Kategorien
Frauen

Videodelegiertentag der FU des CDU Landesverbandes Braunschweig

Eine mehr als interessante Veranstaltung in digitaler Form.
Zugeschaltet war Lena Dupont. Sie berichtete über aktuelle Themen aus dem Europaparlament: Impfstoff gegen Corona sowie die Extremismus-Diskussion.
Zu Gast war weiterhin die Präsidentin des Niedersächsischen LandFrauenverbandes Hannover, Frau Elisabeth Brunkhorst. Sie ist seit 2018 die Vorsitzende des Verbandes und damit ist das Amt der Landesvorsitzenden wieder besetzt, das seit dem Wechsel der Vorgängerin Barbara Otte-Kinast ins Landwirtschaftsministerium im Oktober 2017 vakant geblieben war.
Ein interessantes Referat zum Thema Demokratie meint dich – Alltagskompetezen in den Schulen vermitteln.
Unter dem Motto „Demokratie meint dich!“ soll ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie wertvoll unsere Demokratie ist. Das Rechtstaatlichkeit, unabhängige Gerichte, Minderheitenrechte und eine freie Presse wertgeschätzt und verteidigt werden soll. Dass es dabei auf jede*n Einzelne*n ankommt.
Darüber hinaus gab es Einblicke in die Arbeit der LandFrauen und den besonderen Themen wie Alltagsökonomie als verbindliches Schulfach, Integration von Randgruppen und die nachhaltige Daseinsvorsorge im ländlichen Raum.

Wir sagen DANKE an Frau Brunkhorst für die spannende Schilderung der Arbeit des Verbands.

Aufgrund der Themenvielfalt entwickelte sich im Anschluss eine produktive Diskussion unter den Teilnehmerinnen.
Resümee: Synergien nutzen. Das Zusammenwirken von uns Frauen aus den unterschiedlichsten Bereichen bringt für uns Vorteil auf beiden Seiten. Eben Frauenpower!

Kategorien
Allgemein Bundespolitik Frauen Frauenrechtskonvention Häusliche Gewalt

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Wir setzen am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen mit der Zivilgesellschaft das Zeichen Null Toleranz gegen Gewalt an Frauen. „Häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Pandemiezeiten mit einem Teil-Lockdown ein großes Problem. Lassen Sie uns achtsam sein, um den betroffenen Frauen zu helfen“, ruft die Vorsitzende der Frauen Union Wir setzen am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen mit der Zivilgesellschaft das Zeichen Null Toleranz gegen Gewalt an Frauen. „Häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Pandemiezeiten mit einem Teil-Lockdown ein großes Problem. Lassen Sie uns achtsam sein, um den betroffenen Frauen zu helfen“, ruft die Vorsitzende der Frauen Union auf.

Annette Widmann-Mauz
Quelle: Frauen Union der CDU Deutschlands
Kategorien
Bevölkerungsschutzgesetz Braunschweig Corona

CDU INNOVATIV

Corona-Pandemie: individuelle Verantwortung und der gesellschaftliche Zusammenhalt.

Aktueller geht nicht. Diskussion über die Corona-Maßnahmen. Heute wurde das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Der CDU Landesverband Braunschweig veranstaltete ein Webex-online Meeting.
Die Bundestagsabgeordnete Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie der Bundestagsabgeordnete Carsten Müller, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Braunschweiger Klinik St. Marienstift sowie der CDU-Landesvorsitzende Frank Oesterhelweg standen für die Diskussionsrunde zur Verfügung.
Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Reza Asghari.

Kategorien
Bevölkerungsschutzgesetz Bundespolitik CDU Bundesvorstand Corona

Faktencheck: Drittes Bevölkerungs-schutzgesetz

Foto: Quelle pixabay

Fragen & Antworten

Heute wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschließen. Mit diesem Gesetz konkretisieren wir unter anderem diejenigen Maßnahmen, die vom Bund und den Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, die Untersagung von Veranstaltungen und die Schließung der Gastronomie.
Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich derzeit darum, dass das Gesetz demokratische Rechte und den Einfluss des Bundestages aushebeln könnte. Diese Sorgen sind jedoch völlig unbegründet. Es gibt auch viele Falschmeldungen und Missverständnisse, denen wir entgegentreten wollen. Wir haben deshalb die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie aufgeschrieben:

Ist das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ein „Angriff auf unsere Demokratie“ und schwächt es das Parlament?
Nein, das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz bedeutet sogar noch mehr demokratische Legitimation der Corona-Schutzmaßnahmen, und es stärkt die Rolle des Deutschen Bundestages in dieser Pandemie. In dem Gesetz werden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie konkretisiert und klare zusätzliche Grenzen für besonders grundrechtssensible Verbote festgeschrieben. . Bund und Länder erhalten mit diesem Gesetz einen klaren Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen, die sie per Rechtsverordnung erlassen können. Diese Maßnahmen werden damit auf eine noch solidere rechtliche Grundlage gestellt.

Hebelt das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz das Grundgesetz aus?
Nein, selbstverständlich bleiben das Grundgesetz, die Grundrechte und die Parlamentsrechte unangetastet. Zwar wird es in der juristischen Fachsprache als „Ermächtigung“ bezeichnet, wenn ein Parlament einer Regierung den Erlass einer Rechtsverordnung gestattet. Mit einer Ermächtigung im Sinne einer dauerhaften Übertragung von Befugnissen an eine Regierung hat dies aber nichts zu tun. Eine Ermächtigung, die wie hier in einem Gesetz den Erlass von Rechtsverordnungen gestattet, kann jederzeit vom Parlament wieder abgeändert oder gänzlich rückgängig gemacht werden. Genau so ist und bleibt es mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz.

Kann der Deutsche Bundestag in Zukunft noch selbst über das Ende der Corona-Schutzmaßnahmen beschließen?
Ja, der Deutsche Bundestag hat wie schon bisher jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der Schutzmaßnahmen zu beschließen und die erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen.

Können Bund und Länder Corona-Schutzmaßnahmen künftig einfacher als bislang beschließen und damit leicht in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen?
Nein, die Vorgaben für Bund und Länder werden künftig sogar konkreter sein. Um die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich zu begrenzen und auch transparent zu machen, sind Rechtsverordnungen der Länder außerdem künftig zu begründen. Sie sind ab jetzt generell befristet und müssen, wenn sie länger als vier Wochen gelten sollen, verlängert und wiederum begründet werden. Nach dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz kommt es außerdem bei allen zu ergreifenden Corona-Schutzmaßnahmen darauf an, wie hoch die Infektionszahlen an einem Ort jeweils sind. Hierfür wird auf die Indikatoren der sog. „Inzidenzwerte“ mit den Schwellen von 35, 50 oder über 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen zurückgegriffen. Mit diesem Frühwarnsystem wollen wir den Schutz von Leib und Leben und die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems weiterhin gewährleisten.

Wofür ist das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz überhaupt notwendig?
Die Anpassungen im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz sind deshalb notwendig, weil in letzter Zeit, teilweise auch von Gerichten, die Frage gestellt wurde, ob die gesetzlichen Regelungen klar genug sind, auf deren Grundlage der Bund oder die Länder Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Rechtsverordnung anordnen. Deshalb konkretisieren wir diese gesetzlichen Grundlagen jetzt. Wir sind der Auffassung: In dieser schweren Krise brauchen wir größtmögliche Rechtssicherheit. Die Schutzmaßnahmen greifen für den Gesundheitsschutz teilweise tief in unsere Grundrechte ein. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen erwarten, dass diese Eingriffe auf einem verlässlichen rechtlichen Fundament stehen. Für gravierend grundrechtssensible Verbote wie etwa Versammlungen, Gottesdienste oder Besuchsregelungen in Senioren- und Pflegeheimen legen wir klare zusätzliche Grenzen fest. Solche Verbote dürfen nur erlassen werden, wenn eine wirksame Eindämmung der Coronavirus-Infektionen trotz aller anderen Schutzmaßnahmen erheblich gefährdet wäre. Ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss aber für Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen in jedem Fall gewährleistet bleiben.

Wofür ist es wichtig, ob eine epidemische Lage vorliegt und wer entscheidet darüber?
Nur wenn eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, kommen die in der neuen Regelung benannten Möglichkeiten für Corona-Schutzmaßnahmen zur Anwendung. Es können dann Rechtsverordnungen erlassen werden, die etwa Pflichten zum Tragen einer Maske, zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, die Untersagung oder Beschränkung von Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen, Abgabeverbote für Alkohol oder Sperrstunden und Schließungen von Gaststätten vorsehen. Wann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, entscheidet allein der Deutsche Bundestag. Eine epidemische Lage nationaler Tragweite kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine bedrohliche übertragbare Krankheit handelt. Ein schlichter Schnupfen, wie zum Teil gefürchtet wird, erfüllt diese Voraussetzungen keinesfalls. Das Parlament hat am 25. März 2020 per Beschluss das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt, und der Deutsche Bundestag wird das Fortbestehen dieser epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 18. November 2020 feststellen und bekräftigen. Wichtig ist: Auch über das Ende der epidemischen Lage entscheidet der Bundestag. Es besteht keine Pflicht des Bundestags, die epidemische Lage beizubehalten. Der Bundestag bleibt in seiner Entscheidung frei.

Wird mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz eine Impfpflicht eingeführt?
Nein. Richtig ist: Die Bundesregierung und auch wir als Unionsfraktion wollen keine Impfpflicht. Davon war und ist keine Rede. Es wird auch mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz keine Impfpflicht geben. Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz schafft lediglich die Voraussetzungen, damit der Impfstoff, wenn er verfügbar ist, all denjenigen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, die sich impfen lassen möchten. Zu diesem Zweck erarbeitet die Bundesregierung auch ein Impfkonzept, das Leitlinien erstellt, in welcher Priorität sich diejenigen impfen lassen können, die sich impfen lassen möchten. Denn es muss realistischerweise damit gerechnet werden, dass nicht sofort genügend Impfstoff für alle bereitgestellt werden kann. Dabei sind wir zuversichtlich, dass wir das Ziel einer ausreichend hohen Impfquote freiwillig erreichen. Dafür erkennen wir schon heute eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Entgegen einiger falscher Behauptungen, dass eine Impfdokumentation bei der Einreise notwendig ist, möchten wir hier ganz klar festhalten: Keiner Bürgerin und keinem Bürger wird die Einreise nach Deutschland verweigert, weil keine Impfung gegen das Coronavirus vorliegt. Wenn ein Impfstoff verfügbar ist, kann es aber zur Vermeidung einer Quarantäne nach Einreise aus einem Risikogebiet notwendig werden, eine Impfdokumentation vorzulegen.

Source:
Berlin, 17.11.2020
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bürgerinfo 030/227-55550

Kategorien
Allgemein

Regional – Digital – Direkt. Neue Veranstaltungsreihe CDU Innovativ

An die Mitglieder und Freunde der CDU im Landesverband Braunschweig sowie interessierte Gäste
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Regional – Digital – Direkt – unter dem Motto steht die neue Veranstaltungsreihe CDU Innovativ.
Wir laden Sie herzlich zur nächsten Veranstaltung in diesem neuen, digitalen Format ein.

Exklusiv haben Sie die Möglichkeit mit Experten zu diskutieren und sich über aktuelle und interessante Themen rund um Innovation, Politik und Gesellschaft auszutauschen.

Corona-Pandemie: individuelle Verantwortung und der gesellschaftliche Zusammenhalt

zu Gast: Karin Maag MdB, Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion
und Dr. Burkhard Budde, langjähriger Vorstandsvorsitzender des St Marienstifts in Braunschweig

am Mittwoch, den 18. November 2020,  um 18.30 Uhr

per Videokonferenz Webex.

Melden Sie sich gleich hier an und erhalten Sie den Link und eine Anleitung zur online-Teilnahme am CDU-Innovativ-Meeting: http://cdu-lv-braunschweig.de/7_31_Anmeldung.html

Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch und auf ein Wiedersehen im online-Forum.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Oesterhelweg MdL           Prof. Dr. Reza Asghari
Landesvorsitzender                    Innovationsbeauftragter
CDU Landesverband Braunschweig
Gieselerwall 2 | 38100 Braunschweig
www.cdu-lv-braunschweig.de

T +49 531 2444 226
F +49 531 2444 227
info@cdu-lv-braunschweig.de

 

 

 

Kategorien
Corona

Homeoffice: Zukunft der Arbeit?

Die Corona-Pandemie hat das Arbeiten verändert: Wenn möglich wurde die Arbeit nach Hause verlagert. Homeoffice ist in aller Munde und hat sich aus der Nische der Telearbeit zur gelebten Realität für viele entwickelt. Auf unserer Themenseite „Homeoffice: Zukunft der Arbeit?“ beleuchten wir die Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit in ihrer ganzen Breite. Wir haben dazu in Videointerviews zehn Experten aus ganz unterschiedlichen Bereichen gefragt, wie sie die Situation einschätzen, wo sie die wichtigsten Problemfelder sehen und welche politischen Handlungsempfehlungen sie geben würden.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Wangermann – Konrad-Adenauer Stiftung

Zehn Experten geben Auskunft:
Prof. Dr. Hans Hanau, Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr
Prof. Dr. Hans Bertram, Soziologe
Judith Steinbrecher, BITKOM e.V.
Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel, Bund Katholischer Unternehmer (BKU)
Eva Rindfleisch, Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA)
Marc Biadacz MdB, Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales Prof. Holger Bonin, Institut für Arbeitsforschung (IZA)
Dr. Agnes Katharina Müller, Institut für Stadt- und Regionalplanung (ISR)
Elke Hannack, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Markus Burke, Deutschland sicher im Netz e. V. (DSiN)
Playlist der Videointerviews

Kategorien
Bundespolitik

Videokonferenz per Webex – US Wahlkampfausgang

Dr. Norbert Röttgen nimmt Stellung zum US Wahlkampfausgang.
Danke an Dr. Röttgen für die komprimierte Wahlanalyse mit drei zusammenfassenden Tops.
1. Joe Biden als Zentrist mit einer parteiübergreifenden Politik. Biden als Versöhner des Landes.
2. China als Herausforderung im macht- und geopolitischen Bereich.
3. Deutschland. „Wir werden wieder partnerschaftlicher miteinander umgehen“.
Perfekt. Interessante Fragen mit fundierten Antworten.
Kategorien
Braunschweig Bundespolitik US Wahlkampf

Videokonferenz: Dr. Norbert Röttgen, MdB nimmt Stellung zum US-Wahlkampfausgang

Die Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten von Amerika ist gerade entschieden worden. Nun ist klar, dass der amtierende Präsident, Donald Trump, die Wahlen nicht erneut für sich entscheiden konnte. Welche Mehrheiten werden sich nun im US-Kongress ergeben?

Den Ausgang der US-Wahlen 2020 und über die daraus resultierenden Folgen für Europa und Deutschland, möchten wir gern mit Ihnen und unseren Mitgliedern der CDU Braunschweig diskutieren.

Unser Kreisvorsitzender, Carsten Müller MdB konnte für diese Videokonferenz einen außenpolitischen Kenner gewinnen. Wir freuen uns sehr, dass uns am

Mittwoch, den 11.11.2020,

von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Herr Dr. Norbert Röttgen, MdB, als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestags mit seiner fachlichen Kompetenz für Ihre Fragen zur Verfügung stehen wird.

Folgender Ablauf ist geplant:

  1. Begrüßung

Carsten Müller, MdB (ca. 5 Minuten)

  1. Einordnung der Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten

Dr. Norbert Röttgen, MdB, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestags (ca. 15 Minuten)

  1. Diskussion und Fragen

Moderation: Carsten Müller, MdB (ca. 20 Minuten).

Diese Videokonferenz wird per Webex“ abgehalten und wir freuen uns sehr über Ihre Teilnahme.

Die Zugangsdaten erhalten unsere Mitglieder kostenfrei unter kontakt@cdu-braunschweig.de.

Herzliche Grüße
Ihr TEAM Kreisgeschäftsstelle
CDU-Kreisverband Braunschweig
Gieselerwall 2 | 38100 Braunschweig
Tel.: 0531-244420
Fax: 0531-2444224
www.cdu-braunschweig.de <http://www.cdu-braunschweig.de>

Kategorien
Bundespolitik Kultur

Fiktiver Unternehmerlohn wichtiges Signal für Kultur- und Veranstaltungsbranche

Berlin, 4. November 2020. Zu der heutigen Ankündigung eines ‚fiktiven Unternehmerlohns‘ während des Teil-Lockdowns für Unternehmen der Kultur- und Veranstaltungsbranche erklärt der Berichterstatter für Veranstaltungswirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Die heutige Ankündigung eines ‚fiktiven‘ Unternehmerlohns für die Kultur- und Veranstaltungsbranche durch die Bundesregierung ist eine länger geforderte und sehr zielgerichtete Soforthilfe für die von der Coronapandemie und dem gegenwärtigen Teil-Lockdown besonders betroffene Kultur- und Veranstaltungsbranche. Für diese direkte Hilfe werden im November 75 Prozent der Umsätze des Novembers 2019 oder des monatlichen Durchschnittsverdienstes des Vorjahres zugrunde gelegt. Diese Grundlage ist vor allem für viele Kreative wichtig, bei denen es auch einmal Monate ohne Umsatz gibt. Anspruchsberechtigt werden alle Unternehmen sein, die regelmäßig 80 Prozent der Umsätze mit den jetzt geschlossenen Einrichtungen erzielen.

Diese heute angekündigte Hilfsmaßnahme ist ein wichtiges Signal an die Branche, dass ihre Sorgen ernst genommen werden und gehandelt wird. Dieser Weg muss nun zügig weiter beschritten und der besonders hart betroffenen Veranstaltungswirtschaft und den vielen Solo-Selbstständigen zügig weiter zielgerichtet und unkompliziert geholfen werden.“

Source:
Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin
T: 030 227 73298
F: 030 227 76298
carsten.mueller@bundestag.de

www.carsten-mueller.com

Datenschutzerklärung von Carsten Müller, MdB

Zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf meiner Homepage unter http://www.carsten-mueller.com/service/datenschutzerklaerung.html.

Kategorien
Allgemein

Landesvorstandssitzung der Frauen Union Braunschweig.

In Corona-Zeiten per Zoom-Meeting, informativ und produktiv.
Wir haben uns gefreut, dass unsere Landtagsabgeordnete Veronika Koch dabei war und uns mit den aktuellsten Informationen aus Hannover direkt versorgen konnte.
Unsere Themen heute: Parität, Prostitution, Sexkaufverbot, „schwedisches Modell“, Wahljahr 2021 mit Kommunal- und Bundestagswahlen.
Wenn 12 tolle Frauen digital agieren, ist das immer wieder inspirierend und motivierend.
Genau das, was wir alle in dieser Zeit dringend brauchen.