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Bordell in Gliesmarode durch Sperrgebietsverordnung verhindert. Frühzeitige Positionierung der CDU Braunschweig

Die Thematik beschäftigt die Anwohner der Berliner Straße seit langer Zeit.
Zahlreiche Proteste der Bürger, der CDU Ratsfraktion, des CDU Bundestagsabgeordneten Carsten Müller, des nominierten CDU OB Kandidaten Kaspar Haller, coronabedingte Onlineveranstaltungen der CDU, Interventionen des CDU Ortsverbandes Wabe-Schunter, der Frauen Union und der ASF sowie der Beratungsstelle SOLWODI mit Unterstützung des Gleichstellungsreferates der Stadt Braunschweig brachten die Verwaltung zum NACHDENKEN.

Zu den Plänen für ein Bordell in der Berliner Straße in Gliesmarode erklärten im September 2020 der Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Wabe-Schunter und Ratsherr der Stadt Braunschweig, Thorsten Wendt und der Vorsitzende des CDU-Kreisverbands Braunschweig, Carsten Müller:

„Die CDU Braunschweig lehnt die Pläne zur Eröffnung eines Bordellbetriebs in der Berliner Straße ganz klar ab – kein Bordell in Gliesmarode! Schon im Stadtbezirksrat und später im Rat der Stadt haben wir uns eindeutig gegen die Eröffnung eines bordellähnlichen Betriebes in der Berliner Straße ausgesprochen. Bereits im März 2019 hat SPD-Bezirksbürgermeister Stülten Kenntnis von dem Vorhaben erlangt und blieb dennoch untätig. Es ist völlig unverständlich, wie man die Menschen vor Ort derart im Stich lassen kann.

Zu allem Überfluss lehnte die SPD-geführte Verwaltung derartige Bordellbetriebe an anderen Standorten mit der Begründung einer ,hochwertigen Nachbarschaft´ ab. Diese Haltung ist ein Schlag ins Gesicht der Anwohner in der Berliner Straße. Darüber hinaus wurden von unserer Seite alle Möglichkeiten geprüft, wie der Bordellbetrieb verhindert werden kann. In diesem Zusammenhang ist das gesamte bisherige Verwaltungsverfahren rechtlich überprüft worden.“

Aber:
Die Position der Frauen Union Braunschweig ist klar.
Eine Verlagerung von Bordellen in Randbezirke ist keine Option für uns. Sogenannte „Toleranzzonen“ in Gewerbe- und Industriegebieten verlagern lediglich die Thematik. Angedacht sind die Hansestraße im Norden sowie die Friedrich-Seele-Straße im Süden der Stadt.
Prostitution ist keine Antwort auf die Armut von Frauen. Prostitution ist unvereinbar mit den Menschenrechten.
Unsere Haltung dazu ist eindeutig: Der Körper der Frau ist keine Ware, Prostitution ist Gewalt und steht dem Anspruch der Gleichberechtigung von Frau und Mann eklatant im Weg. Daher darf der Kauf von sexuellen Dienstleistungen nicht weiter hingenommen werden und es müssen Ausstiegshilfen geschaffen werden.
Die Genehmigung von „bordellartigen Betrieben“ durch die Stadt Braunschweig sendet ein fatales Signal an die Gesellschaft.
Entscheidungen aus der Vergangenheit zeigen, dass rechtliche Schritte möglich sind und die Verhinderung von weiteren Prostitutionsstätten erreichbar ist.

Frauen Union Braunschweig
Gieselerwall 2
38100 Braunschweig
Tel.: 0531-244420
Fax: 0531-2444224
E-Mail: kontakt@fu-braunschweig.de
http://fu-braunschweig.de/

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Frauen Union Kreisverband Braunschweig bei TV 38 in WOB

Die Frauen Union Kreisverband Braunschweig ist der Einladung von TV 38 in WOB gerne gefolgt, um über die Thematik Prostitution zu sprechen.
Als Interviewpartnerin hat Annette Bossert Stellung  zum Positionspapier der CDU/CSU Fraktion von 8. Februar „Prostituierte schützen – Zwangsprostitution bekämpfen – Ausstiegsangebote stärken“ genommen.
Das Positionspapier ist ein Anfang und sollte perspektivisch gesehen werden. Es stellt einen Erfolg von Einzelmaßnahmen dar. Die Richtung ist vorgegeben.
Unser Tenor: wir bleiben dran. Step by Step -es geht weiter. Die Thematik ist ein Langläufer. Wichtig ist ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung und das braucht Zeit.
Unser Ziel: das nordische Modell!
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Recht auf Gleichstellung

Pressemitteilung | 27. November 2019

Heute begeht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem festlichen Akt das 40. Jubiläum der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und das 25. Jubiläum der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform.

Aus diesem Anlass hat die CEDAW-Allianz Deutschland der Bundesregierung ihre Stellungnahme zum Umsetzungsstand von Mädchen- und Frauenrechten in Deutschland übergeben. Unter dem Titel Recht auf Gleichstellung umfasst diese die Themen Stereotype, Bildung, Teilhabe, Institutionelle Mechanismen, Erwerbsleben, Gewalt gegen Mädchen* und Frauen*, Gesundheit und Internationales sowie die übergreifenden Themen digitale Transformation und Antifeminismus und Rechtsextremismus.

Bei der Übergabe der Stellungnahme heute an Bundesministerin Franziska Giffey (BMFSFJ) sagte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats Susanne Kahl-Passoth: „CEDAW ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht, und die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren durchaus begrüßenswerte Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Gleichstellung und Antidiskriminierung ergriffen. Doch wurden Versäumnisse, die der CEDAW-Ausschluss bereits 2017 aufgelistet hat, bis heute nicht nachgeholt. Wir vermissen eine mit institutionellen Mechanismen dauerhaft abgesicherte und kohärente Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik, wir vermissen ein stärkeres Bekenntnis zu Mädchen- und Frauenrechten, die durch fundamentalistische, rechtspopulistische und rechtsextreme Akteur*innen immer mehr unter Druck geraten. Wir fordern mehr Schutz für Frauen- und Menschenrechtsverteidiger*innen auch in unserem Land. Eine freiheitliche Demokratie wird es ohne Geschlechtergerechtigkeit nicht geben. Geschlechtergerechtigkeit fördert den sozialen Frieden und schützt unsere Gesellschaft vor patriarchalen Rückfällen und Extremismus.“

CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women):  Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wurde am 18.12.1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 3.9.1981 in Kraft. CEDAW gilt als völkerrechtlich wichtigstes Menschenrechtsinstrument für Mädchen* und Frauen*. Es verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität in allen Lebens-bereichen. Es fordert die Vertragsstaaten auf, die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter zu erwirken. Die Umsetzung der Konvention bezeugen die Vertragsstaaten mit periodischen Staaten-berichten, welche dem CEDAW-Ausschuss vorgelegt werden müssen. 1985 hat Deutschland die Konvention ratifiziert. Sie wurde damit unmittelbar geltendes nationales Recht.

CEDAW und die Zivilgesellschaft: Um die Implementierung der Konvention sicherzustellen, hat die UN ein periodisches Staatenberichtsverfahren für alle Vertragsstaaten festgelegt. Auch Deutschland muss regel-mäßig dem CEDAW-Ausschuss in Genf einen Umsetzungsbericht sowie ergänzende Zwischenberichte vorzulegen. Um ein umfassendes Bild von den Umsetzungsfortschritten eines Landes zu erhalten, bittet der CEDAW-Ausschuss um Eingaben der Zivilgesellschaft. Zivile Allianzen und einzelne Akteur*innen unterschiedlicher Organisationen in Deutschland haben sich in vergangene Berichtsprozesse eingebracht.

Besonders die Allianzen nutzten die politische Kraft ihres Bündnisses und ihre „Alternativberichte“ zur direkten Ansprache der Bundesregierung, um im Dialog nachhaltige Forderungen und Lösungen zu diskutieren.

Die CEDAW-Allianz Deutschland: Sie ist ein Zusammenschluss von 32 zivilgesellschaftlichen Organisationen mit frauen- und menschenrechtspolitischem Schwerpunkt. Trägerorganisation der Allianz ist der Deutsche Frauenrat. Die Stellungnahme wurde im Rahmen des regelmäßigen Prüfverfahrens der Umsetzung von CEDAW erarbeitet. Sie beschreibt aus Sicht der beteiligten Organisationen die aktuellen Diskriminierungslagen für Mädchen* und Frauen* in Deutschland.

Recht auf Gleichstellung
Die aktuelle Stellungnahme der CEDAW-Allianz Deutschland zum Stand der Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland

Kontakt zur CEDAW-Allianz Deutschland:

cedaw@frauenrat.de, Juliane Rosin: 030-204569-19, Juliane Zinke: 030-204569-24

Recht auf Gleichstellung