Kategorien
Corona Elterngeld Kinderkrankengeld

CDU/CSU lassen Eltern nicht im Stich

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine Initiative gestartet, um die Position der Eltern bei der Berechnung des Elterngeldes zu stärken. Die Bundesregierung hat eine zum 31. Dezember 2021 ausgelaufene Sonderregelung nicht verlängert, wonach infolge der Corona-Pandemie aufgetretene Einkommensausfälle, etwa durch Kinderkrankengeld von der Elterngeldberechnung herausgenommen werden können. Dazu erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Wir lassen die Eltern nicht im Stich und starten eine parlamentarische Initiative zur Fortführung einer Sonderregelung, die von der früheren, unionsgeführten Bundesregierung zum 1. März 2020 eingeführt worden war. Die Sonderregelung sah vor, dass pandemiebedingte Einkommensausfälle durch Kinderkrankengeld als Monate geringeren Einkommens bei der Elterngeldberechnung ausgenommen werden. Obwohl zahlreiche Sonderregelungen im Kontext der Coronapandemie von der Ampelregierung verlängert wurden, wurde diese Sonderregelung zum Elterngeld, trotz einer überschaubaren Größenordnung, zu Lasten der Eltern und ihrer Kinder nicht über den 31. Dezember 2021 verlängert. Die Ampelregierung nimmt seit Jahresbeginn einen verringerten Elterngeldanspruch für die betroffenen Familien billigend in Kauf. Das ist das Gegenteil der von SPD, Grünen und FDP geforderten Gerechtigkeit für Familien.

Wir werden uns für eine Verlängerung der bisherigen Sonderregelung einsetzen und gegenüber der Bundesregierung klar adressieren, denn damit haben wir seit 2020 sichergestellt, dass sich aus der Kinderbetreuung und dem geringeren Einkommen kein doppelter finanzieller Nachteil durch einen verringerten Elterngeldanspruch erwächst. Wir haben damit gezielt die Eltern unterstützt, die pandemiebedingt ihre Kinder betreuten. Bereits mit Ausbruch der Corona-Pandemie musste die Union diese Sonderreglung gegen Widerstände des damaligen sozialdemokratischen Koalitionspartners durchsetzen. Dort setzen wir nun mit unserer Initiative rückwirkend zum 1. Januar 2022 erneut an. Die Ampelregierung muss sich von den Eltern an diesem Maßstab und ihren Taten messen lassen.“

Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
T: 030 227 73298
F: 030 227 76298
carsten.mueller@bundestag.de

www.carsten-mueller.com

Datenschutzerklärung von Carsten Müller, MdB
Zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf meiner Homepage unter http://www.carsten-mueller.com/service/datenschutzerklaerung.html.

Kategorien
Braunschweig Corona Gesundheit Kreisvorstand Braunschweig

COVID-19-Erkrankung bestätigt: Carsten Müller mit leichten Symptomen in häuslicher Quarantäne

Berlin, 3. November 2021. Nach einem positiven Corona-PCR-Test befindet sich der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller in häuslicher Quarantäne. Er erklärt dazu:
„Mit dem heutigen Ergebnis des Corona-PCR-Tests besteht Gewissheit einer Coronainfektion bei mir. Wie kam es dazu? Im Verlauf des letzten Samstags bemerkte ich auf dem Rückweg von Berlin nach Braunschweig erste leichte Erkältungssymptome. Noch am selben Abend erfuhr ich von einem Coronafall im Kollegenkreis. Danach habe ich mich vorsichtshalber isoliert und nach einem Hinweis über die Corona-Warn-App einen Schnelltest durchgeführt. Das Ergebnis des Schnelltests am Sonntag war positiv und ich kümmerte mich umgehend für den Montag um einen PCR-Test bei meiner Hausärztin. Das heute erhaltene Ergebnis des PCR-Tests bestätigt: Trotz Doppelimpfung, die schon Monate zurückliegt, habe ich einen Impfdurchbruch. Bis zu meiner vollständigen Genesung und einem negativen PCR-Testergebnis – mindestens aber bis zum 13. November 2021 werde ich in häuslicher Quarantäne bleiben.
Bislang erlebe ich einen milden Verlauf, der mit einer Erkältung vergleichbar ist. Ich bin froh, dass ich zweifach geimpft bin und wohl deswegen einen derartigen Krankheitsverlauf habe.
Um auch meine Umwelt zu schützen, habe ich umgehend nach Erhalt des positiven PCR-Testergebnisses dieses auch in der Corona-Warn-App hinterlegt. Das örtliche Gesundheitsamt ist informiert und auch Personen, mit denen ich mich in der letzten Woche in längeren Gesprächen in geschlossenen Räumen befand, habe ich direkt angerufen und informiert. Daneben sind die Bundestagsverwaltung, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auch die CDU-Bundesgeschäftsstelle informiert.
Dieser bislang erkältungsähnliche Verlauf hängt unmittelbar mit der Tatsache zusammen, dass ich bereits gegen COVID-19 geimpft wurde. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie schwer ich womöglich ohne die Schutzimpfung erkrankt wäre. Ich appelliere an alle bislang Ungeimpften, sich impfen zu lassen. So lassen sich wenigstens schwere Verläufe weitestgehend verhindern. Aus unmittelbarer Betroffenheit sage ich, dass Transparenz und schnelles entschlossenes Handeln im Umgang mit Corona dringend erforderlich sind. Es ist eine lebensbedrohliche Krankheit, die nur durch Aufklärung und Impfungen in den Griff zu bekommen ist. Allen ebenfalls Erkrankten wünsche ich eine gute Genesung!“

Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin
T: 030 227 73298
F: 030 227 76298
carsten.mueller@bundestag.de

www.carsten-mueller.com

–Datenschutzerklärung von Carsten Müller, MdB
Zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf meiner Homepage unter http://www.carsten-mueller.com/service/datenschutzerklaerung.html.

 

 

Kategorien
Corona

Dringlichkeitsanfrage zum Corona-Ausbruch im Klinikum

Heidemarie Mundlos: Schnell aufklären und notwendige Konsequenzen ziehen.

BRAUNSCHWEIG (5. Februar 2021). Angesichts des massiven Corona-Ausbruchs im Städtischen Klinikum will die CDU-Ratsfraktion das Thema mittels einer Dringlichkeitsanfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am kommenden Dienstag (9. Februar) setzen. „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten schnellstmögliche Aufklärung, wie es zu diesem Debakel kommen konnte und wie so einem Infektionsgeschehen künftig vorgebeugt wird“, begründet Heidemarie Mundlos den Schritt ihrer Fraktion.

„Wir können aus unserer Fürsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung nicht bis zum März warten, um diesen Vorfall zum Schutz der Patientinnen und Patienten aufzuarbeiten. Angesichts der Pandemie wäre es unverantwortlich, darüber noch langwierig zu beraten. Die Abgabefrist für Anfragen zur Ratssitzung war am 27. Januar und damit deutlich vor Bekanntwerden des Ausbruchs“, erläutert Heidemarie Mundlos den von der CDU-Fraktion eingeschlagenen Weg weiter.

Laut Medienberichten vom 3. Februar waren zunächst 15 Ärzte und Pflegekräfte positiv getestet worden. In Meldungen tags darauf waren es bereits 21 Beschäftigte und 23 Patienten. Erst nach der Infektion dieser 44 Personen mit Covid-19 gab das Klinikum bekannt, künftig Patienten nur noch nach Schnelltests stationär aufnehmen zu wollen.

„Wir fragen uns schon, warum erst so ein dramatisches Ereignis eintreten musste, bevor die Klinikumsleitung zur Sicherheit von Personal und Patienten auf Schnelltests zurückgreift. In anderen Häusern in Deutschland, zum Beispiel auch im HEH, werden Patienten schon seit längerem Schnelltest unterzogen, um so ein Debakel, wie es jetzt im Klinikum aufgetreten ist, zu vermeiden“, sagt Heidemarie Mundlos.

Bereits im Dezember hatte das Bundesministerium für Gesundheit darauf hingewiesen, dass Krankenhäuser Schnelltests erhalten können. Eine entsprechende Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung war am 4. Dezember in Kraft getreten. Voraussetzung ist jedoch ein Testkonzept des jeweiligen Krankenhauses, das dem Gesundheitsamt vorgelegt werden muss.

In ihrer Dringlichkeitsanfrage für die Ratssitzung am Dienstag stellt die CDU-Fraktion der Verwaltung kritische Fragen: Warum wurden ausgerechnet im größten Braunschweiger Krankenhausbetrieb keine Corona-Schnelltests bei stationären Neuaufnahmen durchgeführt? Wie viele weitere Personen wurden bislang durch die aktuell betroffenen Patienten, Pfleger und Ärzte infiziert oder mussten in Quarantäne gehen? Und: Gibt es inzwischen ein Hygiene-Konzept für das Klinikum, mit dem in Zukunft derartigen Vorkommnissen wirksam vorgebeugt werden kann?

Die CDU-Fraktion ist wie die Bürgerinnen und Bürger gespannt auf die Antworten.

Source:
Thorsten Köster
Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Braunschweig
Rathaus, Zimmer A1.48
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 – 470 3800
Mobil: 0175 – 8305 459
Fax: 0531 – 470 2970
E-Mail: thorsten.koester@braunschweig.de

Internet: www.cdu-bs.de

Facebook: www.facebook.com/CDUFraktionBS

Kategorien
Bevölkerungsschutzgesetz Braunschweig Corona

CDU INNOVATIV

Corona-Pandemie: individuelle Verantwortung und der gesellschaftliche Zusammenhalt.

Aktueller geht nicht. Diskussion über die Corona-Maßnahmen. Heute wurde das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Der CDU Landesverband Braunschweig veranstaltete ein Webex-online Meeting.
Die Bundestagsabgeordnete Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie der Bundestagsabgeordnete Carsten Müller, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Braunschweiger Klinik St. Marienstift sowie der CDU-Landesvorsitzende Frank Oesterhelweg standen für die Diskussionsrunde zur Verfügung.
Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Reza Asghari.

Kategorien
Bevölkerungsschutzgesetz Bundespolitik CDU Bundesvorstand Corona

Faktencheck: Drittes Bevölkerungs-schutzgesetz

Foto: Quelle pixabay

Fragen & Antworten

Heute wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschließen. Mit diesem Gesetz konkretisieren wir unter anderem diejenigen Maßnahmen, die vom Bund und den Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, die Untersagung von Veranstaltungen und die Schließung der Gastronomie.
Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich derzeit darum, dass das Gesetz demokratische Rechte und den Einfluss des Bundestages aushebeln könnte. Diese Sorgen sind jedoch völlig unbegründet. Es gibt auch viele Falschmeldungen und Missverständnisse, denen wir entgegentreten wollen. Wir haben deshalb die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie aufgeschrieben:

Ist das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ein „Angriff auf unsere Demokratie“ und schwächt es das Parlament?
Nein, das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz bedeutet sogar noch mehr demokratische Legitimation der Corona-Schutzmaßnahmen, und es stärkt die Rolle des Deutschen Bundestages in dieser Pandemie. In dem Gesetz werden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie konkretisiert und klare zusätzliche Grenzen für besonders grundrechtssensible Verbote festgeschrieben. . Bund und Länder erhalten mit diesem Gesetz einen klaren Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen, die sie per Rechtsverordnung erlassen können. Diese Maßnahmen werden damit auf eine noch solidere rechtliche Grundlage gestellt.

Hebelt das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz das Grundgesetz aus?
Nein, selbstverständlich bleiben das Grundgesetz, die Grundrechte und die Parlamentsrechte unangetastet. Zwar wird es in der juristischen Fachsprache als „Ermächtigung“ bezeichnet, wenn ein Parlament einer Regierung den Erlass einer Rechtsverordnung gestattet. Mit einer Ermächtigung im Sinne einer dauerhaften Übertragung von Befugnissen an eine Regierung hat dies aber nichts zu tun. Eine Ermächtigung, die wie hier in einem Gesetz den Erlass von Rechtsverordnungen gestattet, kann jederzeit vom Parlament wieder abgeändert oder gänzlich rückgängig gemacht werden. Genau so ist und bleibt es mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz.

Kann der Deutsche Bundestag in Zukunft noch selbst über das Ende der Corona-Schutzmaßnahmen beschließen?
Ja, der Deutsche Bundestag hat wie schon bisher jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der Schutzmaßnahmen zu beschließen und die erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen.

Können Bund und Länder Corona-Schutzmaßnahmen künftig einfacher als bislang beschließen und damit leicht in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen?
Nein, die Vorgaben für Bund und Länder werden künftig sogar konkreter sein. Um die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich zu begrenzen und auch transparent zu machen, sind Rechtsverordnungen der Länder außerdem künftig zu begründen. Sie sind ab jetzt generell befristet und müssen, wenn sie länger als vier Wochen gelten sollen, verlängert und wiederum begründet werden. Nach dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz kommt es außerdem bei allen zu ergreifenden Corona-Schutzmaßnahmen darauf an, wie hoch die Infektionszahlen an einem Ort jeweils sind. Hierfür wird auf die Indikatoren der sog. „Inzidenzwerte“ mit den Schwellen von 35, 50 oder über 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen zurückgegriffen. Mit diesem Frühwarnsystem wollen wir den Schutz von Leib und Leben und die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems weiterhin gewährleisten.

Wofür ist das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz überhaupt notwendig?
Die Anpassungen im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz sind deshalb notwendig, weil in letzter Zeit, teilweise auch von Gerichten, die Frage gestellt wurde, ob die gesetzlichen Regelungen klar genug sind, auf deren Grundlage der Bund oder die Länder Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Rechtsverordnung anordnen. Deshalb konkretisieren wir diese gesetzlichen Grundlagen jetzt. Wir sind der Auffassung: In dieser schweren Krise brauchen wir größtmögliche Rechtssicherheit. Die Schutzmaßnahmen greifen für den Gesundheitsschutz teilweise tief in unsere Grundrechte ein. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen erwarten, dass diese Eingriffe auf einem verlässlichen rechtlichen Fundament stehen. Für gravierend grundrechtssensible Verbote wie etwa Versammlungen, Gottesdienste oder Besuchsregelungen in Senioren- und Pflegeheimen legen wir klare zusätzliche Grenzen fest. Solche Verbote dürfen nur erlassen werden, wenn eine wirksame Eindämmung der Coronavirus-Infektionen trotz aller anderen Schutzmaßnahmen erheblich gefährdet wäre. Ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss aber für Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen in jedem Fall gewährleistet bleiben.

Wofür ist es wichtig, ob eine epidemische Lage vorliegt und wer entscheidet darüber?
Nur wenn eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, kommen die in der neuen Regelung benannten Möglichkeiten für Corona-Schutzmaßnahmen zur Anwendung. Es können dann Rechtsverordnungen erlassen werden, die etwa Pflichten zum Tragen einer Maske, zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, die Untersagung oder Beschränkung von Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen, Abgabeverbote für Alkohol oder Sperrstunden und Schließungen von Gaststätten vorsehen. Wann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, entscheidet allein der Deutsche Bundestag. Eine epidemische Lage nationaler Tragweite kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine bedrohliche übertragbare Krankheit handelt. Ein schlichter Schnupfen, wie zum Teil gefürchtet wird, erfüllt diese Voraussetzungen keinesfalls. Das Parlament hat am 25. März 2020 per Beschluss das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt, und der Deutsche Bundestag wird das Fortbestehen dieser epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 18. November 2020 feststellen und bekräftigen. Wichtig ist: Auch über das Ende der epidemischen Lage entscheidet der Bundestag. Es besteht keine Pflicht des Bundestags, die epidemische Lage beizubehalten. Der Bundestag bleibt in seiner Entscheidung frei.

Wird mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz eine Impfpflicht eingeführt?
Nein. Richtig ist: Die Bundesregierung und auch wir als Unionsfraktion wollen keine Impfpflicht. Davon war und ist keine Rede. Es wird auch mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz keine Impfpflicht geben. Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz schafft lediglich die Voraussetzungen, damit der Impfstoff, wenn er verfügbar ist, all denjenigen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, die sich impfen lassen möchten. Zu diesem Zweck erarbeitet die Bundesregierung auch ein Impfkonzept, das Leitlinien erstellt, in welcher Priorität sich diejenigen impfen lassen können, die sich impfen lassen möchten. Denn es muss realistischerweise damit gerechnet werden, dass nicht sofort genügend Impfstoff für alle bereitgestellt werden kann. Dabei sind wir zuversichtlich, dass wir das Ziel einer ausreichend hohen Impfquote freiwillig erreichen. Dafür erkennen wir schon heute eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Entgegen einiger falscher Behauptungen, dass eine Impfdokumentation bei der Einreise notwendig ist, möchten wir hier ganz klar festhalten: Keiner Bürgerin und keinem Bürger wird die Einreise nach Deutschland verweigert, weil keine Impfung gegen das Coronavirus vorliegt. Wenn ein Impfstoff verfügbar ist, kann es aber zur Vermeidung einer Quarantäne nach Einreise aus einem Risikogebiet notwendig werden, eine Impfdokumentation vorzulegen.

Source:
Berlin, 17.11.2020
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bürgerinfo 030/227-55550

Kategorien
Corona

Homeoffice: Zukunft der Arbeit?

Die Corona-Pandemie hat das Arbeiten verändert: Wenn möglich wurde die Arbeit nach Hause verlagert. Homeoffice ist in aller Munde und hat sich aus der Nische der Telearbeit zur gelebten Realität für viele entwickelt. Auf unserer Themenseite „Homeoffice: Zukunft der Arbeit?“ beleuchten wir die Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit in ihrer ganzen Breite. Wir haben dazu in Videointerviews zehn Experten aus ganz unterschiedlichen Bereichen gefragt, wie sie die Situation einschätzen, wo sie die wichtigsten Problemfelder sehen und welche politischen Handlungsempfehlungen sie geben würden.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Wangermann – Konrad-Adenauer Stiftung

Zehn Experten geben Auskunft:
Prof. Dr. Hans Hanau, Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr
Prof. Dr. Hans Bertram, Soziologe
Judith Steinbrecher, BITKOM e.V.
Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel, Bund Katholischer Unternehmer (BKU)
Eva Rindfleisch, Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA)
Marc Biadacz MdB, Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales Prof. Holger Bonin, Institut für Arbeitsforschung (IZA)
Dr. Agnes Katharina Müller, Institut für Stadt- und Regionalplanung (ISR)
Elke Hannack, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Markus Burke, Deutschland sicher im Netz e. V. (DSiN)
Playlist der Videointerviews

Kategorien
Bundespolitik CDU Bundesvorstand Corona

Pandemie und Parteitage

An die Damen und Herren
Mitglieder der CDU Deutschlandswir stehen vor entscheidenden Wochen für unser Land. Die Infektionszahlen steigen exponentiell, viele Gesundheitsämter schaffen es nicht mehr, die Kontakte von Corona-infizierten Personen nachzuverfolgen. Mehr und mehr Menschen benötigen eine intensivmedizinische Behandlung. Es geht jetzt wieder darum, unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten, damit jeder die Behandlung erhält, die er benötigt.Vor diesem Hintergrund ist der CDU-Bundesvorstand zu der Auffassung gelangt, dass die pandemische Lage die Durchführung eines Präsenzparteitags am 4. Dezember nicht zulässt. Das gilt auch für die Variante mehrerer dezentraler Zusammenkünfte. Dem Bundesvorstand war es heute wichtig, das klare Signal auszusenden: Die CDU ist die Partei der Verlässlichkeit in der Corona-Krise. Politikerinnen und Politiker müssen Vorbild sein. Eine Präsenzveranstaltung wäre gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, denen wir in der Pandemie viel abverlangen, nicht vermittelbar.

Niemand hat sich diese Entscheidung leicht gemacht. Das Konrad-Adenauer-Haus hatte für Stuttgart nicht nur ein ausgeklügeltes Hygienekonzept entwickelt, sondern für die heutige Entscheidung verschiedene Optionen zur Durchführung eines Parteitages sehr tiefgründig geprüft und vorbereitet. Wir haben im Präsidium und im Bundesvorstand alle denkbaren Varianten bis zur Wahl des CDU-Bundesvorstands per Briefwahl mit ihren Vor- und Nachteilen intensiv diskutiert und am Ende einstimmig folgendes weiteres Verfahren vereinbart:

1.
Wir sind weiterhin überzeugt, dass ein Präsenzparteitag die beste Variante ist, um einen Vorstand zu wählen. Daher wollen wir das pandemische Geschehen genau beobachten und sobald es dieses zulässt, einen Präsenzparteitag durchführen.

2.
Wir setzen uns weiter dafür ein, dass ein Parteivorstand auch digital gewählt werden kann. Das ist derzeit rechtlich nicht möglich. Die Bundestagsfraktion wird daher gebeten, zu prüfen, ob und wie weitere gesetzliche Regelungen angepasst werden können, um dies bei zentralen, wie auch bei dezentralen Parteitagen zu ermöglichen.
Sofern hierzu eine Grundgesetzänderung erforderlich sein sollte, spricht sich der Bundesvorstand für eine entsprechende Änderung aus.

3.
Falls die pandemische Lage einen Präsenzparteitag nicht zulässt und die Rechtslage unverändert bleibt, gibt es die Möglichkeit eines digitalen Parteitags mit anschließender Briefwahl.

Bei der Sitzung am 14. Dezember wird der CDU-Bundesvorstand über diese Optionen beraten und – wenn möglich – entsprechend der oben genannten Gewichtung über die Durchführbarkeit entscheiden. Ansonsten wird die Entscheidung bei der Klausurtagung am 15./16. Januar 2021 herbeigeführt.

Es freut mich, dass der Bundesvorstand einstimmig diesen Beschluss gefasst hat, der auf eine ebenfalls einstimmige Empfehlung des Präsidiums zurückgeht. Der Austausch gestern und heute über die verschiedenen Optionen war nicht einfach, aber gewinnbringend. Alle Seiten konnten ihre Sichtweise einbringen und das Ergebnis ist ein Kompromiss, der uns die notwendige Flexibilität gibt, in der Corona-Pandemie die richtigen Entscheidungen für unser Land und für unsere Partei zu treffen. Zugleich stellt er aber auch sicher, dass zeitnah darüber entschieden wird, auf welche Art und Weise die Wahl des CDU-Bundesvorstands durchgeführt wird.

Der Bundesvorstand hat außerdem den Generalsekretär beauftragt, den Bundestagswahlkampf für die Partei weiterhin in vollem Umfang vorzubereiten. Wie in den letzten Wochen und Monaten werden wir das auch vertrauensvoll mit den Gremien und mit den Kandidaten rückkoppeln, damit die Partei nach den Vorstandswahlen nahtlos in den Wahlkampf starten kann.

Mir und allen, die heute diesen Beschluss gefasst haben, ist bewusst: Die Situation ist nicht einfach. Sie erfordert von jedem von uns, sich in den Dienst unserer Partei zu stellen und einen eigenen Beitrag zur Geschlossenheit zu leisten. Lassen Sie uns beisammenbleiben. Wenn wir es schaffen, die Corona-Pandemie und ihre Folgen so gut wie möglich zu bewältigen, werden die Menschen zu Recht auch weiterhin in unsere CDU vertrauen. Für uns wie im ganzen Land gilt jetzt einmal mehr: Die wirksamste Antwort gegen die Krise ist der Zusammenhalt.

Zusammen werden auch die drei Kandidaten sein. Im Gespräch am 3. November um 18:30 Uhr im Rahmen unserer ersten digitalen Kandidatenrunde, live auf cdu.de. Mit allen Kandidaten ist vereinbart, dass Sie als Mitglied dort die Gelegenheit haben, Ihre Fragen an die Kandidaten zu richten – gerne auch schon jetzt als Text, Videobotschaft oder Sprachnachricht an kandidatenrunde@cdu.de. Ich freue mich, wenn Sie diese Gelegenheit nutzen.

Vor allem aber: Bleiben Sie gesund und treten Sie überall dafür ein, dass die CAHLA-Regeln befolgt werden, damit wir diese Pandemie gemeinsam wieder in den Griff bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerin
Annegret Kramp-Karrenbauer
Vorsitzende der CDU Deutschlands

Kategorien
Corona Gesundheit Schulbeginn

Stellungnahme der Frauen Union des Landverbandes Braunschweig zum Schulbeginn August 2020 unter Coronabedingungen

26.08.2020

Die Frauen Union – CDU Landesverband Braunschweig sieht den Schulstart nach den Sommerferien 2020 und der Reisezeit mit großer Besorgnis.

Der Schulbeginn startet nach Szenario A (eingeschränkter Regelbetrieb) mit voller Klassenstärke (bis zu 32 Personen) in einem Raum. Dies ist an vielen Schulstandorten ein sehr risikoreiches Vorgehen im Hinblick auf steigende Coronainfektionszahlen in Niedersachsen durch die vielen Reiserückkehrer, auch aus Risikogebieten.Diese Gruppengröße macht es in vielen Klassenräumen kaum möglich, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Des Weiteren ist ein starkes Infektionsrisiko dadurch gegeben, dass im Herbst und Winter die Belüftung der Klassenräume nicht nach der Empfehlung gewährleistet ist, so wie dieses in den Sommermonaten durchgeführt werden konnte. Hinzu kommt, dass die Schüler*innen in öffentlichen Verkehrsmitteln dicht gedrängt sitzen und stehen, wenn alle Schüler*innen zeitgleich die Schule besuchen. Dieses dient nicht dazu, dass das Infektionsgeschehen verringert wird.
Hier ist auf die Einhaltung der Maskenpflicht unbedingt und ohne Ausnahmen zu achten.
Viele Lehrerinnen und Lehrer sowie Schüler*innen und Eltern fühlen sich bei diesem Szenario unwohl und befürchten eine Ansteckung.
Vor diesem Hintergrund ist das gemeinsam Lernen schwer und die Gesamtsituation sehr belastend für alle Beteiligten.

Der Virologe Christian Drosten empfiehlt in seinem letzten Interview in der Zeitung „Die Zeit“ im August, die Klassen zu teilen, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Dieses hält auch die Frauen Union für sinnvoll, da der Mindestabstand dann in den Räumen bei Maximal 16 Schülern gegeben ist. Vor den Ferien hat in den Schulen, nach dem Lockdown, Szenario B (Lernen im Wechselmodell -eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause) stattgefunden, was vieler Orts gut funktioniert hat. Viele Schüler haben die kleinen Gruppen als einen Vorteil empfunden, da sie sich besser konzentrieren konnten und dadurch, in der Zeit der Pandemie, mehr gelernt haben, obwohl sie nicht täglich in der Schule waren. Die Lehrer*innen hatten außerdem viel mehr Zeit auf die Schülerinnen und Schüler einzugehen. Dadurch, dass in dieser Phase das Lernen von zu Hause bereits eingeübt wurde, fällt es jetzt nicht mehr so schwer daran anzuknüpfen.
Daher plädiert die Frauen Union – CDU Landesverband Braunschweig dafür, möglichst schnell das Wechselmodell wieder einzuführen, um alle an Schule beteiligten zu schützen.

Marion Övermöhle-Mühlbach, Vorsitzende, betont noch einmal, dass es für Familien mit Kindern in Zeiten der Pandemie eine situationsbedingte Beschulung ohne eine nochmalige Veränderung geben muss.

Daher fordern wir die baldige Umstellung auf die Beschulung nach Szenario

  1. Die Beschulung nach Szenario B würde eine, aus der zweiten Hälfte des Schuljahres 2019/2020, bewährte Form fortführen und dieses würde Sicherheit in die Planungen für in den Herbst- und die Wintermonaten bringen.

Diese Sicherheit in der Planung ist wichtig für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für ein einigermaßen unbelastetes Lernumfeld für die Schüler*innen.Wir sind der Meinung, dass sich die Wirtschaft und die Gesellschaft keinen zweiten Lockdown leisten kann und wir sollten alles tun, um diesen zu verhindern.

Annette Bossert
Foto: https://cdu-niedersachsen.de/schulstart2020/

Kategorien
Braunschweig Corona Einzelhandel

CDU unterstützt Fortführung des „stadtsommervergnügen“

Köster: Schausteller beleben die Innenstadt und erzielen existenzsichernde Einnahmen
Mit einem Schreiben an Oberbürgermeister Ulrich Markurth unterstützt die CDU-Fraktion den Vorschlag der Schausteller, das erfolgreiche „stadtsommervergnügen“ mit zahlreichen Fahrgeschäften und Imbissbuden in der Braunschweiger Innenstadt bis in den September hinein zu verlängern. Das „stadtsommervergnügen“ war zunächst nur für den Zeitraum vom 31.07. bis 30.08.2020 geplant, um den Schaustellern die Möglichkeit zu geben, in Zeiten von Corona unter den notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln dennoch Einnahmen zu erzielen.
„Corona hat unmittelbare Auswirkungen auf alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens, oft jedoch in unterschiedlichen Ausprägungen. Unsere Schausteller leiden besonders unter den notwendigen Beschränkungen, deshalb unterstützen wir ihre kreativen Ideen“, begründet Thorsten Köster, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Braunschweig die Initiative seiner Fraktion.

Mit Beginn der Corona-Pandemie seien den Schaustellern sämtliche Veranstaltungen und damit ihre kompletten Einnahmen weggebrochen. Zunächst wurde mit der „Kirmes to go“ auf dem Harz und Heide-Gelände ein guter Einfall umgesetzt. Direkt in der Braunschweiger Innenstadt können sich nun nicht nur mehr Schausteller beteiligen, es werden auch mehr Menschen erreicht.

„Bereits im Juni haben wir im Wirtschaftsausschuss nachgefragt, wie die Verwaltung die Pläne unserer Schausteller unterstützen kann. Da der Schaustellerverband die Verwaltung nun offiziell um eine Verlängerung bis Ende September gebeten hat, unterstützen wir diese Initiative voll und ganz. Alle Buden sind aufgebaut, das Wetter spielt bisher auch mit. Warum soll das „stadtsommervergnügen“ nicht weitergeführt werden?“ stellt Köster eine rhetorische Frage.

Mit der Weiterführung des „stadtsommervergnügen“ leistet die Stadt nach Ansicht der CDU-Fraktion nicht nur unbürokratische Hilfe für eine stark von der Corona-Pandemie betroffene Branche, sondern belebt auch weitere Teile der Innenstadt und bietet etwas Ablenkung in diesen schwierigen Zeiten. Die CDU geht nun von einer schnellen Zustimmung durch die Verwaltung aus, so dass einem weiteren Vergnügen in der Braunschweiger Innenstadt nichts im Wege steht.

Source:
Thorsten Köster
Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Braunschweig
Rathaus, Zimmer A1.48
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 – 470 3800
Mobil: 0175 – 8305 459
Fax: 0531 – 470 2970
E-Mail: thorsten.koester@braunschweig.de
Internet: www.cdu-bs.de

Facebook: www.facebook.com/CDUFraktionBS

Kategorien
Allgemein Corona Gesundheit

Es gibt kein Recht auf Fremdgefährdung

Zu den Corona-Demonstrationen sagt der Stellvertretende Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Bei aller Bedeutung des Demonstrationsrechts muss klar sein: Wer ohne Mund-Nase-Schutz dicht an dicht steht, gefährdet völlig unverantwortlich andere – ihr Leben, ihre wirtschaftliche Existenz. Der Demonstrant von heute kann eben der Superspreader von morgen sein. Hygieneauflagen für Demonstrationen sind daher nicht nur zumutbar, sondern geboten. Nur so können die Demonstranten ihre Rechte ohne Gefährdung Dritter ausüben. Organisatoren müssen verpflichtet werden, schlüssige und detaillierte Hygienekonzepte vorzulegen. Deren Einhaltung muss konsequent überprüft und Verstöße auch mit empfindlichen Geldbußen sanktioniert werden. Auch Pöbler und Randalierer müssen konsequenter bestraft werden. Es muss ein klares Zeichen gesetzt werden, dass sich der Rechtsstaat nicht auf der Nase herumtanzen lässt. Denn auch wenn manche Corona-Demonstranten das anders sehen: Es gibt kein Recht auf Fremdgefährdung. Im Gegenteil: Gerade die Bewältigung einer Pandemie und die damit verbundene Krise setzen ein besonderes Verantwortungsbewusstsein für andere voraus.“
Source:
https://www.cducsu.de/presse/pressestatement/es-gibt-kein-recht-auf-fremdgefaehrdung