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Konsum von Cannabis

Der Konsum von Cannabis wurde zum 1. April 2024 legalisiert. THC, der psychoaktive Bestandteil von Cannabis, beeinträchtigt die kognitiven und motorischen Funktionen eines Menschen und verlängert dadurch die Reaktions- und Entscheidungszeit, was im Straßenverkehr verheerende Folgen haben kann.

Am 16. Mai 2024, hat der Deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in erster Lesung beraten, mit dem der Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr festgeschrieben werden soll.
Der Ampel-Plan für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC entspricht mehr als einer Verdreifachung des bisherigen Wertes. Bisher lag dieser bei 1 Nanogramm.
Dieser Schritt würde die Verkehrssicherheit bei uns massiv gefährden und die Interessen der Cannabiskonsumenten über den Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer stellen. Damit werden die Warnungen von Verkehrsmedizinern und der Polizei für die Verkehrssicherheit ignoriert.

Wir fordern ebenso wie die CDU/CSU-Bundestagfraktion die Beibehaltung des generellen Fahrverbots für Cannabiskonsumenten, wie es die aktuelle Rechtsprechung mit dem Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum bereits vorsieht. Die geplante Anhebung des THC-Grenzwertes würde nicht nur das Unfallrisiko erhöhen, sondern auch die Bemühungen um eine verantwortungsvolle und sichere Verkehrskultur untergraben.
Wir fordern keine Kompromisse bei der Verkehrssicherheit, die durch die Cannabis-Legalisierung mutwillig aufs Spiel gesetzt wird.
Nutzen Sie die Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkampf, um auf diese Problematik und unsere Position aufmerksam zu machen. Für Ihre Social-Media-Arbeit stellen wir Ihnen Kacheln zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Annette Wiedmann-Mauz

Source:
Claudia Hassenbach, Geschäftsführerin
Frauen Union der CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8
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Telefon   +49 30 22070453
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