Stadt der AWO, als Betreiber des Frauenhauses, zusätzliche Räume zur Verfügung.
Noch ist für Braunschweig kein Ansturm zu beobachten, die Anfragen und Anzeigen bewegen sich bisher im „normalen“ Ausmaß. Jedoch wird aus Fachkreisen gewarnt. Häusliche Gewalt war schon vor der Corona-Pandemie die Straftat mit der höchsten Dunkelziffer. Durch die Kontaktsperre hatten viele Betroffene gar keine Gelegenheit, einen Hilferuf zu senden.
Die derzeitigen Lockerungen in der Corona-Krise ermöglichen es Frauen wieder, sich Hilfe zu holen. Deshalb macht das Gleichstellungsreferat der Stadt Braunschweig mit den Gleichstellungsbeauftragten der Region in einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne noch einmal auf das bundesweite Hilfe-Telefon (Nr. 08000116016) aufmerksam. Entsprechende Plakate sind an Praxen, Kindertagesstätten, Beratungsstellen und viele weitere öffentliche Einrichtungen gesendet worden, auch Privatpersonen werden gebeten, im eigenen Umfeld auf das Hilfe-Telefon aufmerksam zu machen. Material hierzu ist im Gleichstellungsreferat (Tel.: 470 3510) oder direkt beim bundesweiten Hilfetelefon (www.hilfetelefon.de) kostenlos erhältlich.
Das Bundesweite Hilfetelefon bietet seit 2013 Unterstützung bei allen Formen von Gewalt: Telefonisch oder per Email, an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr in 17 verschiedenen Sprachen und barrierefrei. Bei der persönlichen Beratung werden auch passende lokale Hilfsangebote vermittelt. Wir freuen uns über Unterstützung beim Aushängen, Veröffentlichen und Weitergeben.
Source:
Marion Lenz Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 38100 Braunschweig
Tel.: 0531 470 21 00
Mobil: 0162 24 93 068
Fax: 0531 470 22 88
E-Mail: marion.lenz@braunschweig.de
Wir gratulieren unserer Frauen Union Braunschweig Landesvorsitzenden, Marion Övermöhle-Mühlbach
zum Helene Weber-Preis 2020.
Seit 2009 würdigt und stärkt der Helene Weber-Preis ehrenamtliche kommunale Mandatsträgerinnen, die sich durch herausragendes Engagement hervorgetan haben. Auch 2020 werden wieder 15 Preisträgerinnen ausgezeichnet, die sich politisch und zivilgesellschaftlich sowie frauen- und gleichstellungspolitisch engagieren, sich für den kommunalpolitischen Nachwuchs sowie die Vielfalt in der Kommunalpolitik einsetzen und Vorbilder für potenzielle Kommunalpolitikerinnen darstellen.
Der Preis wird bundesweit ausgeschrieben und ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen können von den Abgeordneten des deutschen Bundestags vorgeschlagen werden. Die Preisträgerinnen werden von einer unabhängigen Jury, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorsitzt und mit Vertreter*innen von politischen Stiftungen, der kommunalen Spitzenverbände und des deutschen Frauenrates sowie mit einer Helene Weber-Preisträgerin besetzt ist, ausgewählt.
Die von der Jury für den Preis ausgewählten Bewerberinnen werden mit einer feierlichen Preisverleihung am 8. September 2020 geehrt und erhalten anschließend ein persönliches Förderungsangebot.
Berlin, 13.05.2020
Der Bundesvorstand der Frauen Union fordert von Bund und Ländern eine Verlängerung der Verdienstausfallentschädigung für Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen ihre Kinder selbst betreuen und damit nicht zur Arbeit gehen können. Ziel ist, den zunächst auf sechs Wochen befristeten Ausgleich des Verdienstausfalls bei Schul- und Kitaschließungen in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens bis maximal 2016 Euro/Monat bis zu einer Wiederaufnahme des Regelbetriebs an Kitas und Schulen zu verlängern. „Wir dürfen Eltern nicht im Stich lassen. Es sind überwiegend die Frauen, die in dieser Krise die Kinder betreuen und dafür Verdienstausfall in Kauf nehmen“, erklärt Annette Widmann-Mauz MdB, Bundesvorsitzende der Frauen Union der CDU.
Der Beschluss des Bundesvorstandes der Frauen Union der CDU Deutschlands vom 7. Mai 2020 im Wortlaut:
Bund und Länder haben sich am 6. Mai 2020 auf weitere Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise verständigt. Vom 11. Mai an kann eine erweiterte Notbetreuung in Kitas in allen Bundesländern eingeführt werden. Allen Schülern soll schrittweise bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Das ist eine große Erleichterung für Eltern und Kinder.
Dennoch wird es auf absehbare Zeit keinen Regelbetrieb an Schulen, keine Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder und keine Betreuung für alle Kita-Kinder geben. Mit der Inanspruchnahme von Urlaubstagen oder Überstundenabbau ist die Kinderbetreuung zu Hause schon nach den ersten sechs Wochen längst nicht mehr zu gewährleisten.
Wir fordern deshalb Bund und Länder auf, den zunächst auf sechs Wochen befristeten Ausgleich des Verdienstausfalls bei Schul- und Kitaschließungen in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens bis maximal 2016 Euro/Monat bis zu einer Wiederaufnahme des Regelbetriebs an Kitas und Schulen zu verlängern. Eltern brauchen diese materielle Absicherung in der unverschuldeten Krise und es unterstützt gerade Frauen, die jetzt überwiegend die Kinderbetreuung zuhause sicherstellen.
Source:
Frauen Union der CDU Deutschlands
vertreten durch die Vorsitzende
Annette Widmann-Mauz MdB
Klingelhöferstr. 8
10785 Berlin
Telefon: 030 / 22070-453
Telefax: 030 / 22070-439
E-Mail: fu@cdu.de
Bereits am kommenden Mittwoch treten weitere Lockerungen in Kraft. Gottesdienste und Gebetsversammlungen sind wieder möglich. Spielplätze, Zoos und Botanische Gärten, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen wieder besucht werden. Auch Outdoorsport sowie die Nutzung von Zweitwohnungen oder Dauercampingplätzen, wird ab Mittwoch wieder möglich sein. Natürlich alles unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Darüber hinaus bereitet unsere Landesregierung einen langfristigen Plan für einen neuen Alltag in Niedersachsen vor. Die nächsten Stufen sollen am 11. und am 25. Mai 2020 umgesetzt werden. Weitere Schritte folgen dann im Juni.
Voraussetzung dafür ist natürlich weiterhin ein guter Verlauf des Infektionsgeschehens und die Einhaltung der notwendigen Auflagen, die immer ausreichenden Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln gewährleisten sollen.
Sobald es weitere Informationen gibt, werde ich hier wie gewohnt informieren.
Source: Wahlkreisbüro Carsten Müller Mdb.
Liebe Frauen,
in Zeiten von Corona ist manches anders.
Das gilt auch für Muttertag.
Wir lieben Rituale. Muttertag gehört dazu. Aus dem schönen Ritual wurde allerdings häufig Routine.
In diesem Jahr ist manches anders. Viele Großmütter können nicht besucht werden, die Sorge um deren Ansteckung bei einem Besuch oder deren Aufenthalt im Heim ohne Besuchsmöglichkeit verhindern die persönliche Begegnung.
Die besondere Leistung von Müttern, die derzeit zuhause mit den Jüngsten spielen, mit den Großen die Schularbeiten machen, im Homeoffice arbeiten und zugleich den Haushalt bewältigen, oder derjenigen, die Überstunden in Krankenhäusern oder im Supermarkt schieben und überdies die Familie versorgen, zeigt wie im Brennglas, welche Berechtigung der Muttertag auch heute noch hat.
Auch wenn in diesem Jahr die üblichen Straßenaktionen ausfallen, sollten wir den 10. Mai nutzen, um Müttern sehr herzlich zu danken und auf ihre besondere Leistung für die Familien und unsere Gesellschaft aufmerksam zu machen.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Ihre Frauen Union Kreisverband Braunschweig
Berlin, 22.04.2020
„Wir stehen an der Seite junger Familien. Junge Eltern müssen sich auch in schwierigen Zeiten wie der Corona-Krise auf Unterstützung verlassen können. Schwangere brauchen sich jetzt keine Sorgen zu machen, dass ihr Elterngeld wegen Corona künftig geringer ausfällt. Durch die Gesetzesänderungen wird sichergestellt, dass weiterhin ihr Einkommen aus der Zeit vor der Corona-Krise zur Grundlage des künftigen Elterngelds gemacht wird. Das hilft Schwangeren und ihren Partnern, die aktuell wegen Kurzarbeit ein geringeres Einkommen haben“, erklärt Annette Widmann-Mauz MdB, Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD für die Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie. Auch diejenigen Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind und aktuell mehr arbeiten müssen, als im Elterngeldbezug eigentlich vorgesehen, sollen keine Nachteile haben. Sie können ihre Elterngeld-Monate schieben, da sie jetzt in unserem Gemeinwesen benötigt werden. In Partnerschaften, in denen sich Eltern die Kindererziehung teilen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, kann es zur Zeit passieren, dass sie aufgrund der Corona-Krise mehr oder weniger arbeiten als geplant. „Diese Eltern können sich trotzdem auf den Partnerschaftsbonus verlassen. Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wollen wir partnerschaftliche Kindererziehung möglich machen“, erläutert die Vorsitzende der Frauen Union der CDU. „Die Anpassungen beim Elterngeld sind neben dem Notfall-Kinderzuschlag eine weitere Unterstützung für Familien, die es in diesen Corona-Zeiten nicht leicht haben“, betont Annette Widmann-Mauz. Hintergrund zum Elterngeld: Source: |
Kai-Uwe Bratschke: Hilfsprogramm von fünf Millionen Euro für heimische Wirtschaft notwendig
BRAUNSCHWEIG (3. April 2020). Nicht alle Unternehmen, Freiberufler oder Soloselbstständigen fallen unter die Kriterien der von Bund und Land in kürzester Zeit ermöglichten Zuschüsse, Förderungen oder Kredite. „Die Landes- und Bundeszuschüsse sind für die meisten eine sehr große Hilfe, aber es gibt auch Fälle, die durch das sprichwörtliche Raster fallen und denen umgehend geholfen werden muss. Deswegen regen wir ein sofortiges kommunales Hilfsprogramm von zunächst fünf Millionen Euro an. Braunschweig sollte sich dabei an anderen Kommunen in der Nachbarschaft orientieren, die teilweise schon deutlich weiter sind“, erläutert Kai-Uwe Bratschke, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt.
Viele Kommunen haben bereits zügig und weitsichtig reagiert, um ihre heimische Wirtschaft angesichts unverschuldeter Stornierungswellen, massiver Umsatzeinbußen und gravierender Gewinneinbrüche vor der Insolvenz zu schützen. Beispielgebend sind Hannover, Wolfsburg, Wolfenbüttel, Peine oder Gifhorn. Dort wurden bereits Mittel aus den städtischen Haushalten bereitgestellt. „Innerhalb einer Kommune ist die unmittelbare Bedürftigkeit sehr schnell festzustellen. Kommunal kann viel schneller geholfen werden, als dass die in Niedersachen für Bewilligung und Auszahlung zuständige NBank angesichts der enormen Antragsflut aus dem ganzen Land kann“, ist sich Kai-Uwe Bratschke sicher.
Der Solidarfonds für Braunschweig soll vor allem Gastronomie, Veranstaltern und Schaustellern, Einzelhandel sowie Angehörigen Freier Berufe und Soloselbstständigen sowie ausdrücklich Künstlern, die eine Betriebs- oder Arbeitsstätte in der Stadt haben, zur Verfügung stehen. „Bei einem kommunalen Fonds kann es auch nur um Braunschweiger Unternehmer gehen, denen geholfen werden muss. Deshalb müssen grundsätzlich Filialbetriebe überörtlich agierender Unternehmen ausgeschlossen sein, die nicht von lokalen Franchisenehmern betrieben würden“, so Kai-Uwe Bratschke.
Der Fonds müsse in Kooperation von Wirtschaftsförderung und Finanzdezernat schnell auf den Weg gebracht werden. „Eine starke Wirtschaft ist wichtig, damit die Stadt glimpflich durch die Krise kommt und danach wieder so stark werden kann wie vorher. Die an die heimische Wirtschaft ausgezahlten Hilfen werden sich nach der Krise in Form von Gewerbesteuer auszahlen. Ein insolventes Unternehmen ist für die Stadt vielmehr dauerhaft nachteilig“, begründet Bratschke die Initiative der CDU-Ratsfraktion.
Darüber hinaus seien auch gemeinnützige Einrichtungen, freie Träger, Vereine der Freien Wohlfahrtspflege, Kultureinrichtungen, Sportvereine und ähnlichen Organisationen akut gefährdet, die bei der Bundes- und Landesförderung nicht berücksichtigt würden. Auch für diese für das gesellschaftliche Leben der Stadt bedeutenden und prägenden Institutionen müsse es gegebenenfalls kommunale Unterstützung geben. „Diese Lücke muss ebenfalls geschlossen werden“, verdeutlicht Bratschke die Notwendigkeit des Solidarfonds für Braunschweig.
Source:
Thorsten Köster
Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Braunschweig
Rathaus, Zimmer A1.48
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 – 470 3800
Mobil: 0175 – 8305 459
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