Zusammenstellung der wichtigsten Maßnahmen für Familien und Frauen. Annette Widmann-Mauz MdB hat seitens der CDU federführend in der Arbeitsgruppe Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratieförderung verhandelt.
Ein neuer Aufbruch für Europa
Eine neue Dynamik für Deutschland
Ein neuer Zusammenhalt für unser Land
Auszüge aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu den familien- und frauenpolitischen Vorhaben
19. Legislaturperiode
1. Erhöhung des Kindergeldes
„Das Kindergeld als bewährte und wirksame familienpolitische Leistung werden wir in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erhöhen – in zwei Teilschritten (zum 1. Juli 2019 um zehn Euro, zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro). Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend.“
2. Bekämpfung von Kinderarmut
„Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommens-schwacher Familien, insbesondere auch Alleinerziehender und kinderreicher Familien, den Kinderzuschlag erhöhen.“
„Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden.“
„Unter anderem soll hierzu das Schulstarterpaket aufgestockt werden. Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen.“
3. Baukindergeld
„Wir werden die Eigentumsbildung für Familien finanziell unter-stützen. Dafür führen wir für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr ein, das über einen Zeit-raum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt.“
4. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
„Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen.“
5. Kita Ausbau und Qualität, Gebührenfreiheit
„Wir wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu unterstützen wir Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrich-tungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit.“
6. Haushaltsnahe Dienstleistungen
„Wir verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von erwerbstätigen Eltern, Alleinerziehenden, älteren Menschen und pflegenden Angehörigen durch Zuschüsse für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen. Gleichzeitig fördern wir damit legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, insbesondere von Frauen.“
7. Kindergrundrecht, Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
„Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen.“
„Wir wollen das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickeln. Ziel muss ein wirksames Hilfesystem sein, das die Familie stärkt und Kinder vor Gefährdungen schützt. Das Kindeswohl ist dabei Richtschnur. Die Unterstützung und Stärkung der elterlichen Erziehungsverantwortung bleibt Anspruch und Auftrag der Jugendhilfe.“
„Die digitalen Medien eröffnen für Kinder und Jugendliche viele Chancen. Gleichzeitig sind sie ständig und ortsunabhängig an-sprechbar und dadurch massiven neuartigen Risiken ausgesetzt. Der Anstieg von Cybermobbing, Grooming und sexualisierter Gewalt, Suchtgefährdung und Anleitung zu Selbstgefährdung im Netz ist besorgniserregend. Zeitgemäßer Jugendmedienschutz muss den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Inhalten sicherstellen, den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Daten gewährleisten und die Instrumente zur Stärkung der Medienkompetenz weiterentwickeln.“
8. Rückkehrrecht, Recht auf befristete Teilzeit
„Wir schaffen ein Recht auf befristete Teilzeit: Neuer Anspruch in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern, nach Teilzeitphase wieder zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren.“
9. Raus aus Steuerklasse V
„Wir wollen eine gerechte Verteilung der Steuerlast bei Ehegatten. Wir wollen Ehegatten über das Faktorverfahren besser informieren und die Akzeptanz stärken. Personen mit Steuerklassenkombination III/V sollen in den Steuerbescheiden regelmäßig über das Faktorverfahren informiert und auf die Möglichkeit des Wechels zur Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor hingewiesen werden.“
10. Mütterrente
„Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ersten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die „Mütterrente II“ einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Entgeltpunkt pro Kind sollen für Mütter und Väter gelten, die drei und mehr Kinder erzogen haben.“
11. Aufwertung der sozialen Berufe
„Strukturelle Ungleichgewichte von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die zur Entgeltlücke wesentlich beitragen, wollen wir gezielt abbauen. Dazu wollen wir u. a. finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen abbauen und streben Ausbildungsvergütungen an.“
12. Geringverdienerinnen entlasten
„Geringverdienerinnen und Geringverdiener werden wir bei Sozialbeiträgen entlasten (Ausweitung Midi-Jobs). Dabei wird sicher-gestellt, dass die geringeren Rentenversicherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen im Alter führen.“
13. Frauen in Führungspositionen
„Frauen sind in Führungspositionen noch immer unterrepräsentiert. Mit dem Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen haben wir in der vergangenen Legislaturperiode einen Meilenstein gesetzt. Diesen Weg werden wir weitergehen und bei der regel-mäßigen Berichterstattung der Bundesregierung ein besonderes Augenmerk auf Unternehmen ohne Frauen in Führungspositionen legen, die sich eine Zielgröße „Null“ geben. Wir wollen die Wirksamkeit des Gesetzes verbessern, indem wir die Nichteinhaltung der Meldepflicht für Zielvorgaben für Vorstände und Führungs-ebenen und die Begründungspflicht bei der Angabe Zielvorgabe „Null“ sanktionieren entsprechend den Bestimmungen des § 335 Handelsgesetzbuch (HGB).
Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Wir wollen daher die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 erreichen. Dazu werden wir dieses Ziel für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes festschreiben. Im Bundesgremienbesetzungsgesetz werden wir regeln, dass der Bund bereits für Gremien, für die er lediglich zwei Mitglieder zu bestimmen hat, die geltende Quotierungsregelung beachten soll.
Gleichzeitig werden wir die Teilzeittätigkeit in Führungspositionen stärker als bisher ermöglichen. Bei der Feststellung von Kompetenzen im Rahmen dienstlicher Beurteilungen sind Erfahrungen und Fähigkeiten aus Erziehung und Pflege zu berücksichtigen. Wir wollen prüfen, wie eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf Unternehmen mit wesentlicher Bundesbeteiligung und Körperschaften des Öffentlichen Rechts auf Bundesebene umgesetzt werden kann.“
14. Frauenförderung in Forschung sowie Kunst, Kultur und Medien
„Wir wollen dazu beitragen, dass Frauen vermehrt Führungspositionen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen übernehmen. Orientiert am Kaskadenmodell müssen Wissenschaftseinrichtungen auf eine Steigerung des Frauenanteils verpflichtet werden. Wir werden als Kriterium für die Förderung von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen die Vorlage von Gleichstellungs- und Personalentwicklungskonzepten mit verbindlichen Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils sowie die Einhaltung von Gleichstellungsstandards einführen. Einen wichtigen Beitrag wird das erneuerte Professorinnenprogramm leisten. Daneben liefert insbesondere die Geschlechterforschung wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse über Ursachen und Mechanismen, die die Gleichstellung behindern.“
„Wir wollen Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Kunst, Kultur und Medien weiter ausbauen: Mehr Frauen müssen Führungsverantwortung in Kultur- und Medieneinrichtungen übernehmen und künstlerische Leistungen geschlechterunabhängig honoriert werden. Die Besetzung von z. B. Jurys, Gremien hat ausgewogener zu erfolgen, damit das künstlerische Schaffen von Frauen wie Männern angemessen einbezogen werden kann. Wir beziehen bei Stipendienvergaben und Förderentscheidungen auch das Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit ein. Wir wollen den mit dem „Runden Tisch Frauen in Kultur und Medien“ begonnenen Prozess zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit sowie der Verbesserung gleicher Chancen für Frauen und Männer fortführen. Wir unterstützen Maßnahmen für ein diskriminierungs- und gewaltfreies Arbeitsumfeld für Künstlerinnen und Künstler.“
15. Schutz von Frauen vor Gewalt
„Sexismus begegnet uns täglich und überall – in Medien und Kultur, in der Werbung, am Arbeitsplatz und in der Politik. Sexismus würdigt Menschen aufgrund ihres Geschlechts herab. In einer offenen, modernen und gleichberechtigten Gesellschaft hat Sexismus keinen Platz. Wir wollen Sexismus bekämpfen, Maßnahmen dagegen entwickeln und erfolgreiche Projekte fortführen.“
„Wir werden die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und dazu ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern auflegen und die Hilfestrukturen verbessern. Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen einberufen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finan-zielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Wir wollen in diesem Zusammenhang, ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm auflegen, Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen und spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen sicherstellen.
Um für die betroffenen Frauen den Zugang zu ermöglichen und ihnen bei der Tragung der Unterbringungskosten zu helfen, wer-den wir prüfen, ob und inwieweit analog zum Unterhaltsvorschussgesetz eine vorläufige Übernahme der Kosten bei gleichzeitigem Übergang der Unterhaltsforderung auf den Kostenträger verankert werden kann.“
16. Ehrenamt
„Dieses ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement für alle Generationen verdient Anerkennung und Wertschätzung. Wir werden es herausgehoben in der Bundesregierung verankern und durch konkrete Maßnahmen unterstützen und stärken.
Um diese Kultur des zivilgesellschaftlichen Engagements und des Ehrenamts zu fördern und zu stärken, wollen wir:
bestehende Regelungen entbürokratisieren, die digitalen Kompetenzen stärken und konkrete Hilfestellungen für eine entsprechende Organisationsentwicklung der Verbände, Vereine und Stiftungen leisten. Eine Ehrenamtsstiftung oder eine Service-Agentur kann dabei helfen.“
17. Mehrgenerationenhäuser
„Die Mehrgenerationenhäuser stellen bundesweit, besonders für den ländlichen Raum, eine unverzichtbare soziale Infrastruktur dar und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum generationenübergreifenden Dialog und zur Herstellung gleichwertiger Le-bensverhältnisse. Wir wollen sie absichern und weiter ausbauen, insbesondere im ländlichen Raum.“
Quelle:
Frauen Union der CDU Deutschlands
Geschäftsführerin
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