Resolution des Bundesvorstands anlässlich „70 Jahre Frauen Union der CDU“,
Jubiläumsveranstaltung und Kreisvorsitzenden-Konferenz,
5. Mai 2018 in Frankfurt/Main
Vor 100 Jahren wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt. Was uns heute selbstverständlich ist, wurde seinerzeit hart erkämpft.
Seither sind viele Fortschritte erzielt worden. Die Gleichberechtigung der Geschlechter zählt zu den Grundlagen unseres Staates. In Artikel 3 des Grundgesetzes ist der Staat zudem zur Durchsetzung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen verpflichtet. Frauen nehmen heute ganz selbstverständlich Führungspositionen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ein.
Dennoch müssen wir feststellen, dass eine angemessene Teilhabe von Frauen noch längst kein Selbstläufer ist. Im Gegenteil: In Schlüsselpositionen von Wirtschaft und Gesellschaft und insbesondere in politischen Ämtern und Mandaten sind Frauen weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Mit der Bundestagwahl 2017 ist ihr Anteil im Deutschen Bundestag sogar wieder rückläufig. In den meisten Landtagen kommt ihr Anteil kaum über 30 Prozent hinaus und auch in den kommunalen Räten sind sie deutlich in der Minderzahl.
Die Frauen Union der CDU Deutschlands setzt in ihrem Jubiläumsjahr einen Schwerpunkt darauf, den Anteil von Frauen in politischen Ämtern und Mandaten deutlich und nachhaltig zu erhöhen. Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft muss in dem neuen CDU-Grundsatzprogramm verankert sein. Dazu fordern wir entsprechende Konzepte, Forderungen und konkrete Zielgrößen zur Umsetzung zu formulieren.
Den Deutschen Bundestag fordern wir auf, im Zuge der für diese Wahlperiode vorgesehenen Wahlrechtsreform geeignete Maßnahmen auch mögliche gesetzliche Regelungen zu beschließen, um die vollständige Gleichberechtigung von Frauen in politischen Ämtern und Mandaten, zu erreichen. Lösungen anderer Länder, wie etwa das Paritätsgesetz in Frankreich und die Durchsetzung mittels der Wahlkampfkostenerstattung, müssen in die Überlegungen einbezogen werden.
Als Frauen-Organisation der CDU müssen wir konstatieren, dass der Frauenanteil unserer Partei in den meisten Parlamenten unter dem Durchschnitt liegt. Auch in Bezug auf die Wahrnehmung von Parteiämtern sehen wir deutlichen Nachholbedarf. Beides erweist sich in einer diversifizierten Gesellschaft zunehmend als Nachteil und schadet unserer Partei als Ganzes. Wollen wir als Volkspartei auch in Zukunft attraktiv und mehrheitsfähig bleiben, ist es dringend geboten, einen deutlichen Umschwung zu erreichen.
Ziel der gesamten Partei muss es sein, den jeweiligen Frauenanteil nicht nur festzuhalten, sondern Maßnahmen zu dessen Erhöhung zu ergreifen und sich hierbei konkrete und messbare Ziele zu setzen. Hierzu zählt, Frauen in der Mitgliederwerbung spezifisch anzusprechen und die Arbeitsweise der Gremien auf den Prüfstand zu stellen.
Das in der Satzung niedergelegte Frauenquorum braucht mehr Verbindlichkeit:
Das Frauenquorum muss künftig Vorrang vor anderen in den Satzungen und Verfahrensordnungen der Partei festgelegten oder praktizierten Quoten haben.
Unser Anspruch ist, dass Listen der CDU verbindlich zur Hälfte mit Frauen besetzt und die Kandidatinnen gleichermaßen auf den vorderen wie mittleren und hinteren Listenplätzen platziert werden.
Politische Teilhabe von Frauen und Männer ist Aufgabe der gesamten Partei, deshalb muss die CDU insgesamt Frauen gewinnen, zur Kandidatur motivieren, aufstellen und so eine offensive Personalentwicklung zu betreiben. Dies gilt gleichermaßen im Hinblick auf (Direkt-) Mandate und Parteiämter. Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sieht die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Bundes bis 2025 vor. Von der Union geführte Ministerien müssen hier mit gutem Beispiel vorangehen und so Vorbild auch für andere sein. Frauen in Führungspositionen müssen überall selbstverständlich sein. Dies gilt besonders für die CDU als Arbeitgeberin in Kreis-, Bezirks-, Landes- und der Bundesgeschäftsstelle.
Source:
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