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Bundespolitik

Frauen brauchen Beratung, keine Werbung

Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin für Integration und Vorsitzende der Frauen Union, CDU
  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine Ausnahmesituation – auch rechtlich
  • Dafür zu werben widerspricht dem Schutz für ungeborenes Leben
  • Beratung dazu darf nur von Personen ohne wirtschaftliche Interessen kommen.Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine ärztliche Dienstleistung wie jede andere. Ein Abbruch nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch (StGB) ist im Grundsatz verboten und bleibt nur in bestimmten Fällen straffrei. Wir haben hier eine Ausnahmesituation – nicht nur rechtlich, sondern vor allen Dingen für die Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden.Frauen brauchen in einer solchen Situation sachliche Informationen, wie sie zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Internetseite bietet, und unabhängige Beratung. Eine mit materiellem Interesse verbundene Information und Werbung leisten das gerade nicht.

    Das Schutzkonzept wurde über Jahrzehnte entwickelt.
    Das Werbeverbot ist Bestandteil eines Schutzkonzeptes für das ungeborene Leben, das in jahrzehntelanger gesellschaftlicher Diskussion entwickelt wurde. Wer es ernst meint mit diesem Schutz des ungeborenen Lebens, muss an den Stellen, wo er gefährdet ist, einschreiten.

    Wir haben ein intensives Informations- und Beratungssystem etabliert, das der besonderen Konfliktsituation der betroffenen Frauen Rechnung trägt. Dort erhalten sie alle notwendigen medizinischen Informationen, auch über Ärzte, die Abbrüche vornehmen. Sie können hier aber auch über persönliche, soziale und ethische Fragen sprechen – und zwar in einem geschützten Raum, der frei ist von wirtschaftlichen Interessen.

    Eine Wiederbelebung der Debatte hilft niemandem
    Insofern hat sich an der Notwendigkeit des Paragrafen 219a StGB nichts verändert.
    Eine Wiederbelebung der Grundsatzdebatte über den Schwangerschaftsabbruch hilft weder den Frauen, dem ungeborenen Leben noch der Gesellschaft insgesamt. Sollte es überhaupt ein – wie behauptet – weit verbreitetes öffentliches Informationsdefizit geben, dann muss dem im Beratungsprozess abgeholfen werden. Aber dazu ist eine Aufhebung des öffentlichen Werbeverbots nicht erforderlich.

Source: XING.com. Veröffentlicht: 26. März 2018

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Bundespolitik

Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche im §219a StGB

Der Bundestag wird in den nächsten Wochen wieder über die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche im §219a Strafgesetzbuch (StGB) debattieren. Linke, Grüne, FDP und leider auch die SPD wollen das bisherige Werbeverbot kippen. Insbesondere der Antrag der SPD wirft Fragen auch in unserer Partei auf.
Fakt ist, dass die SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf schon im Dezember 2017 vorgelegt hat, also vor unseren Koalitionsverhandlungen. Eine Behandlung im Bundestag auf Initiative der SPD ist bislang nicht erfolgt, weil während der Koalitionsverhandlungen nach einer gemeinsamen Lösung gesucht wurde. Eine solche wäre aber nur möglich gewesen, wenn wir uns als CDU auf einen inhaltlich faulen Kompromiss eingelassen hätten. Dies haben wir bewusst nicht getan, weil das Konzept zum Schutz ungeborenen Lebens, dessen Bestandteil auch das Werbeverbot im §219a StGB ist, nicht verändert werden soll und darf.

Ungeborenes Leben hat eine eigene Rechtsqualität. Es ist verfassungsrechtlich geschützt. Schwangerschaftsabbrüche sind nach wie vor rechtswidrig, auch wenn sie in bestimmten Fällen straffrei gestellt werden. Ein Abbruch ist auch für die betroffenen Frauen eine schwere Entscheidung und ein schwerwiegender Eingriff. Deshalb haben wir die Pflicht zur umfassenden Beratung. Deshalb darf der, der berät, nicht den Abbruch vornehmen. Deshalb ist ein Schwangerschaftsabbruch keine normale medizinische Dienstleistung, für die in Anzeigen oder über das Internet geworben werden darf. Diese klare Haltung werden wir auch im Bundestag und bei den Diskussionen und Abstimmungen vertreten

Dort wird sich zeigen, wer von den Abgeordneten das bewährte Lebensschutzkonzept in aller Konsequenz trägt und wer nicht. Die Initiativen von Linken, Grünen und SPD brauchen Stimmen aus dem bürgerlichen Lager, um eine Mehrheit zu bekommen. Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine Unterstützung geben.

Wenn es um den Schutz ungeborenen Lebens geht, scheut die CDU keine Diskussion. Nicht innerhalb und nicht außerhalb des Parlaments. Deshalb wollen wir diese Debatte offensiv angehen. In der Anlage übersenden wir Ihnen ein Argumentationspapier sowie eine Pressemitteilung, um in den örtlichen Medien für die Beibehaltung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche eintreten zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Annegret Kramp-Karrenbauer

Source:
CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Telefon: 030-22070-0
Telefax: 030-22070-111
E-Mail: cdunet@cdu.de

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Allgemein Bundespolitik

Keine Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche!

Berlin, 21.02.2018
 „Am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche darf nicht gerüttelt werden. Der § 219a StGB gehört unverzichtbar zum Schutzkonzept, mit dem die Grundrechte des Ungeborenen gewahrt werden und berücksichtigt zugleich die Konfliktlagen der betroffenen Frauen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine ärztliche Dienstleistung wie jede andere. Ein Abbruch nach § 218 Strafgesetzbuch ist im Grundsatz verboten und bleibt in bestimmten Fällen straffrei“, erklärt Annette Widmann-Mauz MdB, Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, zur 1. Lesung der Anträge von Bündnis90 / Die Grünen, FDP, und Die Linke zur Einschränkung bzw. Aufhebung des §219a StGB.
„Für verschreibungspflichtige Medikamente darf nicht öffentlich geworben werden und bei Beipackzetteln muss jeder veröffentlichte Satz im Interesse der Patienten zuvor genehmigt werden. Bei einem Schwangerschaftsabbruch geht es um eine Konfliktlage zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der betroffenen Frau. Werbung verbietet sich im Kontext dieser schwierigen Abwägung“, argumentiert die Vorsitzende der Frauen Union.
In Deutschland ist ein breit angelegtes durchdachtes Informations- und Beratungssystem etabliert, das der besonderen Konfliktsituation der betroffenen Frauen Rechnung trägt. Dort erhalten Frauen alle notwendigen medizinischen Informationen, auch über Ärzte, die Abbrüche vornehmen. Sie können hier aber auch über persönliche, soziale und ethische Fragen sprechen – und zwar in einem geschützten Raum, der frei ist von wirtschaftlichen Interessen
„Wer es ernst meint mit dem Schutz des ungeborenen Lebens, muss an den Stellen, wo dieser Schutz gefährdet ist, einschreiten“, betont die parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz.

Source: FU Deutschlands