Berlin, 22.04.2020
„Wir stehen an der Seite junger Familien. Junge Eltern müssen sich auch in schwierigen Zeiten wie der Corona-Krise auf Unterstützung verlassen können. Schwangere brauchen sich jetzt keine Sorgen zu machen, dass ihr Elterngeld wegen Corona künftig geringer ausfällt. Durch die Gesetzesänderungen wird sichergestellt, dass weiterhin ihr Einkommen aus der Zeit vor der Corona-Krise zur Grundlage des künftigen Elterngelds gemacht wird. Das hilft Schwangeren und ihren Partnern, die aktuell wegen Kurzarbeit ein geringeres Einkommen haben“, erklärt Annette Widmann-Mauz MdB, Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD für die Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie. Auch diejenigen Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind und aktuell mehr arbeiten müssen, als im Elterngeldbezug eigentlich vorgesehen, sollen keine Nachteile haben. Sie können ihre Elterngeld-Monate schieben, da sie jetzt in unserem Gemeinwesen benötigt werden. In Partnerschaften, in denen sich Eltern die Kindererziehung teilen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, kann es zur Zeit passieren, dass sie aufgrund der Corona-Krise mehr oder weniger arbeiten als geplant. „Diese Eltern können sich trotzdem auf den Partnerschaftsbonus verlassen. Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wollen wir partnerschaftliche Kindererziehung möglich machen“, erläutert die Vorsitzende der Frauen Union der CDU. „Die Anpassungen beim Elterngeld sind neben dem Notfall-Kinderzuschlag eine weitere Unterstützung für Familien, die es in diesen Corona-Zeiten nicht leicht haben“, betont Annette Widmann-Mauz. Hintergrund zum Elterngeld: Source: |
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