Anlässlich des Weltmädchentages am 11. Oktober fordert die Frauen Union der CDU Deutschlands, auch in Deutschland sicherzustellen, dass sich Mädchen frei von Diskriminierung entwickeln können und das Kindeswohl gesichert ist.
Wenn schon kleine Mädchen in Kindergarten oder Schule ein Kinderkopftuch tragen müssen, ist das eine Entwicklung, bei der wir nicht länger zuschauen dürfen.
Wer hinschaut, sieht: Mädchen, die schon früh das Kinderkopftuch tragen müssen, entwickeln sich nicht frei. Schon in einer frühen Entwicklungsphase wird ein Unterschied zwischen Jungen und Mädchen gemacht. Den Mädchen wird vermittelt, dass ihr Körper mit Scham behaftet ist, und deshalb in der Öffentlichkeit bedeckt sein muss. Sie werden so nicht gleichberechtigt erzogen und gebildet, sondern auf ein problematisches Geschlechterrollenverständnis festgelegt.
Durch die frühe Gewöhnung sollen die Mädchen das Tragen des Kopftuchs verinnerlichen und es so beibehalten. Selbst wenn nur wenige Mädchen an einer Schule ein Kopftuch tragen, steigt der Gruppendruck auf andere muslimische Mädchen, weil sich vermeintlich nur diese Mädchen korrekt und ehrbar kleiden.
Wenn Mädchen in dieser Weise frühsexualisiert werden, ist ihre weitere Abschottung durch das Fernhalten von Klassenfahrten, vom Sport- oder Schwimmunterricht, eine häufige Folge. Bildung, Ausbildung und Integration sind von Anfang an belastet und erschwert. Elternrecht darf Kindeswohl nicht entgegenstehen.
Tatsächlich gibt es keine religiöse Vorschrift im Islam, die das Tragen eines Kopftuchs oder eines Kinderkopftuchs vorschreibt. Das ist auch in vielen islamischen Ländern zu beobachten, in denen das Kinderkopftuch nicht üblich ist.
Gleichberechtigung, Diskriminierungsfreiheit und Kindeswohl sind zentrale Rechtsgüter in Deutschland, die für alle gelten. Der Staat hat die Verantwortung, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass alle Mädchen sich ohne sozialen und religiösen Druck entwickeln und mit zunehmender Reife selbst entscheiden können. Denn das Mädchenkopftuch ist mehr als nur ein Stück Stoff.
Deshalb wollen wir ein Verbot des Mädchenkopftuchs in Kita und Schule bis zum Alter der Religionsmündigkeit von 14 Jahren prüfen.
Seit 2012 wird der Weltmädchentag der Vereinten Nationen jährlich am 11. Oktober begangen. Der Weltmädchentag soll dazu beitragen, Mädchen zu stärken. Dazu zählen der Einsatz für Bildung von Mädchen ebenso wie der Einsatz gegen Kinderheirat und geschlechtsspezifische Gewalt, gegen Diskriminierung und für die Förderung ihrer Gesundheit.
Source:
Claudia Hassenbach
Bundesgeschäftsführerin
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