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frauenORTE Niedersachsen

Eine gelungene Ausstellungseröffnung frauenORTE Niedersachsen. Über 1000 Jahre Frauengeschichte, konzipiert vom Landesfrauenrat Niedersachsen. Donnerstagabend in der VHS Alte Waage in Braunschweig mit tollen Referentinnen/Referenten:
die Braunschweiger Bürgermeisterin Anke Kaphammel, Oliver Schatta, MdL, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Braunschweig Marion Lenz sowie die Vorsitzende des Landesfrauenrates Marion Övermöhle-Mühlbach.
Braunschweig hat als einzige Stadt in Niedersachsen zwei Frauenorte aufzuweisen: Ricarda Huch und Minna Faßhauer und bietet einen vielfältigen Einblick in die Biografien von 35 exponierten Frauen. Die hier porträtierten außergewöhnlichen Frauen waren Eroberinnen des politischen Terrains, Pionierinnen in Bildung und Beruf, Schöpferinnen von Kunst und Kultur, Akteurinnen zwischen den Konfessionen.
Ergänzt wird die Ausstellung durch den besonders aktuellen Gesichtspunkt “Wir haben die Wahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht – 100 Jahre Aufbruch“.

Nach tollen und informativen Beiträgen bot sich die Gelegenheit mit einem Glas Wein und einem Imbiss die Frauen aus den unterschiedlichsten Bereichen und Epochen näher zu betrachten. Und die Chance zu netzwerken war natürlich auch gegeben.

„Teilhabe, mitmachen und laut sein“, waren die Schlagworte von Oliver Schatta. Frauen engagiert euch in Parteien, so können wir gemeinsam viel mehr erreichen! Dem können wir uns ohne Einschränkungen anschließen.

https://www.frauenorte-niedersachsen.de/

Source:
Frauen Union Kreisverband Braunschweig
Vorsitzende Dr. Birgit Pohl
Gieselerwall 2, 3810 Braunschweig
Tel. 0531 24 44 20
Web: http://fu-braunschweig.de
E-Mail: kontakt@fu-braunschweig.de

v.l. Julia Kark, Marion Lenz, Birgit Pohl, Marion Övermöhle-Mühlbach,
Oliver Schatta, Anke Kaphammel
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Ausstellungseröffnung frauenORTE Niedersachsen

Save the date:
7.2.2019, 18.00 UHR, VHS Alte Waage

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Internationaler Frauentag am 8. März 2019

Die Würde der Frau ist unantastbar!
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“, so Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes. Er garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde.

Die Würde einer Frau zu achten – dazu gehören auch die Achtung vor ihrer Freiheit, ihrer Selbstbestimmung und der Schutz vor Diskriminierung, Ausbeutung und vor gewalttätigen Übergriffen. Das müsste selbstverständlich sein. ABER:

Gewalt erfahren viele Frauen und Mädchen an allen Tagen des Jahres.
Mit der Kampagne „Die Würde von Frauen und Mädchen ist unantastbar“
wird der Forderung nach dem Recht auf ein gewaltfreies
Leben Nachdruck verliehen und darauf aufmerksam gemacht, dass der alltägliche Sexismus zu wenig Beachtung findet.
Die drei Frauen, die für diese Kampagne ihr Gesicht zeigen, machen deutlich:
Frauen und Mädchen sind selbstbestimmt und frei. Ihnen muss Respekt und Achtung entgegengebracht werden, egal, ob jung oder alt, egal, wie sie aussehen, sich geben, sich kleiden oder schmücken, egal welcher Herkunft, egal welcher sexueller Orientierung oder Identität. Drei Frauen aus drei Generationen.
Mit verschränkten Armen und festem Blick schauen sie ihr Gegenüber stolz an.

Ihre Botschaft: „Die Würde von Frauen und Mädchen ist unantastbar.

In Braunschweig und überall.“

Unmissverständlich soll klargemacht werden: Jede Frau und jedes
Mädchen hat das Recht, gewaltfrei zu leben. Sexuelle Gewalt ist ein Instrument der Machtausübung. Je mehr Raum sich Frauen nehmen, desto mehr wird auf dieses Instrument zurückgegriffen.
Alltägliche Beleidigungen, Belästigung am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, Übergriffe und Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sexualisierte Werbung, der frauenfeindliche Witz im Freundeskreis, im Kollegium und auf der „Herren“-Sitzung scheinen – auch heute
noch – nicht der Widerrede wert.

2019 wird das Grundgesetz und damit auch der Artikel 1 GG 70 Jahre alt. Ein Grund zum Feiern, aber auch eine gute Gelegenheit, die konsequente Umsetzung dieses Paragraphen für alle Menschen, die im Schutz des Grundgesetzes leben, zu fordern. Ein Appell an Politik, Rechtsprechung und an die Gesellschaft.

Das vielseitige Programm des 8.März-Bündnisses zeigt aus unterschiedlichen Blickwinkeln, wo und in welchem Ausmaß die Würde von Mädchen und Frauen immer wieder missachtet, verletzt und gefährdet wird – und was wir dagegen tun können. Ein Programm, das neben Musik, Kultur und Tanz zum Nachdenken und Diskutieren anregen soll, und das Fragen aufwirft, die heute aktueller und drängender sind denn je.

Die Frauen Union ist mit der
Ausstellung frauenORTE Niedersachsen im Februar in der VHS Alte Waage
https://fu-braunschweig.de/2019/01/ausstellungseroeffnung-frauenorte-niedersachsen/
sowie
einem Workshop „Kommunikation in herausfordernden Situationen – Umgang mit unfairen Angriffen“ am 9.3.2019 um 15:00 Uhr in der VHS Alte Waage
in diesem Jahr mit dabei!

http://www.braunschweig.de/kultur/veranstaltungen/blickpunkte_sonstige/frauentag2019.html

http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/fb_institutionen/fachbereiche_referate/ref0150/Postkarte2019-A6.pdf

http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/fb_institutionen/fachbereiche_referate/ref0150/IntFrauentag2019_WEB.pdf

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Allgemein Frauen Frauenwahlrecht

Presseerklärung der Frauen Union Niedersachsen anlässlich des hundertjährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts

100 Jahre Frauenwahlrecht – Zeit für Parität in den Parlamenten

Am 19.01.1919 durften erstmals Frauen wählen und gewählt werden. Mehr als 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab, von 300 Kandidatinnen erhielten 37 Frauen ein Abgeordnetenmandat. Das entsprach einem Frauenanteil von 8,7 %. Heute beträgt der Frauenanteil im niedersächsischen Landtag 28 %, in der CDU-Fraktion sogar nur 18 % und ist noch weit von einer angemessen Repräsentanz von Frauen entfernt. „Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist weiblich, dies muss sich in den Parlamenten widerspiegeln“, so die Landesvorsitzende der Frauen Union Niedersachsen, Ute Krüger-Pöppelwiehe. Die Gründe, warum der Frauenanteil so niedrig ist und in den letzten Jahren sogar rückläufig wurde, sind vielfältig. „Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Frauenteilhabe und auch der Mitgliederanteil von Frauen in den Parteien höher sind, die verpflichtend die Teilhabe von Frauen regeln.“

„100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist es Zeit, über ein Parité-Gesetz zu beraten“, so Ute Krüger-Pöppelwiehe und verweist auf die neuesten Aussagen der Bundesvorsitzenden der CDU Deutschlands, Annegret Kramp-Karrenbauer, anlässlich einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Jubiläum des Frauenwahlrechts. Annegret Kramp-Karrenbauer appellierte, auf eine paritätische Verteilung bei der Listenaufstellung für Wahlen konsequenter hinzuarbeiten. Die CDU-Bundesvorsitzende ist  überzeugt: „Wenn man gezwungen ist, Frauen zu suchen, findet man auch welche“ und ergänzt: „Nur mit einem überzeugendem Angebot an Frauen gewinnt man Wählerinnen und Wähler!“

Bemühungen, wie Mentoring-Programme oder freiwillige Quoren haben alleine nicht zum Erfolg geführt. „Da freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen, ist es nur eine logische Konsequenz, jetzt auch verpflichtende Instrumente einzuführen. Wer Frauen stärker an der politischen Macht teilhaben lassen will, muss sich intensiv mit einem Modell wie dem Parité-Gesetz auseinandersetzen. Wer ernsthaftes Interesse an einer Frauenbeteiligung hat, darf es nicht weiter bei freiwilligen Maßnahmen belassen.“

Source:
Frauen Union der CDU in Niedersachsen
Ute Krüger-Pöppelwiehe
Vorsitzende der Frauen Union der CDU in Niedersachsen
Hindenburgstr. 30
30175 Hannover
Mobil: 0151-15 23 79 19
Email: ute.krueger@email.de

 

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2019

Die Frauen Union Kreisverband Braunschweig wünscht ein erfolgreiches, gesundes und frohes Jahr 2019

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Wir wünschen eine schöne Adventszeit

Die Frauen Union Braunschweig wünscht eine angenehme Adventszeit!

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Landesdelegiertentag der Frauen Union Niedersachsen: Forderung zur Änderung des Wahlrechts erhält volle Unterstützung!

Am vergangenen Wochenende trafen sich die Frauen der CDU Niedersachsen zu ihrem jährlichen Delegiertentag im Peiner Forum. Das Motto dieses Jahr lautete: „100 Jahre Frauenwahlrecht: Wählen ja – Teilhabe nein?“.
Die Frauen Union Niedersachsen fordert eine Reform des Wahlrechts zugunsten von Frauen und die Einführung von Tandem-Wahlkreisen.

„Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden. Das ist eine große Errungenschaft der Demokratie. Echte Parität in den deutschen Parlamenten bestand jedoch bisher nie und seit einigen Jahren lässt sich beobachten, dass der Anteil der Frauen in den Parlamenten eher wieder rückläufig ist“, stellt die Landesvorsitzende; Ute Krüger-Pöppelwiehe, in ihrer Begrüßungsrede fest. „Daher fordert die Frauen Union Niedersachsen Reformen, sowohl innerparteilich, wie auch im Wahlrecht.“

Unterstützung für eine bessere Beteiligung und Einbindung von Frauen findet sie bei dem Landesvorsitzenden der CDU in Niedersachsen, Bernd Althusmann, der die anwesenden Delegierten auffordert, die Reformvorschläge der Frauen Union Niedersachsen offen zu diskutieren. „Männer müssen auch bereit sein, Platz für Frauen zu machen. Wir brauchen hier eine Veränderung der Haltung und ein Maßnahmenpaket, um mehr Frauen in die Politik zu bekommen.“

Dieses breite Paket der Frauen Union sind die Unterstützung des Tandem-Projekts der CDU in Niedersachsen, das Reißverschlussverfahren auf den Listen und Tandem-Wahlkreise.

„Andere Länder haben schon längst Lösungen gefunden“, stellt die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, Annette Widmann-Mauz, fest. „Wir müssen daher alle Chancen nutzen, damit mehr Frauen in die Parlamente kommen.“

„Dass so wenig Frauen an aktiven Parteiämtern teilhaben, liegt nicht am mangelnden politischen Interesse und Engagement der Frauen, sondern an der politischen Kultur“, erklärt Krüger-Pöppelwiehe. „Eine Kultur und Struktur die seit 60 Jahren festgefahren ist, lässt sich nicht einfach ändern. Daher brauchen wir geeignete Instrumente, um diese Strukturen aufzubrechen. Das Tandem-Projekt, das Reißverschlussverfahren und die Tandem-Wahlkreise sind geeignete Instrumente.“ Die anwesenden Delegierten sprachen sich einstimmig für das Positionspapier und somit auch für die Einführung von Tandem-Wahlkreisen aus. „Diese Reformen sind längst überfällig!“, so eine Stimme aus dem Forum.
Exkurs Tandem-Wahlkreise:
In Tandem Wahlkreisen werden jeweils zwei Wahlkreise zusammengefasst. Jede politische Partei stellt eine Frau und einen Mann als Direktkandidatin und Direktkandidat im Wahlkreis auf. Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei diesem Modell drei Stimmen: Eine Stimme für die weibliche Direktkandidatin, eine Stimme für den männlichen Direktkandidaten und eine dritte Stimme für die Partei. Somit werden in jedem Wahlkreis automatisch eine Frau und ein Mann gewählt. Die Stimme für die Partei entscheidet wie bislang auch über die Gesamtzahl der Mandate der Partei im Parlament. Da sowohl die Wahlkreiskandidatin als auch der Wahlkreiskandidat direkt gewählt werden, ist vorstellbar, dass die beiden in einem Wahlkreis direkt gewählten Abgeordneten sogar unterschiedlichen Parteien angehören.

Link zum Positionspapier der Frauen Union Niedersachsen:
http://www.fu-niedersachsen.de/media/download/A_Positionspapier_LDT_2018.pdf?m=1535525797&
Bild: Links Ute Krüger-Pöppelwiehe (Landesvorsitzende der Frauen Union Niedersachsen) und rechts Minister Dr. Bernd Althusmann MdL (Landesvorsitzender der CDU in Niedersachsen)
Source:
Frauen Union der CDU in Niedersachsen
Landesvorsitzende Ute Krüger-Pöppelwiehe
Hindenburgstr. 30
30175 Hannover
Tel.: 0511-27991-64
Handy: 0151-15237919
www.fu-niedersachsen.de
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Allgemein Frauen Landespolitik Politische Teilhabe

100 Jahre Frauenwahlrecht: Wählen ja – Teilhabe nein?

Die Frauen Union Niedersachsen trifft sich am 25. August 2018 im Forum Peine zu ihrem diesjährigen Delegiertentag. Das Motto lautet: “ 100 Jahre Frauenwahlrecht: Wählen ja – Teilhabe nein?“ Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden. Das ist eine große Errungenschaft der Demokratie. Echte Parität in den deutschen Parlamenten bestand jedoch bisher nie und seit einigen Jahren lässt sich beobachten, dass der Anteil der Frauen in den Parlamenten eher wieder rückläufig ist. Die Frauen Union Niedersachsen hat daher ein Positionspapier mit Instrumenten und Maßnahmen entwickelt, um den Frauenanteil in den Parlamenten, aber auch in ihren eigenen internen Partei-Gremien langfristig deutlich zu erhöhen. Durch drei Säulen soll dies erreicht werden: Das Tandem-Projekt, einem Reißverschlussverfahren auf den Listen und Tandem-Wahlkreise. Drei Säulen für mehr Teilhabe

Erste Säule ist das Tandem-Projekt, dessen Start auf dem Delegiertentag erfolgt. Aktive und ehemalige Funktions- und Mandatsträger*innen geben ihr Wissen und ihre Erfahrung als Mentor*innen direkt an ihr Mentee weiter. Zweite Säule ist das Reißverschlussverfahren, durch das eine paritätische (quotierte) Besetzung von Wahllisten erreicht wird, wobei sich jeweils eine Kandidatin mit einem Kandidaten abwechselt. Dritte Säule sind die Tandem-Wahlkreise. Hierbei wird die Zahl der Wahlkreise halbiert. Jede politische Partei stellt eine Frau und einen Mann als Direktkandidatin und Direktkandidat im Wahlkreis auf. Jede Wählerin und jeder Wähler hätte bei diesem Modell drei Stimmen: Eine Stimme für die weibliche Direktkandidatin, eine Stimme für den männlichen Direktkandidaten und eine dritte Stimme für die Partei. Somit würden in jedem Wahlkreis automatisch eine Frau und ein Mann gewählt sein, die Stimme für die Partei entscheidet wie bislang auch über die Gesamtzahl der Mandate der Partei im Parlament. Da sowohl die Wahlkreiskandidatin als auch der Wahlkreiskandidat direkt gewählt werden, ist vorstellbar, dass die beiden in einem Wahlkreis direkt gewählten Abgeordneten sogar unterschiedlichen Parteien angehören. Des Weiteren wird die Literaturwissenschaftlerin Dr. Isabel Rohner wird mit ihrem Beitrag über „100 Jahre Frauenwahlrecht: Ziel erreicht! Und weiter?“ den anwesenden Frauen der CDU in Niedersachsen weitere, neue Impulse geben. Als weitere Rednerinnen und Redner sind unter anderem die Vorsitzende der Frauen Union Deutschlands, Annette Widmann-Mauz MdB, der CDU-Landesvorsitzende aus Niedersachsen, Dr. Bernd Althusmann MdL und der niedersächsische CDU-Generalsekretär Kai Seefried MdL eingeladen. Source: Frauen Union der CDU in Niedersachsen Landesvorsitzende Ute Krüger-Pöppelwiehe Hindenburgstr. 30 30175 Hannover Tel.: 0511-27991-64 Handy: 0151-15237919 www.fu-niedersachsen.de
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Thorsten Köster einstimmig zum CDU-Fraktionsvorsitzenden gewählt.

Die Frauen Union Kreisverband Braunschweig gratuliert dem neuen Fraktionsvorsitzenden.
Foto: Björn Küssner

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Datenschutz

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Liebe Mitglieder der Frauen Union,

am  25. Mai 2018 tritt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft und wird in deutsches Recht überführt. Ziel der DS-GVO ist neben einer Anpassung der Vorschriften an den technischen Fortschritt, die Vermeidung eines Datenschutzgefälles innerhalb der EU durch die Schaffung eines weitestgehend einheitlichen Datenschutzrechtes. Hierdurch werden vor allem die Rechte und Kontrollmöglichkeiten derjenigen gestärkt, deren Daten verarbeitet werden (Betroffene). Ihre Rechte werden durch neue Transparenz- und Informationspflichten gegenüber den datenverarbeitenden Unternehmen und Organisationen gestärkt. Betroffene sollen leichter Zugang zu ihren Daten und Informationen über deren Nutzung haben. Außerdem wird der Anspruch auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten nun gesetzlich geregelt.
Neben bereits bekannten Pflichten stellt die neue DS-GVO weitergehende Anforderungen an den Datenschutz in Organisationen. Neu ist beispielsweise die Pflicht, elektronische Geräte und Anwendungen datenschutzfreundlich voreinzustellen. Ebenfalls neu eingeführt wird die Pflicht zur Datenschutz- Folgenabschätzung (DSFA), also einer Vorabkontrolle der möglichen Risiken zum Schutz der persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen.

Die damit verbundene sogenannte Beweisumkehrpflicht führt zu erheblichen Nachweispflichten aller datenverarbeitenden Stellen, Unternehmen und Organisationen. Hierzu gehört auch die Frauen Union als eine Vereinigung der CDU.

Die beiden grundsätzlichen Hauptaufgaben, die das neue DS-GVO für alle datenverarbeitenden Stellen vorsieht, sind:

1. das Transparenzgebot: weitreichende Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen 2. die Beweisumkehrpflicht zu Lasten der Dateninhaber (z.B. Parteien). Zur Durchsetzung der neuen DS-GVO wird es künftig erheblich wirksamere und abschreckendere Sanktionsmechanismen gegen Verstöße in Form von hohen Bußgeldern geben. Diese können je nach Fall und Verstoß mit 10-20 Millionen Euro oder bis zu 4% eines gesamten Jahresumsatzes einer Firma oder Organisation betragen. Hinzu kommen möglicherweise erhebliche Schadenersatzansprüche der Betroffenen. Daher ist es dringend erforderlich, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und rechtlich einwandfreie Regelungen zu treffen!
Um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen, finden Sie nachfolgend einige der wichtigsten Begrifflichkeiten und deren Erklärungen anhand von Beispielen in Bezug auf unsere Arbeit innerhalb der Frauen Union – ohne Garantie auf Vollständigkeit.

Wichtig hierbei ist, dass Sie und wir nachweisen können, dass für einen möglicherweise entstandenen Schaden keine Verantwortung unserer Organisation vorliegt.
Die kontrollierenden Aufsichtsbehörden sind dabei weisungsungebunden und autark; dies geht im Verstoßfall bis zu Zutrittsrechten in Ihre und unsere Büro- oder möglicherweise sogar Privaträume.
Sie sind nach dem Gesetz „verantwortlich“ bezüglich aller personenbezogenen Daten anderer (ggfs. auch externe Daten von Nichtparteimitgliedern), wenn Sie über deren Zwecke und Mittel der Verarbeitung und Nutzung entscheiden. Neben allen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen unserer Partei und der Vereinigungen fallen darunter auch alle Vorsitzenden und alle Vorstandsmitglieder, Mitgliederbeauftragte oder ehrenamtliche Geschäftsführer in allen Gliederungsebenen! Wichtig für Sie zu wissen ist, dass wir als Vereinigung der CDU im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Mitgliederdaten lediglich sogenannte „Dritte“ sind. Als Mitglied („Daten-Erstinhaber“) tritt man in einen CDU Kreisverband ein, aufgrund dessen ist dieser der Inhaber dieser Daten; daher liegt die Datenherrschaft immer beim jeweiligen Kreisverband („Zweiter“). Wir als Vereinigung der CDU sind daher nur als „Dritte“ zu sehen. Darüber hinaus gibt es oft eigene Datensammlungen, z.B. zur Einladung von Nicht-Mitgliedern zu Veranstaltungen.

Die CDU-Bundesdatenschutzbeauftragte rät daher, die Grundsätze des Umganges mit personenbezogenen Daten und den entsprechenden IT Richtlinien innerhalb jedes Kreisverbandes mittels eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses zu bestätigen.

Was sind personenbezogene Daten:
Grundsätzlich sind alle Daten „personenbezogen“, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Klassisch sind dies: Name, Adresse, E-Mail-Kennung, aber auch die IP-Adresse, Cookies, Geräteinformationen, Software-Anwendungen des Betroffenen, genutzte Portale und Kanäle des Betroffenen usw. Darüber hinaus erfahren Sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten oft besondere persönliche Daten. Diese sogenannten „sensitiven“ oder „sensiblen“ Daten und Informationen stehen ebenfalls unter Datenschutz – dazu zählen nach dem Gesetz:
– rassische Zugehörigkeit (Hautfarbe, Volkszugehörigkeit),
– ethnische Herkunft,
– religiöse und weltanschauliche Überzeugungen,
– sexuelle Orientierung, u.v.m.
– und auch die politische Meinung gehört dazu!
Gerade letzter Punkt ist nach den künftig geltenden Bestimmungen sehr weit zu verstehen. Personenbezug ist nur bei natürlichen lebenden Personen möglich, juristische Personen genießen keinen Schutz nach der DS-GVO. Ebenso fallen persönliche oder familiäre Tätigkeiten (z.B. private Post) nicht unter das DS-GVO.
Nachfolgend einige Beispiele aus der Praxis:
1. Sie planen eine Mitgliederversammlung in ihrem Kreisverband und verwenden eine Mitgliederliste. Schon die Information, dass jemand Mitglied der Frauen Union ist, vermittelt eine persönliche politische Einstellung und gehört somit zu den personenbezogenen Daten und bedarf deshalb des besonderen Schutzes vor dem Zugriff Dritter.
2. Sie laden zu  Vorstandssitzungen und Veranstaltungen ein. Dafür nutzen sie einen E-Mail-Verteiler. Diese Mailadressen sind personenbezogene Daten, sofern Sie keine Aliasadressen: z.B. vorname.nachname@fu-musterstadt.de verwenden. Auch bei öffentlich zugänglichen (E-Mail)-Adressen muss nachgewiesen werden können, dass sie ebensolche sind oder waren.
3. Bildrechte / Verlinkung z.B. in den sozialen Medien: Das Gesetz erlaubt nur die Verarbeitung für interne Zwecke. Eine Offenlegung wie z.B. Veröffentlichung im Internet oder Übermittlung an Dritte ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Person ist nicht gestattet. Die Einwilligung muss sich genau auf einen bestimmten dargestellten Zweck beziehen. Eine Einwilligung für unbestimmte Zwecke ist nicht zulässig!
Beispiel: Sie erstellen Bilder bei einer Veranstaltung, die Sie in den sozialen Medien wie Facebook oder auf Ihrer Homepage veröffentlichen bzw. posten möchten? Hier reicht es in der Regel, wenn entweder vorab z.B. bereits im Eingangsbereich der Veranstaltung ein für alle unübersehbares Schild aufgestellt wird, mit einem entsprechenden Hinweis zur Abtretung der Bildrechte. Tipp: machen Sie vor der Veranstaltung von dem / den aufgestellten Schildern ein Foto per Smartphone mit den exakten GPS Daten. So können Sie im Nachhinein immer nachweisen, dass Sie hier Ihrer Informationspflicht nachgekommen sind. Bei spontanen Fotos z.B. von mehreren Personen ist es durchaus ausreichend laut und unter Zeugen mitzuteilen, dass dieses Bild evtl. veröffentlicht wird (am besten so exakt wie möglich- z.B. Veröffentlichung auf Facebook) – wer hiermit nicht einverstanden ist, sollte sich nicht mit ablichten lassen. Auch bei Verlinkungen einzelner Personen über Facebook/ Twitter oder Instagram etc. zu Texten oder Bildern sollten Sie sich immer vorab die Einwilligung der jeweiligen Person einholen!
4. Zweckbindung:
Die Zwecke der Datenverarbeitung müssen eindeutig und bereits vor der Erhebung festgelegt sein und dürfen nicht nachgeschoben werden. Schwammige Zweckbekundungen müssen unterbleiben. Wichtig ist immer eine konkrete Zweckbenennung.
Sie erhalten eine Visitenkarte von jemandem, der zu einer bestimmten Veranstaltung eine Einladung wünscht? Bitte vermerken Sie sich am besten direkt auf der Visitenkarte, zu welchem Zweck Sie diese erhalten haben und nutzen diese auch nur hierfür. Eine Einwilligung zur Datennutzung ist immer fallbezogen!
5. Weitergabe an Dritte nur nach vorheriger dezidierter Einwilligung der  Betroffenen Beispiele: Ihre ortsansässige Bundestags- oder Landtagskandidatin möchte gerne regelmäßig die FU Mitglieder informieren und bittet Sie um eine Adressliste oder einen E-Mail Verteiler; oder ein Mitglied möchte z.B. für eine Veranstaltung oder zum Informationsaustausch eine Mitgliederliste. Sie dürfen diese Daten nicht herausgeben! Lediglich wenn der Betroffene vorab schriftlich dem Kreisverband seine persönliche Einwilligung z.B. zum Erhalt des Newsletters eines Abgebordneten zugestimmt hat, darf er in dieser Angelegenheit auch angeschrieben werden. Besondere Vorsicht ist bei der Beantwortung von E-Mails (elektronischer Post) geboten, insbesondere, wenn in der Adresszeile mehr als ein Empfänger vermerkt ist. Eine Weiterleitung, in der alle Adressen ersichtlich bleiben, ist unzulässig und stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar! Ferner ist das Ablegen von z.B. Mitgliederlisten auf Medien wie Laptop, CD oder USB-Stick nur in verschlüsselter Form zulässig, damit ein ungehinderter Datenmissbrauch durch einen unberechtigten verhindert wird.
6. Welche Daten darf ich ohne vorherige Einwilligung nutzen?
Hierunter fallen die Nutzung von Kontakt- oder Adressdaten z.B. für Einladungen zu Veranstaltungen per Post. Voraussetzung hierfür ist, dass die zu erhebenden Daten grundsätzlich für jedermann zugänglich sind, z.B. im Telefonbuch oder im Internet. Die öffentliche Zugänglichkeit muss im Nachgang nachweisbar sein! Es empfiehlt sich zur Absicherung einen Nachweis abzulegen.

Beispiel: Sie möchten für eine Veranstaltung eine bestimmte Berufsgruppe einladen (z.B. Hebammen). Dann dürfen Sie die öffentlich zugängigen Daten für einen Postversand der Einladung verwenden. Eine Ansprache per E-Mail ist nur im Falle von Verbänden (= juristische Person) zulässig. (Auf keinen Fall die persönliche oder dienstliche E-Mail Adresse einer Hebamme, die Ihnen aus privaten Gründen zufällig vorliegt, verwenden!)Datenverarbeitung und Nutzung Wichtig für Sie ist, dass Sie selbst für viele Bereiche die Verantwortung dafür tragen, wie und wofür Sie Daten speichern, aufbewahren und ggfs. weitergeben. Dabei reicht die Beteiligung eines „Verantwortlichen“ an einem Verarbeitungsvorgang bereits für die Haftung im Grundsatz aus. „Nichtverantwortlichkeit“ muss bei solchen Vorgängen immer nachgewiesen werden können. Deswegen sollte jeder Einzelne seinen Verpflichtungen möglichst sorgfältig und voll umfänglich nachkommen und sich durch Dokumentation seiner Handlungen beweissicher verhalten.

Daten-Sammlungen, Datenverarbeitungen, Verwendung und Nutzen:
Hierzu bedarf es entweder:
1. einer konkreten und nachweisbaren Einwilligung zu einem bestimmten Zweck
2. einer gesetzlichen Grundlage
Aufgaben der Kreis-, Bezirks-, Stadt- und Landesverbände:
1. Lassen Sie die Grundsätze im Umgang mit Daten und IT durch einen Vorstandsbeschluss festlegen und bestätigen. Voraussichtlich werden die meisten CDU-Kreisgeschäftsstellen einen Musterbeschluss für ihre Gliederungen und Vereinigungen zur Verfügung stellen, den Sie dann beschließen lassen können.

2. Jede datenverarbeitende Stelle muss einen Datenschutzbeauftragten benennen. Dies sind nach Auskunft der CDU-Bundesdatenschutzbeauftragten auch Parteigliederungen. Ein Datenschutzbeauftragter muss zwangsläufig alle entsprechenden Ausbildungsgrundlagen haben. Idealerweise einigen sich alle Gliederungen auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten; diese/r kann im Idealfall dieselbe Person wie beim CDU KV sein. Dazu muss jede Parteigliederung einen offiziellen Beschluss fassen.

Ein Datenschutzbeauftragter muss sowohl über technische Grundkenntnisse als auch über sehr gute Kenntnisse der DS-GVO verfügen und entsprechend geschult / zertifiziert sein.

3. Prüfen Sie alle Datenerhebungen bei Ihnen vor Ort darauf, ob die Maßstäbe für eine korrekte Datenerhebung vorliegen. Passen Sie im Zweifel Ihre Beitrittsformulare, Einladungs-Antwortkarten, Online-Formulare und Kontaktformulare im Internet an. Vergessen sie dabei nicht die folgenden sieben Grundsätze:
– Erhebung in Treu und Glauben
– Transparenz (nachvollziehbare Erhebung und Verarbeitung für den Datengeber)
– Zweckbindung (festgelegte und rechtmäßige Zwecke)
– Datenminimierungsgrundsatz (Beschränkung auf das sachlich angemessene und notwendige Maß)
– Richtigkeit (Ziel von richtigen und aktuellen Daten)
– Speicherbegrenzung (maximal so lange wie für den genannten Zweck erforderlich speichern.

Integrität und Vertraulichkeit (geeignete technische und organisatorische

Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, Zerstörung oder

Schädigung)

Fallbeispiele für Verstöße gegen die DS-GVO:

1. Sie veranstalten eine Mitgliederversammlung und legen am Eingang der Lokalität eine Teilnehmerliste aus. Nicht nur jede/r geladene TeilnehmerIn kann in diese Liste schauen und Namen sowie Adressen nachlesen, sondern auch jeder normale Gast. Ein Gast zückt sogar sein Handy und fotografiert die Liste ab.

2. Sie laden Ihren Vorstand zu einer Vorstandssitzung per Mail ein und setzen die privaten E-Mailadressen (die sie nachvollziehbar zu diesem Zwecke erhalten haben – immer dokumentieren!) nicht ins BCC (Blindkopie) , sondern (versehentlich) ins CC (Kopie). Sie verstoßen damit gegen Integrität und Vertraulichkeit.

3. Sie führen Mitgliederlisten und heften sie zuhause ab. Sie bewahren die Ordner sogar sicher auf. Sie legen Ihr Amt nieder, aber übergeben die Akten (inklusive vieler Daten über teilweise längst ausgeschiedene oder verstorbene Mitglieder) weder dem Nachfolger noch der Kreisgeschäftsstelle. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Speicherzeitbegrenzung liegt dann in jedem Fall vor.

4. Sie erhalten Mailadressen von einigen Mitgliedern, um diese per E-Mail mit einem regelmäßigen „Newsletter“ zu versorgen. Irgendwann nutzen Sie diese Mailadessen für Ihre Firma und schreiben sie mit anderem Bezug (Werbung) an. Sie verstoßen klar gegen die Zweckbindung (und diverse andere Gesetze)!

5. Sie erhalten bei einer Veranstaltung von einem Mitglied die Bitte, in den Verteiler eines Arbeitskreises eingeladen zu werden. Das Mitglied drückt Ihnen dafür seine/ihre Visitenkarte in die Hand. Sie können damit jedoch nicht klar nachweisen, dass er/sie das explizit so gewünscht hat. Tipp: Lassen Sie auf der Rückseite notieren:
„alle Daten zum Zwecke der Aufnahme einer Kontaktaufnahme“ mit Unterschrift. Und: Archivieren Sie die Visitenkarte mit dieser Notiz! (Transparenz und Zweckbindung)

Fazit: Sie dürfen als Funktionsträgerin nur mit den Mitgliederdaten arbeiten, die zur Erfüllung Ihrer Aufgaben und nur für diesen ausgewiesenen Zweck notwendig sind! Bei allen Verstößen gegen die DS-GVO müssen diese innerhalb von 72 Stunden Ihrem zuständigen Datenschutzbeauftragten gemeldet werden!

Internetauftritt
Auch hier sollten Sie sich mit Ihrem Anbieter/Dienstleister und ggfs. Ihrer CDU Kreisgeschäftsstelle abstimmen. Fragen Sie nach, wo Sie sogenannte „Double-Opt-In-Verfahren“ (ausdrückliches Zustimmungsverfahren aus dem Marketing, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen vorher explizit bestätigen muss) benötigen. Sichern Sie sich auch gegenüber Ihren eigenen Funktionsträgern rechtlich ab. Holen Sie immer deren schriftliche Genehmigung ein, um personenbezogene Daten, die Platzierung eines autorisierten Fotos und auch die Nennung einzelner Personen z.B. im Rahmen von Pressemitteilungen online rechtssicher zu gestalten. Ihre Homepage muss bis zum 25. Mai der neuen DS GVO entsprechen, ansonsten empfehlen wir Ihnen, die Homepage bis zu einer entsprechenden Überprüfung offline zu stellen.
Nachfolgend ein gutes Textbeispiel eines KV aus NRW, das in jeder Einladung zu einer Mitgliederversammlung abgedruckt wird:
„Mit Annahme seiner Wahl stimmt ein jedes Mitglied der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung, Veröffentlichung und Übermittelung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der CDU-Kreisverbandes XX, seinen Gliederungen sowie Vereinigungen und Sonderorganisationen zu. Durch seine Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung des Kreisverbandes stimmt ein jedes Mitglied der Veröffentlichung von Bildern und Namen, Videos und mp3 Dateien in Print- und Telemedien sowie elektronischen / sozialen Medien zu.
Sämtliche Urheberrechte nach dem UrhG und verwandten Gesetzen an Werken, die ein Mitglied im Rahmen seiner Mitgliedschaft und seiner Vorstandsarbeit schöpft, deren Neuschöpfung oder Bearbeitung steht ausschließlich und alleine dem Kreisverband XX, seinen Gliederungen sowie Vereinigungen und Sonderorganisationen zu.“

In Veranstaltungseinladungen sollte ein ähnlicher Passus bereits heute Praxis sein. Zusätzlich ist eine entsprechende (fotografierte) Beschilderung vor Ort sinnvoll.
Resümée: Diese Beispiele sollen Ihnen übersichtlich beschreiben, welche die wichtigsten von Ihnen zu treffenden Maßnahmen sein sollten. Trotzdem bitten wir Sie, sich zunächst an Ihre CDU-Kreisgeschäftsstellen zu wenden und dort nachzufragen, was genau davon vor Ort zu beachten ist. Evtl. sind noch weitere Aspekte der neuen EU DS-GVO für Ihre Arbeit relevant, wie die Nutzung von Cloud-Diensten, Ansprüche an IT-Sicherheit oder die Meldung von Datenpannen. Die CDU Kreisgeschäftsführer haben selbst ein großes Interesse daran, dass alle ihre Untergliederungen rechtskonform agieren. Alle FU Kreisvorsitzenden bitten wir möglichst zeitnah in ihren Vorständen über die neue EU Datenschutzgrundverordnung zu diskutieren, einen Vorstandsbeschluss über die Grundsätze im Umgang mit Daten und IT zu fassen und vor allem: bis zum 25. Mai einen Datenschutzbeauftragten zu nominieren.
Darüber hinaus müssen alle neuen FunktionsträgerInnen – insbesondere Nachfolgerinnen oder neu gewählte Vorstandsmitglieder – regelmäßig über die neue DS-GVO informiert werden.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Zusammenstellung die wichtigsten Punkte nahegebracht zu haben, die Sie und die FU vor Ort sensibilisiert und vor Rechtsfolgen schützt.Ihre Geschäftsstelle der Frauen Union der CDU Nordrhein-Westfalen

Source: Frauen Union der CDU Nordrhein-Westfalen