Pressemitteilung von Freitag, 21. August 2020 Stadt Braunschweig
Die Stadtverwaltung wird die Baugenehmigung für einen geplanten bordellähnlichen Betrieb an der Berliner Straße vorerst nicht erteilen, nachdem das Thema dezernatsübergreifend erörtert wurde. Angesichts der zahlreichen kritischen Reaktionen sowie den großen Befürchtungen aus der Einwohnerschaft wird die Stadtverwaltung das weitere Vorgehen noch einmal intensiv und umfassend prüfen. Dazu sollen auch Gespräche mit dem Eigentümer (gleichzeitig Antragsteller) sowie der Polizei und dem Niedersächsischen Städtetag geführt werden. Zudem wird die Stadtverwaltung in der kommenden Woche die Ratsfraktionen und eine Vertretung des Stadtbezirksrates zum derzeitigen Sachstand informieren.
Rein baurechtlich hat die Stadtverwaltung jedoch keine Möglichkeiten, das Vorhaben zu verhindern. Diesbezüglich ist es nicht zu beanstanden, da eine solche „gewerbliche Nutzung“ in einem Gewerbegebiet – und als solches ist der Bereich zu werten – grundsätzlich zulässig ist. Daher ist eine Bauvoranfrage für das Projekt im vergangenen Jahr positiv beschieden worden. Solche Vorbescheide sind grundsätzlich rechtlich bindend. Eine Option könnte darin bestehen, das Vorhaben nur mit begrenzenden baurechtlichen Auflagen, zum Beispiel in Bezug auf die Außenwirkung, zu genehmigen.
Weiterhin wird die Verwaltung das Gespräch mit dem Eigentümer suchen, um mögliche alternative Nutzungen zu besprechen.
Zudem hat Ordnungsdezernent Dr. Thorsten Kornblum gestern mit Polizeipräsident Michael Pientka telefoniert und erfragt, wie das Vorhaben aus polizeilicher Sicht eingeschätzt wird. Zudem hat der Dezernent darum gebeten, ob der Standort des geplanten bordellartigen Betriebs und weitere Teile des Stadtgebietes in die geltende Sperrbezirksverordnung aufgenommen werden könnte. Der Polizeipräsident hat eine entsprechende Prüfung in Aussicht gestellt.
Beim Niedersächsischen Städtetag soll zudem die Erfahrung in anderen Städten mit diesem Thema abgefragt werden. Grundsätzlich handelt es sich um eine sehr komplexe Thematik, die die Rolle der Stadtverwaltung schwierig macht. Der Betrieb von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben ist einerseits baurechtlich zulässig und zu genehmigen, wenn örtliches Planungsrecht dem nicht entgegensteht.
Andererseits handelt es sich neben den grundsätzlich verständlichen Befürchtungen in der jeweiligen Nachbarschaft um ein gesamtgesellschaftlich sehr kritisch diskutiertes Thema, etwa auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Prostitutionsgesetzes. Ob es über den konkreten Einzelfall hinaus grundsätzliche lokale Regelungen geben kann, die Prostitutionsbetriebe regulieren und in welcher Form dieses, etwa über die oben genannte Sperrbezirksverordnung, sinnvoll sein könnte, ist ein Thema, das sich nicht nur in der Stadt Braunschweig stellt. Ob es solche Überlegungen bei anderen Städten bereits gibt, soll ebenfalls beim Niedersächsischen Städtetag erfragt werden.
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