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„Mehr Netto vom Brutto! – Steuerklasse V abschaffen!“

Lohnungleichheit hat viele Facetten. Eine davon ist die besonders ungünstige Besteuerung in Steuerklasse V.

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2021 und des Equal Pay Day am 10. März 2021 fordern wir die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V, die dazu führt, dass der Wert der Erwerbstätigkeit von Frauen systematisch unterschätzt wird. Denn damit erhalten sie weniger Nettolohn vom Bruttogehalt. In der Krise, wenn es um die Absicherung durch Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld geht, wenn ein Baby da ist oder längere Krankheit die Berufstätigkeit unterbricht, stellen viele überrascht fest, dass auch hier die Steuerklasse V zu geringeren Lohnersatzleistungen führt.

Mehr Netto vom Brutto!
– Steuerklasse V abschaffen!
Frauen verdienen mehr,
▪ mehr als das Nettogehalt bei Steuerklasse V,
▪ mehr monatlich verfügbares Einkommen,
▪ mehr Wertschätzung ihrer Arbeit.
Steuerklasse V bedeutet
▪ hohe monatliche Steuerlast,
▪ geringerer Nettolohn vom Brutto,
▪ geringeres Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld und u.U. geringeres Krankengeld,
▪ geringerer Anreiz, mehr zu arbeiten oder im Beruf aufzusteigen,
▪ dadurch später geringere Alterssicherung,
▪ der Beitrag zum Familieneinkommen wird unterschätzt.
Steuerklasse IV/IV mit Faktor ist fairer für Frauen
▪ die Vorteile des Ehegattensplittings werden monatlich fair
zwischen den Partnern aufgeteilt,
▪ der Ehepartner, der weniger verdient -meist die Frau-, zahlt nicht mehr Steuern, als es ihrem monatlichen Brutto entspricht,
▪ Steuernachzahlungen werden vermieden, weil monatlich
zutreffender besteuert wird,
▪ bei Alleinverdienerehen bleibt Steuerklasse III.
Aus der Pandemie lernen:
Die Steuerklasse V muss ersatzlos entfallen!

Argumente
Ein Wechsel lohnt sich!
In der Corona-Krise haben zahlreiche Frauen festgestellt, dass sie hohe Einbußen bei den Lohnersatzleistungen in Kauf nehmen müssen. Denn das Kurzarbeitergeld, das Arbeitslosengeld und das Elterngeld sind Lohnersatz-leistungen, deren Höhe sich nach dem vorangegangenen Nettoeinkommen richtet. Das Krankengeld darf maximal 90 Prozent des Nettolohns betragen.
Frauen, die Teilzeit arbeiten oder einer Tätigkeit in geringer entlohnten Berufen nachgehen, haben meist die Lohnsteuer-klasse V. Damit haben sie im Verhältnis zu ihrem Einkommen überproportional hohe Steuerabzüge und ein geringeres monatliches Nettoeinkommen. Das wirkt sich auch auf Lohnersatzleistungen aus.
Zudem wird der monatliche Beitrag zum Familieneinkommen unterschätzt und die Frauen haben das Gefühl, dass sich Mehrarbeit nicht lohnt. Dies ist aus gleichstellungspolitischer Sicht ein unbefriedigender Zustand. Die Steuerklasse V ist unzeitgemäß und demotivierend. Auch die Absicherung
im Alter wird so torpediert.
Als Alternative gibt es die Lohnsteuerklassenkombination IV/IV mit Faktor.
Bei dieser Kombination errechnet das Finanzamt einen Faktor, der die steuermindernde Wirkung im Splitting-verfahren schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der Vorteil des Ehegattensplittings wird fair und gleichberechtigt zwischen den Ehepartnern verteilt – bei jeder Gehaltsabrechnung und damit auch bei der Lohnsteuer-belastung.
Das Beispiel zeigt: Klasse IV/IV mit Faktor ist fairer für Frauen.
Steuernachzahlungen werden so vermieden. Bei Paaren mit der Kombination III/V macht das Finanzamt deshalb im Einkommensteuerbescheid regelmäßig auf die Wechselmöglichkeit aufmerksam.
Einkommen brutto: 3000 Euro (Er), 1700 Euro (Sie)
Beispielrechnung pro Monat
Steuerklasse III/V Steuerklasse IV/IV mit Faktor 0,970
Sie: 293 Euro                 Sie: 99 Euro
Er: 146 Euro                 Er: 383 Euro
Lohnsteuer Eheleute: 439 Euro 482 Euro
Aufs Jahr gerechnet bleibt die Steuerschuld gleich. Deshalb kommt es bei der Steuerklassenkombination III/V es zu einer Steuernachzahlung (im Beispiel: 524 Euro/Jahr), während es bei der Steuerklassenkombination IV/IV-Faktor weder zu einer hohen Nachzahlung noch zu einer Erstattung kommt (im 3 EURO/Jahr)

Kampagne Internationaler Frauentag und Equal Pay Day

Source:
Claudia Hassenbach, Geschäftsführerin
Frauen Union der CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8 10785 Berlin
Telefon   +49 30 22070453
Telefax   +49 30 22070439
E-Mail     fu@cdu.de
Internet   www.frauenunion.de

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