Der Bundestag wird in den nächsten Wochen wieder über die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche im §219a Strafgesetzbuch (StGB) debattieren. Linke, Grüne, FDP und leider auch die SPD wollen das bisherige Werbeverbot kippen. Insbesondere der Antrag der SPD wirft Fragen auch in unserer Partei auf.
Fakt ist, dass die SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf schon im Dezember 2017 vorgelegt hat, also vor unseren Koalitionsverhandlungen. Eine Behandlung im Bundestag auf Initiative der SPD ist bislang nicht erfolgt, weil während der Koalitionsverhandlungen nach einer gemeinsamen Lösung gesucht wurde. Eine solche wäre aber nur möglich gewesen, wenn wir uns als CDU auf einen inhaltlich faulen Kompromiss eingelassen hätten. Dies haben wir bewusst nicht getan, weil das Konzept zum Schutz ungeborenen Lebens, dessen Bestandteil auch das Werbeverbot im §219a StGB ist, nicht verändert werden soll und darf.
Ungeborenes Leben hat eine eigene Rechtsqualität. Es ist verfassungsrechtlich geschützt. Schwangerschaftsabbrüche sind nach wie vor rechtswidrig, auch wenn sie in bestimmten Fällen straffrei gestellt werden. Ein Abbruch ist auch für die betroffenen Frauen eine schwere Entscheidung und ein schwerwiegender Eingriff. Deshalb haben wir die Pflicht zur umfassenden Beratung. Deshalb darf der, der berät, nicht den Abbruch vornehmen. Deshalb ist ein Schwangerschaftsabbruch keine normale medizinische Dienstleistung, für die in Anzeigen oder über das Internet geworben werden darf. Diese klare Haltung werden wir auch im Bundestag und bei den Diskussionen und Abstimmungen vertreten
Dort wird sich zeigen, wer von den Abgeordneten das bewährte Lebensschutzkonzept in aller Konsequenz trägt und wer nicht. Die Initiativen von Linken, Grünen und SPD brauchen Stimmen aus dem bürgerlichen Lager, um eine Mehrheit zu bekommen. Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine Unterstützung geben.
Wenn es um den Schutz ungeborenen Lebens geht, scheut die CDU keine Diskussion. Nicht innerhalb und nicht außerhalb des Parlaments. Deshalb wollen wir diese Debatte offensiv angehen. In der Anlage übersenden wir Ihnen ein Argumentationspapier sowie eine Pressemitteilung, um in den örtlichen Medien für die Beibehaltung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche eintreten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Annegret Kramp-Karrenbauer
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