Der Entwurf der Ampel für ein Selbstbestimmungsgesetz muss im parlamentarischen Verfahren deutlich verändert werden.
Auf den ersten Blick bereits erkennbar, schießt er weit über das berechtigte Ziel hinaus, Transsexuelle vor Diskriminierung zu schützen und ihnen ein Leben in Selbstbestimmung und Würde zu gewährleisten, und ist darüber hinaus auch unzureichend.
Die Frauen Union der CDU ist offen für eine Gesetzesreform. Das geltende Transsexuellengesetz ist überholt und in Teilen auch verfassungswidrig, eine grundsätzliche Überarbeitung ist überfällig. Dabei wollen wir ausdrücklich, dass Menschen mit Geschlechter-Dysphorie angstfrei und selbstbestimmt über ihre Geschlechtszugehörigkeit und ihr zukünftiges Leben entscheiden können.
Dennoch: Geschlecht und Geschlechtszugehörigkeit sind keine beliebigen Größen, die sich im Laufe eines Lebens selbst bestimmen oder (mehrfach) ändern lassen können. Anders als es schon der Name des Gesetzes nahelegt, ist das biologische Geschlecht (Sex) nicht frei wähl- oder gar veränderbar. Es bleibt bestehen, auch wenn die Zugehörigkeit zu einem anderen Geschlecht empfunden wird und die geschlechtliche Identität (Gender) davon abweicht.
In der ohnehin schwierigen Phase des Erwachsenwerdens ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität, Sexualität und Persönlichkeit nichts Außergewöhnliches. Gerade deshalb dürfen Jugendliche in dieser Zeit damit nicht allein gelassen werden, sondern brauchen Schutz und Unterstützung. Die von der Ampel-Koalition zum Jugendschutz vorgesehenen Regelungen sind jedoch völlig unzureichend. Wer angesichts in die Höhe schnellender Zahlen von Mädchen, die ihr Geschlecht ändern wollen, den Transitionswunsch zumindest nicht hinterfragt, sondern eine Personenstandsänderung zum Geschlechtseintrag und Vornamen schon ab 14 Jahren ohne gutachterliche Stellungnahme und Beratung möglich macht, wird seiner staatlichen Verantwortung nicht gerecht.
Als Frauen Union der CDU wenden wir uns dagegen, das biologische Geschlecht als Grundlage gesetzlicher Regelungen in Frage zu stellen. Tragweite und Bedeutung des biologischen Geschlechts sind fundamental, zum Beispiel wenn es um die Gebärfähigkeit, die körperliche Reaktion auf Medikamente oder die Leistungsfähigkeit im Sport geht. Mit gutem Grund definiert der Gesetzentwurf deshalb Ausnahmen von im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht, wenn es um Rechtsvorschriften zur Gebär- und Zeugungsfähigkeit geht, die Anwendung medizinischer Maßnahmen oder die Bewertung sportlicher Leistungen. Wie dies für Sportverbände und medizinisches Personal angesichts des vorgesehenen Offenbarungsverbots rechtssicher möglich sein soll, bleibt allerdings unbeantwortet.
Genauso entzieht sich die Bundesregierung auch der Verantwortung, die Auswirkungen ihres Gesetzesentwurfs auf andere gesellschaftliche Bereiche zu regeln. Dort, wo in der Praxis Probleme mit der Rechtsanwendung und Konflikte oder ggf. auch Missbrauch auftreten könnten, wie in Frauenhäusern, Fitnessstudios oder Saunen, sollen deren Betreiber selbst individuelle Lösungen finden. Der Staat kommt so weder seiner Aufgabe nach, Frauen vor Missbrauch und Gewalt zu schützen noch Transsexuelle vor Diskriminierung. Dass die Befürchtung missbräuchlicher Nutzung wegen der geringen Anforderungen, die das Gesetz an die Personenstandsänderungen stellt, nicht gänzlich unbegründet ist, zeigt die Regelung für den Spannungs- und Verteidigungsfall: Männer, die kurz vor einer drohenden Einberufung ihren Geschlechtseintrag ändern, sollen dennoch eingezogen werden.
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Claudia Hassenbach
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