Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
die Meldung der Woche war für mich: Annegret Kramp-Karrenbauer wird CDU-Generalsekretärin! Das ist ein starkes Zeichen der Erneuerung, ein starkes Zeichen für die Zukunft. Es ist außergewöhnlich, dass Annegret Kramp-Karrenbauer ihr Amt als Ministerpräsidentin aufgibt, um als Generalsekretärin der Partei zu dienen. Dies zeugt von großer Verantwortungsbereitschaft, die wir gerade in diesen unruhigen politischen Zeiten brauchen. Sie ist genau die richtige Nachfolgerin für Peter Tauber, der das Amt abgegeben hat. Für seinen – sicherlich nicht immer ganz einfachen – Einsatz und sein Wirken gilt größter Dank. Peter Tauber hat viele Denkanstöße geliefert und Themen in die Diskussion gebracht. Sehr gern erinnere ich mich auch an unsere gemeinsame Arbeit in der Kommission „Meine CDU 2017“, mit der wir erste Schritte für eine Parteireform gegangen sind.
Sehr kontrovers wird aktuell über ein mögliches Diesel-Fahrverbot zur Beschränkung der Emissionen im Straßenverkehr diskutiert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht seit Donnerstag der Frage nach, ob Kommunen solche Verbote nach geltendem Recht verhängen können. Ich persönlich halte von Fahrverboten und dem Aussperren von Diesel-Pkw aus den Städten nichts. Umso mehr bin ich gespannt auf das Urteil des Gerichts, das am nächsten Dienstag erwartet wird. Um Fahrverbote zu vermeiden, gab es bereits letzte Woche den Vorschlag, die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) kostenfrei zu stellen. Für mich ist dies kein Ansatz, der zu befürworten ist – auch, weil dies keine kurzfristig wirkende Maßnahme wäre, was die EU-Kommission verlangt. Außerdem ist die Bezeichnung „kostenloser Nahverkehr“ auch irreführend, denn die tatsächlich entstehenden Kosten müssen trotzdem gedeckt werden, sie würden nur nicht mehr von den Fahrgästen, sondern von den Steuerzahlern bezahlt werden. Das ist zum großen Teil heute schon so, weil die Leistungen des ÖPNV bundesweit und regelmäßig ganz erheblich bezuschusst werden. Richtig ist es, dass die Bundesregierung mit dem Programm „Saubere Luft“ die Nachrüstung von Diesel-Bussen mit Abgasnachbehandlungssystemen sowie die Elektrifizierung von Busflotten fördert. Für besonders interessant halte ich auch den Einsatz von emissionsarmen gasbetriebenen Bussen, bei denen der gasförmige Kraftstoff aus regenerativen und CO2-armen Quellen stammt. „Kostenfreier“ Nahverkehr ist auch unter dem Aspekt problematisch, dass dann oftmals der Qualitätsaspekt auf der Strecke bleiben wird. Es darf nicht sein, dass am Ende die Beschäftigten bei den Verkehrsbetrieben die Rechnung bezahlen.
Zum Abschluss noch etwas Positives: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch für die Zeit der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft in Russland eine Verordnung beschlossen, die ermöglicht, ausnahmsweise den nächtlichen Lärmschutz zu lockern. Das ist eine sehr gute Nachricht für Kommunen, Fußballfans und Gastwirte. Damit ist das gemeinsame öffentliche Fußballgucken, das Mitfiebern und Jubeln auf den Fanmeilen, in Biergärten und Kneipen auch bei den Spielen möglich, die erst nach 22 Uhr abgepfiffen werden. Public Viewing ist ein Gemeinschaftserlebnis, das die Menschen anzieht und elektrisiert, das für eine lebendige, stimmungsvolle Fußball-Atmosphäre in den Innenstädten sorgt und zudem gut für das Geschäft der Gastronomen ist. Damit ist Public Viewing ein bedeutender Image- und Wirtschaftsfaktor für die Kommunen. Sie sollten daher die Ausnahmeregelung für sich zu nutzen wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller Berlin, 23. Februar 2018
Carsten Müller • MdB, Platz der Republik 1 • 11011 Berlin • Tel: 030/22 77 32 98 • Fax: 030/22 77 62 98, E-Mail: carsten.mueller@bundestag.de • www.carsten-mueller.com