Weibliche Genitalverstümmelung ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung! Sie ist in Deutschland strafbar, auch wenn sie im Ausland geschieht. Das Bundesfrauenministerium schätzt, dass rund 11.100 minderjährige Mädchen in Deutschland potenziell betroffen sein könnten und weitere bis zu 25.000 Mädchen als gefährdet gelten.
Gerade in Ferienzeiten ist Aufmerksamkeit geboten. Präventive Schutzmaßnahmen sind rechtlich und fachlich geboten, falls konkrete Hinweise vorliegen, dass einem Mädchen im Ausland eine Genitalverstümmelung drohen könnte.
Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung – auch bei einer Durchführung im Ausland. Er dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und kann im Reisepass mitgeführt werden. Er kann den Familien helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegen zu stellen. Zielgruppe sind primär die bedrohten Mädchen und ihre Familien.
Hilfe gibt es hier:
• Polizei (Rufnummer 110)
• Jugendamt des Wohnorts
• Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (Rufnummer 116016)
Source:
Frauen Union der CDU Deutschlands
vertreten durch die Vorsitzende
Nina Warken MdB
Klingelhöferstr. 8
10785 Berlin
Telefon: 030 / 22070-453
E-Mail: fu@cdu.de
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Nina Warken MdB
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