Berlin, 22.11.2018
„Auch Frauen, die länger als sechs Monate in Frauenhäusern Schutz suchen, müssen dort wohnen können, ohne dass ihre Adresse bekannt wird. Um die Anonymität des Schutzortes zu wahren, muss die Meldepflicht so ausgestaltet werden, dass dabei eine Lokalisierung über die Adresse der Schutzsuchenden nicht möglich wird“, fordert die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Annette Widmann-Mauz MdB zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2018.
Durch eine Änderung der Meldepflicht sollen sowohl die Frauen vor Gewalttätern als auch Frauenhäuser an sich geschützt werden. Ein wesentliches Element des Schutzkonzeptes besteht darin, dass die Adressen der Gewaltschutzhäuser nicht öffentlich bekannt sind.
Mit ihrem Antrag zum CDU-Parteitag „Meldepflicht in Gewaltschutzhäusern sicher ausgestalten“ will die Frauen Union der CDU die Öffentlichkeit für das Problem sensibilisieren und rechtliche Änderungen anstoßen.
138.893 Menschen wurden 2017 Opfer von Gewalt in der Partnerschaft. 147 Frauen wurden dabei getötet. „Allein diese Zahlen der Kriminalstatistik müssen alle Verantwortlichen aufrütteln. Häusliche Gewalt gegen Frauen ist immer noch das Tabuthema Nr. 1“, beschreibt die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Annette Widmann-Mauz MdB die Lage.
Mehr Schutz für Frauen und Kinder vor Gewalt ist ein politischer Schwerpunkt der unionsgeführten Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Dazu gehört für die Frauen Union der CDU Deutschlands nicht nur ein Investitions- und Innovationsprogramm für Frauenhäuser, sondern auch ein sicherer Schutz durch die Anonymität des Frauenhauses.
Wir brauchen einen bedarfsgerechten Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern sowie entsprechende ambulante Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen.
An dieser Stelle leistet das Hilfetelefon gegen Gewalt unter der Nummer 08000116016 einen wichtigen Beitrag. Hier haben bereits über 140.000 Frauen Beratung und Hilfe gefunden.
Source: Frauen Union der CDU Deutschlands
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